Vorlage - VO/22/18983/61  

 
 
Betreff: Mobilitätsdrehscheibe - Unterer Wöhrd,
Aktualisierung des Planungsbeschlusses und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Nach dem Beschluss der Baumassenstudie und dem entsprechenden Planungsbeschluss durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) wurde die Umsetzung einer Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd geplant. In gleicher Sitzung wurden auch die dafür notwendigen planungsrechtlichen Verfahren (FNP-Änderung und Aufstellung Bebauungsplan) eingeleitet, um entsprechendes Baurecht für die Genehmigung und Umsetzung zu schaffen.

Gleichzeitig wurde die Betrauung der das Stadtwerk Regensburg GmbH (nachfolgend „Stadtwerk“) in Bezug auf Planung, Bau und Betrieb der Mobilitätsdrehscheibe durch den Stadtrat beschlossen.

 

Die ursprüngliche Planung ging von einem Abriss der bestehenden Jugendherberge und einem Wiederaufbau an anderer Stelle auf dem Grundstück aus. Zwischenzeitlich haben sich, u. a. bedingt durch die Corona Pandemie, die Rahmenbedingungen in Bezug auf die zum damaligen Zeitpunkt geplante Umsetzung geändert. Das Deutsche Jugendherbergswerk hat zwischenzeitlich von seiner Planung Abstand genommen, weshalb am Ende auch der bereits vorbereitete Grundstückstausch nicht vollzogen wurde. Dies wirkt sich sowohl auf die Planung der Parkierungsanlage wie auch auf die Erschließung aus, die nun neu zu konzipieren ist.

Seitens der Stadt Regensburg wurden die Prioritäten ebenfalls neu gesetzt. Auf Grund der angespannten Haushaltssituation und der Notwendigkeit der Konsolidierung des Investitionsprogramms wurde der Schwerpunkt für die Parkierungsanlage in Richtung „schnell und möglichst kostengünstig“ verschoben.

Als Reaktion hierauf wurden in der Sitzung des Planungsausschusses vom 18.01.2022 (VO/21/18627/61, VO/21/18628/61) bereits die Anpassung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes beschlossen.

 

Mit vorliegendem Beschluss folgt nun die inhaltliche Weiterentwicklung der Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd sowie die Beschreibung des weiteren Vorgehens.

 

 


Rahmenbedingungen

 

Trotz des kürzlich verabschiedeten Regensburger Green Deals und den damit verfolgten Klimazielen, die u. a. auch Auswirkungen auf das künftige Mobilitätsverhalten haben werden, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass das Auto, vielleicht mit anderer Antriebsart, noch länger eine wesentliche Rolle im Mobilitätsverhalten spielen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss man sogar davon ausgehen, dass auf absehbare Zeit die Quantität an Fahrzeugen gleichbleiben, wenn nicht sogar noch steigen wird.

Derzeit findet ein Technologieaustausch statt, der sich ggf. erst später auch in einem geänderten Mobilitätsverhalten (Nutzung Umweltverbund, Bike-/ Car-Sharing etc.) widerspiegeln wird. Zudem steigt die Zahl der Einwohner sowohl in der Stadt als auch im Umland nach wie vor an und auch die Arbeitsplatzsituation ist weiterhin robust, so dass täglich viele Menschen mit dem PKW in die Altstadt einpendeln.

Um die Verkehrswende in Regensburg zu fördern, werden parallel die Maßnahmen zur Stärkung und Erweiterung des Umweltverbundes forciert und stetig erweitert. Zum Beispiel wird an einem höherwertigen ÖPNV Konzept (Stadtbahn) gearbeitet, das Hauptradroutennetz nimmt Fahrt auf und in der PLK soll das erste autoarme Quartier entstehen.

 

Eines der wichtigsten Verkehrsziele ist nach wie vor die Altstadt von Regensburg. Um die Altstadt weiterhin attraktiv zu erhalten und als Wirtschaftsstandort zu sichern, ist eine gute Erreichbarkeit unabdingbar. Diese Erreichbarkeit wird, vor allem aus der Region, auch zukünftig gewährleistet werden müssen.

Gleichzeitig soll lt. Beschlusslage ein adäquater Ersatz für Stellplätze, die in der Altstadt bereits weggefallen sind oder im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung Altstadt ggf. wegfallen werden, geschaffen werden.

