Vorlage - VO/22/18728/65  

 
 
Betreff: Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung auf einem Teilgrundstück der Gemeinde Tegernheim durch die Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

r ein geplantes Bauvorhaben auf einem Grundstück der Gemeinde Tegernheim (Teilfläche aus FlNr. 3675 Gemarkung Tegernheim - östlich des Erdbeerweg 19, direkt an der Gebietsgrenze zur Stadt Regensburg gelegen) soll die entwässerungstechnische Erschließung über ein Grundstück im Stadtgebiet Regensburg (Erdbeerweg 19) sichergestellt werden, da das Abwasser nicht über das Kanalnetz der Gemeinde Tegernheim entsorgt werden kann. Die Gemeinde überträgt der Stadt dazu die Aufgabe, das auf diesem Grundstück anfallende Schmutzwasser über die städtischen Entwässerungseinrichtungen zu beseitigen.

 

Erforderlicher Abschluss einer Zweckvereinbarung

Damit die Stadt Regensburg ihre ortsrechtlichen Regelungen bezüglich der Schmutzwasserentsorgung auch auf diesem Grundstück uneingeschränkt ausüben kann, ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung erforderlich. Hierzu wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet und vorabgestimmt. Darin wird die Aufgabenübertragung geregelt und die Stadt Regensburg erhält die zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe notwendigen Befugnisse. Zudem erfolgt eine Anpassung des Entwässerungsgebiets der Gemeinde Tegernheim als „Anschlussgemeinde am Klärwerk Regensburg“ gemäß der bestehenden „Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus dem Gebiet der Gemeinde Tegernheim“.

 

Von der Gemeinde Tegernheim wurde nun der Abschluss der Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung auf einem Teilgrundstück der Gemeinde Tegernheim durch die Stadt Regensburg beantragt. Die Gemeinde Tegernheim hat dazu den Entwurf von 04.11.2021 in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2021 bereits gebilligt.

 

Nach Zustimmung durch den Stadtrat der Stadt Regensburg und Unterzeichnung der Vereinbarung wird die Zweckvereinbarung bei der Regierung der Oberpfalz zur Genehmigung und Veröffentlichung vorgelegt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Tegernheim über die Abwasserbeseitigung auf einem Teilgrundstück der Gemeinde Tegernheim durch die Stadt Regensburg laut beigefügtem Entwurf vom 04.11.2021, der wesentlicher Bestandteil diese Beschlusses ist, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.


Anlagen:

Entwurf (Stand 04.11.2021) der „Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung auf einem Teilgrundstück der Gemeinde Tegernheim durch die Stadt Regensburg“ (mit Lageplan vom 19.11.2021)                             

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_18728_65_Erdbeerweg 19_220120_ZV zum Beschluss (134 KB)    
Anlage 2 2 2020-11-19 Lageplan (361 KB)