Sachverhalt:
I. Allgemeines
Dieser Bericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2021 baut auf den Zahlen zum 25.02.2022 für 2021 und der vorläufigen Jahresrechnung aus OK.FIS auf.
Die Restebildungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind berücksichtigt.
II. Vorläufiger Abschluss
Die Ermittlung des Jahresergebnisses 2021 wird auf der folgenden Seite dargestellt.
1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Mit dem Rechnungsergebnis (RE) von 771,4 Mio. € in Einnahmen und Ausgaben überschritt der Verwaltungshaushalt das vorgesehene Volumen von 743 Mio. € um 28,4 Mio. € (d.s. 3,83 %). Die Rechnungsergebnisse der Hauptgruppen weichen folgendermaßen von den Haushaltsansätzen ab:
Mit 2,34 Mio. € wurden um 0,3 Mio. € mehr an Einnahmen als im Vorjahr (2,64 Mio.€) global gem. Ziffer 5 der VV zu § 79 KommHV - Kameralistik - vorläufig niedergeschlagen. Bei Überprüfung der Kasseneinnahmereste wurde ermittelt, dass ausstehende Einnahmen in v. g. Höhe voraussichtlich nicht mehr eingehen werden. Sie wurden 2021 in Abgang und 2022 wieder zu Soll gestellt, wodurch ihre Verfolgung gewährleistet wird. Die Globalniederschlagungen teilen sich folgendermaßen auf:
Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (Hauptgruppe 0)
Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überstiegen mit 428,4 Mio. € die Haushaltsansätze (385,2 Mio. €) um 43,2 Mio. € (11,21 %) und lagen um 29 Mio. € bzw. 7,3 % über dem Rechnungsergebnis 2020 i. H. v. 399,4 Mio. €.
Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (32,7 Mio. €), beim Einkommensteueranteil (2,7 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (Gr. 0120 und 0615; zusammen 1,6 Mio. €) eingetreten. Diese Entwicklung wurde der Haushaltsplanung 2022 und der Finanzplanung bis 2025 zu Grunde gelegt. Außerdem wurde eine Abschlagszahlung für Kompensationsleistungen für Gewerbesteuermindereinnahmen i. H. v. 6,75 Mio. € überwiesen.
Das Rechnungsergebnis der Gewerbesteuer liegt mit 197,7 Mio. € deutlich über dem Ansatz im 2. Nachtragshaushaltsplan (165 Mio. €) und dem RE 2020 mit 93,4 Mio. €. Bei der Haushaltsplanung 2022 und der Finanzplanung bis 2025 war von einem Aufkommen von 199 Mio. € ausgegangen worden, wobei berücksichtigt worden war, dass rund ein Siebtel davon auf Nachholungen für die Zeit vor der Corona-Pandemie entfällt. Mit einem Zuwachs der Ist-Eingänge von 109,5 % gegenüber 2020 fällt die Erholung in Regensburg zwar deutlich besser aus als die der kreisfreien Städte Bayerns (+60 %). Im Vergleich zum Vorkrisen-Jahr 2019 haben sich die Einnahmen Regensburgs um 18 % gesteigert, die aller kreisfreien Städte Bayerns jedoch um 25 %. Der vergleichsweise deutlichere Rückgang in 2020 konnte nicht kompensiert werden. Zu Jahresbeginn hatte sich die Situation noch deutlich schlechter dargestellt, es wurden nur 127 Mio. € bzw. 124 Mio. € (Stamm-Haushaltsplan bzw. 1. Nachtragshaushaltsplan) erwartet.
Als Abschlagszahlung von Kompensationszahlungen für Gewerbesteuermindereinnahmen gegenüber dem Durchschnittsaufkommen der Jahre 2017 mit 2019 (207,49 Mio. €) gingen im Dezember 2021 rund 6,75 Mio. € ein – dies war nicht eingeplant. Der Freistaat Bayern hat im November 2021 dafür insgesamt bis zu 330 Mio. € zur Verfügung gestellt. Basis für die Abschlagszahlungen waren die Einnahmen der ersten drei Quartale. Der „Jahresschlussspurt“ führte generell zu einer Erhöhung der Einnahmen, aber in den Gemeinden in unterschiedlicher Stärke. Nach jetziger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass von der Abschlagszahlung 3,35 Mio. € wieder zurückgegeben werden müssen, so dass noch 3,4 Mio. € an Unterstützung bleiben.
Bei der Grundsteuer B kam das RE 2021 auf 28,71 Mio. € und kam geringfügig unter den Haushaltsansatz (28,80 Mio. €). Das RE 2021 liegt um 0,33 Mio. € höher als das RE 2020.
Das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteils lag mit 107,05 Mio. € um 2,65 Mio. € (2,54 %) über dem Haushaltsansatz. Die Planung des Haushaltsansatzes 2022 und der Finanzplanungsansätze 2023 mit 2025 basiert bereits auf dieser höheren Basis. Nach dem starken Rückgang in 2020 auf 97,08 Mio. € gegenüber dem Aufkommen in 2019 mit 101,72 Mio. € ist das Aufkommen über das Niveau des Vorvorjahres gestiegen.
Bei den Umsatzsteuerbeteiligungen (Gr. 0120 und 0615) gingen insgesamt 44,73 Mio. € und damit 1,63 Mio. € mehr als veranschlagt ein. Auch hier wurde schon die höhere Basis der Ansätze ab 2022 zu Grunde gelegt. Gegenüber dem RE 2020 (44,52 Mio. €) ergibt dies ein Plus von 0,20 Mio. € (0,45 %).
Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil beliefen sich auf 10,99 Mio. € und lagen um 12.430,44 € unter dem Haushaltsansatz 2021 und um 1,5 Mio. € unter dem Rechnungsergebnis 2020.
Die Verwarnungsgelder und Geldbußen des Verkehrsüberwachungsdienstes lagen mit insgesamt 1,96 Mio. € um 0,59 Mio. € (23,2 %) unter den Haushaltsansätzen i. H. v. 2,55 Mio. €. Durch die Lockdown-Maßnahmen war ein geringerer Individualverkehr zu verzeichnen, weshalb auch die Park- und Geschwindigkeitsverstöße weniger waren. Nach wie vor wurden viele Verstöße gegen die Plakettenpflicht in der Umweltzone von Fahrzeugen aus den umliegenden Landkreisen festgestellt – allerdings mit rückläufiger Tendenz.
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1)
Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb blieben mit 304,3 Mio. € um 12,3 Mio. € (2,6 %) unter den Haushaltsansätzen. Sie liegen um 15,7 Mio. € bzw. 5,4 % über den Rechnungsergebnissen des Vorjahres; bereinigt um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) wurden gegenüber den Veranschlagungen Mindereinnahmen i.H.v. 11,6 Mio. € erzielt. Innerhalb der Gruppen stellten sich folgende wesentliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:
Gruppe 10 – Verwaltungsgebühren
Die Summe der Gruppe lag mit 6,9 Mio. € um 0,2 Mio. € (entspricht 2,6 %) unter den Haushaltsansätzen. Mindereinnahmen gab es vor allem bei den Verwaltungsgebühren der „Kfz-Zulassungsstelle“ (UA 1111). Hier schlagen die Probleme der Automobilhersteller durch. Der bundesweite Trend bei den niedrigeren Fallzahlen bei Neuzulassungen und Umschreibungen führt in Regensburg zu Mindereinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € bei den Zulassungsgebühren. Ebenso waren Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. € bei den Einnahmen durch die Gebühren im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (UA 1101) zu verzeichnen. Mehreinnahmen gab es hingegen bei den Pass- bzw. Ausweisgebühren (UA 1161). Hier sind zwei Effekte zu nennen. Zum einen wurden nach einem Jahr 2020 mit geringen Antragszahlen wieder vermehrt Dokumente beantragt, zum anderen wurden zum 01.01.2021 die Gebühren, z.B. für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren von 28,80 Euro auf 37,- Euro angehoben.
