Sachverhalt:
Die Sing- und Musikschule ist bereits seit dem Jahr 1910 fester Bestandteil des außerschulischen Unterrichts an Regensburger Grundschulen. Der Unterricht der „Singschule“ beschränkte sich dabei ausschließlich auf Angebote der „Musikalischen Grundfächer“ insbesondere der Sing- und Blockflötenklassen.
Musikunterricht an:
Ganztagsschulen In den Ganztagsschulen ist die Sing- und Musikschule lt. Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018 mit ihrem Musikunterricht in den Fächern Singklassen, Instrumentalklassen (Flöte und Schlagzeug) sowie Chorklassen vor Ort. Nutznießer dieses gebührenfreien Angebots sind Teilnehmer aus den offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie weiteren Ganztagseinrichtungen wie den Horten und der langen Mittagsbetreuung.
Grundschulen Mit Beschluss vom 17.05.2018 (VO18/14106/46) eröffnete der Stadtrat allen Schüler*innen der Regensburger Grundschulen die Möglichkeit am gebührenfreien Grundausbildungsunterricht in den Fächern Singklasse, Instrumental- oder Chorklasse teilzunehmen. Diese Entscheidung ist mit Beschlüssen des Stadtrates vom 23.07.2020 (VO/20/16753/46) und 28.07.2021 (VO/21/18090/46) bestätigt worden. Im Schuljahr 2020/21 leistete die Sing- und Musikschule im Bereich der musikalischen Grundausbildung an Regensburger Grundschulen mit Sing-, Flöten-, Trommel- und Chorklassen einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Ausbildung der Grundschulkinder. Dabei ist die Sing- und Musikschule an 16 Grundschulen vertreten, hinzu kommen Chorklassen im Haus der Musik. Derzeit werden insgesamt 1.755 Schüler*innen in Sing- und Instrumental-, sowie Chorklassen unterrichtet.
Übersicht Grundschulbereich (Regelklassen und Ganztagsklassen)[1]
a.) Anzahl der Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten im Schuljahr 2021/22 ist im Vergleich zum Vorjahr bei leicht steigender Schülerzahl mit einem Minus von 3,8 % leicht rückläufig. Trotzdem kann man auch weiterhin von einem relativ konstanten Bedarf ausgehen.
b.) Anzahl der Anmeldungen
Bei der Anzahl der Anmeldungen hat es insgesamt einen Anstieg von rund 20 % bei den Regelklassen gegeben und einen Rückgang von rund 25 % bei den Ganztagsschulen. Die Gesamtzahl der Schüler im besonders geförderten Bereich stieg von 1.585 auf 1.755. Das ist ein Plus von 10,7 %.
Gebührenausfälle Regelklassen
Die Ermittlung des fiktiven Gebührenausfalls i.H.v. 161.760 € durch den kostenfreien Unterricht in den Regelklassen beruht allerdings auf der Annahme, dass alle aktuell teilnehmenden Kinder auch die vollen Gebühren entrichten. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass
Kostenfortschreibung: Nach einem Pilotprojekt wurde mit dem Schuljahr 2018/19 an den Ganztagsgrundschulen und seit dem Schuljahr 2019/2020 auch an den sonstigen Grundschulen (Regelklassen) eine kostenfreie musikalische Grundausbildung angeboten. Beim Angebot in der Ganztagsschule darf aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Gebühr verlangt werden, weshalb es kostentechnisch auch nicht als reguläres Angebot der Sing- und Musikschule bewertet wird. Die Kosten werden daher über die damit verbundenen Personalkosten abgebildet. Bei 40 Unterrichtseinheiten pro Woche sind dies ca. 120.000 € pro Jahr. Bei den Schülern der Regelklassen, bei denen der Unterricht in ihrer Freizeit, im Rahmen des Hortbesuchs oder bei der langen Mittagsbetreuung stattfindet, wäre die Erhebung einer Gebühr grundsätzlich möglich. Da es sich insofern um ein reguläres Angebot handelt werden die finanziellen Auswirkungen mit dem Gebührenausfall bewertet. Auf Basis der aktuellen Zahlen wäre mit Mindereinnahmen von bis zu 160.000 € zu rechnen. Insgesamt muss das gebührenfreie Angebot in Grundschulen für 2020/2021 mit zusätzlichen Kosten bzw. Mindereinnahmen von maximal 280.000 € bewertet werden. Das bedeutet ein Anstieg um rund 30.000 € (+12 %) zu 2019/2020. Dies ist auf höhere Teilnehmerzahlen bei den teureren Sing- und Instrumentalklassen zurückzuführen.
Allgemeine Bewertung der Auswirkungen auf die Finanzen der Sing- und Musikschule: Die Personalkosten sind seit 2017 beim Amt für musische Bildung (ohne den Bereich musische Früherziehung) um rund 12 % gestiegen. Dies liegt im üblichen Rahmen. Die Gebührenausfälle lassen sich nicht nachvollziehen, da 2017 und 2018 Gebührenerhöhungen erfolgten und 2020 und 2021 durch die pandemiebedingten Gebührenausfälle kein seriöser Vergleich möglich war.
Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots wird jährlich überprüft und dem Stadtrat als Bericht vorgelegt. Für die Entscheidungsfindung zum Schuljahr 2023/2024 wird die Verwaltung bis dahin das Angebot evaluieren, insbesondere im Hinblick auf Mitnahmeeffekte und eine Auswirkung von Differenzierung nach Einkommensstärke.
Die mit dem Angebot verbundenen Kosten und Mindereinnahmen werden bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades der Sing- und Musikschule bzw. des Cantemus Chores nicht berücksichtigt.
[1] Zahlenmaterial aus Anträgen Zuschuss Kooperationen an den VBSM (Schuljahr 2021/2022)
Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt: Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Regensburger Grundschulen (Klasse 1-4) im Schuljahr 2022/23 weiterhin gebührenfrei angeboten.
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