 

In der Abwägung aller Belange und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage werden daher die Zielrichtungen aus dem Planungsbeschluss 2019 zur Mobilitätsdrehscheibe am Unterenhrd wie folgt geändert:

 

 

Ziele (als Abweichung zum Beschluss 2019)

 

  1. Vom Ergebnis der Baumassenstudie und den weiteren Planungen für die Freianlagen aus dem Beschluss 2019 wird Abstand genommen.

Die Baumassenstudie hatte eine Mobilitätsdrehscheibe mit 1.100 Stellplätzen zum Ziel, die ggf. in 2 Phasen errichtet werden sollte. Die Vorplanungen auf der Basis des Beschlusses aus 2019 zu diesem Gebäude ergaben geschätzte Kosten von ca. 26,8 Mio. Euro. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde dieser Betrag nicht in frühere Investitionsprogramme eingestellt bzw. wieder herausgenommen, da andere Maßnahmen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, weitere Investitionen in die Bildung etc.) vorrangig sind. Damit mussten auch die Ziele aus der Machbarkeits- und Baumassenstudie aufgegeben werden. Die Verwaltung suchte nach einer Lösung, die deutlich kostengünstiger ist, und dennoch die geforderten Funktionen weitgehend erfüllt (s. auch Ziff. 2 und 3).
 

  1. Neue Standards Mobilitätsdrehscheibe unterer Wöhrd

Die Schwerpunkte bei der Umsetzung jeglicher Mobilitäts- und Service Angebote liegen künftig bei einer möglichst zügigen und kostengünstigen Variante. Eine standardisierte Modulbauweise soll dabei bevorzugt werden.

Gestalterische Mindeststandards sollen eingehalten werden. Dies bedeutet geringere Anforderungen bei der Konstruktion und Bauweise von Gebäuden und baulichen Anlagen, wie bspw. bei der Fassadengestaltung, die insbesondere funktionale Aspekte des Witterungs-, Blend- und Schallschutzes nachweisen soll. Eine Integration von Fassadenbegrünung sollte, im Sinne der Freiflächengestaltungssatzung, aber weiterverfolgt werden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine Fassadenbegrünung sich in den Unterhaltskosten niederschlägt. Eine Begrünung kann sich auch über Dachbereiche erstecken.

Eine Kombination mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sollte ebenfalls angestrebt werden, müsste aber ggf. separat veranschlagt werden. Die Fassadenflächen könnten dabei z. B. im Rahmen einer Ausschreibung einem Dritten zur Nutzung überlassen werden, der die Solarmodule selbst anbringt und betreibt.

r Nutzungen wie Shuttle-Service/ Check-In für Hotelgäste, Fahrradvermietung, Schließfachanlagen, Post- und Verladestation etc. ist die Nutzung von Containeranlagen auf dem Gelände vorstellbar.

 

  1. Nutzung der gesamten Flächen am Unterer Wöhrd für Mobilitätsangebote, Freiflächengestaltung

Zunächst steht die gesamte Fläche am Unteren Wöhrd für die Umsetzung der geforderten Stellplätze sowie der weiteren Mobilitäts- und Serviceangebote zur Verfügung.

Auf eine umfassende Freiflächen- und Stadtraumgestaltung des Umfeldes wird zunächst verzichtet. Nach Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen, wird die Verwaltung für die verbleibenden Flächen ein entsprechendes Freiraumgestaltungskonzept erarbeiten.

 

  1. Erweiterung der bestehenden Stellplatzkapazitäten am Unteren Wöhrd auf rund 1.400 Stellplätze

Bereits 2019 wurde durch die Baumassenstudie eine Stellplatzanzahl von ca. 1.500 Stellplätze untersucht. Aufgrund des damals beabsichtigten Nutzungskonzeptes Neubau Jugendherberge, Freiflächengestaltung hin zum Donauufer, Sonderstellflächen für Wohnmobile, Taxen, ergänzende Mobilitätsangebote etc. sollten nahezu alle Kfz-Stellplätze in einem Parkhaus nachgewiesen werden. Diese Größenordnung erschien auf Grundlage der damaligen Rahmenbedingungen und gestützt durch die Baumassenstudie sowie nach Beratung mit der Denkmalpflege und dem Welterbesteuerungskomitee nicht umsetzbar.

Deshalb wurde eine Stellplatzanzahl von ca. 1.100 Stellplätze vorgeschlagen.

