Vorlage - VO/22/19156/61  

 
 
Betreff: 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale nördlich und südlich der Zeißstraße
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
27.07.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 02.04.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale, nördlich und südlich der Zeißstraße, einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 15.02.2022 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 15.02.2022 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 08.03.2022 bis 08.04.2022.

 

Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zusammengestellt und mit der Stellungnahme und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 

 

Nr. 1.

 

Antragsteller:

Deutsche Telekom Technik GmbH

Bajuwarenstr. 4

93053 Regensburg

 

Anregungen

Die Telekom Deutschland GmbH als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegsicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehme wir wie folgt Stellung:

Zur oben genannten Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 12.06.2019 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Für weitere Fragen und Informationen steh wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Stellungnahme vom 12.06.2019:

Gegen die oben genannte Planung haben wir keine Einwände.

 

Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten.

 

Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden.

 

Bei positivem Ergebnis der Prüfung machen wir darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom Deutschland GmbH nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher, sicherzustellen, dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege möglich ist,

 

- auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festgesetzt und entsprechend § 9 Abs. 1 Ziffer 21 BauGB eingeräumt wird,

- eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, wie ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz § 68 Abs. 3 beschrieben,

- die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der Telekommunikationsinfrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden.

- dem Erschließungsträger auferlegt wird, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und bei Bedarf verpflichtet ist, in Abstimmung mit uns im erforderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH im Grundbuch kostenlos zu sichern.

- Das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist zu beachten.

 

Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus auch in oberirdischer Bauweise erfolgen kann.

 

Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger, ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort in Verbindung setzen:

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 12

Bajuwarenstr. 4

93053 Regensburg

Tel. 0800-3309747

 

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH.

Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher vom zuständigen Ressort,

Fax: 0391-580213737,

Email: Planauskunft.Sued@telekom.de,

in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen.

 

Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH muss weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen Telekommunikationslinien anzupassen, dass diese nicht verändert oder verlegt werden müssen.

 

Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis. Die rechtzeitige Einbindung der Deutschen Telekom erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Planung.

 

 

 

Nr. 2.

 

Antragsteller:

Regierung der Oberpfalz

here Landesplanungsbehörde

93059 Regensburg

 

Anregungen:

Mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 277 „ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale“ werden die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung des Konversionsareals geschaffen. Die Planung steht damit in Einklang mit dem aufgeführten Ziel des Landesentwicklungsprogramms Bayern.

 

Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (Grundsatz 3.1 LEP)

Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. (Grundsatz 3.1 LEP)

Die Bauleitplanung trägt diesen Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern Rechnung.

 

Wir bitten darum, uns zur Aktualisierung des hiesigen Rauminformationssystems (RIS) zeitnah nach Abschluss des Verfahrens Endausfertigungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit Verfahrensvermerken und Begründungen auf bevorzugt digitalem Wege an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen (Art. 30 BayplG): rauminformation@reg-opf.bayern.de

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregungen der Regierung werden zur Kenntnis genommen und entsprechende Endausfertigungen nach Abschluss der Verfahren digital zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Nr. 3.

 

Antragsteller:

IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

D. Martin-Luther-Straße 12

93047 Regensburg

 

Anregungen:

Wir begrüßen die Planungen zu diesem innovativen Areal. Sie entsprechen u.a. den Forderungen im Wirtschaftsleitbild des IHK-Gremiums Regensburg zur Einrichtung von Pilotquartieren zur Umsetzung von "Smart Environment and Living".

Wie wir den Unterlagen entnehmen können, werden in den Planungen die bestehenden gewerblichen Strukturen im und neben dem Plangebiet berücksichtigt. Wir bitten Sie, die betroffenen Betriebe weiterhin eng in die Planungen mit einzubeziehen und den Bestandsschutz zu gewährleisten. Aufgrund dernftig starken Verdichtung mit Wohnnutzung und der bereits bestehenden Lärmemissionen durch Odessa-Ring und Landshuter Straße sowie der Bahnstrecke sollten Nutzungskonflikte vermieden werden.

Die geplante Nahversorgung sehen wir unkritisch. Mit der Beschnkung auf nicht-großflächigen Lebensmittel-EH und kleinflächige, nahversorgungsrelevante Sortimente sind keine negativen Auswirkungen auf bestehende Handelsstrukturen zu erwarten.

