Vorlage - VO/22/18936/65  

 
 
Betreff: Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr - Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldwegs nach Neutraubling -Gärtnersiedlung
Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (Eisackerstraße - Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Vorbemerkung

Begründung der Maßnahme:

Bereits im städtischen Rahmenkonzept für die künftige Entwicklung des Gebietes von der Siemensstraße über Irl bis zum Sondergebiet Bauen, Möbel, Einrichtung (Rahmenkonzept Regensburg-Ost) wurde am 30.04.2019 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (vgl. VO/19/15392/61) die Fortführung der Leibnizstraße bzw. deren Ausbau behandelt und beschlossen. Durch die Verlängerung der Leibnizstraße über die Kreuzhofstraße zur Straubinger Straße entsteht eine neue Verbindung von den Gewerbeflächen südlich der BAB A 3 zur Staatsstraße St 2660, mit der gleichzeitig der Ortsteil Irl vom Durchgangsverkehr entlastet wird.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beauftragte am 05.11.2019 mit dem Planungsbeschluss (vgl. VO/19/15906/61) die Verwaltung, mit den Planungen für den Ausbau der Leibnizstraße zwischen dem Au-/Moosgraben und der Straubinger Straße zu beginnen. In dem Beschluss VO/19/15940/61 vom 19.11.2019 wurde die Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges von der Leibnizstraße bis nach Neutraubling rtnersiedlung mit einer hohen Priorität dargestellt. Bereits am 11.12.2008 hat der Stadtrat die Verbreiterung des bestehenden Gehweges an der Südseite der Leibnizstraße beschlossen.

 

Projektbeschreibung

Die Leibnizstraße soll ab dem derzeitigen Ausbauende am Au-/Moosgraben auf einer Länge von ca. 350 m nach Osten bis zum bestehenden Straßendamm der Kreuzhofbrücke verlängert werden und an die ebenfalls auszubauende Kreuzhofstraße anschließen. Nördlich der Autobahn wird die Sulzfeldstraße über einen Kreisverkehr an die Kreuzhofstraße angebunden. Die bestehende Anbindung der Kreuzhofstraße an die Staatstraße wird überplant. Zur Verbesserung der Linkseinbiegesituation wird ein doppelter Linkseinbieger (Fahrtrichtung stadteinwärts) angeordnet. Der Verkehr in Richtung Neutraubling wird bereits am Kreisverkehr über einen freien Rechtsabbieger („Bypass“) geführt. Irrläufer können jedoch auch noch im Einmündungsbereich rechts abbiegen. Eine planmäßige Zufahrt zum gegenüberliegenden Feldweg ist nicht mehr vorgesehen (vgl. VO/19/15906/61).

Ein Großteil der Leibnizstraße befindet sich innerhalb des Gebiets der Entwicklungs-maßnahme Burgweinting. Der bereits im Vorfeld verlegte Au-/Moosgraben wird mit einem neu zu erstellenden Brückenbauwerk überführt.

Die Gehwege entlang der Leibnizstraße (von der Eisackerstraße bis zur Rathenaustraße) werden zu kombinierten Geh- und Radwegen (mit Richtungsvorgabe) ausgebaut.

Zusätzlich wird der bestehende, nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg von der Leibnizstraße zum Wohngebiet Neutraubling / Gärtnersiedlung asphaltiert.

 

Technische Beschreibung

Die Maßnahme wird in folgende Abschnitte unterteilt (siehe Übersichtslageplan, Anlage 1):

  • Verlängerung der Leibnizstraße Au-/Moosgraben bis zum Straßendamm der Kreuzhofbrücke Abschnitt 1 (Anlage 2)
  • Brückenbauwerk über den Au- / Moosgraben - Abschnitt 2 (Anlage 2)
  • Kreuzhofstraße bis zum Kreisverkehr - Abschnitt 3 (Anlage 3)
  • Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Straubinger Straße - Abschnitt 4 (Anlage 3)
  • Kreuzhofstraße nach Süden bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach Neutraubling - Abschnitt 5 (Anlage 4)
  • Öffentlicher Feld- und Waldweg nach Neutraubling rtnersiedlung - Abschnitt 6 (Anlage 4)
  • Gehwegverbreiterung entlang der bestehenden Leibnizstraße (zwischen

Eisackerstraße und Rathenaustraße) - Abschnitt 7 (Anlage 5)

 

Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zum Straßendamm der Kreuzhofbrücke Abschnitt 1

Radwegeführung im Bereich der Einmündung der Caroline-Herschel-Straße:

Im Einmündungsbereich wird eine Überquerungsstelle der Leibnizstraße für Radfahrer und Fußnger mit einer Inselbreite von 2,50 m vorgesehen. Die Fahrbahnbreite neben der Querungshilfe beträgt 3,50 m.

