Vorlage - VO/22/18819/61  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes:
BP Nr. 98 - Stadtamhof: Bau des Europakanals

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.04.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Für den Straßenanschluss von Stadtamhof an die Kanalbrücke am Protzenweiher wurde am 11.04.1968 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 98 gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes waren die rechtlichen Festsetzungen der Straßenplanung für den Straßenanschluss von Stadtamhof an die Kanalbrücke am Protzenweiher. Durch den Bau des Europakanals wurde die damalige Straßenanbindung von Stadtamhof nach Steinweg und den nördlichen Stadtteilen unterbrochen, deshalb war eine neue Straßenanbindung notwendig.

 

Die erforderlichen Straßenanbindungen sind nach dem Abschluss des Kanalbaus gebaut worden.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 11.04.1968 für den Bebauungsplan 98 ist aufzuheben.

 

Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 98 wird beschlossen.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

BP Nr. 98, Stadtamhof: Bau des Europakanals, Lageplan M 1/1000

Klimavorbehalt BP Nr. 98

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Datenblatt BP 98_Aufhebung mit Plan (518 KB)    
Anlage 2 2 Klimavorbehalt Aufhebung BP 98 (171 KB)