Vorlage - VO/22/19177/77  

 
 
Betreff: Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Frau Dennise Okenve hat der Verwaltung am 09. Juni 2022 mitgeteilt, dass sie wegen gesundheitlichen und familiären Gründen ihr Ehrenamt als stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates niederlegen möchte.

 

Nach § 4 Abs. 12 Satz 1 der Integrationsbeiratssatzung (IBS) i. V. m. Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse und Gesundheitszustand.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beschlussfassung des Stadtrates (§ 4 Abs. 12 Satz 2 IBS) erforderlich.

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat erkennt die durch Frau Dennise Okenve mitgeteilten Gründe als wichtige Gründe für die Niederlegung ihres Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg an.