Gruppe 11 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Gesamteinnahmen in Höhe von 47,9 Mio. € bedeuten eine Unterschreitung der Ansätze des Haushaltsplans um 1,3 Mio. €. Bei dieser Gruppe wirken sich die Schließungen von Einrichtungen und Absagen von Veranstaltungen mit Publikum aus. Es ergeben sich daraus Mindereinnahmen auf zahlreichen Haushaltsstellen. In besonderem Maße betrifft dies die Eintrittsgebühren der Museen (0,1 Mio.€ auf der Haushaltstelle 3102.1100), die Standgebühren Weihnachtsmärkte (0,2 Mio. € auf der Haushaltstelle 7301.1167). Mit den ausgefallenen Dulten entfallen auch Einnahmen für die vereinnahmte Umsatzsteuer (0,1 Mio.€ bei der Haushaltstelle 7311.1198). Auch bei den mittelbar mit Veranstaltungen verbundenen Gebühren, wie den Sondernutzungsgebühren (0,2 Mio. € auf der Haushaltsstelle 6300.1191) und den Parkgebühren (0,3 Mio. € auf der Haushaltstelle 6815.1192) gab es Mindereinnahmen. In den Kinderbetreuungseinrichtungen kam es zu einer Einnahmenverschiebung. Die Kindergärten (UA 4641) konnten Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Mio.€ verbuchen, die Kinderhorte dagegen haben 0,3 Mio.€ weniger an Gebühren eingenommen. Mehreinnahmen hingegen gibt es bei den Bestattungs- und Grabgebühren (Haushaltsstellen 7500.1141/1142) in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. €.
Gruppe 13 - Einnahmen aus Verkauf
Das Rechnungsergebnis der Gesamtgruppe lag mit 3,3 Mio.€ um 0,1 Mio. € unter den veranschlagten 3,4 Millionen Euro. Erhebliche Mindereinnahmen gab es bei den Verpflegungsgeldern bei den Tageseinrichtungen für Kinder (UA 4641/4642/4645) in Höhe von 0,8 Mio. €. Dagegen konnte bei der Verwertung von Altmaterialien bei der Abfallentsorgung (Haushaltsstelle 7201.1347) ein um 0,6 Mio. € besseres Ergebnis erzielt werden. Auch die Stadtgärtnerei konnte Ihre Erlöse um 0,1 Mio. € gegenüber den Veranschlagungen steigern.
Gruppe 14 – Mieten und Pachten
Mit einem Rechnungsergebnis von 26,1 Mio. € wurden die Veranschlagungen um 0,3 Mio. € verfehlt. Diese Abweichung geht größtenteils auf die Haushaltsstelle 8801.1410 zurück, bei der weggefallene Objekte für Mindereinnahmen sorgten.
Gruppe 15 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Bei dieser Gruppe überstieg das Rechnungsergebnis mit 12,6 Mio. € die Haushaltsansätze von 12,4 Mio. € um insgesamt 0,2 Mio. € (dies entspricht 1,7 %).
Aus der erstatteten Vorsteuer für das RUBINA-Haus (zusätzlich 0,2 Mio. €) und der Quartiersparkanlage in der Lessingstr. (zusätzlich 0,2 Mio. €) ergaben sich insgesamt 0,4 Mio. € an nicht eingeplanten Einnahmen. Demgegenüber konnten bei der Stadtbahn 0,2 Mio. € weniger an Vorsteuererstattung als geplant erzielt werden. Auf der Haushaltsstelle 4643.1549 gab es Mindereinnahmen in Höhe von 0,2 Mio.€ bei den Abrechnungen der Zuschüsse nach dem BayKiBiG mit den Trägern. In der Stadtgärtnerei werden Dienstleistungsersätze auf der Haushaltsstelle 5821.1544 gebucht. Auch hier gab es Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Bei der Haushaltsstelle 7000.1544 erreichte die Stadtentwässerung Mehreinnahmen 0,1 Mio.€. Mehreinnahmen ergaben sich an Versicherungs- und Schadensersatzleistungen auf der Gruppierungen 1550 im UA 1421 des Katastrophenschutzes mit 0,2 Mio.€. Hier erhielt die Stadt Versicherungsleistungen für eine durch einen Brand zerstörte Dekontaminationsanlage.
Gruppe 16 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Hier lag das Rechnungsergebnis von 129,1 Mio. € um 8,7 Mio. € (d.s. 6,3 %) unter den Haushaltsansätzen; bereinigt um die UGr. 169 bei 57,7 Mio. € bzw. 7,9 Mio. €. Differenzen sind Rundungsbedingt.
Innerhalb der Gruppe (ohne UGr. 169) stellten sich folgende erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:
Mehreinnahmen:
Mindereinnahmen:
Bei den Inneren Verrechnungen - UGr. 169/679 - ergaben sich Mindereinnahmen von 0,7 Mio. €:
Die Mindereinnahmen von 0,7 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen verteilen sich überwiegend wie folgt:
Die größte Abweichung bei den einzelnen Haushaltsstellen entfiel auf die Haushaltsstelle 6751.1690 der Inneren Verrechnungen für Straßenreinigungs-/und Winterdienstleistungen mit rund 1,1 Mio. €. Dabei gab es Mehrreinnahmen von 1,1 Mio. € durch die 6300.6790 (Gemeindestraßen), da hier noch nicht erfolgte Abrechnungen aus Vorjahren nachgeholt worden waren.
Bei den Reinigungsdienstleistungen (Grp. 1694) blieb das Ergebnis mit 1,6 Mio. € im UA 7721 „Gebäudereinigung“ aufgrund geringerer Aufwendungen bei fremdgereinigten Flächen unter den Ansätzen. Hierbei wirkten sich vor allem die Schließungen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen aus, wodurch in diesen Einrichtungen seltener gereinigt werden musste und der vermutete Mehraufwand für die zusätzlichen Reinigungen im Rahmen der Hygienekonzepte nicht so hoch ausfiel, wie erwartet.
Gruppe 17 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Mit 64,0 Mio. € unterschreiten die Einnahmen die Haushaltsansätze um 0,9 Mio. € (d.s. 1,3 %). Im Einzelnen sind folgende wesentliche Abweichungen zu erwähnen:
Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung – Gruppe 19:
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende gem. SGB II (Haushaltsstelle. 4820.1911) betrug in 2021 70,1 % der Aufwendungen (Haushaltsstelle 4820.6901). Bei diesen Ersätzen des Bundes (Gr. 19 im UA 482) blieb das Rechnungsergebnis mit 14,4 Mio. € um 1,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen mit 15,5 Mio. €. Die Ersätze fielen auf Grund der weniger stark steigenden Fallzahlentwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften und in deren Folge geringerer Aufwendungen niedriger aus. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 69 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -
Sonstige Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2)
Die sonstigen Finanzeinnahmen lagen mit insgesamt 38,8 Mio. € um rd. 2,4 Mio. € (5,8 %) unter den Veranschlagungen und 6,6 Mio. € bzw. 14,6 % unter den Rechnungsergebnissen 2020. Bereinigt um die Gr. 27 (kalkulatorische Kosten) wurden gegenüber den Haushaltsansätzen um 0,5 Mio. € höhere Einnahmen erzielt (RE 2021: 18,4 Mio. €; RE 2020: 24,6 Mio. €).
Innerhalb der Gruppen waren folgende erhebliche Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen festzustellen:
Gruppe 20 – Zinseinnahmen
Hier blieben die Einnahmen mit 0,4 Mio. € um 0,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Diese Mindereinnahmen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die Stadt für ein internes Darlehen an den Regiebetrieb Arena aufgrund einer Zinsanpassung 0,1 Mio.€ weniger erhalten hat (Haushaltsstelle 5511.2050).
Gruppe 22 - Konzessionsabgabe
Die Stadt Regensburg erhielt mit 8,7 Mio. € um 0,6 Mio. € weniger an Konzessionsabgabenzahlungen als veranschlagt (Haushaltsstelle 8300.2200). Die Differenz zum Ansatz entstand durch Rückzahlungen für vergangene Jahre, die im Jahr 2021 abgerechnet wurden.
Gruppen 24 und 25 - Ersätze von sozialen Leistungen
Die Ersätze von sozialen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe außerhalb (Gr. 24) und innerhalb (Gr. 25) von Einrichtungen umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt 2,2 Mio. € und liegen damit 0,2 Mio. € über den Veranschlagungen. Ausschlaggebend hierfür sind Mehreinnahmen in Bereichen der Jugendhilfe (UA 455 und 456) mit 0,2 Mio. €. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 73-79 –
Gruppe 26 - weitere Finanzeinnahmen
Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich erreichten insgesamt 3,6 Mio. € und waren damit um 1,3 Mio. € höher als die Haushaltsansätze. Zurückzuführen ist dies auf Mehreinnahmen aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen bei Haushaltsstelle 0331.2616. Die Einnahmen überstiegen den Haushaltsansatz von 1,2 Mio. € hier um 1,8 Mio. €. Mindereinnahmen gab es bei den Umlegungsverfahren im Bereich der Bodenordnung. in Höhe von 0,5 Mio. €.
