Vorlage - VO/22/18793/32  

 
 
Betreff: Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Regensburg (Parkgebührenordnung PGO) vom 30. April 2003
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

In der Sitzung vom 14.04.2021 hat der Stadtplanungsausschuss eine Anpassung der in Regensburg auf öffentlichem Verkehrsgrund gültigen Parkgebühren beschlossen.

Die Parkgebühren im zentralen Altstadtgebiet südlich der Donau werden von 0,50 € auf
1,00 € pro angefangene halbe Stunde erhöht.

Im übrigen Stadtgebiet beträgt die Parkgebühr künftig 0,50 € je angefangene halbe Stunde (bisher 0,25 €).

Die geplante Tarifstruktur auf der öffentlichen Straße bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015, wonach die örtlichen und die unteren Straßenverkehrsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung nachfolgender Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassen können. Die Parkgebühren dürfen danach höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

Diese Grenzen werden mit dieser Änderung eingehalten.

Der öffentliche Parkraum in der Innenstadt ist knapp bemessen. Durch zahlreiche Umgestaltungsmaßnahmen ist in den letzten Jahren eine Vielzahl von Stellplätzen entfallen (z. B. Donaumarkt, 340 Einzelstellplätze). Der öffentlich bewirtschaftete Parkraum ist daher besonders kostbar und soll seine Wertigkeit in einem zeitgemäßen Tarif widerspiegeln.

Mit einer adäquaten Höhe der Parkgebühren können vor allem auch Anreize zur verstärkten Nutzung des Umweltverbundes geschaffen werden, was letztlich ein gewichtiges verkehrspolitisches Leitziel darstellt.

Die Parkgebühreneinnahmen, die aktuell mit 60 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet erwirtschaftet werden, beliefen sich in der Vergangenheit jährlich auf etwa 1,1 Mio €. Bedingt durch die Coronapandemie mussten in den beiden vergangenen Jahren Mindereinnahmen verzeichnet werden.

 Die Einnahmesituation kann sich künftig günstigenfalls nahezu verdoppeln, sofern sich die wirtschaftlichen Grunddaten nicht völlig verändern.

 Die aktualisierten Parkgebühren machen eine Änderung der bestehenden Parkgebührenordnung, auf die in der Anlage verwiesen wird, erforderlich.

 


Vergleichende Darstellung (Synopse):

 

§ 1  - alt -

§ 1  neu -

 

he der Parkgebühren

Die Gebühren für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten betragen in dem in § 2 bezeichneten Gebiet 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im übrigen Stadtgebiet von Regensburg betragen die Gebühren 0,25 EUR je angefangene halbe Stunde.

 

he der Parkgebühren

Die Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten betragen in dem in § 2 bezeichneten Gebiet 1,00 EUR je angefangene halbe Stunde. Im übrigen Stadtgebiet von Regensburg betragen die Gebühren 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde.

Erläuterung: Es gibt im Stadtgebiet keine Parkuhren mehr

 

§ 2  - alt -

§ 2  neu -

 

Geltungsbereich des 0,50 EUR Tarifs

 

Die Parkgebühren nach § 1 Satz 1 gelten für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

 

Geltungsbereich des 1,00 EUR Tarifs

Die Parkgebühren nach § 1 Satz 1 gelten für das Parken an Parkscheinautomaten.

 

§ 2 Satz 1 Nr. 1 (Beschreibung des Altstadtbereichs) unverändert

 

 

2. in der Kalmünzergasse, der Jakobstraße, auf dem Donaumarkt, dem Hunnenplatz, auf der Donaulände und in der Schattenhofergasse.

 

2. in der Kalmünzergasse und in der Jakobstraße.

Erläuterung: Die Änderungen unter 2. sind mit Wegfall der Parkplätze am Donaumarkt und im näheren Umgriff des Donaumarktes begründet

 

 

 

 


 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Regensburg erlässt eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Regensburg (Parkgebührenordnung – PGO) vom 30.04.2003 laut beigefügtem Entwurf vom 11.02.2022, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

 


Anlagen:

Entwurf der Änderungsverordnung vom 11.02.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf - Vrordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Regensburg (284 KB)    
Anlage 2 2 klimavorbehalt (303 KB)