Mit Blick auf die Vorgaben zu Stellplätzen und Parkierung geben wir folgenden Hinweis: Die 100%ige Ablösung der Stellplätze in den Urbanen Gebieten MU2, MU4 und MU8 durch den Bauträger stellt in den Ausführungen nur auf die Bewohner des MU ab. Gleichzeitig stellt das Konzept eine teilweise gewerbliche Nutzung im MU dar. Für diese können sich bei einer vollen Ablösung der Stellplätze Probleme mit Blick auf Kunden und Mitarbeitende darstellen. Der Einzugsbereich für Fachkräfte und Kunden ragt in den ländlichen Raum. Erfahrungsgemäßnnen diese nur über nahe Umstiege an einen überregionalen ÖPNV vom eigenem PKW abgebracht werden. Hierzu stehen in diesem Stadtgebiet derzeit jedoch keine Strukturen zur Verfügung. Ein Bedarf an Stellflächen ist also abhängig vom Gewerbe auch im MU gegeben. Eine Kompensierung durch die damit finanzierten Mobilitätshubs ist fraglich.

Dass die gewerblichen Flächen des GEe von der Ablöseregelung ausgenommen werden, um flexibel auf die Belange der Betriebe einzugehen, unterstützen wir.

Bitte beteiligen Sie uns weiterhin an diesem Verfahren.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die bestehenden Gewerbebetriebe sind als Bestand geschützt und wurden bei der 74. FNP-Änderung entsprechend berücksichtigt. Im Rahmen der Konkretisierung der verbindlichen Bauleitplanung (geplante Bebauungspläne) sind die Gewerbebetriebe einzubinden.

Die Stellplatzanforderungen für die prognostizierten Wohneinheiten, Gewerbe- und Nahversorgungsflächen wurden im Vorfeld ermittelt und entsprechend im BP-Entwurf berücksichtigt. Der Bebauungsplanentwurf sieht Stellplätze in den Tiefgaragen der Gebäude (ca. 50% der erforderlichen Stellplätze) und mind. 50% der erforderlichen Stellplätze als Ablösemöglichkeit und damit in den Mobilitätshub`s vor. Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die Beschäftigten der Wohn- und Gewerbenutzung erhalten Zufahrtsberechtigungen zu den Quartiersgaragen aber keine fest zugewiesenen Stellplätze. Durch unterschiedliche Nutzungszeiten für Beschäftigte (werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) und den gegenläufigen Zeiten für Anwohner können die Stellplätze von den unterschiedlichen Berechtigten flexibel genutzt werden, was zu einer weitaus effizienteren Nutzung der Stellplätze führt („Floating“).

Über die genannten Stellplatzmöglichkeiten sind weiter eine Vielzahl von Angeboten denkbar, die von Unternehmen, die Büroflächen anmieten, oder Wohnbaugesellschaften implementiert werden können, die die Nutzung von alternativen Mobilitätsangeboten fördern (beispielsweise Jobtickets, Mietertickets, Firmendiensträder usw.).

 

 

 

Nr. 4.

 

Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg

Landshuter Straße 59

93053 Regensburg

 

Anregungen:

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Nähere Hinweise ergehen im Zuge der Stellungnahme zum Bebauungsplan.

 

Stellungnahme aus der Frühzeitigen Beteiligung:

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg.

Der Planungsumgriff tangiert keine Trinkwasserschutzgebiete und vorläufig gesicherte oder geschützte Überschwemmungsgebiete. Hochwassergefahrenflächen sind ebenfalls derzeit nicht bekannt.

here Anmerkungen und Hinweise ergehen im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 277, welcher im Parallelverfahren betrieben wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

 

Nr. 5.

 

Antragsteller:

Eisenbahn-Bundesamt

Eilgutstraße 2

90443 Nürnberg

 

Anregungen:

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale nördlich und südlich der Zeißstraße einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) berührt, da die nächstgelegene Bahnanlage, die Bahnlinie 5500 München-Regensburg östlich an die Dieselstraße angrenzt.

Die aktuell veröffentlichten Unterlagen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale nördlich und südlich der Zeißstraße einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) auf der Homepage der Stadt Regensburg haben wir zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Festlegungen im Flächennutzungsplan und dadurch resultierenden Bebauungsplänen, der Schienenverkehr und damit auch die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf.

