Sachverhalt: Anlagen: 1
Erläuterungsbericht (Entwurf) 1 Lageplan (Entwurf) 3 Straßenquerschnitte
(Entwürfe) Beschluss
und Sachlage Am
16. Mai 2006 hat der Ausschuss der Vorplanung für die Ostumgehung zwischen
Walhalla Allee und B 16 zugestimmt. Auf diesen Beschluss und auf die
Berichtsvorlage vom 16. Mai 2006 wird verwiesen. Auf den dort berichteten
Planungsgrundlagen baut der vorliegende Bericht auf. Außerdem
hat der Ausschuss am 16. Mai 2006 beschlossen, die durch die Straßenbaumaßnahme
betroffenen Bürger in einer Informationsveranstaltung über die Vorplanung zu
unterrichten. Dies erfolgte am 28. Juni
2006. Über das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde dem Ausschuss in
seiner Sitzung am 18. Juli 2006 Bericht erstattet. In dieser Sitzung wurde
beschlossen, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit dem Eigentümer, dem
Pächter und dem Hauptmieter des Kalkwerksgeländes südlich der Grünthaler Straße
führt, mit dem Ziel, hier die Anbindung der Grünthaler Straße an die
Ostumgehung zu realisieren. Zudem
hat der Ausschuss am 16. Mai 2006 bestimmt, dass mit der Deutschen Bahn
Verhandlungen zu führen und soweit möglich Vereinbarungen abzuschließen sind,
insbesondere für den höhenfreien Ersatz der höhengleichen Bahnübergänge „Bahnhof
Wutzlhofen“ und „Baltenstraße“ und für die Schienenlärmsanierung der
Konradsiedlung. Schließlich
wurde am 16. Mai 2006 entschieden, dass auf der Grundlage der Vorplanung und
der Auswertung der Bürgerinformationsveranstaltung die Entwurfs- /
Genehmigungsplanung für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten ist und
dass diese Planung vor der Antragstellung bei der Regierung der Oberpfalz dem
Ausschuss vorzulegen ist. Südanbindung
Grünthaler Straße – Ostumgehung Mit
der Fa. Büechl als Eigentümer des Kalkwerksgeländes, der Fa. Walhalla Kalk als
Pächter dieses Geländes und der Fa. Scheck als Hauptmieter im Bereich
unmittelbar südlich der Grünthaler Straße wurden mehrere Gespräche – zum Teil beim
Oberbürgermeister - über die Südanbindung der Grünthaler Straße an die
Ostumgehung geführt. Dabei stellte sich zwar eine grundsätzliche Bereitschaft
dieser Firmen heraus, die Realisierung einer solchen Südanbindung zu
ermöglichen, aber die Fa. Walhalla Kalk und ihr Hauptmieter, die Fa. Scheck,
meldeten besondere Forderungen an:
Nach bisherigen Ermittlungen der Stadtverwaltung
kostet die Verlegung der Werkstätte ca. 1,6 bis 1,75 Mio. €. Die Anfahrbarkeit im
Innenraum der Schleife mittels einer Ampelschleuse auf der Südanbindung ist
möglich. Vor der Überfahrt muss für die Werksfahrzeuge eine Reifenwaschanlage
angeordnet werden. Für die Querung der nicht zugelassenen Werksfahrzeuge über
die öffentliche Straße wurde seitens der Regierung der Oberpfalz im Vorfeld Zustimmung
signalisiert. Nach Auffassung der Stadt bietet der Innenraum der Südanbindung
auch bei einem Verbleiben der Werkstätte der Walhalla Kalk genug Raum, um die
wesentlichen Nutzungen der Fa. Scheck hier unterbringen zu können. Eine abschließende Klärung bzw. eine vertragliche
Regelung zwischen den Firmen Büechl / Walhalla Kalk und der Stadt konnte nicht
erreicht werden. Neben der Walhalla Kalk ist auch noch ihre Muttergesellschaft,
die Fa. Heidelberg Zement in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Südanbindung der
Grünthaler Straße in das Planfeststellungsverfahren zu gehen; dabei soll eine
teure Verlegung der Werkstätte der Fa. Walhalla Kalk jedoch vermieden werden. Verhandlungen mit der Deutschen Bahn Bezüglich der Beseitigung der beiden höhengleichen
Bahnübergänge „Bahnhof Wutzlhofen“ und „Baltenstraße“ konnte auf den Abschluss
