Sachverhalt:
In der Sitzung vom 14.04.2021 hat der Stadtplanungsausschuss eine Anpassung der in Regensburg auf öffentlichem Verkehrsgrund gültigen Parkgebühren beschlossen. Die Parkgebühren im zentralen Altstadtgebiet südlich der Donau werden von 0,50 € auf Im übrigen Stadtgebiet beträgt die Parkgebühr künftig 0,50 € je angefangene halbe Stunde (bisher 0,25 €). Die geplante Tarifstruktur auf der öffentlichen Straße bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015, wonach die örtlichen und die unteren Straßenverkehrsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung nachfolgender Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassen können. Die Parkgebühren dürfen danach höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen. Diese Grenzen werden mit dieser Änderung eingehalten. Der öffentliche Parkraum in der Innenstadt ist knapp bemessen. Durch zahlreiche Umgestaltungsmaßnahmen ist in den letzten Jahren eine Vielzahl von Stellplätzen entfallen (z. B. Donaumarkt, 340 Einzelstellplätze). Der öffentlich bewirtschaftete Parkraum ist daher besonders kostbar und soll seine Wertigkeit in einem zeitgemäßen Tarif widerspiegeln. Mit einer adäquaten Höhe der Parkgebühren können vor allem auch Anreize zur verstärkten Nutzung des Umweltverbundes geschaffen werden, was letztlich ein gewichtiges verkehrspolitisches Leitziel darstellt. Die Parkgebühreneinnahmen, die aktuell mit 60 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet erwirtschaftet werden, beliefen sich in der Vergangenheit jährlich auf etwa 1,1 Mio €. Bedingt durch die Coronapandemie mussten in den beiden vergangenen Jahren Mindereinnahmen verzeichnet werden. Die Einnahmesituation kann sich künftig günstigenfalls nahezu verdoppeln, sofern sich die wirtschaftlichen Grunddaten nicht völlig verändern. Die aktualisierten Parkgebühren machen eine Änderung der bestehenden Parkgebührenordnung, auf die in der Anlage verwiesen wird, erforderlich.
Erläuterung: Es gibt im Stadtgebiet keine Parkuhren mehr
Erläuterung: Die Änderungen unter 2. sind mit Wegfall der Parkplätze am Donaumarkt und im näheren Umgriff des Donaumarktes begründet
Der Ausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg erlässt eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Regensburg (Parkgebührenordnung – PGO) vom 30.04.2003 laut beigefügtem Entwurf vom 11.02.2022, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlagen: Entwurf der Änderungsverordnung vom 11.02.2022
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