Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2022 bis zum 10.05.2022 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrats der Stadt Regensburg fällt (Anlage 1).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 2.500.000,00 €.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,
für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 2.500.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlage: 1
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