Sachverhalt:
Auf die beigefügte Dringliche Anordnung vom 08.02.2022 bezüglich der anteilsmäßigen Beteiligung der Stadt Regensburg an den Mehrkosten Bauabschnitt Grafiktrakt des Kunstforums Ostdeutsche Galerie darf verwiesen werden. Die Ausschüsse empfehlen/ Der Stadtrat beschließt:
Von der beigefügten Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 BayGO vom 08.02.2022 für das Kunstforum Ostdeutsche Galerie wird Kenntnis genommen.
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