Vorlage - VO/22/18801/65  

 
 
Betreff: Straßenerhaltungsprogramm 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
22.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.03.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen

 

Die Kommune als Straßenbaulastträger hat umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen. Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 458 km Länge, das einem geschätzten Anlagevermögen von 200 bis 300 Mio. € entspricht.

 

Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen:

Bundesstraßen ca. 11 km

Staatsstraßen ca. 12 km

Kreisstraßen ca. 12 km

Gemeindeverbindungsstraßen ca. 29 km

Ortsstraßen ca. 370 km

Beschränkt-Öffentliche Wege ca. 15 km

Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut) ca. 9 km

 ____________

 ca. 458 km

 

Städtische Industriestammgleise ca. 6,0 km

Straßenentwässerungskanäle ca. 52 km

Straßenabläufe ca. 17.500 Stück

Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal ca. 150 km

Kabelzugrohranlage ca. 200 km

Kabelschächte ca. 8.500 Stück

Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben,

Regenrückhaltebecken) ca. 650.000 m²

Distanzschutzplanken ca. 12 km

Auf- und Abbau von mobilen Hochwasserelementen ca. 2,2 km

Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut) 1) ca. 18 km

Eigentümerwege 1) ca. 20 km

 

1) Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht.

 

Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG Straßenbaulast, § 5 Abs. 2 FStrG Träger der Straßenbaulast, § 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers, § 839 Amtspflichtverletzung) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit und Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit gestellt werden.

 

Auch in Regensburg sind viele Straßen überaltert und durch die vielltigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) beschädigt oder verbraucht. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2 - 3-fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.

 

Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden:

  • die laufende Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Schwerverkehrs
  • die Erhöhung der zulässigen Achslasten, insbesondere bei Lang-Lkw
  • die Substanzverschlechterung durch Aufgrabungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie in zunehmendem Maße von Telekommunikationsfirmen
  •  der hohe Anteil von Straßen, die ihre übliche Nutzungsdauer bereits erreicht bzw. überschritten haben. Dies betrifft zum Beispiel alle in den Jahren von 1960 bis 1985 gebauten Straßen.

 

2. Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2022 für die Straßenerhaltung in Regensburg

 

2.1 Verwaltungshaushalt

r die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende

Haushaltsansätze im Jahr 2022 zur Verfügung:

 

Haushaltsstelle 0.6300.5131  1.120.000,00 €

  • Straßenunterhalt

Haushaltsstelle 0.6300.5139  111.900,00 €

  • Unterhalt Fahrradwege

Haushaltsstelle 0.6300.5150  254.000,00 €

  • Unterhalt Straßenentwässerungsanlagen

Haushaltsstelle 0.6300.5100  51.100,00 €

  • Unterhalt Kabelzugrohranlage

Haushaltsstelle 0.6300.5439  69.550,00 €

  • Sonstige Reinigungskosten

Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen.

 

2.2 Vermögenshaushalt

Erneuerungsmaßnahmen Verkehrsflächen

Haushaltsstelle 1.6350.9500  1.000.000,00 €

 

Erneuerungsmaßnahmen Straßenentwässerungsanlagen

Haushaltsstelle 1.6350.9580  750.000,00 €

 

Ergänzungsmaßnahmen Kabelzugrohranlagen

Haushaltsstelle 1.6300.9629  50.000,00 €

Die bei der Haushaltsstelle 1.6350.9580 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt.

 

Hierbei werden die erneuerungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.

 

Bei der Haushaltsstelle 1.6300.9629 bereitgestellte Haushaltsmittel werden für notwendige Ergänzungen und für die Beseitigung von Unterbrechungen der Kabelzugrohranlage benötigt. Durch das Schließen von Lücken im Netz wird die Durchgängigkeit der Kabeltrassen sichergestellt.

 

Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten / Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet.

 

3. Straßenerhaltungsprogramm 2022

 

Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2022

zur Ausführung vorgesehen:

 

(Anmerkung: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm. Durch den laufenden sechs-streifigen Ausbau der BAB A3 seit Februar 2018 und den damit verbundenen Umleitungsstrecken durch das Stadtgebiet können sich die vorgesehenen Straßenerhaltungsmaßnahmen ebenfalls verschieben.)