Gruppe 27 - Kalkulatorischen Einnahmen
Das Rechnungsergebnis von 20,4 Mio. € lag um 2,9 Mio. € bzw. 12,64 % unter den Haushaltsansätzen:
Auf die Erläuterungen bei den korrespondierenden Ausgaben (UGr. 680/685) wird verwiesen.
Die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt (Gruppe 28 bzw. 90) lagen mit 3,6 Mio. € um 0,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2020 betrug das Rechnungsergebnis 2,4 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf:
*) unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges als Basis für die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2025
Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE - UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der Aktion Kinderbaum (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 31 verwiesen werden.
Die tatsächlichen Zuführungen zur Finanzierung der laufenden ÖPNV-Aufwendungen (UA 792#) ergaben sich aufgrund des bereinigten Jahresabschlusses (= Abgleich von zu berücksichtigenden Einnahmen mit Ausgaben) 2021.
Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus den Budgetrücklagen (UA 9161 und diverse andere UA mit insgesamt rd. 0,6 Mio. €) diente der Finanzierung von zusätzlichen Projekten und von zusätzlichen Aufwendungen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien. Der größte Einzelposten ist der Co-Finanzierung der ‚Smart-City-Agenden‘ (UA 7950) mit rd. 0,2 Mio. €.
2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Das Rechnungsergebnis der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beträgt 771,4 Mio. € und liegt um 28,4 Mio. € (+3,8 %) über den Haushaltsansätzen von 743,0 Mio. €. Die wesentlichen Abweichungen bei den Hauptgruppen im Überblick:
Personalausgaben (Hauptgruppe 4)
Die Personalkosten i. H. v. 249,2 Mio. € unterschritten die Haushaltsansätze um 2,1 Mio. € (- 0,87 %) und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2020 um 9,16 Mio. € bzw. 3,82 % höher. Wesentliche Abweichungen gegenüber den Veranschlagungen sind die Minderaufwendungen bei der Besoldung der Beamten (UGr. 410) mit rd. - 1,0 Mio. € und Minderaufwendungen bei der Vergütung der Bediensteten (einschl. Sozialversicherung und Zusatzversorgung; UGr. 414/434/444) mit rd. - 0,8 Mio. € insbesondere aufgrund der allgemein hohen Fluktuation sowie der Vielzahl unbesetzter Stellen (u.a. können neu geschaffene Stellen oft erst erheblich verspätet besetzt werden) sowie die Minderaufwendungen bei der Beihilfe (UGr. 459) mit rd. - 0,1 Mio. €. Auch bei den einzelnen Bereichen bzw. Unterabschnitten sind im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auftretende Abweichungen überwiegend zurückzuführen auf Stellenvakanzen, neu geschaffene Stellen sowie Zeitpunkt der Besetzung und Häufung von Krankheitsfällen. Diese Abweichungen können nach oben oder unten auftreten. Es entstehen z. B. Mehrausgaben, wenn Stellenvakanzen aus dem Vorjahr wiederbesetzt werden, während neu auftretende Stellenvakanzen zu Minderausgaben führen. Die Abweichungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Unterabschnitten. Die größten Differenzen ergaben sich bei den Kinderbetreuungseinrichtungen (UA 464 mit + 0,7 Mio. €) sowie den Berufsschulen (UA 249 mit -0,4 Mio. €), im Bereich der Verwaltung der Jugendhilfe (UA 407 mit + 0,5 Mio. €), den Kreis- und Bezirksorganen (UA 000 mit - 0,3 Mio. €) und in der sonstigen Hauptverwaltung (UA 029 mit + 0,6 Mio. €).
Diese Sachverhalte sind generell nur bedingt planbar.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6)
Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren insgesamt 249,5 Mio. € eingeplant worden. Das Rechnungsergebnis 2021 lag mit 230,0 Mio. € um 19,4 Mio. € (d.s. 7,8 %) unter den Veranschlagungen 2021 und um 6,5 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2020.
Beim sog. „echten bereinigten“ Verwaltungs- und Betriebsaufwand (UGr. 500 - 678 bereinigt um UGr. 649 „Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe) mit 116,7 Mio. € wurde der Haushaltsansatz 2021 um 13,3 Mio. € (d.s. 10,2 %) unterschritten und das Rechnungsergebnis 2020 um 1,6 Mio. € (d.s. 1,4 %) überschritten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im 2. Nachtragshaushaltsplan die Ansätze durch Einarbeitung der Haushaltswirtschaftlichen Sperre i. H. v 3,1 Mio. € reduziert worden waren.
Dabei lag die Hauptgruppe 5 um 5,5 Mio. € (RE 2021: 61,3 Mio. €; RE 2020: 60,4 Mio. €) und die bereinigte Hauptgruppe 6 um 7,8 Mio. € (RE 2021: 55,4 Mio. €; RE 2020: 54,7 Mio. €) jeweils unter den Haushaltsansätzen.
Im Einzelnen lassen sich die Abweichungen wie folgt herleiten:
Gruppe 50 - Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen
In dieser Gruppe ergaben sich bei einem Rechnungsergebnis von 6,2 Mio. € (RE 2020: 6,3 Mio. €) Minderausgaben in Höhe von 0,8 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen von 7,0 Mio. €. Im Bereich Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen (Deckungsring 2; Untergruppe 504) gab es Mehrausgaben in Höhe von 0,2 Mio. €. Dagegen kam es beim laufenden Gebäudeunterhalt (Deckungsring 27; Untergruppen 501/502) zu Minderausgaben von 0,4 Mio. €. Minderausgaben ergaben sich zudem bei den größeren Sanierungsmaßnahmen (Untergruppen 509) in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. €.
Gruppe 51 - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Die Haushaltsansätze mit einer Summe von 6,2 Mio. € bei einem Rechnungsergebnis von 5,3 Mio. € (RE 2020: 4,4 Mio. €) wurden um 0,9 Mio. € unterschritten. Geringere Ausgaben als veranschlagt sind insbesondere beim Kanalunterhalt (UA 7000) mit 0,5 Mio. € zu verzeichnen. Auch bei der Pflege von städtischen Grünflächen gab es insgesamt 0,2 Mio.€ weniger an Ausgaben.
Gruppe 52 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände u.ä. (und sonstige Gebrauchsgegenstände)
In dieser Gruppe ergaben sich Mehrausgaben in Höhe von 0,2 Mio. € gegenüber den Veranschlagungen in Höhe von 1,4 Mio. €. Diese entfielen zu je 0,1 Mio.€ auf die Reparatur von Arbeitsgeräten und die Beschaffung von Kleinteilen für die IT in Verwaltung und Schulen.
Gruppe 53 – Mieten und Pachten
Die Ausgaben von 27,9 Mio. € (RE 2020: 27,1 Mio. €) blieben 1,3 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Die größte Abweichung betraf die Haushaltsstelle 4642.5394 mit 0,7 Mio. €. Hier war die Miete für die Container des Kindergartenprovisoriums im Nibelungenareal eingeplant. Da in der Zwischenzeit der Erwerb der Container in Betracht gezogen wurde, wurden die Ausgaben von der Erwerbshaushaltsstelle getätigt. Ein weiterer Großposten ist die Haushaltsstelle 6751.5310 mit Minderausgaben von 0,2 Mio. € für die Miete der Salzlagerhalle.
Gruppe 54 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Die Summe der Haushaltsansätze von 14,7 Mio. € wurde bei einem Rechnungsergebnis von 12,2 Mio. € (RE 2020: 12,3 Mio. €) um 2,5 Mio. € unterschritten. Die größte Einzelabweichung entfiel dabei auf die Vergütungen von Fremdleistungen für die Gebäudereinigung auf der Haushaltsstelle 7721.5433 mit Minderausgaben von 1,2 Mio. €. Bei den Reinigungen der Bedürfnisanstalten wurden auf der 7191.5433 0,2 Mio. € weniger als veranschlagt ausgegeben. Nicht nur bei den Reinigungsdienstleistungen konnte gespart werden, auch bei den Reinigungsmitteln der städtischen Gebäudereinigung verblieben auf der Haushaltsstelle 7721.5430 0,1 Mio. €. Für Energiekosten wurden insgesamt 0,7 Mio.€ weniger benötigt. Davon entfielen auf die Heizungskosten (vorwiegend Erdgas; Untergruppe 542) insgesamt 0,4 Mio. € und auf Stromkosten 0,3 Mio.€.
