Vorlage - VO/22/18888/60  

 
 
Betreff: Bismarckplatz
Sanierung des südlichen Springbrunnens
Maßnahmenbeschluss
Beschluss über die technische Ausführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
05.04.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.04.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Der im Jahre 1980/81 erbaute südliche Springbrunnen am Bismarckplatz weist erhebliche Schäden an der Abdichtung, Verrohrung, Elektrik und am Pflasterbelag auf. Die auf dem Granitstein-/ Mosaikpflaster aufgebrachte Abdichtung löst sich infolge ausdiffundierender Feuchtigkeit großflächig ab. Ein erneutes Überarbeiten der bestehenden Abdichtung ist nicht mehr möglich und auf lange Sicht gesehen nicht zielführend. Der Fugen- und Bettungsmörtel ist im Laufe der Jahre mürbe geworden. Einbauleuchten sind teilweise beschädigt, eine Entwässerung der Einbautöpfe ist nicht mehr möglich. Ebenso ist die Isolation der Leitungen mangelhaft, so dass es immer wieder zu Ausfällen der Elektrik kommt. Die Spannung der Leuchten von 230 V ist nach geltenden Regeln der Technik nicht mehr zulässig.

 

Das Brunnenbecken des vielbesuchten „Brunnen am Bismarckplatz“ soll durch die Sanierung wieder in seinen Ursprung zurückversetzt werden. Die Abdichtungsebene wird unter dem Bettungsmörtel angeordnet, so dass durch den wieder sichtbar verlegten Granitsteinpflasterbelag das Gesamtbild aufgewertet wird.

 

Diese Maßnahme wurde kurzfristig in das Förderprogramm „EU-Innenstadt-Förderinitiative REACT-EU“ aufgenommen. Um die Fördersumme zu erhalten, muss das Projekt bis zum 30.06.2023 baulich fertiggestellt und abgerechnet sein.

 

 

2. Art und Umfang der Maßnahme

 

Es wird folgende Maßnahme empfohlen:

Ausbau und Entsorgung des Granitpflasters samt Abdichtung, Rückbau des Pflasterbettungsmörtels einschließlich Leichtbetonauffüllung und Brunnentechnik.

Nachfolgend Einbau neuer Beleuchtungstöpfe, Brunnenstrahler mit Neuverkabelung,

Verrohrung erneuern, Wiedereinbau der Leichtbetonauffütterung, Einbau der Abdichtung mit entsprechender Schutzlage, Einbau des Granitstein-/ Mosaikpflasters im Mörtelbett, verlegt und verfugt.

 

 

 

 

 

 

 

3. Kosten

 

Die Kostenberechnung wurde anhand angepasster Richtpreise gewerkeweise ermittelt.

 

KG 300

Beton- und Stahlbetonarbeiten     17.500,00 EUR

Naturwerkstein, Betonwerksteinarbeiten      2.500,00 EUR

Abdichtung gegen Wasser      18.500,00 EUR

Metallbau- und Schlosserarbeiten       2.500,00 EUR

Baustelleneinrichtung      24.000,00 EUR

Abbruchmaßnahmen      18.000,00 EUR

 

KG 400

Wasseranlagen       30.000,00 EUR

Starkstromanlagen, sonstiges    40.000,00 EUR

 

KG 500

Befestigte Flächen, sonstiges    30.000,00 EUR

 

KG 700

Architekten- und Ingenieursleistungen, sonstiges   15.000,00 EUR

Sicherheits- und Gesundheitskoordination     2.000,00 EUR

 

gesamt                                   200.000,00     EUR

 

 

 

 

4. Zeitlicher Ablauf

 

Um den Zeitvorgaben des Förderprogramms zu entsprechen muss der Baubeginn in KW 23-24 erfolgen. In 2022 sollen die Abbruch-, Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten, Beton- und Abdichtungsarbeiten witterungsbedingt bis zur KW 42 fertiggestellt werden. Ab März 2023 werden die Pflaster- und Steinmetzarbeiten und die Endmontagen der Elektro- und Sanitärgewerke durchgeführt. Die Fertigstellung erfolgt im Mai 2023.

 

 

 

 

5. Finanzierung

 

Der Grundsatzbeschluss für das Förderprogramm „EU-Innenstadt-Förderinitiative REACT-EU“ erfolgte am 24.02.2022 im Stadtrat (vgl. VO/22/18657/85).

Diese Maßnahme wurde in das Förderprogramm aufgenommen.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen von REACT-EU unter den HHSten 1.7600.9459 und 1.7600.9689 i.V.m. dem Zweckbindungsring 2979 und mit dem Stadtratsbeschluss vom 24.02.2022 eingeplant.


I. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:

Die technische Ausführung erfolgt gemäß Sachverhalt unter Vorbehalt des Maßnahmenbeschlusses des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen.

 

II. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

Die Sanierungsmaßnahmen am südlichen Brunnen auf dem Bismarckplatz sind gemäß Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend umzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20220317 Klimavorbehalt-3_MB u BTA B_BIS_Süd_BVA (1948 KB)