Im Bereich der Einmündung der Caroline-Herschel-Straße wird der südlich verlaufende kombinierte Geh- und Radweg zur sicheren Verdeutlichung der Rad- und Gehwegfurt 5 m vom übergeordneten Fahrbahnrand der Leibnizstraße abgerückt. Die üblicherweise bei Einmündungen oder Kreuzungen gewählte Radwegeführung unmittelbar am Fahrbahnrand (ohne Abrückung) ist aufgrund des notwendigen Brückenbauwerks nicht möglich, da die Bordsteinhöhe im Bereich des Brückenbauwerks gemäß Regelwerk 15 cm betragen muss. Die für eine Fahrradfurt notwendige Absenkung des Bordsteins ist damit nicht möglich.

 

Entwurfsparameter:

Breite des Straßenraums

  • Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt 25,50 m
  • Fahrbahnbreite 7,50 m 2 x 3,75 m pro Fahrspur
  • Baumallee mit 4 Baumreihen Breite Grünstreifen 3,25 m
  • Kombinierte Geh- und Radwege beidseits Breite 2,50 m

 

Hinweis:

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen die Baumreihen im Bereich der Verlängerung erst nach Verwirklichung des im Flächennutzungsplans vorgesehenen Industriegebietes gepflanzt werden (Schutz der Feldbrüter, z. B. Feldlerche). In der Übergangszeit werden diese Flächen mit einer Wiesenansaat begrünt.

 

Regelquerschnitt

  • Oberbau gem. RStO 12, Belastungsklasse 3,2
  • Dachprofil - 2,5 % Querneigung
  • Randeinfassung mit beidseitigen Rinnen aus Betonstein und Bordsteinen aus Granit
  • die kombinierten Geh- und Radwege werden ohne Randeinfassung und ohne Bankette hergestellt
  • Entwässerung der Fahrbahn über Straßeneinläufe
  • Entwässerung der kombinierten Geh- und Radwege in die seitlichen Grünflächen
  • die Zufahrten werden je nach Bedarf angeordnet

 

henlage der Trasse

  • r die Höhenlage der Gradiente im Trassenbereich der Verlängerung ist die Staulinie des Sammelkanals mit einer Höhe von 331,73 m ü. NN maßgebend (= Mindesthöhe der Fahrbahn)
  • die Gradiente liegt aus diesem Grund deutlich, teils bis zu 1,8 m, über dem Urgelände.
  • der daraus resultierende Straßendamm wird seitlich im Verhältnis 1:1,5 zum Urgelände hin abgeböscht
  • die Schächte des städtischen Sammelkanals Ei 2400 müssen an die neue Gradiente angepasst werden

 

Anschluss an die Kreuzhofbrücke über die A 3:

Der Anschluss an das bestehende Brückenbauwerk über die BAB A3 Nürnberg Passau (Kreuzhofstraße) nach Norden erfolgt über eine abknickende Vorfahrtstraße. In diesem Bereich wird eine Querungshilfe für Radfahrer vorgesehen, da der Geh- und Radweg entlang der Kreuzhofstraße der Querschnittsaufteilung auf dem bestehenden Brückenbauwerk folgend nur einseitig auf der Westseite weitergeführt wird.

 

Brückenbauwerk über den Au-/Moosgraben Abschnitt 2

Bei Bau-km 0-037,595 kreuzt die geplante Straße den Au-/Moosgraben. Die beiden Gben wurden in dem betreffenden Bereich 2010 im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu einem Grabensystem umgelegt und verbunden.

