Vorlage - VO/22/19069/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2022 bis zum 10.05.2022 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrats der Stadt Regensburg fällt (Anlage 1).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              2.500.000,00 €.

 

 

 

 


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,
der Stadtrat entscheidet,

 

für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

i. H. v. insgesamt              2.500.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen. 

 

 

 


Anlage: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_3102_9420_SR-AfVFB_31-05-2022_Anlage-1 (79 KB)