Vorlage - VO/22/18914/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.04.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.03.2022 bis zum 05.04.2022 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 - 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              197.500,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              442.000,00 €

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.03.2022 bis zum 05.04.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              45.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              49.500,00 €

 

 

 


 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              197.500,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              442.000,00 €

 

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen als auch durch Minderausgaben.  

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 94.500,00 €.

 

 


Anlagen: 4

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0601_6750_AfVFB_28_04_2022_Anlage-1 (136 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_5490_5310_AfVFB am 28_04-2022_Anlage -2 (137 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_2401_93567_AfVFB_28-04-2022_Anlage-3doc (138 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_AfVFB_28-04-2022_Anlage-4 (83 KB)