Die ursprünglich im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung angedachte Lösung, diesen neuen Graben mittels zweier parallel liegender Durchlässe in Form von Maulprofilen (DN 3000 / 2250) zu queren, musste im Rahmen der Vorplanung verworfen werden. Die Detailuntersuchung ergab, dass die Unterkante der Maulprofile nur knapp über der Oberkante der Kanalleitungen liegen bzw. punktuell sogar mit dem Sammelkanal (EI 2400, EI 1200/1800) kollidieren würde. Um dies zu verhindern und eine Lasteinleitung auf die Kanäle und eine dadurch bedingte mögliche Beschädigung der Kanalleitungen zu vermeiden, sollen die vorgesehenen Maulprofile durch ein Brückenbauwerk ersetzt werden.

Bei der Planung des Brückenbauwerks musste unter anderem ein besonderes Augenmerk auf die Belichtung des zu überbrückenden Grabenbereichs gelegt werden, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. Die Planung, welche Grundlage des ursprünglichen wasserrechtlichen Bescheides war, sah zur Sicherstellung dieser Forderung Lichtschächte im Bereich des Durchlasses vor.

Die Planung des neuen Brückenbauwerks wurde mit dem Umweltamt abgestimmt.

 

Variantenuntersuchungen:

Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Vorzugsplanung wurden im Vorfeld mehrere Varianten untersucht und einer Beurteilung unterzogen. Im Ergebnis wird die Erstellung eines Stahlbetonrahmens mit einer Höhe von > 1,60 m und einer lichten Weite von 6,40 m vorgesehen. Damit wird die ursprüngliche Lage des Bachlaufs weitgehend aufgenommen und die Anforderungen des Naturschutzes (Belichtung) können erfüllt werden. Das Bauwerk erhält eine Breite zw. den Geländern von 14,96 m und 19,26 m und wird tief gegründet (Bohrpfähle Ø 90 cm).

 

Bauausführung:

Im Vorfeld zu den Bauarbeiten werden die Bohrpfähle in den Baugrund abgeteuft. Eine aufwendige Grundwasserhaltung ist dadurch nicht notwendig. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Suchschlitze bzw. eine Rammsondierung durchgeführt. Die Widerlagerwände werden in Ortbetonbauweise erstellt. Um auf ein Traggerüst verzichten zu können werden auf die Widerlager Halbfertigteilplatten verlegt, welche mit einer 30 cm starken Ortbetonschicht zum Endquerschnitt ernzt werden. Der Überbau wird gemäß ZTV-ING abgedichtet und mit einer Asphaltdeckschicht versehen.

Der bestehende Wasserabfluss (im Überschwemmungsfall) wird während der Bauzeit aufrechterhalten. Aus naturschutzfachlichen Gründen wird die Grabensohle unter dem Brückenbauwerk mit Sohlsubstrat befestigt und nur der Trockenwetterlauf mit Wasserbausteinen befestigt. Dies dient ebenfalls zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.

 

Kreuzhofstraße bis zum Kreisverkehr Abschnitt 3

Die Weiterführung der Leibnizstraße erfolgt als „Kreuzhofstraße“ über das Brückenbauwerk BW 64 über die BAB A3 Nürnberg Passau bis zum geplanten Kreisverkehr mit Anschluss der Sulzfeldstraße. Der kombinierte Geh- und Radweg wird als Zweirichtungsradweg auf der Westseite geführt.

 

Entwurfsparameter:

Breite des Straßenraums

  • Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt 13,0 m
  • Fahrbahnbreite 7,50 m 2 x 3,75 m pro Fahrspur
  • Kombinierter Geh- und Radweg (an der Westseite) Breite 3,50 m

 

Regelquerschnitt

  • Oberbau gem. RStO 12, Belastungsklasse 3,2
  • 2,5 % Querneigung, Einseitneigung
  • Entwässerung der Fahrbahn über die Böschung (Ostseite)
  • Entwässerung des kombinierten Geh- und Radweges über die westliche Böschung

 

Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Straubinger Straße Abschnitt 4

Gegenwärtig bindet die Kreuzhofstraße an die Straubinger Straße (St 2660) an, die Sulzfeldstraße mündet in die Kreuzhofstraße ein. Aufgrund der Durchbindung der Leibnizstraße ist für die Kreuzhofstraße mit einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Zur Abwicklung des Verkehrs im Einmündungsbereich der Sulzfeldstraße in die Kreuzhofstraße wird auf Empfehlung der Verkehrsgutachter ein Kreisverkehr geplant. 

