Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Für das Gartenamt ist vorgesehen, im Jahr 2022 mehrere überalterte und verschlissene Fahrzeuge und Arbeitsgeräte zu ersetzen.
Durch jahrelangen und permanenten Einsatz im Bereich des Grünflächenunterhalts sind die nachstehend aufgeführten Fahrzeuge und Arbeitsgeräte in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig. Ausfallzeiten und Instandhaltungsaufwand nehmen deutlich zu. Durch verbesserte Fahrzeugtechnik können zudem Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß reduziert sowie Leistungsfähigkeit und Arbeitsergonomie verbessert werden.
Es sind deshalb folgende Ersatzbeschaffungen vorgesehen:
Neubeschaffung
Aufgrund kontinuierlicher Flächenzuwächse der zu pflegenden städtischen Grünanlagen ist es notwendig, sukzessive Neuanschaffungen im Bereich der GaLaBau-Fahrzeuge und -maschinen zu tätigen, um mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten zu können.
Die Beschaffung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bzw. Maschinen wurde anhand von drei E-Fahrzeugen im praktischen Einsatz geprüft, mit dem Ergebnis, dass die entsprechenden Produkte den gestellten Anforderungen nicht entsprechen (insbesondere Akkulaufzeit und leistungsbezogene Funktionalität) und somit nicht bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Für die mittelfristige Fahrzeugbeschaffung erstellt das Gartenamt ein E-Mobilitätskonzept, das u.a. das nachhaltige Mobilitätskonzept von Amt 70 berücksichtigt. Die Mehrkosten für die Beschaffung von E-Fahrzeugen werden im Investitionsprogramm angemeldet und mit eventuellen Förderungen refinanziert. Davon ausgehend, dass auch die technische Entwicklung voranschreitet, entsprechend den Nutzungsanforderungen, werden ab 2024 E-Fahrzeuge beschafft.
2. Finanzierung
Die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel sind bei den HHSt´en 1.5821.9352 (Neubeschaffungen) sowie 1.5821.9342, 1.5821.9347, 1.5821.93470 und 1.6751.9342 (Ersatzbeschaffungen) eingeplant. Die erforderlichen Mehrkosten bei der HHSt. 1.5821.9352 i.H.v. 2.000 € werden auf dem Verwaltungsweg bereitgestellt.
Anlagen Klimavorbehalt Stufe 3 Der Ausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt die Beschaffung der im Bericht genannten Maschinen, Arbeitsgeräte und Fahrzeuge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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