Aufgrund der neuen Zielvorgabe, die gesamte zur Verfügung stehende Fläche für Stellplätze und weitere Mobilitäts- und Serviceangebote zu nutzen, ergeben sich nun neue Spielräume. Es besteht die Möglichkeit, derzeit für Parkierung genutzte Teilflächen weiterhin als ebenerdigen Parkplatz zu nutzen und auf Teilflächen eine Parkierungsanlage mit einer entsprechenden Größenordnung und Dimensionierung zu planen.

 

Derzeit existieren auf der Fläche am Unteren Wöhrd ca. 670 Stellplätze. Durch den Bau der Mobilitätsdrehscheibe soll diese Kapazität auf rund 1.400 Stellplätze verdoppelt werden.

 

Diese Anzahl wird durch eine entsprechende Bilanzierung hergeleitet:

In den vergangenen Jahren sind durch unterschiedliche städtebauliche Maßnahmen im Bereich der Altstadt ca. 480 Stellplätze entfallen. Hier sind beispielsweise der Wegfall des Donaumarktes durch den Bau des Museums der Bayerischen Geschichte, das Möblierungskonzept, Straßenneugestaltungen wie die Wahlenstraße oder auch der Wegfall von Stellplätzen durch die Ausweitung von Freisitzen im Rahmen der Corona-Maßnahmen zu nennen.

In absehbarer Zukunft werden zusätzlich weitere ca. 230 Stellplätze aufgrund von zukünftig geplanten Maßnahmen (Neugestaltung Obermünsterviertel, Neugestaltung ZOB, Bahnhofsumfeld, Hochwasserschutz Werftstraße, Stadtbahn Wöhrdstraße etc.) entfallen.

In der Summierung mit den 670 bestehenden Stellplätzen am Unteren Wöhrd ergibt sich somit ein Bedarf von ca. 1.400 Stellplätzen (480 + 230 + 670 = 1380 Stpl.).

An dieser Stelle wird auf den Beschluss zum „Leitbild für den Einzelhandel in der Regensburger Altstadt“ (VO/08/3356/66, 18.06.2008) verwiesen, welcher das Ziel formuliert, durch andere Planungen entfallende Stellplätze in der Altstadt adäquat zu kompensieren.

 

 

Umsetzung der Mobilitätsdrehscheibe in einzelnen Schritten und zeitlichen Abschnitten

 

Baustein 1 Vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

 

Durch vorbereitende verkehrliche Maßnahmen sollen kurzfristig und vor Umsetzung einer Parkierungsanlage die Erreichbarkeit für die Altstadt gesichert und die Mobilitäts- und Serviceangebote verbessert werden. Parkraumsuchverkehre sollen dadurch im Altstadtbereich vermieden werden:

 

-        Einführung einer Tarifstruktur

Es wird ein gesondertes Parkticket für den Bereich des ehem. Eisstadions eingeführt. Das Parkticket soll in Bezug auf die vorbereitenden Maßnahmen kostenlos bzw. kostengünstig und maximal 24 Stunden gültig sein. Gemäß dem Strategiekonzept „Parkraumkonzept Innenstadt“ (VO/17/12821/61, 04.04.2017) ist die Einführung einer Tarifstruktur auf der Fläche am Unteren Wöhrd zu überprüfen. Auch im Hinblick auf bereits vorhandene, kostenpflichtige Park & Ride-Stellflächen am Kuglerplatz und beim Jahnstadion wird daher die spätere Einführung eines angemessenen Parktarifes angestrebt.

Es ist davon auszugehen, dass, durch die Notwendigkeit der täglichen Aktualisierung, ein Teil der gegenwärtigen Dauerparker (Parker über 24 Std.), alternative kostenfreie Parkplätze (z. B. am Dultplatz) aufsuchen wird. Zur Kompensation sollen ca. 70 „Altstadt-Anwohner-Parkplätze“ ausgewiesen werden.

 

-        Stellplätze für Hotelgäste

Entsprechend den Forderungen des Runden Tischs Altstadt werden Stellplätze (die genaue Anzahl ist noch abzustimmen) für die Gäste der Altstadthotels vorgesehen. Diese können dann durch einen, von den Betreibern der Altstadthotels zur Verfügung gestellten, Shuttle-Service mit den Hotels verknüpft werden.