 

Entwurfsparameter:

Kreisverkehr

  • der Kreisverkehr wird als kleiner Kreisverkehr gem. RASt 06 geplant
  • Außendurchmesser Kreisverkehr 35 m
  • Fahrbahnbreite 7,50 m
  • einseitiger kombinierter Geh- und Radweg Breite 3,50 m
  • gesicherte Geh- und Radwegequerungen mit Verkehrsinsel

 

Einmündungsbereich in die Straubinger Straße

  • ein Linksabbieger
  • ein Links-/Rechtsabbieger

 

Regelquerschnitt

  • Oberbau gem. RStO 12, Belastungsklasse 3,2
  • Kreisverkehr wird als Betonfahrbahn ausgebildet
  • Querneigung zur Kreisverkehrsaußenseite
  • Randeinfassung, Bordsteine aus Granit, einseitig
  • Entwässerung der Fahrbahn über die Böschung und Straßeneinläufe

 

henlage der Trasse

  • Die Höhenlage der Gradiente wurde an den Bestand (Anschluss Brücke A 3, Sulzfeldstraße, Straubinger Straße) angepasst.

 

Kreisverkehr in Betonbauweise:

Der Kreisverkehr wird in Betonbauweise hergestellt. Die Belastung der Kreisfahrbahn ist aufgrund der Gefällestrecke von 5 % und des hohen LKW-Anteils enorm. Die Herstellungskosten der Betonbauweise sind zwar höher als die Asphaltbauweise - jedoch ist bei der Betonbauweise von einer erheblich längeren Lebensdauer auszugehen.

 

Ausbildung der Kreisverkehrsinsel:

Die Kreisverkehrsinsel wird nicht überhöht, eine Gestaltung / Bepflanzung der Kreisinsel kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Bestehende Grundstückszufahrt XXXLutz Hiendl:

rdlich angrenzend zum geplanten Kreisverkehr befindet sich eine bestehende Grundstückszufahrt, die in eine parallel zur Sulzfeldstraße gelegene Privatstraße der Gewerbeansiedlung „XXXLutz Hiendl“hrt. Aufgrund des geplanten Geh-/ Radweges und der unmittelbaren Nähe der Zufahrt zum Kreisverkehr kann diese Grundstückszufahrt an dieser Stelle nicht gehalten werden. Die Grundstückszufahrt wird abgerückt vom Kreisverkehr in der Sulzfeldstraße neu angelegt. Die Verlegung der Zufahrt wurde mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt.

 

Bestehender Hochspannungsmast:

rdlich des Kreisverkehres befindet sich ein bestehender Hochspannungsmast. Um den begleitenden Geh- / Radweg aufnehmen zu können und die Lage des Mastes im Bestand halten zu können, wurde der Fahrbahnrand etwas abgerückt. Zur Überbrückung der Böschungshöhe sind in geringen Umfang Stützkonstruktionen erforderlich.

 

Einmündung in die Straubinger Straße (St 2660):

In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg wird die bestehende Einmündung der Kreuzhofstraße in die Straubinger Straße umgebaut bzw. an die neuen Verkehrsbedürfnisse angepasst. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Kreisverkehrsanlage und um einen Rückstau aus dem Ampelbereich in den Kreisverkehr hinein zu verhindern wird eine zusätzliche Rampe (östlicher Ausleitungsast, „Bypass“) vorgesehen. Im Weiteren sieht die Planung eine Linksabbiegespur und eine kombinierte Links/Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Regensburg vor. Auch werden die Fahrstreifen der Staatsstraße St 2660 im planungsrelevanten Bereich angepasst. Um das doppelte Linksabbiegen für LKW in Richtung Westen (Stadt) gewährleisten zu können, müssen die bestehende Insel (Tropfen) und die Haltelinie zurückversetzt werden. Dadurch kann ein aufwendiger und kostenintensiver Umbau der Westseite der Einmündung (Bereich Strommast) vermieden werden. Der bestehende Mischwasserkanal in der Sulzfeldstraße wird zur Aufnahme des nicht versickerungsfähigen Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen um rund 35 m verlängert.

