Sachverhalt:
Bei der geplanten Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (MFEGS) handelt es sich um die Ergänzung einer konkreten Regelung zur Erstattung beim Ausfall von Unterrichtsstunden bzw. dem Ausscheiden aus dem Angebot. In der Sing- und Musikschulgebührensatzung (SuMGS) findet sich mit § 7 ein vergleichbarer Paragraph wieder. Insbesondere aber auch im Hinblick auf die parallel geplante Änderung der Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (MFEBS), in der der Ausfall von Unterrichtsstunden thematisiert wird, ist die Ergänzung als sinnhaft anzusehen.
Anlage: Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung – MFEGS)
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung – MFEGS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 23.03.2022, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
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