Vorlage - VO/22/18946/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Brandlberg - Keilberg vom 16.03.22
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
06.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1.

Bebauungsplan bzw. Umlegungsverfahren Keilberg

 

a)      Der im Bebauungsplan festgelegte Ausbau des Erdbeerwegs beeinträchtigt die Möglichkeiten für eine Bebauung des Endgrundstücks. Denn ein Teil des Grundstücks muss dafür abgetreten werden. Jedoch ist der Straßenausbau in der angedachten Dimension mit Bürgersteig und Parkbuchten nicht notwendig, im Anschluss an das letzte Baugrundstück sind ausschließlich Felder vorzufinden. Auch in Zukunft wird eine größere Straße nicht erforderlich sein. Der Bebauungsplan sollte überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Durch veränderte Baugrenzen würde sich das Endgrundstück besser nutzen lassen.“ 

b)      Was geschieht aktuell auf dem großen freien Grundstück zwischen dem Brunnensteg und der Keilberger Hauptstraße? Welche Maßnahmen sind dort geplant?“

c)      Wann können die Eigentümer/-innen der Gebäude Zur Hohen Linie 7 bis 15 mit einer finalen Entscheidung zur Straßenführung rechnen? Der Kiesstreifen vor den Häusern verursacht im Sommer viel Staub und lässt sich im Winter nur schwer räumen. Ein Belassen der Straßenführung in der momentanen Form erscheint ausreichend, so dass die Anlieger/-innen den Kiesstreifen bei der endgültigen Erschließung zurückkaufen könnten, um die Fläche besser zu nutzen.“

 

 

Stellungnahme:

a)      Der Bebauungsplan Nr. 15 Keilberg sieht einen Ausbaustandard ähnlich des Brombeerweges vor. Konkrete Planungen gibt es bisher nicht. Dennoch ist es nach wie vor sinnvoll und städtebaulich richtig, den Flächenansatz beizubehalten. Damit wird gewährleistet, dass eine weitere Baulandentwicklung stattfinden kann. Eine mögliche Erschließung kann aus topographischen Gegebenheiten nur über den betroffenen Bereich erfolgen. Dieser umfasst mehrere Flurstücke und liegt im Umlegungsgebiet Keilberg 2. Die Grundabtretung stellt einen anfallenden Anteil eines Beteiligten an der zu erbringenden Fläche (öffentliche Fläche) im Sinne des § 55 BauGB dar. Mit den Beteiligten wurde die Flächenabgabe mehrmals erörtert. Im Jahr 2021 konnte ein abschließender Teilumlegungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden. Derzeit wird die rechtliche Umsetzung des Umlegungsplanes abgewickelt.

b)      Im westlichen Bereich des bezeichneten Gebiets wird ein Teilumlegungsverfahren mit der Bezeichnung Brunnensteg bearbeitet. Durch diese bodenordnerische Maßnahme werden mittelfristig weitere Baugrundstücke und Erschließungsflächen entstehen. Die derzeitige Erschließungsfläche Brunnensteg wird entwidmet und rückgebaut. Generell werden langfristig auf dem großen freien Grundstück Bau- und Erschließungsflächen entstehen. Das Grundstück ist auch Teil der Baulandumlegung Keilberg 2.

c)      Mit einer finalen Entscheidung zur Straßen- und Verkehrsplanung kann erst gerechnet werden, wenn der dafür benötigte Straßengrund -glicherweise auch partiell - zur Verfügung steht.

 

2.

Zustand von Gehwegen in Keilberg

 

a)      Der Gehweg an der Kirche in Keilberg ist abschüssig und sehr schmal. Ein Befahren mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl ist unmöglich. Auch Fußnger/-innen weichen oftmals auf die Straße aus.“

b)      Der Hauptweg im Friedhof ist geschottert. Die Fortbewegung mit Rollator oder Rollstuhl ist fast nicht möglich. Kann der Weg geteert werden?“

 

 

Stellungnahme:

a)      Der asphaltierte Gehweg befindet sich in einem ordnungsgemäßen baulichen Zustand, es sind keine Schäden bzw. Unfallgefahren vorhanden. Die Beschaffenheit des Gehweges hinsichtlich Breite und Neigung ist dem vorherrschenden Gefälle geschuldet. Dieser Umstand lässt sich weder mit einfachen Mitteln noch kurzfristig ändern. Dies wurde auf Bitten der Fragestellerin zweifach geprüft. Eine bauliche Änderung und etwaige Verbesserung ist erst mit Grundstücksverfügbarkeit und dem Ausbau der Straße Zur Hohen Linie möglich.

b)      Der geschotterte Weg ist wasserdurchlässig, was aufgrund der vorhandenen Bäume sinnvoll ist. Eine Asphaltierung bedeutet grundsätzlich eine Flächenversiegelung sowie einen Kostenaufwand, der wiederum auf die Friedhofsbenutzer/-innen umgelegt werden müsste. Die Friedhofsverwaltung wird aber bei der jährlichen Begehung der Friedhöfe die Situation vor Ort in Augenschein nehmen und prüfen, ob und gegebenenfalls mit welchem Aufwand eine Verbesserung glich wäre.

 

3.