 

3.1 Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt)

 

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen

Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung

  • Straßenkontrollen
  • Verkehrssicherung durch Streckenwart, die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen
  • Absperren bei Gefahrenstellen
  • Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreiecke von Vegetation freischneiden
  • Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen
  • Beseitigung von Verunreinigungen (z. B. Ölspuren) im Stadtgebiet
  • Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)

 

Die Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.

 

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger und Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung von zum Beispiel durch Unfälle verursachten Verunreinigungen (Ölspuren) im Stadtgebiet verantwortlich.

 

Auftretende Winterschäden an den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen können erst nach Ende der Frostperiode im Frühjahr 2022 festgestellt werden. Ob die Haushaltsmittel für die Beseitigung der Winterschäden ausreichend sind, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Hauptursache für die Schäden während der Winterzeit ist das in den Oberbau oder Pflaster- und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende Niederschlags- bzw. Schmelzwasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) unter dem Einfluss des Verkehrs den Straßenbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen kommt es zu Ausbrüchen im Asphalt und zu Hebungen der Pflaster- und Plattenbeläge. Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem tragfähigen Untergrund auf und beginnen zu wackeln. Diese stellenweise auftretenden Gefahrenstellen werden vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Besonders betroffen sind ältere und verbrauchte Straßen, die bereits vorgeschädigt sind.

Die auftretenden Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2022 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.

 

3.2 Bauliche Erhaltung Instandhaltung (kleinflächig)

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen

 

kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen

  • Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen
  • Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen
  • Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern
  • Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)
  • Verfugung und Ausbesserung der Granitsteinpflasterbeläge im Innenstadtbereich

 

3.3 Bauliche Erhaltung Instandsetzung (großflächig)

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen.

 

3.3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken

In den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch defekten und verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die bituminöse Tragschicht in Fahrbahnen wird, wenn nötig, in Teilbereichen erneuert (Tiefeinbau). Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

 

-          Am Blumenrain zw. Roter-Brach-Weg und Kornweg

-          Auf der Platte im Bereich der Umkehr

-          Konrad-Adenauer-Allee zw. Otto-Wels-Straße und Boelckestraße

-          Ludwig-Thoma-Straße zw. Universitätsstraße und Karthaus-Prüll

-          Roter-Brach-Weg zw. Klosterackerweg und An den Klostergründen

-          Stahlzwingerweg zw. Nonnenplatz und Hsnr. 11

-          Scheugäßchen zw. Silberne-Kranz-Gasse und Weingasse

-          Wilhelm-Hoegner-Weg zw. Konrad-Adenauer-Allee und Ludwig-Erhard-Straße

-          Am Stärzenbach

-          Greflingerstraße zw. Diepenbrockstraße und Weißenburgstraße

-          Reichsstraße zw. Gabelsbergerstraße und Weißenburgstraße

-          Straubinger Straße Ampelstauraum bei Siemensstraße Fahrtrichtung Westen

-          Am Pfaffensteiner Hang zw. Schelmengraben und Hsnr. 34

-          Donaustaufer Straße Ampelstauraum bei Reinhausen

-          Lappersdorfer Straße zw. Raiffeisenstraße und Stadtgrenze

-          Raiffeisenstraße

-          Walhalla-Allee Kreuzungsbereich Vilsstraße, stadteinwärts

 

3.3.2 Instandsetzung von Platten- und Pflasterflächen

Die vorhandenen, unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen, mit zum Teil

gebrochenen Platten, werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder

gebunden in Mörtelbett neu verlegt. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige

Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

-          Bankettbefestigung Mattinger Straße

-          Gesandtenstraße

-          nigswiesen Süd

-          Maximilianstraße

-          Altstadtbereiche

 

3.3.3 Instandsetzung von Bushaltestellen

Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen

und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Zweiradfahrer darstellen

und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahrr Fahrgäste).

 

-          Bahnhofstraße bei Hsnr. 16 im Fahrbahnbereich

-          rerstraße gegenüber Hsnr. 1

-          Landshuter Straße zw. Hsnr. 49 und 53, stadteinwärts

-          Landshuter Straße bei Hsnr. 107, stadteinwärts

-          Donaustaufer Straße bei Hsnr. 148, stadtauswärts

 

3.3.4 Instandsetzung von Radwegen

In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene

Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht

ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wiederherzustellen. Weiterhin werden zerstörte

Randsteine im Bereich der Fahrradwege soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch

vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg, wegen der

Sturzgefahr, von 3 cm auf ein Minimum reduziert wird.