Gruppe 55 - Haltung von Fahrzeugen
Die Summe der Ausgaben in der Gruppe ist mit einem Rechnungsergebnis von 3,2 Mio.€ 0,3 Mio. € über dem Niveau der Ansätze von 2,9 Mio. €. Auf Haushaltsstelle 7701.5510 (Unterhalt der Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks) wurden für Reparaturen 0,1 Mio. € mehr verausgabt und auf der 7701.5540 (Schmier- und Betriebsstoffe des städtischen Fuhrparks) mussten 0,2 Mio. € mehr aufgewendet werden.
Gruppe 56 - Besondere Aufwendungen für Bedienstete
Bei dieser Gruppe, die sowohl Dienst- und Schutzkleidung sowie Kosten für Aus- und Fortbildung beinhaltet, wurden die Veranschlagungen in Höhe von 2,3 Mio. € um insgesamt 0,3 Mio. € unterschritten. Für Dienstkleidung wurden insgesamt 0,2 Mio. € weniger verausgabt.
Gruppen 57 bis 60 – weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Gruppen schlossen mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt 4,0 Mio. € (RE 2020: rd. 4,1 Mio. €) ab. Dies bedeutet Minderausgaben in Höhe von 0,7 Mio. €. Mit 0,6 Mio. € entfällt fast die komplette Gesamtsumme dieser Abweichung auf die Gruppierung 6025 (Gruppenbedarf von Kindergärten). Bei der Untergruppe 574 (besondere Lehrveranstaltungen, wie z. B. Schwimmunterricht oder Eislauf) gab es 0,3 Mio. € an Minderausgaben. Mehrausgaben gab es beim medizinischen Sachbedarf für Masken und Schnelltests für Beschäftigte in Höhe von 0,3 Mio. €.
Gruppe 63 - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 28,5 Mio. € (RE 2020: 26,5 Mio. €). Damit blieben die Aufwendungen in Summe um 3,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 31,6 Mio. €. Die größten Veränderungen gegenüber den Haushaltansätzen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen:
Gruppe 64 - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
In Summe ergab sich ein Rechenergebnis von 3,9 Mio. €. Dieses blieb damit 0,4 Mio. € hinter den Veranschlagungen zurück. Größere Einzelabweichungen waren dabei nur bei Umsatzsteuerzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art auf den Gruppierungen 6411 und 6412 zu verzeichnen. Hier wurden insgesamt rund 0,3 Mio. € weniger verausgabt als veranschlagt. Daneben wurden für die Unfallversicherung der Schüler (Haushaltsstelle 2951.6400) insgesamt 0,1 Mio. € weniger fällig.
Gruppe 65 – Geschäftsausgaben
Mit einem Rechnungsergebnis von 8,9 Mio. € (RE 2020: 8,4 Mio. €) blieben die Ausgaben dieser Gruppe um 0,6 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 9,6 Mio. €. Die Minderausgaben entfielen weitestgehend auf die Planungs- und Sachverständigenkosten mit insgesamt 1,0 Mio.€. 0,4 Mio.€ davon machen allgemeine Planungskosten der Ortsplanung (UA 6105) aus. Weitere 0,1 Mio. € davon entfallen auf die 6131.6551 (Erstellen von Statikgutachten im Baugenehmigungsverfahren). Mehrausgaben betrafen die 0331.6581 für die Ausgaben für Negativzinsen (Verwahrentgelte). Hier wurden mit 0,84 Mio.€ um 0,80 Mio.€ mehr verausgabt.
Gruppe 67 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Gesamtausgaben dieser Gruppe lagen mit 83,8 Mio. € um rund 3,9 Mio. € unter den geplanten Ansätzen. Größere Abweichungen ergaben sich außer bei der UGr. 679 (Gr. 67 ohne UGr. 679: bereinigtes RE 2021: 12,4 Mio. € - bereinigtes RE 2020: 14,5 Mio. €) lediglich bei folgenden Positionen:
Die Inneren Verrechnungen - UGr. 679/169 - lagen mit 71,4 Mio. € um 0,7 Mio. € unter den Veranschlagungen. Auf die Übersicht einschl. Erläuterungen bei den korrespondierenden Einnahmen - UGr. 169 - wird verwiesen.
Gruppe 68 - Kalkulatorische Kosten
Hier lag das Rechnungsergebnis von 20,4 Mio. € um 2,9 Mio. € bzw. 12,64 % unter den Haushaltsansätzen. Die Minderausgaben der Gr. 68 führten zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe bei Gr. 27. Größere Einzelabweichungen ergaben bei den Abschreibungen (UGr. 680) in den UA 0601 (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) mit 0,9 Mio.€, UA 2401 (Berufsschule I) mit 0,1 Mio. €, UA 6815 (Parkplätze) mit 0,2 Mio. € und UA 7001 (Klärwerk) 0,4 Mio. €. Bei den kalkulatorischen Zinsen (UA 685) betrifft dies den UA 0601 (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) mit 0,2 Mio.€, UA 6815 (Parkplätze) mit 0,1 Mio. € und UA 7001 (Klärwerk) ebenso mit 0,1 Mio. €.
Gruppe 69 - aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung Diese Gruppe umfasst im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (HhSt. 4820.6901). Bei dieser Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit (Gr. 69 im UA 482) mussten im abgeschlossenen Haushaltsjahr mit 20,9 Mio.€ rund 1,1 Mio. € mehr aufgewendet werden als im Jahr 2020 (RE 19,8 Mio. €). Dies liegt hauptsächlich an der stark gestiegenen Fallzahlentwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften. Das Rechnungsergebnis blieb damit aber um 2,4 Mio. € (Rundungsdifferenz) unter den Haushaltsansätzen von zusammen 23,3 Mio. €. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 19 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -
Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7)
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7) i. H. v. 112,2 Mio. € unterschritten die Ansätze i. H. v. 118,7 Mio. € um 6,5 Mio. € (- 5,49 %) und waren um 7,3 Mio. € bzw. 6,95 % höher als die Ergebnisse des Vorjahres.
Die Gruppe 70 lag mit einem Rechnungsergebnis von 43,5 Mio. € um 1,3 Mio. € unter den Veranschlagungen. Innerhalb der Gruppe – ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich erhebliche Abweichungen insbesondere im UA 4643 „Kinderbetreuung durch freie Träger“: Bei der Förderung der Kinderbetreuung in Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorten (HhSt. 0.4643.70*), insb. bei den kindbezogenen Förderungen gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), ergaben sich insgesamt Minderausgaben i. H. v. ca. 0,85 Mio. €. Die genaue Höhe der Förderungen kann im Vornhinein kaum ermittelt werden, da die maßgeblichen Parameter (wie u.a. die Anzahl der Anträge, Gewichtungen der Kinder im Hinblick auf Integrations- bzw. Migrationshintergründe, Grad der Behinderung sowie die Buchungen durch Erziehungsberechtigte) nicht bekannt und schwer abschätzbar sind. Die staatlichen Fördermittel (HhSt. 0.4643.17*) wurden vollständig an die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen weitergeleitet.
Bei der Gruppe 71 wurden die Veranschlagungen i. H. v. 17,3 Mio. € um 0,2 Mio. € überschritten. Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Gruppe - ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich bei folgenden Einzelpositionen:
Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke - Gruppen 70 und 71:
*) in erster Linie Aufwendungen im Rahmen des Stadtpasses – insb. Sozialticket
Bei den Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – mit Freiwilligen Leistungen) liegt das Rechnungsergebnis 2021 mit 61,0 Mio. € um 1,1 Mio. € bzw. 1,89 % unter den HhAnsätzen 2021 jedoch um 4,8 Mio. € bzw. 8,60 % über dem Rechnungsergebnis 2020. Innerhalb der Gruppen 70 und 71 ist der weitaus größte Teil der Freiwilligen Leistungen veranschlagt. Die Gesamtausgaben der Freiwilligen Leistungen beliefen sich auf 9,1 Mio. € und lagen um rd. 1,3 Mio. € bzw. 12,31 % unter den HhAnsätzen 2021, jedoch auf dem Niveau des Vorjahres. Die Minderausgaben bei den Freiwilligen Leistungen sind auf die im Jahr 2021 geringeren Bedarfe als gegenüber der Planung zu verzeichnen und sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:
Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen – Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 im Zusammenhang mit Erstattungen
Die Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 26,5 Mio. € (HhAnsatz rd. 29 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2020 belief sich auf rd. 24,4 Mio. €. Die Abweichung ist auf Minderausgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gr. 79) mit 1,6 Mio. €, der Bildung und Teilhabe (Gr. 78) mit 0,7 Mio. € und der Sozialhilfe (Gr. 73) mit 0,2 Mio. € zurückzuführen.