 

Entwurfsmerkmal Bypass:

Breite des Straßenraums

  • Fahrspurbreite 4,50 m (Asphaltierte Breite 6,0 m)
  • nge Einfädelspur 120 m, beidseitige Bankette 1,0 m

 

Regelquerschnitt

  • Oberbau gem. RStO 12, Belastungsklasse 3,2
  • Querneigung 2,5 %
  • Entwässerung der Fahrbahn über die Böschung

 

Kreuzhofstraße nach Süden bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach Neutraubling Abschnitt 5

Im kurzen Teilstück der Kreuzhofstraße südlich der Einmündung der Leibnizstraße ist mit derzeit rd. 7,5 m für die zukünftige Verkehrsbedeutung zu breit und soll zurückgebaut werden. Der Weg soll vor allem dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Andienung der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zur Anbindung des asphaltierten öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling dienen.

Breite des Straßenraums

  • Fahrspurbreite im Bestand ca. 7,5 m (Asphalt)
  • Reduzierung der Asphaltfläche auf 4,0 m + beidseitige befahrbare Bankette 1,5 m (nutzbare Gesamtbreite 7,0 m).

 

Unterordnung der Verkehrsbedeutung:

Um die Unterordnung der Verkehrsbedeutung optisch darzustellen wird der Einmündungsbereich in die Leibnizstraße nicht geradlinig angebunden. Zusätzlich wird dieser Bereich gepflastert und um die Attraktivität der Durchfahrt zu minimieren mit einer Überhöhung versehen. Die Ausbildung der Teilaufpflasterung erfolgt in Anlehnung an das Regelwerk der RASt 06. Zusätzlich werden auf der überhöhten Pflasterfläche Vorkehrungen getroffen, umlegbare bzw. steckbare Poller aufstellen zu können, welche von den Landwirten und den Unterhaltsfahrzeugen sowie von den Rettungskräften umgelegt bzw. herausgenommen werden können. Eine bauliche Anordnung einer Durchfahrtsschleuse, welche nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (vergleichbar mit Busschleusen) befahren werden könnte, ist aufgrund der Belange von Rettungskräften und Unterhaltsfahrzeugen nicht realisierbar.

Der entlang der Leibnizstraße verlaufende kombinierte Geh- und Radweg (auf der Südseite der verlängerten Leibnizstraße) wird über eine großgige Aus- / Einleitungsstelle an die Kreuzhofstraße nach Süden angebunden.

 

Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling rtnersiedlung Abschnitt 6

Beschluss vom 19.11.2019, VO/19/15940/61:

In dem Beschluss vom 19.11.2019, VO/19/15940/61 wurde die Asphaltierung des derzeit nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling rtnersiedlung mit hoher Priorität dargestellt, insbesondere um eine qualitativ hochwertige Verbindung für den Radverkehr zu schaffen. In der dem Beschluss vom 19.11.2019 beiliegenden Prioritätenliste ist eine Asphaltbreite von 4,0 m im ausgebauten Zustand vorgesehen.

 

Bestand:

Die bestehende Verbindung befindet sich derzeit als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gem. Art. 54 BayStrWG in der Baulast der Anlieger.

Er ist mit Schotter befestigt und weist eine Breite von weniger als 5 m auf und verläuft teilweise außerhalb der städtischen Grundstücke.

 

Planung Geh- und Radweg nach Neutraubling gemäß Prioritätenliste:

Da auch die Versickerung des Oberflächenwassers auf städtischem Grund gewährleistet werden muss, kann die in der Prioritätenliste vorgesehene asphaltierte Breite von 4,0 m nicht umgesetzt werden. Hierfür wäre eine Grundstücksbreite von weit mehr als 5,0 m erforderlich, der notwendige Grunderwerb ist jedoch nicht möglich.

 

Ausführungsplanung:

Die Asphaltierung des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwegs wird unter Beachtung der vorhandenen Grundstücksbreiten geplant. Der Weg wird in Anlehnung an die Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW) befestigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg auch weiterhin vom den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden kann.