 

-          Am Protzenweiher

-          Harthofer Weg zw. Im Gewerbepark und Donaustauferstraße, Westseite

-          Sandgasse zw. Im Reichen Winkel und Brandlbergerstraße, Westseite

 

3.3.5 Instandsetzung von Gehwegen

In den nachfolgenden aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußnger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar.

Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

-          Agnesstraße zw. Bertastraße und Hsnr. 11

-          Eberlstraße zw. Schmellerstraße und Wendehammer

-          Odessa-Ring (Teilflächen)

-          Am Stärzenbach (Teilflächen)

 

3.3.6 Instandsetzung von Fahrbahnen im Zuge von Kanalbaumaßnahmen

Gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) und der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung-EÜV) sowie der per Bescheid vom 08.06.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg, sind bis spätestens zum Jahr 2027 alle Schäden der Kanäle mit Schadensklassen 1 und 2 zu sanieren. Kanäle in den Wasserschutzgebieten und den Karstgebieten im Bereich von Ober- und Niederwinzer sowie grundwassergefährdende Kanalschäden sind unverzüglich zu sanieren.

Im Stadtgebiet Regensburg besteht erheblicher Sanierungsbedarf der Abwasserkanäle und jährlich werden viele Kilometer davon saniert und erneuert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Es ist vorgesehen, beim Straßenerhaltungsprogramm künftig verstärkt an Kanalsanierungstrassen angrenzende, schadhafte Straßen- und Gehwegbereiche im gleichen Zuge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit zu sanieren.

 

3.3.7 Instandsetzung von Gehwegen im Zuge von Spartenverlegungsarbeiten durch die

Versorgungsträger

Analog zur Vorgehensweise bei den städtischen Kanalsanierungsmaßnahmen, ist geplant, bei Sanierungs-/Umbauarbeiten der Spartenträger REWAG KG, Telekom, Vodafone, usw. die jeweils angrenzenden, schadhaften Straßen- und Gehwegbereiche bei den durch die Spartenträger beauftragten Arbeiten, gleich mit zu erneuern, sofern sich hierbei Synergieeffekte erzielen lassen und die anfallenden Kosten eine haushaltsrechtlich vertretbare Höhe nicht überschreiten.

 

3.3.7.1 Telekommunikationslinien

Das Unterhaltsprogramm des Versorgungsunternehmers REWAG KG sieht auch im Haushaltsjahr 2022 verstärkt den Einbau von Glasfaserleitungen vor.

So sollen zwischen 3.000 und 4.000 Wohnungen jährlich neu an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Außerdem wird durch die Telekommunikationsliniennetzbetreiber Telekom und Vodafone Kabel Deutschland die Neuverlegung von Glasfaserleitungen im Stadtgebiet weiter forciert.

 

3.3.7.2 Ladestationen für die Elektromobilität

Die REWAG KG hat dem Tiefbauamt mitgeteilt, dass im Jahr 2022 der Aufbau eines engmaschigen Versorgungsnetzes mit Ladestationen für die Elektromobilität vorgesehen ist. Für die einzelnen Standorte auf den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist jeweils eine Sondernutzungserlaubnis über die Stadtkämmerei zu erwirken. Der Aufbau der Stationen greift in die Straßenkonstruktion ein, da die Ladevorrichtungen sowie die Stromkabel in den Untergrund eingebracht werden.

 

3.3.7.3 Mittelspannungsnetz

Aufgrund des Alters, aber auch aufgrund des Mehrbedarfs an Verteilungskapazitäten für die elektrische Energie wird die Strommittelspannungsversorgung der REWAG KG im Stadtgebiet in den nächsten Jahren sukzessive erneuert werden.

 

3.4 Bauliche Erhaltung Erneuerung

Bei nachfolgend aufgeführten Streckenabschnitten soll der gebundene Oberbau erneuert werden. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer nicht länger gewährleisten und wäre daher unwirtschaftlich.