Die tatsächlichen Gesamtnettoausgaben (Saldo; siehe nachfolgende Tabelle) (d.h. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 sowie weiterer Ersatzleistungen - Gr. 24/25) betragen bei der Sozialhilfe und ähnlichen Gruppen (Gr. 73-75 und 78 und 79 sowie Gr. 69) rd. 10,7 Mio. € und waren um rd. 1,7 Mio. € geringer als die Planungen. Die Netto-Belastung ist gegenüber dem Vorjahr damit (fast) unverändert.
Bei in den Jahren 2020 und 2021 im Ergebnis steigenden Ausgaben (2020: 44,1 Mio. €, 2021: 47,3 Mio. €), stiegen die Einnahmen zwischen den Jahren von 33,5 Mio. € auf 36,6 Mio. €). Dies ist zurückzuführen auf:
Die Aufwendungen und die Ersätze der Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen haben sich wie folgt entwickelt:
Sozialhilfe (UA 410/411/412/413/414) In Folge der tatsächlichen Fallzahlentwicklung im Jahr 2021, d.h. geringere Steigerungen als prognostiziert, ergaben sich jeweils Minderausgaben bei den
Die Kostentragung entfiel mit 0,6 Mio. € komplett auf den überörtlichen Träger (Bezirk).
Bei der Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen (UA 415) ergaben die tatsächlichen Werte für 2021 bei den Ausgaben ein Plus gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,5 Mio. €. Verglichen mit der Planung entstehen hier Mehrausgaben von rd. 0,1 Mio. €.
Die Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (UA 482) i. H. v. rd. 21,6 Mio. € stiegen um 1,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresniveau. Jedoch liegt das Rechnungsergebnis 2021 um 2,9 Mio. € unter den Veranschlagungen i. H. v. 24,6 Mio. €. Die Bundeserstattungsquote wurde aufgrund der Corona Pandemie für das Jahr 2021 rückwirkend auf 70,1 % reduziert (2020 lag sie bei 70,6%). Bei den Ersätzen des Bundes ergeben sich somit Mindererlöse von rd. 1,2 Mio. € gegenüber der Planung und Mehrerlöse von rd. 1,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die tatsächliche Netto-Belastung in diesem Bereich belief sich in 2020 auf rd. 7,2 Mio. € und in 2021 auf rd. 7,2 Mio. € (geplant waren in 2021 9,0 Mio. €).
Sonstige Leistungen (UA 42/44/490/491/493) Die Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz blieben ausgablich um 1,7 Mio. € sowie einnahmlich um 1,3 Mio. € unter den prognostizierten Beträgen, die bei der Planung unterstellt wurden. Dies ist zum einen auf die sinkende Zahl an anspruchsberechtigten Personen in Regensburg zurückzuführen. Zum anderen wurde mit höheren Ausgaben als Folge der Corona Pandemie gerechnet. Dies hat sich nicht bewahrheitet, weshalb sowohl die Ausgaben für Krankenhilfe, die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt als auch die Geldleistungen für den Lebensunterhalt zurückgingen. Die Abrechnungen für das IV. Quartal erfolgen jedoch zeitverzögert und wirken sich auf das Jahr 2022 aus. Diese Aufwendungen, die i.d.R. vollständig ersetzt werden, entwickelten sich wie folgt: 2021: rd. 8,5 Mio. € 2020: rd. 7,8 Mio. € 2019: rd. 10,0 Mio. € Bei den weiteren Leistungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.
Leistungen der Jugendhilfe – Gruppen 76 und 77
Die Gruppen 76 und 77 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 24,7 Mio. € (HhAnsatz rd. 27,5 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2020 belief sich noch auf rd. 24,3 Mio. €. Die Abweichung ist auf Minderausgaben bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – Gr. 76 mit rd. 1,9 Mio. € und innerhalb von Einrichtungen – Gr. 77 mit rd. 0,9 Mio. € zurückzuführen.
Bei der Gr. 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen gibt es nennenswerte Differenzen zum Haushaltsplan bei
Da die Kosten für einen Fall in diesen Bereichen hoch sind, kann die Beendigung/Aufnahme von einzelnen Fällen erhebliche Abweichungen verursachen. Eine derartige Verringerung der Fallzahlen war für das Jahr 2021 nicht vorherzusehen.
Wesentliche Abweichungen ergaben sich bei der Gr. 77 Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen insbesondere bei
Diese sind überwiegend auf die tatsächlichen Fallzahlentwicklungen im Jahr 2021 zurückzuführen, die geringer ausfallen als prognostiziert.
Sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppe 8)
Das Rechnungsergebnis der Hauptgruppe 8 (sonstige Finanzausgaben) liegt mit 180,0 Mio. € um 56,6 Mio. € (45,8 %) über dem Haushaltsansatz von 123,5 Mio. €.
Zinsen (Gruppe 80)
Die Ausgaben bei dieser Gruppe fielen mit 1,16 Mio. € um 1,57 Mio. € bzw. 57,4 % niedriger als eingeplant (2,73 Mio. €) an. Diese Beträge entfielen ausschließlich auf Darlehen am Kreditmarkt (UA 9121). Dies war durch das geringere Zinsniveau (teilweise negative Zinssätze) und der Nichtaufnahme der vorgesehenen Netto-Neu-Verschuldung von 102,45 Mio. € bedingt.
Gruppe 81 – Gewerbesteuerumlage
Das Rechnungsergebnis für die Gewerbesteuerumlage fiel mit 15,88 Mio. € um 0,38 Mio. € höher aus als eingeplant. Die Gewerbesteuereinnahmen fielen deutlich höher als veranschlagt aus. Daher musste im Januar 2022 zudem eine Nachzahlung i. H. v. 0,39 Mio. € geleistet werden. Für die Nachzahlung für das IV. Quartal 2020 in 2021 (0,60 Mio. €) stand ein Haushaltsausgaberest zur Verfügung.
Gruppe 83 - allgemeinen Umlagen
Bei dieser Gruppe ist die Bezirksumlage (UGr. 832) zu buchen. Diese fiel in Höhe von 49,96 Mio. € wie veranschlagt an.
Gruppe 84 – weitere Finanzausgaben
Das Rechnungsergebnis lag mit 1,04 Mio.€ insgesamt um 0,59 Mio. € unter den Veranschlagungen. Die Verzinsung von Steuererstattungen (HhSt. 0331.8412) lag mit 0,82 Mio. € um 0,18 Mio. € niedriger als geplant. Bei den Bodenordnungsverfahren, den Umlegungen Keilberg und Schwabelweis Nord (HhSt. 6141.8414), liegt das Rechnungsergebnis um 0,38 Mio. € unter dem Ansatz, da vom Haushaltsausgaberest ein Teilbetrag untergegangen ist.
Gruppe 85 - Deckungsreserve
Bei der allgemeinen Deckungsreserve waren 2,41 Mio. € veranschlagt. Zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben (des Verwaltungshaushaltes) wurde ein Teilbetrag i. H. v. 0,75 Mio. € benötigt. Ein Rechnungsergebnis entstand nur bei den (insgesamt um 0,75 Mio. €) verstärkten Haushaltsstellen.
Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Gruppe 86 bzw. 30) liegen mit 112,0 Mio. € um 60,8 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2020 betrug das Rechnungsergebnis 97,4 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf:
*) unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges als Basis für die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2025
Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE‘s (UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie der Rücklagen „Öffentliche Parkierungsanlagen“ (UA 6815), „Baulicher Hochwasserschutz an Donau und Regen“ (UA 6900) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 91 verwiesen werden.
