Sachverhalt:
Für das Gebiet zwischen Unterislinger Weg, Bajuwarenstraße und Dahlienweg wurde am 11.02.1965 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule und einer öffentlichen Grünfläche. Die Grundschule ist seit September 1967 in Betrieb. Zwischenzeitlich gibt es auch einen Kindergarten und einen Kinderhort an diesem Standort. 2016 wurde die Generalsanierung der Grundschule abgeschlossen und 2019 erfolgte die Sanierung der Freisportanlage.
Damit ist das Erfordernis, das Bebauungsplanverfahren fortzuführen, nicht mehr gegeben. Der Aufstellungsbeschluss vom 11.02.1965 für den Bebauungsplan Nr. 60 ist aufzuheben.
Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Der Ausschuss beschließt:
1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 60 wird beschlossen.
2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.
Anlagen:
BP Nr. 60, Napoleonstein, Lageplan M 1/1000 Klimavorbehalt Aufhebung BP Nr. 60
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