Wacholderweg in Keilberg

 

Der Wacholderweg wurde 2001/2002 fertiggestellt, die Rechnungsstellung war erst im Oktober 2021. Durch die verzögerte Abrechnung sind nun Planungskosten zu tragen, die es vor 20 Jahren noch nicht gab.“

Der neu gebaute Wacholderweg liegt ungefähr 1,5 m höher als der alte Wacholderweg. Die beiden Straßen sind nicht miteinander verbunden. Rettungsfahrzeuge, die gegebenenfalls zunächst die falsche Straße befahren, müssen wenden und die komplette Straße umfahren.“

 

 

Stellungnahme:

Der Wacholderweg wurde im Jahr 2006 durch das Aufbringen der Deckschicht fertiggestellt. Zudem wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) am 01.03.2021 dahingehend geändert, dass die Kommune eigene Planungsleistungen in die Kosten miteinbeziehen darf. Ausschlaggebender Zeitpunkt für die Abrechnung und auch dafür, ob Planungskosten verlangt werden können, ist das Datum der Entstehung der Beitragspflicht. Diese ist beim südlichen Wacholderweg Ende März 2021 entstanden. Daher dürfen die Planungskosten, die nur zur Hälfte angerechnet wurden, veranschlagt werden. Eine frühere Abrechnung der Erschließungsbeiträge war nicht möglich, weil die Umlegung nicht abgeschlossen war.

Die drei Anwesen Hs-Nrn. 21, 23 und 25 liegen geländebedingt ein bis zwei Meter unter dem Niveau der Bauparzellen auf der Ostseite des Wacholderwegs. Daher müssen im momentanen Zustand erstere über das alte Teilstück des Wacholderwegs erschlossen werden. Dieser ist mit drei Metern auch für Rettungsfahrzeuge ausreichend breit und befahrbar. Die derzeitige Straßenanbindung ist ein Provisorium und kann erst im Zuge der weiteren Umlegung und des noch ausstehenden Neubaus der Haupterschließungsstraße verbessert werden.

 

4.

Radweg nach Keilberg

 

Bislang fehlt eine Radwegverbindung nach Keilberg. Kann die Hintere Keilbergstraße für den motorisierten Verkehr gesperrt und in eine Fahrradstraße umgewandelt werden? Über den Wacholderweg kann die Vordere Keilbergstraße erreicht werden.“

 

 

Stellungnahme:

Grundsätzlich darf jeder Verkehrsteilnehmer/-in eine Straße benutzen. Um einem Teil der Nutzer/-innen dieses Recht zu nehmen, muss das Vorhaben zunächst geprüft und ein entsprechendes Rechtsverfahren durchgeführt werden.

Da der Stadtteil Keilberg nur über zwei Straßen an das übergeordnete Straßennetz im Stadtgebiet angebunden ist, würde die Beschränkung einer der beiden Straßen einen erheblichen Eingriff darstellen, der zudem vielfach zu großen Umwegen führen würde. Hinzu kommt, dass eine solche Regelung kaum zu überwachen wäre und daher die Erfolgsaussichten gering eingeschätzt werden.

Eine Fahrradstraßenlösung kann weder in der Vorderen noch in der Hinteren Keilbergstraße befürwortet werden. Der Außerortscharakter beider Straßen sowie der vergleichsweise geringe Radverkehrsanteil stehen im Widerspruch zu der mit der Fahrradstraßenregelung einhergehenden Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h. Es besteht die Gefahr, dass ein Teil der Kfz-Lenker/-innen (deutlich) schneller fährt und damit für den Radverkehr eine Scheinsicherheit erzeugt wird.

Andere Lösungen wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft und mussten verworfen werden. So ist etwa die Markierung von Schutzstreifen in der Vorderen Keilbergstraße aufgrund der zu geringen Fahrbahnrestbreiten nicht möglich. Letztlich verfolgt die Stadt Regensburg weiterhin das Ziel, die Hintere Keilbergstraße so auszubauen, dass dort Radverkehrsanlagen eingerichtet werden können. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist abhängig vom Fortschritt des Umlegungsverfahrens.

 

5.

Grüngutsammelstelle in Keilberg

 

Die Sammelstelle für Grüngut ist schlecht anfahrbar und befindet sich auf der schmalen Vorderen Keilbergstraße in einer Kurve. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit parkenden Fahrzeugen und Bussen. Gibt es eine Möglichkeit, die zu kleine Sammelstelle zu vergrößern oder zu verlegen?“

 

 

Stellungnahme:

Die Grüngutsammelstelle „Vordere Keilbergstraße“ ist als notwendiger Neubau in der Planung erfasst und in Abhängigkeit der Finanzierungsmöglichkeiten der kommenden Jahre vorgesehen. Ein entsprechender Beschluss wurde im Umweltausschuss am 23.02.22 gefasst (VO/22/18751/70). Im Rahmen des Neubaus lässt sich ggf. auch ein alternativer Standort prüfen.

 

6.

Verkehr

 

a)      Das Verkehrsaufkommen in Keilberg hat immens zugenommen. Der Wald wird als Naherholungsgebiet von zahlreichen Menschen aufgesucht. Sehr viele Verkehrsteilnehmer/-innen ignorieren die Beschränkung auf Tempo 30. Zur Eindämmung der Raserei wäre eine Bodenschwelle ideal.“

b)      Im Neubaugebiet Brandlberg ist eine Tempo 30-Zone eingerichtet. In der Glashüttenstraße ist eine entsprechende Beschilderung vorhanden. Dennoch wird dort immer wieder deutlich zu schnell gefahren. Welche Gegenmaßnahmen sind geplant? Vielleicht ist eine dichtere Verkehrsüberwachung oder die Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone, einer Spielstraße, zwischen dem Nahversorger und dem Gelände des BSC machbar.“
Wegen der zu schnellen Autos weichen viele Radfahrer/-innen lieber auf den Gehweg aus. Eventuell kann das mobile Verkehrsdisplay vermehrt installiert werden, z. B. beim Kindergarten.“