 

Breite der Wegeverbindung

  • die vorhandenen städtischen Grundstücke definieren die Breite des Wegs
  • die Breite der befestigten Asphaltfläche beträgt 3,0 m.
  • befahrbare Bankette mit einer Breite 2 x 0,75 m gewährleisten die regelkonforme Entwässerung durch Versickerung
  • die Gesamtbreite des befahrbaren Weges (Asphalt + Bankette) beträgt 4,50 m.
  • In Streckenmitte ist eine Ausweichstelle für den landwirtschaftlichen Verkehr auf städtischem Grund vorgesehen.

 

 

Gehwegverbreiterung entlang der bestehenden Leibnizstraße (zwischen Eisackerstraße und Rathenaustraße) Abschnitt 7

Die bestehenden Gehwege an der Leibnizstraße mit einer Breite von 1,5 m sollen zukünftig zu kombinierten Geh- und Radwegen ausgebaut werden. Nach dem Regelwerk wäre dabei für den vorgesehenen Ausbauzweck eine Breite von 2,50 m notwendig.

 

Vorgaben bei der Planung:

Die Planung erfolgte unter der Maßgabe, die vorhandene Baumallee aufrecht zu erhalten. Hierfür müssen Eingriffe in die Wurzelbereiche der bestehenden Bäume vermieden werden. Um den oben genannten Vorgaben gerecht zu werden, kann lediglich eine Ausbaubreite von 2,0 m erreicht werden. Die gemäß den Richtlinien vorgesehen Mindestbreite für kombinierte Geh- und Radwege von 2,50 m kann somit nicht generell erfüllt werden. Die Mindestbreite der Richtlinie von 2,50 m berücksichtigt bei der Breitenangabe jedoch auch den notwendigen lichten Seitenraum zu festen Einbauten. Als Einbauten im Bereich der Planung sind feste Einbauten in Form von Schaltkästen vorhanden, die jedoch versetzt werden können. Im Ergebnis wird durch eine mögliche asphaltierte Breite von 2,0 m eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den vorhanden 1,50 m erzielt.

 

Querungshilfe im Einmündungsbereich der Marie-Curie-Straße:

Im Einmündungsbereich der Marie-Curie-Straße wird eine Querungshilfe für Fußnger und Radfahrer angeordnet. In diesem Bereich muss die bestehende Entwässerung angepasst werden. Zudem entfallen vier Allee-Bäume, die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgearbeitet und ausgeglichen werden.

 

 

Genehmigungen:

Planfeststellung:

Gemäß Art. 36 (2) BayStrWG ist bei Gemeindeverbindungsstraßen eine Planfeststellung durchzuführen, wenn es sich um Straßen von besonderer Bedeutung, insbesondere um Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen, handelt. Die Abklärung mit der Regierung der Oberpfalz ergab, dass auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich bei der geplanten Maßnahme nicht um eine Gemeindeverbindungsstraße mit besonderer Bedeutung handelt. Dieser Nachweis wurde geführt und dokumentiert.

 

Störfallbetrieb:

Die Teilmaßnahme „Geh- und Radwege entlang der bestehenden Leibnizstraße (zwischen Eisackerstraße und Rathenaustraße)“ innerhalb der Gesamtmaßnahme hält den angemessenen Sicherheitsabstand im Sinn des Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2012/18/EU zu einem Betriebsbereich (Störallbetrieb) nicht ein. Die Maßnahme vergrößert das Risiko und die Folgen von schweren Unfällen im Sinn des Art. 3 Nr. 13 der Richtlinie 2012/18/EU jedoch nicht. Somit entfällt die Verpflichtung zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 Abs. 4 BayStrWG. Der Entfall dieser Verpflichtung wurde im Amtsblatt 05 / 31.01.2022 der Stadt Regensburg veröffentlicht.

 

Wasserrechtliche Genehmigungen:

Au-/Moosgraben

r die ursprünglich angedachte Querung der Leibnizstraße mittels zweier Maulprofile im Bereich des Au-/Moosgrabens liegt bereits eine wasserrechtliche Genehmigung (Aktenzeichen: Amt 31.4 Bl- 641.4-Au-. / Moosgraben vom 26.02.2010) vor. Der aktuelle Bauwerksentwurf erfüllt die Vorgaben des oben genannten Planfeststellungsverfahrens. Ein neues wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren für den Au-/Moosgraben ist nach Abstimmung mit dem Umweltamt bzw. dem Wasserwirtschaftsamt nicht erforderlich.