Insbesondere bei Einsatz von Baumaschinen in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke ist darauf zu achten, dass die Abstandsflächen zur Bahnlinie eingehalten werden und bei Einsatz von Kränen, durch die Betriebsanlagen der Eisenbahn überschwenkt werden, der Aufstellort des Krans sowie das weitere Vorgehen mit der DB Netz AG abgestimmt werden. Bei Baumaßnahmen im Bereich von Bahnanlagen ist deren Standsicherung und Funktionstüchtigkeit jederzeit zu gewährleisten.

Bepflanzungen sind so zu wählen, dass keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgen kann. Dies ist insbesondere bei beabsichtigten Grünflächen mit Baumbestand zu beach- ten.

Die vom gewöhnlichen Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen aus Schall und Erschütterung sind hinzunehmen. Entsprechende Vorkehrungen zur Bewältigung der Lärmproblematik aus Schall- und Erschütterung sind im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i.S.d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu denen gem. § 4 Abs. 1 Eisenbahn -Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen. Für Änderungen an Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes in Zusammenhang mit Bauvorhaben sind die entsprechenden Anträge auf planungsrechtliche Zulassungsentscheidung über die DB AG beim Eisenbahn -Bundesamt zu stellen.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass im Planungsbereich das Projekt „ABS Hof -Marktredwitz Regensburg Obertraubling (Ostkorridor Süd)“ liegt, wobei es sich um ein Projekt des Bedarfsplans für Bundesschienenwege handelt (Anlage zu § 1 BSWAG). Darüber hinaus fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz MgvG), vgl. § 2 Satz 1 Nr. 2 MgvG. Ein entsprechendes vorbereitendes Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 MgvG für den Abschnitt Regensburg-Obertraubling ist derzeit noch nicht beim Eisenbahn-Bundesamt anhängig. Die Planungen dürften bei der Vorhabenträgerin (DB Netz AG) jedoch bereits weit fortgeschritten sein. Nähere Informationen finden Sie im Internet: https://www.bahnausbau- nordostbayern.de/regensburg-obertraubling.html

Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Barthstraße 12, 80339 München (Kompetenzteam Baurecht: KTB.Muenchen@deutschebahn.com) als Trägerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die DB-Immobilen wurde im Rahmen des Verfahrens entsprechend beteiligt und die Planung soweit abgestimmt bzw. die Vorgabe für den Bebauungsplanentwurf gemacht, eine Freihaltetrasse zu berücksichtigen. Diese Freihaltetrasse-DB wurde dort als Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden bei der Umsetzung der Planung berücksichtigt. Die Abstimmung der Detailplanungen im Nahbereich der DB erfolgt nach Bedarf.

 

 

 

Nr. 6.

 

Antragsteller:

REWAG & Co KG

Greflingerstraße 26

93055 Regensburg

 

Anregungen:

Sparten Erdgas und Trinkwasser

Ohne Einwände! Die Versorgung ist aus dem Bestand gesichert. Bitte beteiligen Sie uns weiter zeitnah an den weiteren Planungen.

 

Sparte Strom

Die Erschließung des aufgezeigten Planungsbereiches mit elektrischer Energie ist durch die Erweiterung der bestehenden Netze sichergestellt. Hierzu verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme vom 07.06.2019, welche weiterhin Gültigkeit besitzt und bereits von Ihrer Seite berücksichtigt wurde. Detaillierte Abstimmungen zum Energiekonzept und der dahingehenden Erschließungsplanung sind mit den Projektbeteiligten frühzeitig festzulegen. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und eine örtliche Einweisung anzufordern

 

Sparte Telekommunikation

Die Erschließung des Planungsbereiches mit Lichtwellenleitern ist durch die Erweiterung bestehender Netze nach noch offener Wirtschaftlichkeitsprüfung möglich. Bitte beteiligen Sie uns an weiteren Planungen der Maßnahme um die Rahmenbedingungen für eine Erschließung detailliert zu prüfen. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.

 

Das Versorgungsnetz der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH verändert sich stetig. Somit verändern sich auch die Netzparameter, wie z.B. Leistung, Spannung, Druck und Fließgeschwin­digkeit.

 

Diese Gegebenheit erfordert immer wieder neue Strategien in der Netzplanung und Netzberechnung. Folglich ist diese Stellungnahme nur zeitlich begrenzt gültig!

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Einbindung der REWAG in die weiteren Planungen hinsichtlich Erdgas, Elektrizität und Trinkwasser erfolgt in enger Abstimmung mit den städtischen Dienststellen.