Bei den Zuführungen zum Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Kapitaleinlagen zur Abdeckung der laufenden Defizite (UGr. 936) wurden beim „Theater Regensburg“ (UA 3311), bei der „RSG gGmbH - Bürgerheim Kumpfmühl“ (UA 4321), bei der „Arena Regensburg“ (UA 5511) und bei der „das Stadtwerk.Regensburg GmbH“ (UA 8300) die planmäßigen Ausgleichszahlungen (einschl. übertragener Haushaltsreste) vollständig durchgebucht sowie bei der „RTG GmbH“ (UA 7901: - 0,3 Mio. €), bei der „RBD GmbH“ (UA 7910: - 0,1 Mio. €) und beim „Amt für Stadtbahnneubau“ (UA 7929: - 10,0 T€) die tatsächlichen Ausgleichszahlungen (zuzüglicher tatsächlich übertragener Haushaltsreste) durchgebucht.
Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) war i.H.v. 14,5 Mio. € veranschlagt bzw. war - wie auch schon in den Beschlussvorlagen zum Haushaltspaket 2022 angekündigt - i.H.v. 52,5 Mio. € prognostiziert. Mit 73,9 Mio. € (ohne Zuführung für Budgetrücklagen i.H.v. 2,4 Mio. €) wurde ein um 59,4 Mio. € bzw. 21,4 Mio. € höherer Betrag erwirtschaftet. Hauptgründe sind insbesondere Mehreinnahmen bei den ‚Steuern und Allgemeinen Zuweisungen‘ (HGr. 0) i.H.v. 43,2 Mio. € sowie Minderausgaben beim bereinigten sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5/6 ohne UGr. 679 / Gr. 68) i.H.v. 15,8 Mio. €. Der Budgetrücklage (UA 9161 und diverse andere UA) wurden eine weitere Abschlagszahlung für 2020 i.H.v. 0,1 Mio. € sowie eine vorläufige Abschlagszahlung für 2021 i.H.v. 2,4 Mio. € zugeführt.
3. Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Bei einem Haushaltsansatz von 217,0 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 239,7 Mio. € ergeben sich Mehreinnahmen des Vermögenshaushalts i.H.v. 22,7 Mio. € (+ 10,5 %), wobei die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rd. 5,5 Mio. € berücksichtigt ist.
- Hinsichtlich der Haushaltseinnahmereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2021” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 23.03.2022 verwiesen werden. -
Die wesentlichsten – ab 2,5 Mio. € - Änderungen sind bei
und
sowie
festzustellen.
Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:
Das Soll bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (Gr. 30) erhöht sich - wie bereits bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 86) angesprochen - um 60,8 Mio. € auf insgesamt 112,0 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.
Bei den Entnahmen aus Rücklagen (Gr. 31) steigt das Soll um 73,9 Mio. € auf insgesamt 76,7 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:
*) unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges als Basis für die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2025
Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:
- Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2020), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‚Gr. 91‘ -
Die tatsächlichen Rücklagenentnahmen bei der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‚fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) erfolgten insb. zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen während des Jahres bzw. ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2021. - vgl. auch ‚Gr. 91‘ -
Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Entnahmen auf Basis der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge in den Vorjahren.
Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurde in 2021 - wie auch schon in den Beschlussvorlagen zum Haushaltspaket 2022 angekündigt - rd. 64,5 Mio. € entnommen, um damit den Verzicht auf die Netto-Neu-Verschuldung 2021 teilweise gegenzufinanzieren.
Der Budgetrücklage (UA 9101), als zweckgebundenen Teil der Allgemeinen Rücklage, wurden – vgl. Beschluss vom 22.04.2021 (VO/20/17158/20) - rd. 9,4 Mio. € entnommen und der Allgemeinen Rücklage zugeführt (vgl. HhSt. 1.9101.9100).
Die weiteren Beträge, die die Veranschlagungen und die v.g. ‚Sonderentnahmen‘ überschreiten, d.s. insgesamt 126,8 T€ bzw. 34,6 T€, wurden insb. zur Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen u.ä. verwendet (u.a. aus der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der Wiederverwendung von Energie- und Reinigungseinsparungen im Schulbereich sowie aus den Budgetrücklagen zur Finanzierung von zusätzlichen Projekten und von zusätzlichen Aufwendungen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien). - vgl. auch ‚Gr. 91‘ -
Zusätzlich wurden der Allgemeinen Rücklage zweckgebundene Mittel i.H.v. 0,6 Mio. € (über HhSt. 1.7929.31850) wieder entnommen, die zur Finanzierung einer zusätzlichen Kapitaleinlage in 2021 an den Regiebetrieb „Amt für Stadtbahnneubau – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ dienten, um sog. Restmitteln aus 2020 vom (kameralen) Haushaltsplan auf den (kaufmännischen) Wirtschaftsplan zu ‚übertragen‘. (vgl. Beschluss des Stadtrates „Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2021 - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan“ vom 17.12.2020 - VO/20/17389/20)
Bei veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gr. 34) i.H.v. 10,5 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) i.H.v. 9,6 Mio. € erzielt.
Das Rechnungsergebnis setzt sich ausfolgenden Untergruppen zusammen:
Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 9,3 Mio. € (= Anordnungs-Soll) die Haushaltsansätze um 1,0 Mio. €.
Soll-Einnahmen i.H.v. 9,3 Mio. € (HhAnsatz 10,3 Mio. €) führten bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340): zu Mindereinnahmen i.H.v. 1,7 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen
sowie zu Mehreinnahmen i.H.v. 0,7 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen
Das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) bei den Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (UGr. 345) ist gegenüber den Veranschlagungen um 0,1 Mio. € auf 0,3 Mio. € gestiegen.
Das bereinigte Soll für die Beiträge und ähnlichen Entgelte (Gr. 35) i.H.v. 7,6 Mio. € erhöht sich gegenüber den Haushaltsansätzen um 0,4 Mio. €.
Soll-Einnahmen auf HhAnsatz i.H.v. 7,6 Mio. € (HhAnsatz 7,2 Mio. €) führten zu Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste nicht gebildet) i.H.v. 0,2 Mio. € sowie zu einzelnen Mehreinnahmen i.H.v. 0,6 Mio. €., insb.
Insgesamt wurden von 0,2 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr, nach Überprüfung HER i.H.v. 0,2 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose 2022 nicht gebildet.
Das Rechnungsergebnis bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) ist gegenüber den Veranschlagungen um 8,3 Mio. € auf 24,6 Mio. € (einschl. zu übertragender HhRest i.H.v. 5,5 Mio. €) gesunken.
Einzelne Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise gebildet) i.H.v. 13,0 Mio. € sowie einzelne Mehreinnahmen i.H.v. 0,8 Mio. € führten saldiert zu niedrigeren Soll-Einnahmen auf HhAnsatz (mit insgesamt 20,7 Mio. € bei HhAnsatz 32,9 Mio. € - zusätzl. Soll-Anordnungen auf HhReste mit 4,4 Mio. €) i.H.v. 12,2 Mio. €.
Folgende bedeutende Positionen sind aufzulisten:
Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste vollständig gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für
Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise bzw. nicht gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für -> Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang in 2022 auch unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2022 sowie des Mittelabflusses bei den korrespondierenden Ausgaben
Insgesamt wurden von 13,0 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr, HER i.H.v. 7,4 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose nicht gebildet.
Zusätzlich verfielen nicht ‚ausgeschöpfte’ HER aus dem Vorjahr i.H.v. 1,7 Mio. € kraft Gesetzes und mussten somit in Abgang gestellt werden.
Die weiteren Mindereinnahmen, teilweise als Haushaltseinnahmerest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Bei den Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen (einschl. Umschuldungen) (Gr. 37) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 5,0 Mio. € die Veranschlagung von 108,1 Mio. € um 103,1 Mio. €.
Die Ergebnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan lag eine genehmigungspflichtige Gesamtermächtigung für ‚reguläre’ Kreditaufnahmen i.H.v. 104,52 Mio. € und eine Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 102,45 Mio. € zugrunde.
Diese ursprünglich beabsichtigte Netto-Neu-Verschuldung 2021 wurde – wie auch schon in den Beschlussvorlagen zum Haushaltspaket 2022 angekündigt - nicht in Anspruch genommen, da diese zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nicht erforderlich gewesen ist. Stattdessen wurden der Allgemeinen Rücklage zusätzlich 64,5 Mio. € entnommen; im Übrigen erfolgte die Finanzierung durch eine Mehrzuführung vom Verwaltungshaushalt.
Die SOLL-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. +/– 0,00 Mio. € fällt damit insbesondere aufgrund der geringeren ‚regulären’ Kreditaufnahmen (- 103,07 Mio. €) sowie den niedrigeren ordentlichen Tilgungen (- 0,62 Mio. €) gegenüber der PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 102,45 Mio. € um (-) 102,45 Mio. € niedriger aus; d.h. der Schuldenstand bleibt gegenüber dem Vorjahr konstant bei 77,85 Mio. €.