Einbringen der Bohrpfähle

Gegen das Einbringen von Bohrpfählen in das Grundwasser bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände. Es ist nicht mit relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen. Nach § 49 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Anzeige des Vorhabens ausreichend. Die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens ist nicht erforderlich.

 

Natur und Landschaft:

Gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG ist für Eingriffe in Natur und Landschaft die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen demnach vom Verursacher durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Die Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung erfolgt über den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Mit dem Bescheid des Umweltamtes der Stadt Regensburg vom 23.03.2022 wurden die im LBP dargestellten Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen genehmigt. Es wurde geprüft, ob gesctzte Tier- oder Pflanzenarten von dem Bauvorhaben betroffen sind. Die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen, um keine artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG auszulösen, wurden ebenfalls im LP dargestellt und werden im Zuge des Bauvorhabens umgesetzt.

 

rm

Die Wohnbebauung der Gärtnersiedlung in Neutraubling hat einen Abstand zur Leibnizstraße von ca. 600 m. Die überschlägige Lärmberechnung nach RLS 90 (durchgeführt Anfang 2021) ergab, dass die Immissionsgrenzwerte für allg. Wohngebiete tags und nachts um ca. 19 dB (A) unterschritten werden. Schallschutzmaßnahmen werden durch die Maßnahme nicht ausgelöst. Aufgrund der großen Unterschreitung wurde auf eine Berechnung nach der RLS 19 (neue Richtlinie ab März 2021) verzichtet.

 

Sparten

Im Ausbaubereich liegen Versorgungsleitungen (Gas-, Wasser-, Stromleitungen) der REWAG, sowie Nachrichtenleitungen der Telekom. Im Kreuzungsbereich der Sulzfeldstraße mit der Staatstraße 2660 sind zudem städtische Zuganlagen (Beleuchtung und Lichtsignalanlagen) vorhanden, außerdem werden Entsorgungsleitungen der Stadtentwässerung überbaut. Eine Verlegung der Kanäle ist nicht notwendig.

Die Versorgungsleitungen der REWAG sind örtlich anzupassen. Die Kostentragung erfolgt gemäß dem Konzessionsvertrag bzw. in nicht gewidmeten Flächen erfolgt die Kostentragung gemäß zusätzlicher vertraglicher Regelungen.

Die Verlegung der Nachrichtenleitungen der Telekom erfolgt auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Grunderwerb

Kreisverkehr und Bypass

Die für den Bau des Kreisverkehrs und des Bypasses in den Abschnitten 3 und 4 notwendigen Grundstücksteilflächen können als gesichert angesehen werden.

 

Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling / Gärtnersiedlung:

Die Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges mit einer ursprünglich angedachten Breite von 4,0 m würde den Erwerb von Flächen voraussetzen, welcher derzeit jedoch nicht möglich ist.

 

Unterhalt und Baulast des öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling

Bei dem öffentlichen Feld- und Waldweg nach Neutraubling handelt es sich momentan um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der angrenzenden Eigentümer, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Art. 54 BayStrWG).

Durch die Asphaltierung des Feld- und Waldweges gilt der Feldweg als ausgebaut im Sinn des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, wenn die Anforderungen der „Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege“ erfüllt sind. Diese Anforderungen werden mit der vorliegenden Planung erfüllt, da

  • eine flächenhafte Versickerung ohne Abfluss des Oberflächenwassers auf benachbarte Grundstücke für den 1-jährlichen Bemessungsregen gewährleistet ist
  • eine Tragschicht vorhanden ist, die eine Achslast von mindestens 3,0 t so verteilen kann, dass sie vom Untergrund ohne nachteilige Verformung aufgenommen wird
  • eine Asphaltschicht eingebaut wird, die die Tragschicht vor dem Abrieb durch den Verkehr und vor dem Eindringen von Wasser und Schmutz schützt
  • eine Fahrbahnbreite von 2,50 m vorhanden ist.

 

Die Bau- und Unterhaltspflicht geht somit auf die Stadt Regensburg über.

 

Denkmalpflege

Mit dem Bescheid vom 14.02.2020 wurde die bodendenkmalrechtliche Erlaubnis für die Bodeneingriffe für den Neubau der Verlängerung der Leibnizstraße erteilt. Die darin formulierten Auflagen werden in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde erfüllt.

