Vorlage - VO/22/18761/52  

 
 
Betreff: Neubau eines Integrativen Kinderhauses im Baugebiet "Candis II" mit 4 Gruppen (77 Plätze);
Bauherr Ferdinand Schmack GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt

 

1. Aktueller Sach- und Planungsstand

 

Studentenwohnheim CANDIS Academia mit Kindertagesstätte

Baubeschreibung KITA (Stand 19.05.2022, Firma Schmack)

 

1.0  Vorbemerkungen

 

1.1 Das Gebäude wird auf dem Baufeld MU4 des Bebauungsplanes 262 „ehemalige Zuckerfabrik Ost“ Regensburg errichtet. Das Areal liegt zwischen der Straubinger Straße im Norden, der Bahnlinie Nürnberg-Hof im Süden/Osten und den bereits errichteten Gebäuden des Bebauungsplanes Nr. 101 „ehemalige Zuckerfabrik“ Regensburg im Westen. Das Baufeld ist innerhalb des Bebauungsplanes umgeben von der öffentlichen Erschließungsstraße Georg-Aichinger-Straße und dem Baufeld MU2 im Norden, dem Baufeld MU3 im Westen und dem öffentlichen Park mit öffentlichem Spielplatz im Süden.

 

1.2 Das Baufeld enthält folgende städtebauliche Merkmale:

Geschossigkeit: VI Geschosse

zulässige Grundfläche: 1.360 m²

zulässige Geschossfläche: 8.150m²

zulässige Wandhöhe: 19 m

Das Baufeld für oberirdische Bebauung ergibt sich aus den dem Bebauungsplan zu entnehmenden Baugrenzen und Baulinien. Weiter ist im Bebauungsplan ein Baufeld für unterirdische Bebauung (Tiefgarage) angegeben.

 

1.3 Das Gebäude gliedert sich in ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Studentenwohnheim mit 220 Appartements im westlichen Teil des Erdgeschosses sowie in den fünf Obergeschossen und einer viergruppigen Kindertagesstätte mit einer Kinderkrippengruppe, zwei Kindergartengruppen und einer Integrativen Gruppe im Osten des Erdgeschosses.

 

Zum Studentenwohnheimkomplex gehören:

- Zugänge außen

- Innenhof

- Untergeschoss (Tiefgarage inkl. Rampe, sämtliche Räume im UG ohne Hausanschluss-, Technik- und Müllräume)

- Hausanschluss-, Technik- und Müllräume im Untergeschoss anteilig

- Foyers, Treppenhäuser und Flure

- Gemeinschaftsräume im EG und den Obergeschossen

- Gemeinschaftlich nutzbare Sanitärräume im EG

- Putz-, Abstell- und Spindräume in EG und den Obergeschossen

- Appartements

 

Zur KITA gehören:

- Außenspielflächen KITA (eingegrenzt per Zaun siehe Außenanlagenplan)

- Räumlichkeiten KITA im Erdgeschoss

- Hausanschluss-, Technik- und Müllräume im Untergeschoss anteilig

 

1.4 Auf dem Grundstück wird der im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 262 geforderte Beitrag an öffentlich geförderten Wohnraum für das gesamte B-Plangebiet 262 nachgewiesen. Gemäß Planung des Architekten vom 08.03.2022 entfallen ca. 7.642 m² Geschossfläche des Gebäudes auf das mit öffentlichen Mitteln geförderte Studentenwohnheim, womit die im städtebaulichen Vertrag geforderte Fläche von 4.770 m²r geförderten Mietwohnungsbau (EOF) oder alternativ für den Bau eines öffentlich geförderten Studentenwohnheims, entsprechend den „Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende“, mit ca. 2.872 m² übererfüllt wird.

 

Weiter werden auf dem Grundstück, der aus dem städtebaulichen Vertrag geforderte Beitrag zur öffentlichen Infrastruktur, durch Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte nach den städtischen Standards und in Beteiligung der städtischen Ämter, geplant und nachgewiesen. Die Errichtung wird von der Stadt Regensburg mit Mitteln gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 25.07.2013 gefördert.