 

Zusätzlich werden folgende Sofort-Maßnahmen auf dem westlichen Bereich des Parkplatzes auf dem Unteren Wöhrd unter Berücksichtigung der zukünftigen Planungen und des späteren Baus der Parkierungsanlage vorgeschlagen:

 

-        Neuordnung und Markierung der Stellplätze zur Optimierung der Stellplatzanzahl

-        Ausweisung von Anwohnerstellplätzen (zunächst ca. 70 Stpl.)

-        Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

-        Errichtung einer Post- und Verladestation

-        Errichtung von Fahrradinfrastruktur inkl. sicherer Abstellanlagen, Schließfachanlagen und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder

-        Aufbau von Sharing-Angeboten (Car- und Bike-Sharing und Lastenräder)

 

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass während des Baus einer Parkierungsanlage (Baufeldfreimachung, Altlastensanierung, Erschließungsmaßnahmen, Baustelleneinrichtung etc.) unter Umständen umgesetzte Serviceangebote nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollen die Maßnahmen auch bei einer vollständigen Umsetzung der Mobilitätsdrehscheibe weiter genutzt werden ob an ihrem ursprünglichen Standort oder in einem baulichen Gesamtkonzept Mobilitätsdrehscheibe neu integriert.

 

Nach Beschluss sind die o. g. Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Ein Teil der Maßnahmen soll innerhalb der Verwaltung selbst umgesetzt werden (bspw. Stellplatzoptimierung, Stellplatzausweisungen, Markierungen etc.) oder Leistungen werden soweit möglich durch das Stadtwerk bzw. Dritte erbracht (Ladeinfrastruktur, Sharing, Post- und Verladestation etc.). Welche geeignete Form der Beauftragung bzw. der Leistungsvergaben (z.B. ein Dienstleistungsvertrag) angewendet werden kann und muss, ist weiter zu prüfen. Sofern eine tatbestandliche Beihilfe nach Art. 107 I AEUV angenommen werden muss, ist gleichzeitig eine geeignete beihilferechtliche Rechtfertigungsgrundlage (z.B. DawI- Freistellungsbeschlusses) zu prüfen und ggf. anzuwenden. Ebenso ist zu prüfen, ob wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, die Vergabeverfahren erfordern.

 

Baustein 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden gültigen Betrauungsakt zugunsten der das Stadtwerk Regensburg GmbH für die Planung, den Bau und den Betrieb der Mobilitätsdrehscheibe anzupassen. Die das Stadtwerk Regensburg GmbH wurde bereits umfassend mit diesem Baustein 2 betraut. Die einheitliche Betrauung aus 2019 wird, auf Grundlage des vorliegenden Beschlusses und der vorliegenden Sachverhaltsdarstellung, aktualisiert.

 

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass unmittelbar nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes zugunsten der das Stadtwerk Regensburg GmbH mit der Vorbereitung einer Leistungsbeschreibung und der Ausschreibung für die Bauleistung einer Parkierungsanlage begonnen werden kann. Es ist vorgesehen, im Rahmen des einzuhaltenden öffentlichen Vergaberechtes ein europaweites Verhandlungsverfahren durchzuführen und dabei die Realisierung einer Parkierungsanlage im Sinne eines Generalübernehmers (von der Planung über die Genehmigung, den Bau bis zur Fertigstellung) zu beauftragen. Dabei werden die kürzesten zulässigen Fristen gewählt und die Eignungskriterien der Bieter werden im Sinne eines beschleunigten Verfahrens auf ein Minimum reduziert.

 

Bei einem solchen Verfahren können allerdings nur wesentliche Rahmenbedingungen und funktionale Anforderungen durch das Stadtwerk und die Stadt Regensburg vorgegeben werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist in dieser Art eines Vergabeverfahrens, da keine vorausgehende gesonderte Planung erfolgt, nicht möglich. Die Planung und Ausführung erfolgt durch den Generalübernehmen aufgrund der o.g. Vorgaben.

 

Die Vorgaben können damit voraussichtlich aus den nachfolgenden Bestandteilen/ Mindestanforderungen bestehen:

  • Funktionsbeschreibung,
  • Nutzungskonzept,
  • Baustoffqualität,
  • maximales Baufeld,
  • henentwicklung von baulichen Anlagen,
  • Erschließung und Freianlagen bis zu den Schnittstellen der baulichen und freiraumplanerischen Anpassungen des Umfeldes,
  • Termin- und Kostenvorgaben.