c)      Zu verschiedenen Tageszeiten, besonders während des Berufsverkehrs, gibt es an der Kreuzung Brandlberger Straße/Grünthaler Straße einen langen Rückstau der Fahrzeuge, die den Stadtteil Brandlberg verlassen wollen. Womöglich kann die Situation durch längere Ampelgrünphasen beim Verlassen des Brandlbergs oder einer Verlängerung der Zeiten, zu denen der Grünpfeil für Rechtsabbieger aktiv ist, entschärft werden.“
Nach Besuchen des Supermarktes an verschiedensten Wochentagen und Tageszeiten musste bislang kein einziges Mal eine zweite Ampelphase abgewartet werden, um auf den Keilberg zu fahren. Allerdings wurde der bestehende Kreisverkehr an falscher Stelle gebaut. Dieser hätte bei der Grünthaler Straße errichtet werden müssen. Eine Verlängerung der Ampelschaltung ist die falsche Lösung.“

d)      Der nördliche Radweg an der Grünthaler Straße zwischen Haidhofweg und Isarstraße wird von nahezu allen Personen entgegen der Beschilderung in die falsche Richtung befahren. Von der Isarstraße kommend möchte niemand wegen 300 Metern die Fahrbahn wechseln und zweimal an einer Ampel warten. Der Weg ist breit genug für beide Fahrtrichtungen. Eine entsprechende Erlaubnis/Beschilderung sollte geprüft werden.“

 

 

Stellungnahme:

a)      Der Straßenbaulastträger ist aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht gehalten, die öffentlichen Verkehrswege möglichst gefahrlos zu gestalten und im Rahmen des Zumutbaren allen Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern/-innen aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrsanlage drohen. Diese Grundsätze sind insbesondere auch dann zu beachten, wenn im Straßenraum Hindernisse angebracht werden, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender Art Nachdruck zu verleihen. Dabei muss der Straßenbaulastträger darauf achten, dass das Hindernis nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung wird. Die Stadt Regensburg verbaut auf Grundlage dieser Vorgaben keine Bodenschwellen.
Im Jahr 2021 wurden Geschwindigkeitsmessungen in der Keilberger Hauptstraße und in der Alfons-Sigl-Straße vorgenommen. Bei ca. 140 gemessenen Fahrzeugen wurden fünf Tempoverstöße mit weniger als 10 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit registriert. In der Straße Zur Hohen Linie wird bei Verfügbarkeit das mobile Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt.

b)      Die Glashüttenstraße ist konventionell mit Fahrbahn und baulichen Gehwegen geplant und gebaut. Die Straße dient, wie in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 247 angeführt, als Haupterschließung für das neue Wohngebiet. Sie ist in die flächenwirksame Zonenregelung „30“ integriert; eine Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich wäre ausbauwidrig und verkehrsrechtlich unzulässig.
Wie dies bereits im vergangenen Jahr der Fall war, wird weiterhin in unregelmäßigen Abständen ein mobiles Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt. Weitere Möglichkeiten einer verstärkten Verkehrsüberwachung werden geprüft.

c)      Bis dato lagen keine diesbezüglichen Beschwerden vor. Ebenso liegen der Polizeiinspektion Nord keine Erkenntnisse vor, dass es aufgrund der Schaltzeiten zu Verkehrsstörungen kommt. In den Morgenstunden ist die Hauptrichtung, stadteinwärts aus Richtung Keilberg, maßgebend. Die Grünzeiten betragen am Morgen zwischen 20 und 27 Sekunden, am Abend bis zu 35 Sekunden. Die Grünzeiten wurden kontrolliert; die jeweiligen Grünphasen sind für das Gesamtverkehrsaufkommen ausreichend bemessen. Die Ampelanlage ist grundsätzlich erforderlich, um eine sichere Fußngerquerung für Fahrgäste des ÖPNV zu ermöglichen und das hohe Verkehrsaufkommen am Knoten abzuwickeln.

d)      Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegter Radwege, sog. Gegenverkehrsradwege, ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und sollte deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. Steht die erforderliche lichte Breite von in der Regel 2,40 Metern nicht zur Verfügung, ist die Anordnung unzulässig. Der angesprochene Radweg hat ein lichte Breite von ca. 1,80 Metern.

 

7.

Parkplatzsituation im Neubaugebiet Brandlberg

 

Die Bewohner/-innen des Neubaugebiets Brandlberg konkurrieren um die geringe Zahl öffentlicher Stellplätze. Natürlich können Parkplätze nicht einfach so dazu gebaut werden. Der Erhalt von Grünflächen ist ebenso ein wichtiger Aspekt. Insofern müssten zumindest eine bessere Busanbindung oder Car Sharing angeboten werden. Wäre das möglich?“

Bereits vor sechs Jahren wurde in Zusammenhang mit den Planungen zum Baugebiet eine bessere Busanbindung versprochen. Bis heute müssen die Bürger/-innen darauf warten. Mit einem attraktiveren Angebot würde die Inanspruchnahme des ÖPNV sicherlich steigen. Eine Takterhöhung wäre unbedingt angezeigt.“

Aufgrund der mangelnden Parkplätze sind oftmals das Kriegerdenkmal und die Grüngutsammelstelle in Brandlberg zugeparkt.“

Insgesamt gibt es zu wenige Parkplätze für die Anwohner/-innen. Die Zahl der Stellplätze ist nicht an die gestiegene Zahl der Wohneinheiten angepasst worden. Vor allem bei den Geschosswohnungsbauten wurde pro Wohneinheit nur ein Tiefgaragenstellplatz einkalkuliert. Viele Haushalte verfügen aber über zwei Pkw. Gleichzeitig soll laut dem Bebauungsplan das Parken in den Straßen möglichst unterbunden werden. Lediglich ca. 83 öffentliche oberirdische Stellplätze werden bereitgehalten. Bei etlichen davon wurde zusätzlich die Parkdauer begrenzt. Der Stellplatz-Knappheit muss dringend abgeholfen werden.“

Kann gegebenenfalls der Parkplatz des REWE-Marktes in der Zeit zwischen Geschäftsschluss und -beginn für die Bewohner*innen freigegeben werden?“

