Vorlage - VO/22/18930/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Bauer Resources GmbH, Passauer Str. 8
(Erweiterung der Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen mineralischen Abfällen um die trockenmechanische Behandlung (Sieben und Brechen) und die Anlieferung durch Bahnwaggons)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Schreiben vom 08.09.2021 beantragte die Firma Bauer Resources GmbH beim Umweltamt der Stadt Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen mineralischen Abfällen. Die Anlage dient der Sammlung und dem Umschlag von mineralischen Abfällen aus dem Abbruch, Straßenbau und Erdbau und soll nun um die trockenmechanische Behandlung der mineralischen Abfälle mittels Sieben und Brechen, sowie deren Anlieferung mittels Bahnwaggon erweitert werden. Darüber hinaus soll die bisherige Mengenbeschränkung r die Annahme von gefährlichen Abfällen aufgehoben werden. An der genehmigten Annahmekapazität der Anlage von 85.000 t pro Jahr ändert sich nichts. Auch die maximale Tageslagermenge beträgt weiterhin wie bisher 8.000 Tonnen. Die trockenmechanische Aufbereitung soll voraussichtlich alle 4 Wochen an 3 bis 5 Arbeitstagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt werden.

 

Die Inbetriebnahme der Anlage soll unmittelbar nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung erfolgen.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Dabei handelt es sich um eine Anlage

  • zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag
    (Nummer 8.11.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Buchstaben G und E),
  • zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit diese für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden oder es sich um Schlacken oder Aschen handelt, von 50 Tonnen oder mehr je Tag
    (Nummer 8.11.2.3 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Buchstaben G und E),
  • zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch die Nummer 8.11.2.3 erfasst, von 10 Tonnen oder mehr je Tag
    (Nummer 8.11.2.4 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Buchstabe V)

 

Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Bayernhafen Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, sowie der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Abfallwirtschaft und Bodenschutz, des Sachbereichs Naturschutz und des Sachbereichs Immissionsschutz beim Umweltamt eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen nach Prüfung der Antragsunterlagen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Erfüllung der die Errichtung und den Betrieb betreffenden Pflichten aus den speziellen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sichergestellt ist, die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Da somit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG erfüllt sind, hat die Firma Bauer Resources GmbH damit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt. 

 

 

Das Umweltamt beabsichtigt daher, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Bauer Resources GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen mineralischen Abfällen um die Erweiterung der trockenmechanischen Behandlung (Sieben und Brechen) und der Anlieferung mittels Bahnwaggons in Regensburg, Passauer Str. 8, zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

- 1 Lageplan

- Formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan (204 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 VO_22_18930_31 Prüfung Klimavorbehalt (220 KB)