 

Ergänzt werden die Vorgaben aus dem parallel vorangetriebenen Bauleitplanverfahren mit den Ergebnissen der notwendigen Schall-, Verkehrs- und Bodenuntersuchungen (Altlasten, Kampfmittel, Archäologie etc.), Entwässerung, Natur- und Artenschutz.

 

Ansonsten steht es den Bietern frei, wie die Schaffung von insgesamt rund 1.400 Kfz-Stellplätzen erfolgen soll (Bestandserhalt + Neubau Parkierungsanlage = 1.400 Stpl.). Ziel soll aber sein, diese vorrangig in einer Parkierungsanlage (Gebäude) unterzubringen und nachrangig die vorhandenen Stellplätze auf der Fläche am Unteren Wöhrd für einen anteiligen Nachweis der Gesamtzahl zu nutzen.

Diese Vorgehensweise wurde bereits durch die Anpassung der Aufstellung des Bebauungsplanes deutlich. Ziel ist, dass die gesamte Fläche am Unteren Wöhrd als Sondergebiet „Mobilitätsdrehscheibe“ mit einem großgigen Bauraum und möglichst flexiblen Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung festgesetzt werden soll. In Abhängigkeit der Erkenntnisse im weiteren Verfahren und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der städtebaulichen Verträglichkeit und weiterer Belange soll so ein größtmöglicher Spielraum im Verhandlungsverfahren bzw. bei der gewünschten schnellen und kostengünstigen Umsetzung entstehen.

 

Da es sich bei dem gewählten Vergabeverfahren um kein alltägliches Planungs- und Vergabeverfahren handelt und eine zügige Umsetzung angestrebt wird, wird sich das Stadtwerk, in Bezug auf das Vergabeverfahren für die Leistung eines Generalübernehmers, von einem darauf spezialisierten Planungsbüro unterstützen lassen.

 

Im Zuge der Leistungsbeschreibung sind architektonische, städtebauliche, freiraumplanerische oder technische Qualitäten als Anforderung näher zu definieren, während des Verhandlungsverfahrens können diese in gewissem Umfang nachverhandelt und abschließend bewertet werden.

Ein solches Verfahren hat allerdings nicht die Qualität eines Wettbewerbs oder eines anderen konkurrierenden Planungsverfahrens.

Die Stadt Regensburg verlässt damit bewusst die bisher in städtischen Projekten angewandten Standards und Verfahren, um schnell und kostengünstig zu einer Umsetzung zu kommen.

 

Bei diesem Verfahren erbringt das mit der Herstellung der Parkierungsanlage betraute Stadtwerk die Leistung bis zur Fertigstellung. Das in Summe wirtschaftlichste (nicht unbedingt günstigste und architektonisch ansprechendste) Angebot soll umgesetzt werden.

Stadtrat und Öffentlichkeit hätten damit in diesem Verfahren nicht die im gewohnten Umfang übliche Entscheidungs- und Mitgestaltungskompetenzen im weiteren Prozess inne.

 

Mit dem Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage muss darauf hingewiesen werden, dass bei Betrauung des Stadtwerkes auch eine Tarifstruktur (siehe Baustein 1 Vorbereitende verkehrliche Maßnahmen) gefunden werden muss, die die Vorsteuerabzugsfähigkeit für das Unternehmen ermöglicht. Diese Tarifstruktur wird im weiteren Projektverlauf zwischen dem Stadtwerk und der Verwaltung entwickelt und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Rahmen der weiteren Planungen ist davon auszugehen, dass eine Erschließung über die Zufahrt Am Winterhafen (Leistungsfähigkeit, Schallschutz, Stadtbahn) allein nicht ausreichend sein wird. Bereits in der Baumassenstudie 2019 wurde davon ausgegangen, dass die Erschließung östlich des damals vorgesehen Neubaus der Jugendherberge notwendig sein wird. Mit dem Verbleib der Jugendherberge im Bestand wird die zusätzliche Erschließung der Mobilitätsdrehscheibe weiter zu konkretisieren und zu entwickeln sein. Diese wird im Zuge der Leistungsbeschreibung für die Parkierungsanlage und in Abstimmung mit den verkehrlichen und räumlichen Belangen der MIV- und ÖPNV-Erschließung (Bus, Stadtbahn) vorgegeben. Je nach ausgewählter Variante für eine Parkierungsanlage sind Anpassungen bei der Erschließung notwendig, sodass hierbei ab einem gewissen Zeitpunkt parallel geplant und umgesetzt werden muss.

