Vorlage - VO/22/19019/52  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur kurz- und mittelfristigen Schaffung zusätzlicher Plätze durch Sonder(bau)maßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
19.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

1.1 Darstellung des Platzbedarfs

 

Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

 

Es zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Plätzen die vorhandenen Kapazitäten übersteigen wird. Mehrere Baumaßnahmen können trotz aller Bemühungen und aus Gründen, die nicht in unserer Hand liegen, voraussichtlich nicht wie geplant fertiggestellt werden und/ oder nicht genutzt werden. Insgesamt stehen nach jetzigem Kenntnisstand je nach Fertigstellungstermin kurzfristig 237 bis 573 Plätze, davon 48 Krippenplätze zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (noch) nicht zur Verfügung:

 

Einrichtung

Anzahl der Gruppen

davon Kinder-garten

davon Krippe

Plätze Kinder-garten

Plätze Krippe

Kinderhaus Guerickestraße

7

6

1

150

12

Kinderhaus Hedwigstraße

7

6

1

150

12

Kinderhaus der Johanniter, Schwabelweis

3

1

2

75

24

Kindergarten Marienstraße

3

 

 

75

 

Kindergarten St. Paul

3

 

 

75

 

insgesamt

 

 

 

525

48

 

 

Der Mehrbedarf an Plätzen aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine (zumeist Frauen und Kinder) ist noch nicht einberechnet.

 

Die Aufzählung der Plätze erfolgte ohne Faktorisierung. Die Faktorisierung wirkt sich besonders stark bei den sog. I-Kindern aus (Gewichtungsfaktor 4,5 plus x). Gemäß Art. 12 BayKiBiG sind die Träger zur Integrationsarbeit verpflichtet und zur inklusiven pädagogischen Arbeit beauftragt. Die Faktorisierung muss also mitgedacht und eine entsprechend höhere Zahl an Plätzen und Personal bezogen auf die Anzahl der Kinder bereitgestellt werden. Von den Kindergartengruppen in den geplanten Kinderhäusern Guerickestraße und der Hedwigstraße soll jeweils eine Gruppe eine sog. I-Gruppe sein, mit daraus resultierend jeweils 15 statt 25 Kindergartenplätzen.

 

2. Abhilfemaßnahmen

 

2.1 Abhilfe durch Maßnahmen im laufenden Betrieb

 

In allen Einrichtungen wird geprüft werden müssen, inwieweit eine Überbelegung z. B. durch die Nutzung von ggf. vorhandenen Schlafräumen oder von Mehrzweckräumen als zusätzlicher Gruppenraum möglich ist. Diese Maßnahmen haben in der Regel auch Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und die betriebliche Förderung. Schon dies bringt

einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Diese Maßnahmen werden nicht ausreichen, so dass es weiterer Anstrengungen bedarf.

 

2.2 Abhilfe durch kurz- und mittelfristige Sonder(bau)maßnahmen

 

Neben den bereits geschilderten Maßnahmen kann kurz- und mittelfristig nur versucht werden, die Platzzahl in einem gemessen am Bedarf - geringen Umfang durch sogenannte Sonder(bau)maßnahmen zu erhöhen. Nachfolgend genannte Maßnahmen gehören dazu.

 

 

2.2.1 Mini-Kitas

Die Mini-Kita ist aus Sicht des Freistaats Bayern ein Modellversuch und wird unter der Experimentierklausel geführt. Sie ist eine nach dem BayKiBiG förderbare reguläre Kindertageseinrichtung mit Betriebserlaubnis, konzeptionell orientiert an der Großtagespflege. Hier können maximal 12 Kinder (altersgemischt) von einer pädagogischen Fachkraft, die an mindestens 50 % der Betreuungszeit an mindestens vier Tagen/ Woche anwesend ist, sowie zwei Tagespflegepersonen betreut werden.

 

An den Standorten Ziegelweg, Sternbergstraße und Am Hohen Kreuz wurden und werden Mini-Kitas geplant. Für den Ziegelweg ist ein Gremienbeschluss bereits eingeholt worden. Eine Bedarfsbestätigung liegt für alle Projekte vor. Das in der Planung bereits relativ weit fortgeschrittene Bauprojekt Sternbergstraße kann als Pilotprojekt für Mini-Kitas bezeichnet werden. Die Errichtung übernimmt ein Investor. Geplant ist anschließend eine langfristige Anmietung durch die Stadt Regensburg. Nach diesem Modell könnten auch andere, weitere Mini-Kitas errichtet und betrieben werden.

 

 

2.2.2 Naturgruppen

 

Naturgruppen im Gartenbereich bestehender Einrichtungen anzusiedeln ist eine weitere Möglichkeit, im Vergleich zu Neu- und Erweiterungsbauten, relativ kurzfristig zusätzliche Plätze schaffen zu können.

