Vorlage - VO/22/18928/65  

 
 
Betreff: Fahrradabstellanlage im Bahnhofsumfeld - Zwischennutzung
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

Die Planungen zum Bau einer Fahrradabstellanlage in der Bahnhofstraße 20 wurden als Zwischennutzung gemäß des Planungsbeschlusses VO/20/16397/61 durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 03.03.2020 beschlossen.

 

Der ursprüngliche Maßnahmenbeschluss „Qualifizierte Radabstellanlagen im Stadtgebiet“ erfolgte dann am 15. bzw. 30.09.2020 (vgl. VO/20/16686/61) im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen bzw. im Stadtrat.

Am 14./ 22.04.2021 (vgl. VO/21/17797/61) fasste der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen bzw. der Stadtrat dahingehend einen Änderungsbeschluss.

 

Als idealer Standort für die Inbetriebnahme einer Fahrradabstellanlage im nördlichen Bahnhofsumfeld erweist sich die Fläche Bahnhofsstraße 20 (Flst.-Nr. 3072/2), welche sich im Eigentum der Stadt Regensburg befindet.

 

Um den Winterdienst, die Straßenreinigung sowie den Unterhalt der Fahrradabstellanlage durch die städtischen Ämter klar zu definieren, wird dem Stadtrat zeitnah eine separate Beschlussvorlage zur Öffentlichen Widmung der neu genutzten Flächen als beschränkt öffentlicher Weg vorgelegt. Die Nutzung wird auf Fußnger und Radverkehr beschränkt.  

 

Geplante bauliche Maßnahmen:

Das Gebäude im Bereich der Bahnhofstraße 20 wurde bereits abgerissen und die Baugrube wurde verfüllt.

 

r die Realisierung der Anlage wird eine Fläche von ca. 1.000 m² befestigt.

In der südlichen Hälfte sollen 200 Fahrradanlehnbügel aufgestellt werden.

Im nördlichen Bereich sollen 2 Sammelgaragen, 60 Fahrradboxen und eine Schließfachanlage zum Einsatz kommen.

 

Ein Betonfundament wird lediglich für die Schließcher benötigt, die restlichen Einrichtungen werden auf der Fläche mit Schrauben fixiert. Somit ist eine weitere Nutzung an einer anderen Örtlichkeit möglich.

 

Die Radabstellanlage wird östlich und westlich von einem erhöhten gepflasterten Seitenbereich abgetrennt, damit die anschließenden Parkplatzflächen räumlich getrennt werden und ein Überfahren des Fahrradparkplatzes durch Kfz vermieden wird.

 

Die Fläche wird mit einer richtlinienkonformen Entwässerung ausgestattet.

Das Betonpflaster wird mit einer 1,5 cm breiten Splittfuge ausgeführt, die das anfallende Niederschlagswasser zum Großsteil in den Untergrund versickern lässt.

 

Die Fahrradabstellanlage wird mit einer Straßenbeleuchtung in LED-Technik ausgestattet.

 

Baudurchführung und Verfügbarkeit des Baufeldes

Die Baumaßnahme ist für Herbst 2022 vorgesehen.

 

Derzeit wird auf dem Grundstück Bahnhofstraße 20 durch die Bundespolizei die erkennungsdienstliche Erfassung von Ukraine-Flüchtlingen durchgeführt. Dafür wurden durch das THW Zelte aufgestellt, damit die Geflüchteten die Wartezeit in trockenen und geheizten Räumen verbringen können.

Die Koordinierungsstelle Ukraine bei Amt r Integration und Migration geht davon aus, dass die Zelte noch 2 3 Monate benötigt würden.

Sollte sich herausstellen, dass die Zelte dort über das Datum hinaus benötigt werden, muss der Zeitplan ggf. noch angepasst werden.

 

Kosten und Grunderwerb

Die ermittelten Kosten für den Tiefbau der Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof belaufen sich auf insgesamt rd. 145.000 EUR.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2021 2025 im UA  7916/12 auf der Haushaltsstelle 1.7916.95811 i.V.m. dem Zweckbindungsring 1796 eingeplant.

 

Die Kosten sind teilweise förderfähig.

 

r die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 


Der Ausschuss beschließt:

Der Errichtung einer Fahrradabstellanlage auf dem Flurstück-Nr. 3072/2 Gemarkung Regensburg als Zwischennutzung, bis im Rahmen des Neubaus eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) sowie der Neugestaltung der Bahnhofstraße eine langfristig attraktive Infrastruktur für die Abstellung von Fahrrädern in Betrieb genommen werden kann, wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

Lageplan Fahrradabstellanlage Bahnhofstraße 20

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_18928_65_Anlage1VLRadabstellBahnhof (528 KB)    
Anlage 2 2 VO_22_18928_65_Bahnhofstr20Radabstell-pruefschema-klimavorbehaltStufe3 (1948 KB)