Sachverhalt:
Frau Dennise Okenve hat der Verwaltung am 09. Juni 2022 mitgeteilt, dass sie wegen gesundheitlichen und familiären Gründen ihr Ehrenamt als stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates niederlegen möchte.
Nach § 4 Abs. 12 Satz 1 der Integrationsbeiratssatzung (IBS) i. V. m. Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse und Gesundheitszustand.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beschlussfassung des Stadtrates (§ 4 Abs. 12 Satz 2 IBS) erforderlich.
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat erkennt die durch Frau Dennise Okenve mitgeteilten Gründe als wichtige Gründe für die Niederlegung ihres Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg an.
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