Im Jahr 2021 liefen bei (4) Darlehen mit Restsummen i. H. v. insgesamt 3,56 Mio. € die Verträge ab bzw. endete die Zinsbindung o.ä., die ausschließlich umgeschuldet wurden.
Die tatsächliche IST-Verschuldung der Stadt Regensburg hat sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Zum 31.12.2021 ergibt sich eine Pro – Kopf – Verschuldung (Basis: 152.959 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 30.09.2021 – keine aktuelleren Daten verfügbar!) von 509 € (Vorjahr: 511 € auf Basis von 152.270 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2020).
4. Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Bei einem Haushaltsansatz von 217,0 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 239,7 Mio. € ergeben sich Mehrausgaben des Vermögenshaushalts i.H.v. 22,7 Mio. € (+ 10,5 %), wobei die Bildung von Haushaltsausgaberesten mit insgesamt rd. 166,4 Mio. € berücksichtigt ist.
- Hinsichtlich der Haushaltsausgabereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2021” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 23.03.2022 verwiesen werden. –
Das bereinigte Soll weicht bei den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 einschl. UGr. 936 ‚Kapitaleinlagen’) mit einem Ergebnis von 173,9 Mio. € von den Veranschlagungen i.H.v. 193,1 Mio. € um insgesamt - 19,2 Mio. € (- 9,9 %) sowie bei den sonstigen finanzwirtschaftlichen Ausgaben (Gr. 90 und Gr. 91 sowie Gr. 97 und Gr. 99) mit einem Ergebnis von 65,8 Mio. € von den Haushaltsansätzen i.H.v. 23,9 Mio. € um insgesamt + 41,9 Mio. € (+ 175,0 %) ab.
Die wesentlichsten - ab 2,5 Mio. € - Änderungen sind bei
und
festzustellen.
Bei den bedeutenden Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 mit einer Gesamtermächtigung (= Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsausgaberest) ab 250 T€ – vgl. Anlage 2) - zeigt sich eine Verringerung der Quote der Soll-Anordnungen auf die Haushaltsansätze einschl. der Haushaltsausgabereste mit insgesamt 43,5 % gegenüber dem Vorjahr und dem Durchschnitt (2020: 52,7 % - Ø 2015-2020: 55,9 %). Beim Grad der Gebundenheit der nicht angeordneten Haushaltsmittel durch Aufträge oder sonstige Vergaben (exklusive Vergaben auf Verpflichtungsermächtigung) sowie bei der Ausschöpfung der Gesamtermächtigung (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr bzw. dem Durchschnitt mit 74,3 % (2020: 67,4 % - Ø 2015-2020: 63,9 %) bzw. mit 85,5 % (2020: 84,6 % - Ø 2015-2020: 84,1 %) dagegen höhere Werte.
Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:
Das Soll bei den Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Gr. 90) reduziert sich – wie bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts (Gr. 28) angesprochen – um 0,1 Mio. € auf insgesamt 3,6 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.
Bei den Zuführungen an Rücklagen (Gr. 91) steigt das Soll um 42,7 Mio. € auf insgesamt 57,1 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:
*) unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges als Basis für die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2025
Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:
Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die BAB-Ergebnisse bis einschl. 2020 (2020: nur vorläufig) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenzuführungen.
- Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2020), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‚Gr. 31‘ -
Die tatsächlichen Rücklagenzuführungen bei der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‚fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2021. - vgl. auch ‚Gr. 31‘ -
Die nicht für Investitionen o.ä. in Anspruch genommenen Mittel aus Stellplatzablösungen u.ä. einschl. Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses grds. der zweckgebundenen Rücklage ‚Öffentliche Parkierungsanlagen’ (UA 6815) zugeführt; aufgrund von Mindererlösen bei den Stellplatzablösungen u.ä. ergab sich eine Minderzuführung.
Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) werden jeweils die Beträge zugeführt, die die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern als kapitalisierte Ablöse für die Übernahme des Betriebs und des Unterhalts der staatlichen Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen erhält.
Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden insbesondere zur Finanzierung bzw. zum Ausgleich von in den letzten Wochen eingetretenen Änderungen bei der Finanzplanung bis 2025 zusätzliche (überplanmäßige) Mittel i.H.v. insgesamt ~ 28,2 Mio. € pauschal als Rückstellung effektiv zugeführt (= Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2022 mit Finanzplanung 2021 - 2025).
Neben geringeren Schlüsselzuweisungen in 2022 (rd. – 4,2 Mio. €) und fortgesetzt auch in 2023 ff wirken sich ebenfalls das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (insb. geringere Gewerbesteuer und Einkommensteueranteile) und die rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes gemäß Abgabenordnung (statt 6,0 %/a nun vsl. 1,8 %/a) negativ aus. Insgesamt bedeuten diese Änderungen ein Minus von voraussichtlich etwa 31 Mio. €.
Die Allgemeine Rücklage wurde in 2021 im Saldo (= Zuführung abzgl. Entnahme) im SOLL um insgesamt etwa (-) 11,2 Mio. € (= + 53,4 Mio. € - 64,6 Mio. €) tatsächlich reduziert.
Im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2025 wurde - wie auch schon in den Beschlussvorlagen zum Haushaltspaket 2022 angekündigt - für 2021 statt einer planmäßigen Erhöhung um (+) 12,4 Mio. € unter Berücksichtigung von Änderungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs sogar eine voraussichtliche Reduzierung um (-) 42,8 Mio. € berücksichtigt.
Im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2021 fanden folgende Rücklagenveränderungen zusätzlich Berücksichtigung: - Entnahme zur Finanzierung von Mittelbereitstellungen mit - 0,1 Mio. € - Entnahme zur teilweisen Gegenfinanzierung des Verzichtes auf die Netto-Neu-Verschuldung 2021 mit - 64,5 Mio. € und - Zuführung aus der Umschichtung von der Budgetrücklage mit + 9,4 Mio. €
Im Zuge des Jahresabschlusses 2021 erfolgten insb. folgende Rücklagenveränderungen: - Zuführung der Gewerbesteuer-Kompensation 2021 mit + 6,8 Mio. € und - Zuführung des ‚bereinigten‘ Überschusses 2021 mit + 24,8 Mio. €
Allerdings sind insgesamt rund 0,1 Mio. € zur Finanzierung von (Wieder)Bereitstellungen von nicht kassenwirksam gewordenen Mittelbereitstellungen sowie vsl. etwa 3,3 Mio. € zur teilweisen Rückerstattung der Gewerbesteuer-Kompensation 2021 fest zu reservieren und entsprechend der Kassenwirksamkeit in 2022 (ff) zu entnehmen.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage – ohne zweckgebundene Rückstellung ‚Stadtbahn‘ - stellt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wie folgt dar:
Zudem wurden der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundenen Teil der Allgemeinen Rücklage, ein weiterer Abschlag für 2020 i.H.v. 0,1 Mio. € und für 2021 i.H.v. 2,4 Mio. € zugeführt.
Der allgemeinen Versorgungsrücklage (UA 9111) wurden mit - 0,4 Mio. € die tatsächlichen Beträge, d.s. die negativen Erträge (= Wertverlust), die erst jeweils im laufenden Jahr bekannt werden, zugeführt.
Beim Vermögenserwerb (Gr. 93) unterscheidet sich das bereinigte Soll mit 101,4 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 68,6 Mio. €) von den Haushaltsansätzen um etwa - 5,6 Mio. €, wobei jeweils eine Verringerung beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 mit 934 und 930) um - 5,2 Mio. € und beim Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (UGr. 936) um - 0,4 Mio. € gegenüber den Planwerten zu verzeichnen ist.
Die Abweichung des RE resultiert bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 47,9 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 15,8 Mio. €) insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 7,6 Mio. € (UGr. 932: 0,6 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 6,6 Mio. €; UGr. 936: 0,4 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 0,4 Mio. € (UGr. 935 mit 934 und 930: 0,3 Mio. €) und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 2,6 Mio. € (UGr. 932: 0,9 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 1,7 Mio. €) sowie auf der Sperre von Haushaltsmitteln i.H.v. 0,2 Mio. € (UGr. 932: 0,2 Mio. €) bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen.