-          Bischof-Wittmann-Straße zw. Gutenbergstraße und Simmernstraße

-          Max-Planck-Straße zw. Autobahnunterführung und Odessa-Ring, stadteinwärts

-          Karl-Alexander-Straße zw. Karl-Anselm-Straße und Hofgartenweg

-          Deiningerstraße zw. Killermannstraße und Annahofstraße

-           

Nach entsprechender Prüfung und Bewertung durch das Tiefbauamt hat sich gezeigt, dass bei den nachfolgenden Gehwegen die Randsteine, teilweise die Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzungsdauer nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich.

 

In allen Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Setzungen, Unebenheiten (Wasserpfützen), offene Fugen und Stufenbildungen vorhanden. Diese stellen für die Fußnger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens. Instandsetzungsmaßnahmen reichen hier nicht mehr aus. Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit neuen, stärkeren Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau mit Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden bei Bedarf ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterialien ersetzt. Die Fahrbahn wird, wenn nötig, mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die Gehwegquerschnitte bleiben in der Regel unverändert.

 

Nachfolgend aufgeführte Gehwegabschnitte sollen erneuert werden:

-          Gehweg Roter-Brach-Weg zw. KIosterackerweg und An den Klostergründen

-          Gehweg Dahlienweg zw. Erikaweg und Tulpenweg, Ostseite

-          Gehweg Rauberstraße zw. Hsnr. 2 und Hsnr. 6, Ostseite

-          Straubinger Straße zw. Odessa-Ring und Bukarester Straße, Nordseite

-          Gehweg Weichser Weg zw. Laaberstraße und Walhalla-Allee, Ostseite

-          Gehweg Im Reichen Winkel zw. Hsnr. 28 und Hsnr. 34, Südseite und zw. Karlsbader Straße 1 bis Eger Straße 2, Nordseite

-          Gehweg Höllbachstraße zw. Spindelbachweg und Wildbachweg, Ostseite

-          Gehweg Sudetendeutsche Straße zw. Isarstraße und Brandlberger Straße, Westseite

-          Gehweg Spessartstraße zw. Amberger Straße und Hsnr. 29

 

Die vorhandene Beleuchtung wird, wenn notwendig, technisch hinsichtlich der Energieeffizienz erneuert, ergänzt und verbessert. Die örtlichen Versorgungsträger werden ebenfalls bei Bedarf Versorgungsleitungen im Querschnitt der zu erneuernden Gehwege mit verlegen.

 

4. Unterhalt Kabelzugrohranlage

 

Die Rohranlagen dienen nicht nur zur Aufnahme eigener Leitungen für Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen und Telekommunikationsleitungen, sondern auch der Vermietung an externe Leitungsträger, wie beispielsweise die REWAG, Universität Regensburg, Telekom und Vodafone.

Sowohl die Nutzung der Kabelzugrohranlage durch die externen Leitungsträger, die eine flächendeckende Erschließung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen für den modernen Wirtschaftsstandort Regensburg intensiv vorantreiben, bedingen eine notwendige bauliche Unterhaltung des zum Teil bereits sehr alten Rohrnetzes bzw. dessen Ergänzung durch die Herstellung von Lückenschlüssen, als auch die Nutzung durch die o.g. eigenen städtischen Leitungen.

Wegen des stellenweise sehr hohen Alters nf Jahrzehnte und älter aber auch aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsrückständen ist der Zustand der Rohranlagen erneuerungsbedürftig.

Aufgrund des Zustandes der Rohranlage und der darin befindlichen Kabel sind Aufgrabungen, Auswechselungen und Ergänzungen erforderlich. Andernfalls kann es stellenweise zu Ausfällen von Rohrverbindungen und zu Gefahrenstellen durch schadhafte Kabelschächte kommen. Mit einem Rahmenvertrag wird eine entsprechende Fachfirma beauftragt, auftretende Schäden zu beheben. Des Weiteren sind Reparaturen, zum Beispiel, wenn ein Rohrabschnitt nicht mehr durchgängig ist, durchzuführen. Lückenschlüsse im Rohrnetz sind zu ergänzen. Die Arbeiten fallen im gesamten Stadtgebiet nach Bedarf an.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Dem im Bericht der Verwaltung dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2022 wird im

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_18801_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1948 KB)