 

Baustein 3 Bereitstellung und Betrieb von weiteren Mobilitätsangeboten

(unter Umständen schon teilweise mit Baustein 1 Vorbereitende Verkehrliche Maßnahmen umgesetzt)

 

-        Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

-        Fahrradinfrastruktur mit sicheren Abstellanlagen, Schließfachanlagen und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder

-        Flächen für Sharing-Angebote sowie Bereitstellung eines Car- und Bikesharing-Systems (genaue Anzahl und dafür notwendiger Flächenbedarf sind noch zu ermitteln)

-        Flächen für Lastenfahrräder sowie Bereitstellung eines Lastenfahrrad-Systems

-        Stellplätze für Anwohnerparken (ca. 70 Stpl.)

-        Stellplätze für Hotelgäste

-        Stellplätze für Wohnmobile für Tagestouristen

-        Bereitstellungsflächen für Reisebusse

-        ggf. Taxistellplätze

 

Baustein 4 Bereitstellung und Betrieb von weiteren Serviceangeboten

(unter Umständen schon teilweise mit Baustein 1 Vorbereitende verkehrliche Maßnahmen umgesetzt)

 

-        Sanitäranlagen

-        Flächen/ Räumlichkeiten für Touristeninformation

-        Serviceeinrichtungen für Hotelgäste mit Shuttle-Service (1 Stellplatz für Shuttle-Fahrzeug), Check-In, Gepäckschließfachanlagen und weitere Service-Angebote (Betrieb ggf. durch Berufsverband)

-        Flächen für Post- und Verladestation

 

Soweit für die Bereitstellung und den Betrieb der weiteren Mobilitäts- (Baustein 3) und Serviceangebote (Baustein 4) vorbereitende Infrastruktur- oder Ordnungsmaßnahmen (bspw. flächige Vorhaltungen und technische Vorbereitungen für Stellplätze für Car- und Bikesharing, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestation, Ver- und Entsorgung etc.) oder bauliche Nebenanlagen (bspw. Sanitäranlagen, Schließcher etc.) notwendig sind, sollen diese Maßnahmen in die Betrauung zu Baustein 2 explizit mit aufgenommen werden. Die darauf aufbauenden Mobilitäts- und Serviceangebote sollen dann aber allen potenziellen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sind geeignete Formen der Betrauung bzw. Leistungsvergaben und Vergabeverfahren vorzusehen.

 

Soweit die vorgenannten Maßnahmen der Bausteine 3 und 4 ebenfalls in Räumlichkeiten/ Gebäude untergebracht werden sollen, könnten diese entweder in einer Parkierungsanlage integriert werden oder in (Container-) Modulen auf den ggf. bereits vorbereiteten Flächen am Unteren Wöhrd errichtet werden.

 

Soweit einzelne Maßnahmen bereits im Zuge des Bausteines 1 (vorbereitende verkehrliche Maßnahmen) umgesetzt worden sind, können diese an ihrem ursprünglichen Standort verbleiben oder in ein bauliches Gesamtkonzept Mobilitätsdrehscheibe neu integriert werden.

 

 

Anpassung der Betrauung

 

Änderungen des bestehenden Betrauungsaktes bedarf es hinsichtlich

 

-        des Verzichts auf einen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für die öffentlichen Freiflächen.

-        der Regelung, dass die Betrauung nicht mehr nur zunächst für die Planung der Maßnahme gilt. Allerdings haben nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung die zuständigen Gremien der Stadt jeweils über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Erst nach diesem Schritt erstreckt sich die Betrauung neben der Planung auch auf den Bau und den Betrieb der Mobilitätsdrehscheibe.

-        des Verzichtes auf die Entscheidung des Stadtrates über die konkrete Umsetzung der Parkierungsanlage, solange die vorgegebenen Investitionskostenzuschüsse sowie die Rahmenbedingungen der zuvor freigegebenen Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung samt funktionalen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung eingehalten werden.

-        des Verzichtes auf die Einbindung der Öffentlichkeit über geeignete Formate.