Bei der Haupteinfahrtsstraße existiert ein großer, ungenutzter Grünstreifen. Vielleicht können dort Parkplätze geschaffen werden.“

In der Glashüttenstraße ist das Parken zeitlich auf zwei Stunden begrenzt. Leidtragende dieser Regelung sind die Beschäftigten des Kinderhauses Purzelbaum. Gibt es die Möglichkeit, im direkten Umfeld des Kinderhauses einige Parkplätze speziell für die Mitarbeiter/-innen zu kennzeichnen?“

Wieso werden Parkplätze im Wohngebiet zeitbegrenzt?“

Kann die Zeitbegrenzung bei den Besucherparkplätzen abends ab 18 Uhr aufgehoben werden, so dass die Stellplätze in den Abend- und Nachstunden uneingeschränkt zur Verfügung stehen?“

Die Parkfläche neben der Tiefgaragenzufahrt der Glashüttenstraße 14/16 sollte mit einer zeitlichen Einschränkung versehen und deutlich von der Tiefgaragenzufahrt abgrenzt werden. Der Platz wird häufig dauerhaft mit Wohnmobilen oder gewerblichen Lieferfahrzeugen belegt. Derart große Fahrzeuge behindern die Sicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage. Das führt zu gefährlichen Situation mit Passanten/-innen. Zudem werden Fahrzeuge des Öfteren über die Parkflächen hinaus abgestellt. Dadurch ist eine Ausfahrt aus der Tiefgarage nur noch eingeschränkt möglich. Genauso wird die Müllabfuhr erschwert. Außerdem werden hinsichtlich des erhöhten Geschosswohnungsbaus im Baufeld 1 mehr „Stundenparkplätze“ gebraucht.“

 

 

Stellungnahme:

Die Stadt Regensburg sowie die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH sind grundsätzlich an einer zielgerichteten Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Regensburger Stadtgebiet interessiert. Daher wurde bereits im Dezember 2019 eine Verlängerung der Buslinie 4 zur Umsetzung gebracht, welche zusätzlich die Haltestelle Sonderburger Straße in einem attraktiven 20-Minuten-Takt andient. Somit ergibt sich in diesem Zusammenhang auch eine ÖPNV-Verbesserung für den Bereich Brandlberg Nord. Weiterhin ist der südliche Brandlberg über die Buslinie 8 (Haltestelle Brandlberg) an den ÖPNV angebunden. Nichtsdestotrotz erfolgt darüber hinaus noch eine erneute Prüfung der genannten Verbesserungsvorschläge in Zusammenarbeit mit der das Stadtwerk.Mobilität GmbH.

Mit der Umsetzung des städtischen Car-Sharing-Angebotes wurde die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH betraut. Die Betrauung umfasst stets eine Dauer von zwei bis drei Jahren und wird sowohl von der Anzahl der Fahrzeuge als auch bezüglich der Standorte vom Stadtrat im Betrauungsakt festgelegt bzw. definiert. Die derzeit gültige Betrauung umfasst den Standort "Brandlberg" nicht. Die Betrauung endet jedoch im Herbst dieses Jahres, mit der Evaluierung zur Fortschreibung, bzw. Erweiterung des Projektes wurde kürzlich begonnen. Ein Car-Sharing-Fahrzeug in Brandlberg könnte also - vorbehaltlich einer Fortschreibung des Angebots - erst r das Jahr 2023 gegebenenfalls realisiert werden.

Die Situation beim Kriegerdenkmal wurde gemeinsam mit der Polizeiinspektion Nord vor Ort begutachtet. Bislang funktionierte das Befahren problemlos. Bei (in der StVO vorgeschriebenen) gegenseitiger Rücksichtnahme kann die Kurve am Kriegerdenkmal passiert werden, solange die Restfahrbahnbreite gegeben ist und nicht beiderseits geparkt wird. Ein Befahren des Gehwegs zum Ausweichen ist werder nötig noch erlaubt. Falls sich gravierende Parkverstöße durch sogenannten Parken in scharfer Kurve ergeben, kann die Polizeiinspektion Nord kontaktiert werden.

Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes wird die städtische Stellplatzsatzung zu Grunde gelegt. Damit korrespondiert die Anzahl und die Größe der beantragten Wohneinheiten mit der Anzahl der herzustellenden Stellplätze. Allerdings sind davon ausschließlich die privaten Stellplätze in den Tiefgaragen betroffen. Im öffentlichen Straßenraum sind keine Bewohner-, sondern nur Besucherparkplätze geplant und umgesetzt.

Gespräche mit dem Betreiber des REWE-Marktes bezüglich der Freigabe des Parkplatzes in den Nachtstunden werden geführt.

Die Grünflächen sind im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen festgesetzt und übernehmen neben der Erholungsfunktion und weiteren Aufgaben auch zum großen Teil die Funktion als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen. Somit sind auf dem Areal Baumaßnahmen bzw. eine Nutzung als Parkplatz ausgeschlossen.

Gemäß Bebauungsplan sind den Besuchern/-innen des Wohnviertels frei anfahrbare Parkgelegenheiten zu bieten. Von den 34 in der Glashüttenstraße als Besucherparkplätze vorgesehenen öffentlichen Parkflächen wurden daher bislang zwölf Stellplätze als Kurzparkbereiche mit Höchstparkdauer von zwei Stunden eingerichtet. Eine Kennzeichnung bzw. Reservierung von öffentlichen Stellplätzen für private Zwecke, worunter auch eine Freihaltung für das Personal des Kinderhauses zu verstehen ist, ist rechtlich nicht zulässig. Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wird die Situation, auch im Hinblick auf die Notwendigkeit weiterer zeitbegrenzter Parkplätze, beobachten und bei Bedarf nachjustieren.

