Sachverhalt:
Der Regensburger Stadtrat hat mit Satzung vom 12. Juni 1997 (Sicherheitsbeiratssatzung – SiS –) den Sicherheitsbeirat eingerichtet. Die SiS wurde durch Satzung vom 29. Juli 2016 geändert. Aufgabe des Sicherheitsbeirates ist es gemäß § 1 Abs. 2 SiS, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in kriminalpräventiven Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit zu beraten. Nach § 3 Abs. 1 SiS besteht der Sicherheitsbeirat aus der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister oder einer Bürgermeisterin / einem Bürgermeister als Vorsitzende / Vorsitzenden und 13 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Ferner nehmen gemäß § 3 Abs. 3 SiS als ständige beratende Mitglieder die Referentin / der Referent für Soziales, die Rechts- und Regionalreferentin / der Rechts- und Regionalreferent, die Referentin / der Referent für Bildung, Sport und Freizeit, die Planungs- und Baureferentin / der Planungs- und Baureferent, die Leiterin / der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, die/der Inklusionsbeauftragte der Stadt Regensburg, die/der Vorsitzende des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg, die/der Vorsitzende des Jugendbeirates der Stadt Regensburg, die/der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Regensburg, eine Vertreterin / ein Vertreter der Polizeiinspektion Regensburg Süd und eine Vertreterin / ein Vertreter des Landkreises Regensburg an den Sitzungen teil. Die 13 weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Sicherheitsbeirates sowie deren Stellvertreter/-innen im Verhinderungsfall werden vom Stadtrat gemäß § 4 Abs. 1 SiS für eine Amtsdauer von drei Jahren bestellt. Die letzte Bestellung erfolgte am 13. Dezember 2018 durch den Stadtrat und lief Ende 2021 aus. Daher sind die stimmberechtigten Mitglieder des Sicherheitsbeirates für den Zeitraum von 2022 bis Ende 2024 neu zu bestellen. Für die Mitarbeit sind Akteure im Bereich der öffentlichen Sicherheit vorgesehen, welche die Arbeit des Sicherheitsbeirates durch ihre Erfahrung und ihr Wissen bereichern können. Gemäß § 3 Abs. 2 SiS sollen die stimmberechtigten Mitglieder des Sicherheitsbeirates die folgenden Bereiche abbilden:
Bewährungshilfe Drogenhilfe Frauen Gerichte Hochschulen Hotels und Gaststätten Jugendliche Opferberatung Rettungsverbände Senioren Sozialarbeit Suchthilfe Gesundheitswesen
Hiervon ausgehend wurden die in der Anlage genannten Stellen um Besetzungsvorschläge gebeten. Die eingegangenen Vorschläge sind der Anlage ebenfalls zu entnehmen. Der Bereich Bewährungshilfe ist, wie schon in der Periode von 2019 bis 2021, nicht vertreten, da die Belange der Bewährungshilfe durch die Mitglieder des Bereichs Gerichte ausreichend mit abgedeckt werden können. Es wird daher vorgeschlagen, erneut nur zwölf stimmberechtigte Mitglieder des Sicherheitsbeirates zu bestellen. Unabhängig von den eingegangenen Besetzungsvorschlägen kann der Stadtrat auch andere geeignete Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Sicherheitsbeirates bestellen.
Anlage: Liste mit Besetzungsvorschlägen
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nachfolgend genannte Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder und als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder des Sicherheitsbeirates bestellt:
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