 

Als Naturgruppen bezeichnen wir entweder raumungebundene Waldkindergärten oder aber Bauwägen, Tippies oder ähnliche Objekte in Gärten bzw. örtlicher Nähe vorhandener Einrichtungen, denen diese Naturgruppen dann auch zugeordnet sind (als weitere Gruppen in der Einrichtung). Die bereits bestehenden Naturgruppen Oberisling und Burgweinting wurden gut angenommen.

 

r einige weitere Projekte wurden die erforderlichen Gremienbeschlüsse bereits eingeholt und die Gelder genehmigt. Hierzu zählen die Naturgruppe Nibelungenareal mit 15 Plätzen und die Naturgruppe und hort Am Geiersbergweg 11 mit je 15, insgesamt 30 Plätzen.

 

Weitere Naturgruppen mit je 15 Plätzen sind in den Einrichtungen Weinweg, Gewerbepark und Dr.-Gessler-Straße denkbar.

 

r die Einzelmaßnahmen werden soweit noch erforderlich, gesondert Gremienbeschlüsse eingeholt.

 

2.2.3 Tagespflegepersonen in Festanstellung

Über das Landesprojekt „rderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)“ soll versucht werden, nicht nur Tagespflegepersonen (TPP) für den Betrieb von Mini-Kitas zu akquirieren, sondern auch festangestellte TPP zur Randzeitenbetreuung in Kinderhäusern (Teilzeitstellen) und Vollzeitstellen für Tagespflegepersonen, die wie freiberufliche Kräfte arbeiten, jedoch bei der Stadt Regensburg angestellt sind.

TPP zur Randzeitenbetreuung in Kinderhäusern würden helfen, die vorhandenen und mit Betriebserlaubnis genehmigten Plätze in den Kinderhäusern ausschöpfen zu können. 4 Stellen á 14 Stunden befinden sich aktuell im Ausschreibungsverfahren. 8 weitere Assistenzkräfte (halbe Stellen) sollen mittelfristig bei Bedarf ggf. zusätzlich zur Schaffung beantragt werden und vorrangig dort zum Einsatz kommen. Mit angedachten 10 festangestellten TPP, die je vier Kinder bei sich zuhause betreuen, könnten zusätzliche 40 Plätze (vorrangig im U-3-Bereich) geschaffen werden.

 

Mit den oben genannten Maßnahmen könnten rd. 174 Plätze kurz- und mittelfristig geschaffen werden, davon 36 Plätze in den o.g. Mini-Kitas, bis zu 90 Plätze in den angesprochenen Naturgruppen, und 40 Plätze mit 10 weiteren Tagespflegepersonen außerhalb von Einrichtungen.

 

 

2.2.4 Maßnahmen für Flüchtlingskinder

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stand die zu schaffende Anzahl an Betreuungsplätzen für Kinder aus der Ukraine noch nicht abschließend fest. Hierzu müssen nach Konkretisierung des Bedarfs zusätzliche eigene Maßnahmen ergriffen werden. Aktuell befindet sich eine Kooperation mit dem RRK und dem Amt für Tagesbetreuung für ca. 30 gleichzeitig anwesende Kinder und deren Mütter in der Umsetzungsphase (Start am 25.04.2022) in der Messerschmittstraße 2 (Donau-Oase).

 

r die Umsetzung der beschriebenen Sonder(bau)maßnahmen fehlt es derzeit allerdings sowohl an pädagogischem als auch an Verwaltungspersonal (nicht nur Personal für den Betrieb der Gruppen und Einrichtungen selbst). Die Konzeptentwicklung für den Einsatz von Tagespflegepersonen in den Mini-Kitas, Durchführung von Besetzungsverfahren und Betreuung hinterher ist ohne Aufstockung des Personals in der Verwaltung nicht umsetzbar. Das gilt auch für die Gewinnung zusätzlicher als Einzelpersonen arbeitende Tagespflegepersonen, unabhängig ob in Festanstellung oder freiberuflich tätig. Auch für die Akquise, Planung (kindgerechtes Bauen, Zuschusssicherung), Begleitung in der Umsetzung, für Ausschreibungen und Beschaffungen, die Beantragung von Betriebserlaubnissen, Belegprüfung und einer Reihe weiterer Aufgaben braucht es zusätzliches Verwaltungspersonal.

Aus diesen Gründen wurden im Rahmen des NHH 2022 für den Bereich der Schaffung und Erhaltung Rechtsanspruch-erfüllender, notwendiger Betreuungsplätze Stellenplananträge mit unmittelbarem Bezug zu den oben genannten Sonder(bau)maßnahmen in einem Umfang von 1,5 VZ-Stellen für die Verwaltung des Amtes 52 gestellt.

 

Die Möglichkeiten Freier Träger sind aktuell ebenfalls weitestgehend ausgeschöpft.

 

Wegen der zwingenden Notwendigkeit, alles zu tun, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllen zu können, wird beantragt, die Verwaltung mit der Schaffung von erforderlichen Plätzen über Sonder(bau)maßnahmen zu beauftragen.


Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird mit der Schaffung von erforderlichen Betreuungsplätzen über kurz- und mittelfristige Sonder(bau)maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz beauftragt.