Die Situation bei der Tiefgaragenzufahrt wurde vor Ort begutachtet. Unabhängig von der Art des parkenden Fahrzeuges lässt sich der von rechts kommende Verkehr, auch aufgrund der Verschwenkung der Fahrbahn, sehr gut einsehen. Zudem besagt die Verhaltensvorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass sich die aus einem Grundstück ausfahrende Person so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer/-innen ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die zum Parken zulässige Fläche ist gemäß den Vorgaben der StVO gekennzeichnet. Wird die Ein-/Ausfahrt durch parkende Fahrzeuge blockiert, handelt es sich um rechtswidriges Parken. Die Ahnung dieser Ordnungswidrigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

8.

Umsetzung des Baugebiets Brandlberg II

 

„Über ein weiteres Wohngebiet im Stadtteil Brandlberg mit der Bezeichnung „Brandlberg II“ gibt es ständig wechselnde Gerüchte. Zudem wurde dem BSC Regensburg e. V. zugesagt, im Zuge der Erweiterung werden zusätzliche Sportflächen zur Verfügung gestellt. Also muss es eigentlich konkrete Planungen geben. Wie ist hierzu der aktuelle Sachstand?“

Erfolgt eine Anbindung des Baugebiets Brandlberg II an die Bodenwöhrstraße?“

Wann wird Brandberg II gebaut und welche Konsequenzen hat das für die Anwohner/-innen?“

 

 

Stellungnahme:

Es liegen derzeit keine konkreten Planungen zu einem Baugebiet Brandlberg II o.ä. vor, daher sind keine Auskünfte über eine etwaige Erschließung oder andere Belange möglich. Davon unabhängig steht es einem Grundstückseigentümer frei, etwaige Grundlagenermittlungen und Vermessungen zu betreiben. Im Zuge einer eventuellen späteren Entwicklung rden alle notwendigen Aspekte, wie etwa die verkehrliche Situation, von der Stadt Regensburg in einem förmlichen Verfahren untersucht werden.

 

9.

Ausbau des Haidhofwegs

 

Der Haidhofweg ist aktuell ein öffentlich gewidmeter Wald- und Wiesenweg und befindet sich zum Teil im Eigentum der Anlieger/-innen. Laut dem Bebauungsplan Nr. 247 soll der Haidhofweg ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde den Anliegern/-innen allerdings zugesichert, dass deren Flächen nicht tangiert würden und keine Kosten zu tragen seien. Welche konkreten Planungen gibt es im Moment?“

 

 

Stellungnahme:

Der Haidhofweg und die Verlängerung des Haidhofwegs nach Osten sind als nicht ausgebaute öffentliche Feld und Waldwege nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet. Die Baulast für diese Wege tragen gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG die Beteiligten, d.h. diejenigen, deren Grundstücke über diese Wege bewirtschaftet werden. Dies sind fast ausschließlich private Grundstückseigentümer. Der Bebauungsplan Nr. 247 „Brandlberg“ sieht eine Neuerstellung des Haidhofweges entsprechend den verkehrlichen und baulichen Anforderungen vor. Das Plankonzept, der Verlauf und die Lage sind bereits vorgegeben: 4,5 m Fahrbahnbreite und ein 2,5 m breiter kombinierter Park- und Grünstreifen mit den Grundstückszufahrten entlang der Ostseite. Die Stadt Regensburg ist nur in einem sehr geringen Umfang Grundstückseigentümerin der geplanten Straßenfläche. Sowohl die Herstellung des Haidhofweges als auch die straßenrechtliche Widmung zur Ortsstraße erfordern jedoch eine rechtliche Verfügungsgewalt über die künftigen Straßengrundstücke. Diese ist voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht gegeben. Daher sind auch der Straßenbau und die Widmung bis auf Weiteres nicht umsetzbar.

 

10.

Zufahrt Brandlberg

 

Der Stadtteil Brandlberg ist nur über eine Straße erreichbar. Durch die stark gestiegene Einwohnerzahl hat auch das Verkehrsaufkommen zugenommen. In Anbetracht eines weiteren Baugebiets wäre der Verkehr über eine einzige Zufahrt kaum noch zu bewältigen. Bei einem Verkehrsunfall oder sonstigen Störungen kann die Zugänglichkeit insbesondere für Rettungsfahrzeuge gegebenenfalls nicht gewährleitet werden. Es sollten Möglichkeiten geprüft werden, wie in akuten Notfällen trotzdem eine rechtzeitige Erreichbarkeit sichergestellt werden kann.“

 

 

Stellungnahme:

Die Pilsen Allee ist planfestgestellt und der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Nachdem weder in der Planfeststellung noch im Bebauungsplan eine zweite Zufahrt enthalten ist, kann eine solche nicht erstellt werden. Im Notfall ist eine Zufahrt über den Wirtschaftsweg (Radweg) möglich.

 

11.

Bewertung als Außenbereich

 

Das Anwesen Haidhofweg 28 wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens als Außenbereich gewertet. Dagegen werden die Häuser in der ersten Baureihe dem Innenbereich zugeordnet. Warum ist das so?“

 

 

Stellungnahme:

Die Grundstücke werden nicht mehr als Baulücke, sondern als Außenbereich betrachtet. Das Bauordnungsamt hat hierzu viele Gespräche mit dem Fragesteller geführt, der auch eine Baugenehmigung erhalten hat. Die Grundstücke in erster Reihe werden als Innenbereich nach § 34 BauGB betrachtet.

 

12.

