Sachverhalt:
Anlage 1 Rechenschaftsbericht der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung für das Haushaltsjahr 2021
Anlage 2 Jahresrechnung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung für das Haushaltsjahr 2021
Da es sich bei der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung um keine kommunale Stiftung handelt, ist für die Rechnungslegung Art. 16 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) maßgebend. Demnach sind innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ein Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Nachstehend wird die Jahresrechnung 2021 der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung wiedergegeben sowie der Rechenschaftsbericht zur Haushaltsrechnung vorgelegt (Rechenschaftsbericht, s. Anlage 1).
Die Jahresrechnung besteht aus der Haushaltsrechnung und dem kassenmäßigen Abschluss (s. Anlage 2).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 und der als Anlage beiliegende Rechenschafts-bericht für das gleiche Haushaltsjahr der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung werden zur Kenntnis genommen.
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