-        des Vergabeverfahrens für die Realisierung (Planung, Genehmigung, Bau und Fertigstellung) der Parkierungsanlage durch einen Generalübernehmer sowie die entsprechenden Mechanismen bei der Einhaltung von Investitionskostenzuschüssen und bei Kostenmehrungen/ Nachtragsmanagement.

-        explizite Aufnahme der vorbereitenden Infrastruktur- und Ordnungsmaßnahmen r die Bereitstellung und den Betrieb der weiteren Mobilitäts- (Baustein 3) und Serviceangebote (Baustein 4).

-        ggf. notwendiger Anpassungen, Ergänzungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen.

 

Die Verwaltung wird den bereits bestehenden Betrauungsakt entsprechend den dargestellten Änderungen anpassen. Der geänderte Betrauungsakt wird gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

r die Bausteine 1, 3 und 4 oder Teilleistungen hiervon werden zunächst andere Formen einer Beauftragung bzw. der Leistungsvergaben (z.B. ein Dienstleistungsvertrag) geprüft. Sofern eine tatbestandliche Beihilfe nach Art. 107 I AEUV angenommen werden muss, ist eine geeignete beihilferechtliche Rechtfertigungsgrundlage (z.B. DawI- Freistellungsbeschlusses) zu prüfen und ggf. anzuwenden.

Ebenso ist zu prüfen, ob wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, die Vergabeverfahren erfordern.

 

 

Haushaltsmittel

 

In dem am 30.11.2021 durch den Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zugestimmten Wirtschaftsplan der das Stadtwerk Regensburg GmbH für das Geschäftsjahr 2022 (VO/21/18497/DB1) sind im Rahmen des Investitionsplans folgende Ansätze für die Maßnahme „Mobilitätstreff Unterer Wöhrd“ vorgesehen:

Gesamtausgaben 2022 bis 2026 i.H.v. 18,00 Mio. Euro, davon

-        bis 2021: 0,25 Mio. €

-        in 2022: 0,50 Mio. €

-        in 2023: 3,00 Mio. €

-        in 2024: 9,00 Mio. €

-        in 2025: 3,00 Mio. €

-        in 2026: 2,25 Mio. €

 

Nach dem Finanzplan und der mittelfristigen Finanzplanung der das Stadtwerk Regensburg GmbH für die Jahre 2022 bis 2027 sollen die Ausgaben zur Umsetzung der Mobilitätsdrehscheibe über Investitionskostenzuschüsse der Stadt Regensburg refinanziert werden.

 

Im vom Stadtrat am 16.12.2021 beschlossenen Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 (VO/21/18538/20) sind im Unterabschnitt 6815/51 insgesamt 18,35 Mio. Euro an Investitionsausgaben für die Parkierungsanlage „Mobilitätstreff Unterer Wöhrd“ vorgesehen.

Die oben genannten 18,00 Mio. Euro sollen soweit das Stadtwerk die Leistungen erbringt als Investitionskostenzuschüssen an das Stadtwerk in Form von Kapitaleinlagen weitergereicht werden.

Darüber hinaus sind weitere 0,15 Mio. Euro für eigene Planungs- und Projektierungskosten sowie 0,20 Mio. Euro für Kosten von vorbereitenden Maßnahmen bzw. für Zwischennutzungen seitens der Stadt berücksichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem nun vorliegenden Vorschlag zur Realisierung der Mobilitätsdrehscheibe keine vorherigen Kostenschätzungen und -berechnungen verbunden sind. Diese sind frühestens im Rahmen der Erstellung der Leistungsbeschreibungen bzw. der Vergabe von Leistungen möglich. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anpassungen der Finanzplanung und/ oder Leistungsumfanges notwendig werden.

 

Dieser Beschluss legt jedoch einen Mechanismus fest, der zunächst von der Einhaltung des finanziellen Gesamtrahmens von insgesamt 18 Mio. Euro für den Baustein 2 Parkierungsanlage ausgeht. Auf dieser Grundlage erfolgen dann Vergabeverfahren für entsprechende Leistungen. Sobald Kostenmehrungen erkennbar werden, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss des Stadtrates nicht angenommen werden.

