Vorlage - VO/22/18996/10  

 
 
Betreff: Änderung bei der Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder sechs auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) an und zwar jeweils

a) drei Frauen und Männer aus den im Stadtjugendring vertretenen Jugendverbänden nach Anhörung des Stadtjugendrings gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 4 AGSG,

b) drei Frauen und Männer aus den Wohlfahrtsverbänden nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg.

 

Entsprechend dieser Vorschrift wurde Herr Dr. Stefan Gerhardinger nach Buchst. b) mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2020 als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde mitgeteilt, dass Herr Dr. Stefan Gerhardinger seine Funktion als Abteilungsleiter Soziale Dienste und Hilfen beim Diözesan-Caritasverband Regensburg und somit auch die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss abgibt. An Stelle von Herrn Dr. Stefan Gerhardinger soll dem Jugendhilfeausschuss künftig Herr Dr. Robert Seitz als stimmberechtigtes stellvertretendes Mitglied angehören. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg wurde über die beabsichtigte Änderung informiert und hat ihr Einverständnis geäert.

 

Nach § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Jugendamtssatzung erfolgt die Wahl auf Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO in offener Abstimmung.


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Herr Dr. Robert Seitz wird anstelle von Herrn Dr. Stefan Gerhardinger als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt.