Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beträgt die Ferienzeit des Stadtrates sechs Wochen; sie beginnt mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien. In diesem Jahr beginnt die Ferienzeit damit am 01. August und endet am 11. September 2022.
Für die Ferienzeit wird ein Ferienausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden und 16 Stadtratsmitgliedern besteht (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung i.V.m. Anl. 1, Buchst. A, Ziffer XII zur Geschäftsordnung).
Die Bestellung der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Stadtrat auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen und Gruppen (Art. 32 Abs. 4 und Art. 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg). Die Benennungen der Stadtratsfraktionen und Gruppen sind im Beschlussvorschlag unverändert übernommen.
Der Stadtrat beschließt:
Entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen und Gruppen werden folgende Stadtratsmitglieder zu Mitgliedern des Ferienausschusses bestellt:
CSU
Bündnis 90/Die Grünen
Brücke
SPD
ÖDP
Freie Wähler
AfD
FDP
Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Frank
Anlagen: |
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