1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.04.2022 bis zum 10.05.2022 zwei entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fallen (Anlagen 1 und 2).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt 30.000,00 € sowie Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 192.000,00 €
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.04.2022 bis zum 10.05.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 35.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 33.848,41 € 3.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.04.2022 bis zum 10.05.2022 Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen genehmigt worden, die gemäß Nr. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021 (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).
Diese saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen lösen Rückabwicklungen im Haushaltsjahr 2023 aus. Bei diesen Rückabwicklungen, die zukünftig erledigt werden, bekommen die in 2022 gebenden Haushaltsstellen die Mittel von den nehmenden Haushaltsstellen in 2023 zurück. Dies wird nicht mehr gesondert bekannt gegeben. Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 520.000,00 €
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 30.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 192.000,00€
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlagen: 4
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