Spielplätze

 

a)      Wieso sammelt sich das Wasser in der Wiese am Spielplatz in Brandlberg? Teilweise entsteht ein kleiner See.“

b)      Der Spielplatz in Brandlberg wird nach Einbruch der Dunkelheit von Jugendlichen genutzt. Zudem lassen Hundebesitzer/-innen ihre Hunde, wenn die Kinder vormittags in der Schule oder im Kindergarten sind, frei laufen. Auch Rauchen und Alkohol trinken auf dem Gelände sind keine Seltenheiten. Nach der städtischen Grünanlagensatzung ist das Verhalten eindeutig geregelt. Ist für die Einhaltung der Regelungen das Ordnungsamt zuständig? Wie oft werden Kontrollen durchgeführt? Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?“

c)      Am Keilberg gibt es zwei wunderschöne Spielplätze, aber leider nur für größere und nicht für kleinere Kinder. Es wäre sehr schön, wenn es auch etwas für kleine Kinder geben würde, der Bedarf ist sehr hoch.“

 

 

Stellungnahme:

a)      Im Bereich des Spielplatzes wurde bei dessen Herstellung aufgrund der ungünstigen Versickerungsleistung des Untergrunds eine Sickermulde angelegt. Das Areal wird auf Veranlassung des Gartenamtes von der ausführenden Garten- und Landschaftsbaufirma nochmals überarbeitet, um die Versickerungsfähigkeit des Bodens herzustellen.

b)      Da der Spielplatz Brandlberg noch nicht Bestandteil des Spielanlagenplanes ist, gilt dort die Grünanlagensatzung nicht und der Kommunale Ordnungsservice (KOS) bestreift den Spielplatz zurzeit nicht. Für Spiel- und Bolzplätze, die bereits Bestandteil des Spielanlagenplanes der Stadt Regensburg sind, kommt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019 zur Anwendung. Für die Kontrolle und Überwachung der Anlagen ist der KOS zuständig. Die Spielanlagen sind von Anfang November bis Ende April von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit und von Anfang Mai bis Ende Oktober von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Die Benutzung der Spielanlagen ist außerhalb dieser Zeiten nicht gestattet. Das Mitführen von Hunden bzw. grundsätzlich das Mitbringen von Tieren ist untersagt. In Spielanlagen ist es verboten zu rauchen, Alkohol zu trinken oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.
Durch die Vielzahl der zu kontrollierenden Objekte, der aktuellen Lage und der vorhandenen Kapazitäten wäre es höchstens einmal in der Woche möglich, den Platz zu bestreifen. Dabei würde es um stichpunktartige Kontrollen handeln, eine längere oder dauerhafte Überwachung ist, wie eine Erhöhung der Kontrollfrequenz, nicht möglich. Sollten Beschwerden an den KOS herangetragen werden, dass sich immer zu bestimmten Zeiten Verstöße ereignen, wird dem nachgegangen. Der KOS ist bemüht, alle Grünanlagen, Spiel und Bolzplätze einmal wöchentlich zu bestreifen, bei besonderen Beschwerdeschwerpunkten im inneren Stadtgebiet werden ggf. zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Bußgelder für Verstöße gegen die Spielplatzordnung stellen sich wie folgt dar:
Mitbringen von Hunden auf Spielplätzen: mind. 50 €
Freilaufenlassen von Hunden in Grünanlagen: 35 €
Verunreinigung von Spielplätzen mit Hundekot: mind. 100 €
Rauchen auf Spielplätzen: 25 €
Alkoholkonsum auf Spielanlagen: 25 max. 125 €
Das Benutzen von Spiel- und Bolzplätzen außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht bußgeldbewehrt, jedoch der Verstoß gegen einen Platzverweis durch den KOS mit 25 € bis max. 125 €.

c)      Nach der DIN 18034-1:2020-10 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ sind öffentliche Spielplätze für Kinder von 6 bis 12 Jahren ausgelegt. Für kleinere Kinder müssen nach der BayBO wohnortnahe Angebote in Ruf- und Sichtweite geschaffen werden. Im Sinne des inklusiven Spielens werden dennoch auf ausgewählten öffentlichen Spielplätzen Bereiche für Kleinkinder bzw. kleinere Geschwisterkinder angeboten, da sich die individuellen motorischen Fähigkeiten von Kindern nicht immer an Altersgrenzen festmachen lassen.
In Keilberg gibt es zwei öffentliche Spielplätze: Am Brombeerweg und an den Keilsteiner Breiten. Der Spielplatz am Brombeerweg wurde im Jahr 2014 saniert und neu konzipiert. Neben einem Kletterturm mit Rutsche, Balancierelementen, Reck und Schaukeln entstand ein Wassermatschbereich mit Spielhäuschen für kleinere Kinder. Der Spielplatz an den Keilsteiner Breiten wurde im Jahr 2000 errichtet und seither teilweise saniert. Dort gibt es eine Sandbaustelle, einen Wassermatschbereich, Schaukeln und eine Spielfigur. Mittlerweile ist der Spielplatz mit Weiden dicht bewachsen und bietet vor allem an heißen Tagen kühlenden Schatten. Beide Spielplätze sind für eine Erweiterung um Spielangebote nicht geeignet, da die Fallschutzbereiche bereits räumlich ausgereizt sind und die topografisch ungünstigen Restflächen zur Eingrünung bzw. als Bewegungs- und Laufflächen dienen.

 

13.

Wegenutzung in den Grünanlagen

 

Was wird die Stadt Regensburg gegen das Befahren der Grünanlagen im Neubaugebiet tun? Es wird über Schotterwege und Gehwege gefahren. Die Hausverwaltungen sagen den Mieter/-innen, dass die Wege befahren werden dürfen. Letztens hat sich ein Kleintransporter sogar festgefahren und die Grünanlage massiv beschädigt.“

 

 

Stellungnahme:

Die Situation wird geprüft, die Schäden werden im Rahmen der Kapazitäten behoben.

 

14.