 

1.5 Die Tiefgarage des Gebäudes ist gemäß dem städtebaulichen Tiefgaragenkonzept des Büros Auer + Weber vom 09.12.2015 mit den Tiefgaragen der Baufelder MU 3 und MU 5 zusammengeschlossen. Die Abwicklung des Verkehrs des gesamten Tiefgaragenkomplexes erfolgt gemäß Konzept nach Fertigstellung der Gebäude über eine Tiefgaragenrampe auf dem gegenständlichen Baufeld MU4, welche entgegen dem städtebaulichen Konzept aus bauordnungsrechtlichen Gründen zweispurig auszuführen ist.

 

1.6 Die Nutzung des Studentenwohnheimes ist gemäß den „Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende“r die Dauer der Belegungsbindung auf bedürftige Studierende staatlich anerkannter Hochschulen beschränkt. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Belegung der Appartements verantwortlich.

 

Die viergruppige Kindertagesstätte soll von einem ortsansässigen Betreiber geführt werden. Es stehen drei Betreiber in der engeren Auswahl. Mit den möglichen Betreibern besteht Einigkeit über den Abschluss eines Mietvertrages, über die gemäß Planung des Architekten für die KITA vorgesehenen Flächen. Die Vorgaben der Stadt Regensburg zur Berechnung der förderunschädlichen Miethöhe werden eingehalten.

 

1.7 Die Bauausführung des Gebäudes und der Gemeinschaftsanlagen basiert auf dieser Baubeschreibung.

 

1.8 Das Bauvorhaben wird nach den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen in Übereinstimmung mit den behördlich genehmigten Bauvorlagen und öffentlich rechtlichen Vorschriften errichtet.

 

1.9 Das Gebäude erfüllt mindestens den Standard nach der GEG 2020. Der Studentenwohnheimkomplex wird entsprechend den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.12.2015 letzte Änderung vom 29.11.2019) errichtet.

 

Die KITA erfüllt die Voraussetzung des Raumprogramms für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Gebiet CANDIS II des Amts für Tagesbetreuung von Kindern, sowie die sonstigen entsprechenden Vorgaben und Richtlinien zum Bau einer Kindertagesstätte.

 

 

2. Zeitplan

Der Baubeginn wird Mitte 2023 angestrebt, die Eröffnung der Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Investitionsprogramm 2021 - 2025 ist die Maßnahme „Kindertagesstätte im Baugebiet Candis II (IP-Maßnahme 4648/62) derzeit mit einem zu leistenden Baukostenzuschuss in Höhe von 2.214.000,- Euro eingeplant und wird im nächsten Investitionsprogramm 2022 2026 aufgrund der Erhöhung des Kostenrichtwerts auf voraussichtlich 2.567.000,- Euro fortgeschrieben.

 

r die Maßnahme werden gem. Art. 10 BayFAG rdermittel bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Integrativen Kinderhauses im Baugebiet Candis II mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Integrativen Gruppe (77 Plätze).

 

  1. Die Ferdinand Schmack GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt Fördermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 


Anlagen:

-          Abdruck Bedarfsanerkennung Candis II-27_08_2019

-          CANDIS Academia Baubeschreibung KITA

-          CANDIS Academia Kostenzusammenstellung KITA

-          CANDIS Academia Terminplan

-          Grundriss Erdgeschoss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abdruck Bedarfsanerkennung Candis II_27_08_2019 (502 KB)    
Anlage 2 2 220519 CANDIS Academia Baubeschreibung KITA (278 KB)    
Anlage 3 3 220524 CANDIS Academia Kostenzusammenstellung KITA (64 KB)    
Anlage 4 4 220524 CANDIS Academia Terminplan (1749 KB)    
Anlage 5 5 E1 _ Erdgeschoss (4619 KB)