Sachverhalt:
Die „Musische Früherziehung“ der Stadt Regensburg konnte in der Vergangenheit krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeiterinnen durch interne Vertretungen kompensieren. Die gestiegenen Anforderungen durch die Verlagerung des Unterrichts hauptsächlich in die Nachmittagsstunden, die Intensivierung der Organisation der Teamarbeit, veränderte Rahmenbedingungen durch fehlende Springer, sowie die fehlende Möglichkeit Ausfälle durch Mitarbeiter*innen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) und des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) zu kompensieren, machen es notwendig, Änderungen in der Satzung herbeizuführen, die den Ausfall der Unterrichtsstunden im Krankheitsfall regeln. Die Regelungen werden dabei von den Regelungen der Satzung der Sing- und Musikschule übernommen, da diese sich seit Jahren bestens bewährt haben.
Anlage: Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (MFEBS)
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
„Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung Benutzungssatzung – MFEBS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 23.03.2022, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.“
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||