Größere Abweichungen haben sich ergeben bei
-> Umschichtung von der HhSt. 1.2000.96307 (+ 1,3 Mio. €) sowie Verteilung von der zentralen HhSt. auf die einzelne HhSt. je Schule (- 0,5 Mio. €)
-> höherer Bedarf
Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> günstigere Submissionsergebnisse und geringerer Bedarf
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> geringerer Verlustausgleich für 2021
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2021 und/oder die Haushaltsansätze 2022 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Projekte in diesem Jahr ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Bei veranschlagten Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) i.H.v. 77,5 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis i.H.v. 66,2 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 85,7 Mio. €) erzielt. Die Reduzierungen gegenüber den Planwerten verteilen sich auf die Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit - 3,7 Mio. €, auf die Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit - 5,2 Mio. € sowie auf die Betriebsanlagen (Gr. 96) mit - 2,4 Mio. €.
Die Reduzierung des RE beruht bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 25,1 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 47,8 Mio. €) auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 8,8 Mio. € (Gr. 94: 4,2 Mio. €; Gr. 95: 3,4 Mio. €; Gr. 96: 1,2 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 4,4 Mio. € (Gr. 94: ~ 0,4 Mio. €; Gr. 95: ~ 2,1 Mio. €; Gr. 96: ~ 1,8 Mio. €) und zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 2,7 Mio. € (Gr. 94: 1,2 Mio. €; Gr. 95: 0,9 Mio. €; Gr. 96: 0,6 Mio. €) sowie auf der Sperre von Haushaltsmitteln i.H.v. 0,7 Mio. € (Gr. 94: 0,2 Mio. €; Gr. 95: 0,5 Mio. €) bei zahlreichen Haushaltsstellen.
Größere Abweichungen sind zu verzeichnen bei
-> Umschichtung auf die HhSt. 1.2000.93597
-> Anpassung an Bedarf - Mittelverschiebung innerhalb des Deckungsringes
-> Anpassung an Bedarf - Mittelverschiebung innerhalb des Zweckbindungsringes Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> Realisierung Vorhaben durch Stadtbau GmbH i.R. EOF
-> Verschiebung der Maßnahme
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich übertragenen Haushaltsausgabereste 2021 und/oder die Haushaltsansätze 2022 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Vorhaben in diesem Jahr, ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, größtenteils als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Das GESAMT-ANORDNUNGS-SOLL = SOLL auf HhAnsatz und SOLL auf HhRest - bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) beläuft sich auf 72,9 Mio. € (Vorjahr: 74,5 Mio. €) und teilt sich folgendermaßen auf:
Das Gesamtanordnungssoll des Jahres 2021 mit 72,9 Mio. € liegt etwas unter den beiden letzten Vorjahreswerten mit 74,5 Mio. € (2020) bzw. 74,3 Mio. € (2019).
Dieser Betrag liegt jedoch über dem mittelfristigen (2015 - 2020) Mittelwert von ~ 70,3 Mio. €. Für den Hochbaubereich ist es der langjährige Bestwert; im Übrigen nur (unter)durchschnittlich.
Beim bereinigten Soll für die Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) i.H.v. 6,3 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 12,1 Mio. €) ergibt sich bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 2,3 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 3,6 Mio. €) gegenüber den Haushaltsansätzen eine Reduzierung um 2,3 Mio. €.
Die Abweichung des RE resultiert insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 2,3 Mio. €.
Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> vorläufige Zurückstellung des Projektes
-> geringerer Bedarf
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2021 und/oder die Haushaltsansätze 2022 zur Abwicklung, d.h. zur Weiterführung der Programme in diesem Jahr, ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Als Abweichungen sind die geringeren ordentlichen Tilgungen i.H.v. 0,62 Mio. € sowie die niedrigeren Umschuldungen i.H.v. 0,05 Mio. € zu erwähnen.
Im übrigen darf auf die Tabelle sowie die Ausführungen zu den ‚Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ verwiesen werden.
IV. Zusammenfassung
Die Jahresrechnung 2021 bringt insgesamt ein um 28 Mio. € besseres Ergebnis als prognostiziert. Um diesen Betrag ist die verfügbare allgemeine Rücklage höher als bei der Haushaltsplanung 2022 und der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2025 abweichend vom Haushaltsplan 2021 zu Grunde gelegt worden ist. Die Mittel werden vollständig zum Ausgleich von Veränderungen der Finanzplanung bis 2025 benötigt. Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt steigen um weitere 31,3 Mio. € auf nunmehr 166,4 Mio. €.
Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben:
1.) Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überstiegen mit 428,4 Mio. € die Haushaltsansätze (385,2 Mio. €) um 43,2 Mio. € (11,21 %) und lagen um 29 Mio. € bzw. 7,3 % über dem Rechnungsergebnis 2020 i. H. v. 399,4 Mio. €. Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (32,7 Mio. €), beim Einkommensteueranteil (2,7 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (Gr. 0120 und 0615; zusammen 1,6 Mio. €) eingetreten. Diese Entwicklung wurde der Haushaltsplanung 2022 und der Finanzplanung bis 2025 zu Grunde gelegt. Außerdem wurde eine Abschlagszahlung für Kompensationsleistungen für Gewerbesteuermindereinnahmen i. H. v. 6,75 Mio. € überwiesen, von der jedoch voraussichtlich 3,35 Mio. € wieder zurückgezahlt werden muss.
2.) Die Personalkosten i.H.v. 249,2 Mio. € unterschritten die Haushaltsansätze um 2,1 Mio. € (- 0,87 %) und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2020 um 9,16 Mio. € bzw. 3,82 % höher.
3.) Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand nahm die Verwaltung 13,3 Mio. € der Ausgabeermächtigung (ohne Positionen, denen korrespondierende Einnahmen gegenüber stehen, und ohne Ausgaben für Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung) nicht in Anspruch. Die Ausgaben lagen mit 116,7 Mio. € um 1,6 Mio. € über denen von 2020.
4.) Die Nettoausgaben der Hilfen im sozialen Bereich - Sozialhilfe einschl. Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung – blieben mit 10,7 Mio. € um 1,7 Mio. € unter der Veranschlagung. Die Netto-Belastung ist damit gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (+ 0,016 Mio. €). Die Jugendhilfeausgaben (Gr. 76 und 77) lagen mit 24,7 Mio. € um 2,8 Mio. € unter den Ansätzen. Gegenüber 2020 stiegen sie um 0,4 Mio. € bzw. 1,7 %.
5.) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte auf 73,9 Mio. € (ohne Zuführung an Budgetrücklagen) erhöht werden. Das sind um 59,4 Mio. € mehr als veranschlagt und um 21,4 Mio. € mehr als bei der Finanzplanung bis 2025 unterstellt worden ist.
6.) Im Vermögenshaushalt ergaben sich auf der Einnahmenseite bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (+ 60,8 Mio. €), bei den Entnahmen aus den Rücklagen (+ 73,9), bei den Zuweisungen und Zuschüssen (- 8,3 Mio. €) sowie bei den Einnahmen aus Krediten (- 103,1 Mio. €) größere Planabweichungen. Auf der Ausgabenseite gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Rechnungsergebnissen und den Ansätzen bei den Zuführungen zu Rücklagen (+ 42,7 Mio. €), beim Vermögenserwerb (- 5,6 Mio. €) und bei den Bauausgaben (- 11,3 Mio. €).
7.) Die allgemeine Rücklage hat zum Jahresende 2021 einen Stand von 180,9 Mio. €. Zur Finanzierung von (Wieder)Bereitstellungen von nicht kassenwirksam gewordenen Mittelbereitstellungen sind vsl. 0,1 Mio. € und zur teilweisen Rückerstattung der Gewerbesteuer-Kompensation 2021 sind vsl. 3,3 Mio. € vorzuhalten. Damit stehen 177,5 Mio. € effektiv zur Verfügung. Bei der Finanzplanung 2021 – 2025 war von 149,3 Mio. € zum Jahresende 2021 ausgegangen worden. Die Verbesserung in 2021 beläuft sich auf rund 28,2 Mio. €.
8.) Der Soll- und der Ist-Schuldenstand beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert jeweils rund 77,85 Mio. €. Die Schulden wurden in 2021 nicht wie im Haushaltsplan vorgesehen um 102,45 Mio. € erhöht. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich auf 509 €/Einwohner (ohne Arena).
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Anlage 1 - Gruppierungsübersichten „Verwaltungs- und Vermögenshaushalt“
Anlage 2 – Bedeutende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen
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