Vorlage - VO/22/19088/65  

 
 
Betreff: Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 215-I, Industriegebiet am Ostbahnhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in der Sitzung am 15.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 I - Industriegebiet am Ostbahnhof beschlossen. Mit der heutigen Kenntnisnahme (24.01.2023) durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wird dem Stadtrat der Beschluss des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung als Satzung empfohlen.

 

Durch die geplante Nord-Süd-Straßentrasse wird das westlich gelegene Grundstück für eine zukünftige Nutzung erschlossen und die Erschließung der bestehenden Kleingartenanlage Ostbahnhof ist weiterhin uneingeschränkt gesichert.

 

Straßenbau

Planstraße 1

Die Planstraße 1 dient der zentralen Erschließung des Industriegebietes Am Ostbahnhof, am Bauende ist ein Wendehammer eingeplant.

Die Gesamtlänge der Planstraße 1 beträgt ca. 470 m, die Querschnittsbreite beträgt im Regelfall 16,50 m.

 

Der Querschnitt setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Grünstreifen incl. Bankett 5,00 m

Fahrbahn 6,50 m

Grünstreifen incl. Granitrandstein 3,00 m

Gehweg 2,00 m

 

Der Fahrbahnaufbau erfolgt gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse Bk 3,2 in Asphaltbauweise. Die Fahrbahn wird einseitig mit Granitbordsteinen eingefasst. Am tiefliegenden Fahrbahnrand erfolgt die Entwässerung des Oberflächenwassers breitflächig über die bestehende Straßenböschung und versickert in den angrenzenden Grünflächen.

Der westlich verlaufende Gehweg wird beidseitig mit Betonbordsteinen eingefasst und mit Pflastersteinen aus Beton belegt. Westlich der Fahrbahn wird ein mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen angelegt.

Eine Beleuchtung der Straße ist vorgesehen.

 

In der Planstraße 1 werden, in Abstimmung mit der Straßenbaumaßnahme, Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt.

 

Planstraße 2

Die bestehende Straße Am Ostbahnhof (Planstraße 2) wird auf eine Länge von ca. 100 m ab der Einmündung Max-Plank-Straße/Siemensstraße neu angepasst.

Der Fahrbahnaufbau erfolgt gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse Bk 3,2 in Asphaltbauweise.

Der vollständige Ausbau der Planstraße 2 in Richtung Süden erfolgt augenblicklich nicht.

Die Straßenentwässerung erfolgt über die Bestandsleitungen.

 

Planstraße 3

Die rund 230 m lange Planstraße 3 dient der neu geordneten Erschließung der bestehenden Kleingartenanlage „Am Ostbahnhof“. Sie wird am Wendehammer der Planstraße 1 angeschlossen.

Der Fahrbahnaufbau erfolgt nach RSTO 12 nach Belastungsklasse BK 0,3 in Asphaltbauweise.

Eine Beleuchtung der Straße ist vorgesehen.

 

Planstraße 4

Der Ausbau des am südlichen Bereich des Bebauungsplans verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldweges erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Grunderwerb:

Der Stadtrat hat am 28. Oktober 2021 dem städtebaulichen Vertrag mit der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) und der katholischen Bruderhausstiftung für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 215 I - Industriegebiet am Ostbahnhof zugestimmt (VO/21/18355/20).

Die Abtretung der notwendigen Grundstücksflächen wurde im Rahmen des vorgenannten Vertrages geregelt.

 

Kanalbau:

Das Abwasser soll nach Nordwesten zum Hauptsammler hin abgeleitet werden, der in der Verlängerung der Einhauser Straße parallel zum Odessa-Ring verläuft.

Dort befindet sich im Brückenbereich bereits ein Abwasserkanal, der für den Anschluss des Baugebietes um ca. 55 m verlängert werden muss.

Dadurch wird auch eine Möglichkeit geschaffen, die Anwesen Am Ostbahnhof 2, 4 und 6 an den öffentlichen Kanal anzuschließen.

 

Das Niederschlagswasser soll auf dem Grundstück versickert werden.

 

Im Rahmen dieser Maßnahme ist folgender Umfang vorgesehen:

ca. 55 m Mischwasserkanal DN 300

ca. 1 Stck. Einsteigschächte

ca. 12 m Anschlusskanal DN 200

ca. 11 m Straßenentwässerung DN 150

 

Kosten und Finanzierung:

Gemäß dem unter Grunderwerb genannten Vertrags wurde auch die Finanzierung der Erschließung mit den Vertragspartnern geregelt.

 

Die geschätzten Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahmen betragen rd. 2.245.000 € und setzen sich wie folgt zusammen:


Planstraße 1:              1.250.000,00 €

Planstraße 2:              300.000,00 €

Planstraße 3:              450.000,00 €

Gehwegverbindung               50.000,00 €

 

Summe Straßenerschließung:              2.050.000,00 €

 

Kanalerschließung:              195.000,00 €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 2026 im UA 6306/08 auf der Haushaltsstelle 1.6306.9508 (Straßenbau) und im UA 7020/07 auf der Haushaltsstelle 1.7020.9507 (Kanalbau) entsprechend berücksichtigt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Straßen- und Kanal- Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 215 I - Industriegebiet am Ostbahnhof wird gemäß Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in den Jahren 2023/24 durchgeführt.

 


Anlagen:

Nr. 1: Übersichtslageplan Straßenerschließung

Nr. 2: DIN A 3 Lageplan Planstraße 1 und 2

Nr. 3: DIN A 3 Lageplan Planstraße 1 und 3

Nr. 4: DIN A 3 Regelquerschnitt Planstraße 1

Nr. 5: Übersichtslageplan Kanalerschließung

Nr. 6: Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 215-I_A3 (1905 KB)    
Anlage 2 2 Planstraße 1 und 2_klein (372 KB)    
Anlage 3 3 Planstraße 2 und 3_klein (428 KB)    
Anlage 4 4 RQ_Planstraße_1 (563 KB)    
Anlage 5 5 Übersichtsplan Kanal Am Ostbahnhof neu (2763 KB)    
Anlage 6 6 VO_22_19088_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1993 KB)