Vorlage - VO/22/18814/61  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes:
BP Nr. 19 - Südlich Brauergasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.04.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

r das Gebiet zwischen Brauergasse, Bäckergasse und Frankenstraße wurde am 20.07.1999 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes war es, die öffentliche Erschließung der Hinterliegergrundstücke dauerhaft zu sichern und damit Baurecht zu schaffen. Der in der Mitte liegende Obstgarten sollte geschützt werden. An der Kreuzung Frankenstraße / Bäckergasse war eine Blockbebauung vorgesehen. In der Vergangenheit wurde durch einen Erschließungsvertrag und durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten die Erschließung der Hinterliegergrundstücke gesichert und die Bebauung erfolgte nach § 34 BauGB. Für die geplante Bebauung Frankenstraße / Bäckergasse ist der Bauantrag am 30.07.2020 genehmigt worden.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 20.07.1999 für den Bebauungsplan 19 ist aufzuheben.

 

Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 19 wird beschlossen.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

BP Nr. 19, Südlich der Brauergasse, Lageplan M 1/1000

Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Datenblatt BP 19_Aufhebung mit Plan (234 KB)    
Anlage 2 2 Klimavorbehalt Aufhebung BP19 (171 KB)