Vorlage - VO/22/19174/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2020; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
22.09.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.09.2022 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2022 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 24/891.9022/Ge vom 27. Januar 2022 über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.

 

Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2020 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.