Sachverhalt:
Für das Gebiet zwischen Karlsbader Straße (westlich), St.-Konrad-Platz (nördlich), Graudenzer Straße (östlich) und Memeler Straße (südlich) wurde am 11.04.1968 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 94 gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes war, Um- und Ausbauten in der bestehenden Siedlung städtebaulich zu ordnen.
In der Vergangenheit wurden die Um- und Ausbauten nach § 34 BauGB genehmigt. Auch der weitere Bebauungsbedarf kann gemäß § 34 BauGB verwirklicht werden. Ein entstehendes Planungserfordernis würde unter Umständen einen anderen Geltungsbereich erforderlich machen.
Der Aufstellungsbeschluss vom 11.04.1968 für den Bebauungsplan 94 ist aufzuheben.
Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Der Ausschuss beschließt:
1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 94 wird beschlossen.
2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.
Anlagen:
BP Nr. 94, Teilgebiet Karlsbader-, Memeler-, Aussiger Straße, Lageplan M 1/1000 Klimavorbehalt BP Nr. 94
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