Wegenutzung durch Mountainbiker

 

Es gibt Gerüchte und erste Bestätigungen, die darauf schließen lassen, dass Mountainbikern das Befahren von Wegen im Osten (Keilberg, Hohe Linie, Mittelberg, bis hin zu Donaustauf/Walhalla) verboten wird. Wie ist hier die Position der Stadt Regensburg, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass dies ein hohes Konfliktpotential birgt? Eine vor kurzem gestartete Petition des DIMB IG Regensburgs hat innerhalb von zwei Tagen bereits 1.800 Unterschriften gesammelt. Wie ist hier die Haltung der Stadt Regensburg?“

 

 

Stellungnahme:

In den letzten beiden Jahren wurde verstärkt festgestellt, dass Outdoor-Aktivitäten, unter anderem das Mountainbiken, zugenommen haben. Diese Entwicklung zeigt sich auf Flächen der Stadt als auch des Landkreises Regensburg. Insbesondere Wälder und Forste sind betroffen. Einige Besitzer/-innen sind durchaus beunruhigt und erwägen die Sperrung bestimmter Wege. Die Stadt Regensburg hat großes Interesse daran, dass Mountainbike-Strecken bereitgehalten werden. Bei deren Gestaltung müssen Konfliktpotentiale mit Wanderern, Natur- und Tierschützer/-innen, Jäger/-innen und Fortwirt/-innen bestmöglich entschärft werden. Zwischen der Oberbürgermeisterin und der Landrätin wurde vereinbart, ein Gesamtkonzept für Mountainbike-Trails zu erarbeiten. Dazu wird in nächster Zeit ein Trailnetz als erster Vorschlag erarbeitet, der mit den vielzähligen Beteiligten besprochen und im Konsens verabschiedet werden soll. Die weiteren Themen wie Versicherung, rechtliche Verantwortung usw. müssen dann in Verträgen geregelt werden. Die spätere Betreuung bzw. den Betrieb wird voraussichtlich der Naherholungsverein Stadt und Landkreis übernehmen.

Zur Zeit gibt es gute Gespräche mit der fürstlichen Forstverwaltung, auf der hohen Linie einige Trals speziell für Mountainbiking frei zu geben. Die Federführung liegt dafür beim Landkreis Regensburg. Die Stadt ist durch das Amt für Sport und Freizeit gut eingebunden.

 

15.

llentsorgung

 

a)      In Brandlberg sind weitere Standorte mit Spendern von Hundekottüten erforderlich. Vor allem bei der Marienkapelle ist dies der Fall. Dort besteht allgemein großer Bedarf an Entsorgungsmöglichkeiten. Bürger/-innen stellen bereits zwei Abfalleimer bereit und kümmern sich um die Beseitigung des Mülls. Eine Unterstützung seitens der Stadt Regensburg wäre wünschenswert.“

b)      In den Grünflächen bzw. beim Spielplatz sind oft viel Müll und Hundekot vorzufinden. Ist das Konzept von Mülleimern und leerung wirklich ausreichend? Gibt es hierzu eine Evaluierung?“

c)      Die städtischellabfuhr leistet großartige Arbeit. Leider darf den Mitarbeitenden als Anerkennung kein Gutschein vom REWE-Markt zum Kauf einer Brotzeit gegeben werden. In anderen Städten, etwa München, ist das durchaus erlaubt. Sollten wir in Bayern nicht eine gemeinsame Linie fahren? Ist für unsere fleißigen Mitarbeiter/-innen nicht doch ein Gutschein für eine Brotzeit möglich?“

 

 

Stellungnahme:

a)      Der angesprochene Bereich der Marienkapelle befindet sich in Privateigentum. Die Installation eines Hundekottütenspenders durch das Gartenamt wäre möglich, jedoch muss vor einem Tätigwerden die Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Ferner liegt die Marienkapelle ca. 1.000 Meter vom nächstgelegenen Pflegeobjekt des Gartenamtes entfernt. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann eine Leerung der Abfalleimer sowie ein Befüllen des Hundekottütenspenders nicht vom Gartenamt geleistet werden. Alternativ wäre denkbar, am Haidhofweg einen größeren verschließbaren Müllsammelbehälter aufzustellen, in den die Bürger/-innen den angefallenen Abfall leeren können. Das Gartenamt würde dann die weitere Entsorgung übernehmen. Das Gartenamt ist mit dem Fragesteller in Kontakt, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

b)      Insgesamt gibt es in der Grünanlage fünf Hundekottütenspender, davon vier an den Hauptwegen und einer in der Grünfläche im Nordwesten. Auf dem Spielplatz gibt es keinen Hundekottütenspender, weil dort keine Hunde zugelassen sind. Zudem sind acht Abfalleimer, jeweils in der Nähe der Sitzbänke, eingebaut. Auf dem Spielplatz sind fünf Abfalleimer vorhanden. Grundsätzlich findet eine Leerung der Abfallbehälter von November bis März einmal wöchentlich statt. Ab der zweiten Märzhälfte bis einschließlich Oktober werden die Abfallbehälter zweimal wöchentlich entleert und Unrat vom Spielplatz beseitigt. Das Gartenamt kann gegebenenfalls zusätzliche Abfallbehälter aufstellen. Werden diese nicht genutzt, kann die Abfallbeseitigung auf der Fläche mangels Personal jedoch nicht intensiviert werden. Die Verantwortung für die Reinheit der Flächen liegt auch in der Hand der Nutzer/-innen.

c)      Beschäftigte unterliegen den städtischen Richtlinien zur Korruptionsprävention bzw. den Regelungen zur Annahme von Geschenken. Für folgende Zuwendungen gilt die Zustimmung allgemein als erteilt, ohne dass eine Genehmigung einzuholen ist: Einmalige materiell unbedeutende Aufmerksamkeiten (z. B. Reklameartikel, Kalender, Kugelschreiber, Schreibblock, Blumen, Süßigkeiten), ausgenommen Bargeld, bis zu einer Wertgrenze von 10,- Euro.