 

Der Aufbau von Elektro-Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit Baustein 1, die verkehrliche Erschließung des Baufeldes, die Anbindung bzw. Anpassung an das angrenzende Straßennetz, notwendige bauliche und freiraumplanerische Anpassung des Umfeldes sowie eine mögliche Ausstattung mit Photovoltaik-Elementen (soweit dies nicht von einem Dritten in Eigenleistung durchgeführt werden) im Zusammenhang mit Baustein 2 sowie die Bausteine 3 und 4 sind im gültigen Investitionsprogramm nicht enthalten. Diese Kosten, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist, ssen gesondert unter Berücksichtigung des weiteren Planungsfortschrittes berechnet und bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) berücksichtigt werden. Was die Ausstattung der Parkierungsanlage mit PV anbelangt, so könnte dies ggf. in der Leistungsbeschreibung als zusätzliches Angebot separat abgefragt werden.

 

 

Zeitplan

 

Nachfolgender Zeitplan verknüpft sowohl die einzelnen Bausteine (insb. 1+2) dieses Beschlusses als auch die Durchführung der Bauleitplanverfahren. (Der Zeitplan ist mit dem Stadtwerk abgestimmt.)

 

Der nachfolgende Zeitplan setzt den komplett reibungslosen Ablauf der Bauleitplan-/ Planungsverfahren, der Vergabe-/ Verhandlungsverfahren, des Baugenehmigungsverfahren sowie keine Störungen bzw. Verzögerungen beim Bau voraus.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine gegebenenfalls notwendige Entscheidung der zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie eines ggf. anzupassenden Finanzrahmens (siehe Pkt. 8 der Beschlussvorschläge) im Zeitplan nicht berücksichtigt ist.

 

1. Quartal 2022

Anpassung FNP-/ Bebauungsplan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Ausschreibung und Vergabe von Fachgutachten

Stadt

2. Quartal 2022

Änderung des Betrauungsaktes für die das Stadtwerk GmbH

Stadt

Ausschreibung und Vergabe der Projektsteuerung

Ausschreibung und Vergabe des Spezialplanungsbüros für die Unterstützung des Verhandlungsverfahrens

Stadtwerk

Erarbeitung der Leistungsbeschreibung

Stadtwerk in Abstimmung mit Stadt

Erstellung von Fachgutachten

Erarbeitung von FNP und BP

Planung vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

Stadt

3. Quartal 2022

Erarbeitung der Leistungsbeschreibung

Stadtwerk

Planung vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

Umsetzung vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

Stadt und Stadtwerk/ Dritte

Erstellung von Fachgutachten

Erarbeitung von FNP und BP

Stadt

4. Quartal 2022

Erarbeitung der Leistungsbeschreibung

 

Stadtwerk in

Abstimmung mit Stadt

Umsetzung vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

Stadt und

Stadtwerk/ Dritte

Erarbeitung von FNP und BP

Stadt

1. Quartal 2023

Veröffentlichung Leistungsbeschreibung

Verhandlungsverfahren

Stadtwerk

Erarbeitung von FNP und BP

Stadt

2. Quartal 2023

Verhandlungsverfahren

Genehmigungs- und Ausführungsplanung

Stadtwerke in

Abstimmung mit Stadt

Erarbeitung von FNP und BP

Auslegung FNP und BP

Stadt

3. Quartal 2023

Genehmigungs- und Ausführungsplanung

Bauantrag

(Teil-)Baugenehmigung

Stadtwerk

Bearbeitung FNP und BP

Änderungsbeschluss FNP und Satzungsbeschluss BP

Stadt

4. Quartal 2023

Baugenehmigung

Baufeldfreimachung

Stadtwerk

1. Quartal 2024

Bau Parkierungsanlage

Stadtwerk

2. Quartal 2024

Bau Parkierungsanlage

Stadtwerk

3. Quartal 2024

Bau Parkierungsanlage

Anpassung Umfeld

Stadt und

Stadtwerk

4. Quartal 2024

Bau Parkierungsanlage

Anpassung Umfeld

Fertigstellung/ Inbetriebnahme Mobilitätsdrehscheibe

Stadt und Stadtwerk

1. Quartal 2025 ff.

Bau Parkierungsanlage (Restarbeiten)

Anpassung Umfeld (Restarbeiten)

Abrechnung

Stadt und Stadtwerk

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt,

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,

der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden – abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) – beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 – Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage – entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt – anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließfächer) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 – Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH – hinsichtlich des Bausteines 2 – das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 


Anlagen:

 

Klimavorbehalt Mobilitätsdrehscheibe

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mobilitätsdrehscheibe-klimavorbehalt (46 KB)