 

Kampfmittelvorerkundung

Im Bereich der Bautrasse liegen Kampfmittelverdachtspunkte. Das Baufeld muss im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme von einer Fachfirma auf Kampfmittel untersucht werden. Die Bauarbeiten dürfen erst nach Freigabe bzw. in enger Abstimmung mit der Fachfirma (baubegleitend) erfolgen.

 

Bodenverhältnisse

r die Maßnahme wurde ein Bodengutachten erstellt. Die Erkenntnisse wurden in den Planungen berücksichtigt.

 

Zuwendungen

Die Vorabklärung mit der Regierung der Oberpfalz hat Folgendes ergeben:

 

Verlängerung Leibnizstraße bis Kreuzhofstraße und Ausbau der Kreuzhofstraße inkl. Kreisverkehr:

Als Zubringer zum überörtlichen Straßenverkehrsnetz sind die Baumaßnahmen nach BayGVFG förderfähig.

 

Umbau Einmündung Kreuzhofstraße in St 2660:

Der Umbau der Einmündung kann als Sonderbaulastmaßnahme (13 f BayFAG) gefördert werden. Förderfähig sind der Einmündungsbereich der Kreuzhofstraße in die Staatsstraße 2660 inkl. des Bypasses.

 

Geh- und Radweg Leibnizstraße (Eisackerstraße bis Rathenaustraße):

Da eine Verbreiterung auf die Mindestbreite gem. RAST 06 nicht möglich ist, ist diese Maßnahme nicht förderfähig.

 

Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling / Gärtnersiedlung:

Die Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges ist nicht förderfähig.

 

Beleuchtung

Entlang der verlängerten Leibnizstraße und an der Kreuzhofstraße wird eine Beleuchtung errichtet. Eine Beleuchtung der Verbindung nach Neutraubling kann aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Bauzeit

Es ist geplant mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2023 zu beginnen.

Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2 Jahre.

 

Kosten

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten einschl. Baunebenkosten (Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen) belaufen sich auf rund 6.726 T€

Die Grunderwerbskosten belaufen sich auf rund 115 T€

 

Finanzierung

Herstellungs- und Rückbaukosten

Im Investitionsprogramm 2021 2025 stehen nachfolgende Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Investitionsplanung werden zusätzliche Bedarfe durch Einsparungen und/ oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldoneutral gegenzufinanzieren sein.

UA

HhSt.

Betrag in T€

IP 2021 2025

Mehrbedarf im Rahmen IP-Fortschreibung 2022 2026 in T€

Neuer

Gesamtbedarf

6157/00

1.6157.9500

2.200

1.200

3.400

 

1.6157.9320

xxx

xxx

xxx

6368/13

1.6368.95013

750

-100

650

 

1.6368.93213

xxx

xxx

xxx

6368/16

1.6368.95016

350

0

350

 

1.6368.93216

xxx

xxx

xxx

6457/00

1.6457.9500

1.500

1.050

2.550

 

1.6457.9320

50

100

150

 

Gesamt:

4.850

2.250

7.100

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

1. die Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel herzustellen.

2. die Asphaltierung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges nach Neutraubling – Gärtnersiedlung nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorzunehmen.

3. die Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (beidseitig, zwischen Eisackerstr. und Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel herzustellen.

4. die diesem Beschluss als Entwurf beigefügte Sonderbaulastvereinbarung (Anlage 7) mit dem Freistaat Bayern abzuschließen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtslageplan Abschnitte

Anlage 2 Abschnitte 1+2

Anlage 3 Abschnitte 3+4

Anlage 4 Abschnitte 5+6

Anlage 5 Abschnitt 7

Anlage 6 Entwurf Sonderbaulastvereinbarung

Anlage 7 Leibnizstraße Klimavorbehalt Stufe 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtslageplan Abschnitte (1546 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Abschnitte 1+2 (2948 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Abschnitte 3+4 (2658 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Abschnitte 5+6 (1618 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Abschnitt 7 (2095 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Sonderbaulastvereinbarung (5412 KB)    
Anlage 7 7 VO_22_18936_65_Anlage 7 Leibnizstraße Klimavorbehalt Stufe 3 (1948 KB)