 

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MMP - Ma Petite Planète und Nachhaltigkeit

 

MMP ist eine französische App bzw. ein Spiel mit dem Hintergrund, für Nachhaltigkeit, Umwelt, Ökologie sowie Sozialverhalten zu sensibilisieren. In drei Wochen müssen Teilnehmende in Gruppen verschiedene Aufgaben erllen und Punkte sammeln. Beispiele dafür sind regionale oder Bio-Produkte kaufen, Müll sammeln oder Lebensmittel teilen. Die deutsche Version wird von einer Keilberger Bürgerin übersetzt. Vielleicht kann die App in den Schulen beworben oder eine Zusammenarbeit mit unserer französischen Partnerstadt Clermont-Ferrand organisiert werden.“

In Regensburg gab/gibt es mehrere Projekte zur Vermeidung von Einwegbechern wie Coffee to go again, KeepCup on Campus und Recup. Auf der städtischen Homepage ist ein Artikel zur Aktion „Mehrweg-Kaffeebecher“ zu finden. Demnach werden Verkaufsstellen wiederverwendbare Becher mit dem Logo der Stadt Regensburg zur Verfügung stellt. Irritierend ist allerdings der Zusatz „soweit der Vorrat reicht“. Wurden diesbezüglich inzwischen Nachkäufe getätigt oder sind noch Becher aus dem Projektstart vorhanden? Zudem ist die angegebene Zahl von 15 teilnehmenden Cafés sehr überschaubar. Die Abfalleimer sind immer noch voll mit Einwegware. Ist das Thema „Nachhaltigkeit und Mehrwegbecher“ wirklich bei der Bevölkerung angekommen? Wird die Stadt Regensburg das Thema noch offensiver angehen?“

 

 

Stellungnahme:

Die App „Ma Petite Planète“ wird das Umweltamt im Rahmen des Ökoschulprogramms bewerben. Auch das Hauptamt, Abteilung Internationale Beziehungen und Repräsentationen, wurde über das Spiel informiert. r dieses Jahr ist zudem die Einführung einer klassischen AbfallApp vorgesehen. Diese soll im weiteren Verlauf zu einer ZeroWasteRegensburgApp ausgebaut werden. Dabei lassen sich ggf. Inhalte und Themenbereiche aus MMP übernehmen.

Die Kaffeebecher sind seit 2019 nicht mehr verfügbar. Es gibt aber zwischenzeitlich viele verschiedene Modelle und Qualitäten im Handel, so dass die Kundschaft aus einem großen Sortiment auswählen kann. Die Pandemie hat die Verwendung von Einwegprodukten leider stark befeuert. Nichtsdestotrotz motiviert die Abfallberatung im Speziellen die Gastronomie, an Aktionen zu Mehrweg teilzunehmen (z. B. Essen in Mehrweg).

Die Stadt Regensburg verfügt seit etwa zwei Jahren über einen Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik, der sowohl bei der Stadtverwaltung als auch den Bürger/-innen das Nachhaltigkeitsdenken intensivieren soll. Ein erster Tätigkeitsbericht wurde am 22.07.2021 im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (VO/21/18153/10) vorgestellt.

 

17.

Terminbekanntgabe Bürgerversammlungen

 

Wie wurde der Termin für die Bürgerversammlung bekannt gegeben? Die Mitglieder des ortsansässigen Männer- und Burschenvereins haben davon nur zufällig und kurzfristig erfahren.“

 

 

Stellungnahme:

In der Regel finden jährlich vier Bürgerversammlungen statt. Die geplanten Termine sowie die betroffenen Stadtbezirke werden zu Beginn des Jahres auf der städtischen Homepage veröffentlicht; bei etwaigen Änderungen erfolgt eine Aktualisierung.

Im Vorfeld der jeweiligen Termine werden mehrmals Pressemitteilungen an die Medien mit der Bitte um Veröffentlichung versandt. Die tatsächliche Bekanntgabe obliegt dabei den jeweiligen Medienhäusern, hierauf besteht keine Einflussmöglichkeit. Zudem werden Veranstaltungsdetails auf der städtischen Homepage sowie den sozialen Medien publiziert. In den betreffenden Stadtbezirken werden Plakate an Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Sportvereine, Pfarreien oder sonstige örtliche Organisationen mit der Bitte um Aushang verteilt. Der Männer- und Burschenverein Brandlberg wurde hierbei leider übersehen, ist aber für die Zukunft vorgemerkt. Im Neuen Rathaus erfolgt ebenfalls ein Aushang.

 

18.

Öffentlichkeitsarbeit

 

„Über die Plattform Nebenan.de hat sich im Regensburger Norden (Sallern, Konradsiedlung, Wutzlhofen, Reinhausen, Brandlberg, Keilberg) eine „Nachbarschaft“ unterschiedlichster Menschen gefunden, die sich viel austauscht und zu gemeinsamen Aktivitäten trifft. Eine Basis für die schnelle Verbreitung von neuen Angeboten bzw. Veranstaltungen innerhalb der Gruppe sind die Pressemeldungen der Stadt Regensburg. Hier kann man sich sehr gut und frühzeitig informieren und etwas planen. Wir haben uns oft schon zu Veranstaltungen angemeldet, bevor diese in der Tagespresse zu lesen waren.

Allgemein finden Hilfesuchende auf der städtischen Homepage sehr viele und gute Informationen. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei der Stadt Regensburg bedanken für:

- ein ausgesprochen attraktives und vielseitiges Kulturangebot!

- eine vorbildliche Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit mit vielen Angeboten!

- einer aktuellen und effektiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit!“

 

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.