Zur Neu-Planung sowie evtl. Stilllegungen oder Umleitungen von Versorgungsleitungen werden die Versorgungsträger frühzeitig (vor Beginn der Baumaßnahmen usw.) in die Planungen eingebunden.

 

 

 

Nr. 7.

 

Antragsteller:

Umweltamt der Stadt Regensburg

SG Naturschutz

 

Anregungen:

1. Sachverhalt:

Im Rahmen der Beteiligung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale wurde zur Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Klimavorbehalt sowie die umweltbezogenen Gutachten vorgelegt. Es wurde um Stellungnahme gebeten.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Herstellung einer großen zusammenhängenden Grünfläche vor. Die Gehölzflächen im südwestlichen Teil werden als naturnahe Grünflächen im Flächennutzungsplan erhalten werden. Mit der Änderung des FNP geht ein Verlust von kleinteiligen Grünflächen sowie Bäumen und Sträuchern einher.

Die Verluste der geschützten Bäume sollen durch Ausgleichspflanzungen im Gebiet des BP Nr. 277 ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne komplett ausgeglichen werden.

Im Umweltbericht wird vorgeschrieben, dass die kartierten Artengruppen und Strukturen (lt. Gutachten zu den naturschutzfachlichen Angaben zur saP) im Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen sind.

Es sind Maßnahmen vorzusehen, welche sicherstellen, dass die Verbotstatbestände nicht erfüllt werden.

2. Beurteilung:

Die geplante Flächennutzungsplanänderung würde zu einem Verlust von Einzelbäumen und dichteren Gebüschen in Teilbereichen führen. Dem gegenüber steht eine Aufwertung durch die Neuanlage von Grünflächen und strukturen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine starke Durchgrünung mit begleitender Entsiegelung und der teilweise Erhalt des wertvollen Baumbestandes von Bäumen sowie der Gehölzflächen im südwestlichen Teil als positiv zu sehen.

Naturschutzfachliche Verbotstatbestände werden in der Planung im Rahmen der Bebauungsplanung berücksichtigt und es ist davon auszugehen, dass diese somit nicht erfüllt werden.

Mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale besteht Einverständnis.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

 

 

Nr. 8.

 

Antragsteller:

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH

dwestpark 15

90449 Nürnberg

 

Anregungen:

Wir teilen mit, dass die Vodafone GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht.

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

 

Nr. 9.

 

Antragsteller:

Untere Denkmalschutzbehörde

Amt für Archiv und Denkmalpflege

 

Anregungen:

Auf dem Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne liegen folgende geschützte Bodendenkmalflächen:

- D-3--6938-0968 Gräberfelder der Glockenbecherkultur und der mittleren Bronzezeit sowie

 Siedlungen der Hallstattzeit und der römischen Kaiserzeit

- D-3-6938-0133 Villa rustica der römischen Kaiserzeit

- D-3-6938-0699 Siedlungen vorgeschichtlicher Zeitstellung, der römischen Kaiserzeit und

 des frühen Mittelalters

- D-3-6938-0204 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung

 

Aufgrund der hohen Denkmaldichte sind in anderen Bereichen der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne zudem Bodendenkmäler zu vermuten. Obwohl mit Störungen des ursprünglichen Geländes durch die bisherige Bebauung zu rechnen ist, können sich sowohl in unbebauten Bereichen, als auch unterhalb nicht unterkellerter Gebäude Bodendenkmäler erhalten haben.

Alle Bodeneingriffe (Wozu auch die Entnahme von Fundamenten, Kellern und Versiegelungen gehört) unterliegen gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG daher der Erlaubnispflicht. Die bodendenkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Abt. Untere Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Sowohl bei der Baufeldfreimachung des Planungsgebietes, als auch bei den geplanten Baumaßnahmen wird die erforderliche Erlaubnis eingeholt bzw. es werden die erforderlichen Sondagen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.  Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 15.02.2022 und der Begründung wird beschlossen.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

FNP-Änderung Nr. 74. Planzeichnung

FNP-Änderung Nr. 74. Begründung mit Umweltbericht

FNP-Änderung Nr. 74. Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

FNP-Änderung Nr. 74 Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 74 FNP Änderung_Planzeichnung_15-02-2022 (1022 KB)    
Anlage 2 2 Begründung FNP-15.02.2022 (1450 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenfassende Erklärung-1 (560 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 74_FNP_AenderungKlimavorbehalt (46 KB)