von Planungsvereinbarungen mit der Bahn verzichtet werden, da sich die Stadt
bereit erklärte, alle Planungsarbeiten für den Ersatz dieser Bahnübergänge
durch höhenfreie Lösungen zu übernehmen. Hinsichtlich der erforderlichen
Kreuzungsvereinbarungen für diese beiden Ersatzmaßnahmen wurde bei den
Abstimmungsgesprächen zwischen der DB Netz , dem Eisenbahnbundesamt, der
Regierung der Oberpfalz und der Stadt festgelegt, dass diese Kreuzungsvereinbarungen
nicht jetzt, aber nach Möglichkeit vor dem Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens „Ostumgehung“ abgeschlossen und bei der Regierung
vorgelegt werden sollen. In den bisherigen Gesprächen konnten bereits
Regelungen für beide Ersatzmaßnahmen vorgeklärt werden. Die Gespräche werden im
Januar 2007 fortgesetzt. Über die Lärmsanierung der DB-Bahnstrecke
Regensburg-Hof im Bereich der Konradsiedlung wurde dem Ausschuss in der
Berichtsvorlage vom 16. Mai 2006 berichtet. Dabei war eine Beteiligung der Bahn
an den Kosten einer rd. 1450 m langen Schallschutzwand mit einer Schutzhöhe von
ca. 2,5 m über Schienenoberkante unmittelbar westlich der Bahnstrecke
angedacht. Die Bahn sollte die Maßnahme in ihr Lärmsanierungsprogramm
aufnehmen und zwischen der Bahn und der Stadt sollte dann eine Vereinbarung zur
Kostenbeteiligung der Bahn an der Maßnahme ausgearbeitet werden. Schon im
Frühjahr 2006 war allerdings auch die Möglichkeit betrachtet worden, dass die
Bahn eine Kostenbeteiligung an der Lärmsanierungsmaßnahme für die
Konradsiedlung ablehnt. Für diesen Fall war mit der Regierung der Oberpfalz
besprochen worden, dass dann die Stadt für diese Sanierungsmaßnahme im vollen
Umgang Zuwendungen beantragen kann. Eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung der
Bahn an der Lärmsanierung kam nicht zustande. Mit Schreiben vom 12. Oktober
2006 hat die DB Projektbau GmbH, Bereich Lärmsanierung, jetzt mitgeteilt, dass
die Bahnstrecke nach Hof auf eine Länge von 5,3 km beim Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Gesamtkonzept zur Lärmsanierung
nachgemeldet wurde. Bis zum Frühjahr 2007 wird ein schalltechnisches Gutachten
erstellt, das über die endgültige Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm
entscheidet. Inwieweit eine Kostenbeteiligung der DB an der Lärmschutzwand
möglich ist, wird sich dann zeigen. Für den Bau der Ostumgehung muss Bahngrund in
Anspruch genommen werden. Es ist erforderlich, das Gleis 4 der Bahnstrecke
Regensburg-Hof auf eine Länge von ca. 500 m zurückzubauen und wieder an das
Gleis 3 anzuschließen. Dieser Gleisumbau ist grundsätzlich möglich. Die Bahn
verzichtet deshalb im Vorfeld der Planfeststellung auf eine spezielle
Machbarkeitsprüfung für die Umbaumaßnahme. Der Erwerb des benötigten Bahngrundes ist in den
Grunderwerbsverhandlungen zu regeln. Für den Umbau der Gleise ist vor Baubeginn
eine Vereinbarung abzuschließen, die u.a. regelt, ob die Stadt oder die Bahn
selbst den Gleisumbau durchführt. Privatgleisanschluss der Fa.
Walhalla Kalk Im Ausschussbericht vom 16. Mai 2006 war noch offen,
welche Lösung für den Privatgleisanschluss der Fa. Walhalla Kalk an das
Bahnnetz in Frage kommt: eine Ausnahmegenehmigung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz
für einen höhengleichen Bahnübergang über die neue Ostumgehung unmittelbar
südlich der Grünthaler Straße / Brandlberger Brücke oder aber eine Auslagerung
der Verladetätigkeit an eine Stelle außerhalb des Kalkwerkesgeländes. Im Zuge der Bearbeitung stellte sich eine Auslagerung
in den Hafen wegen der hohen Kosten als finanziell nicht machbar heraus, so
dass nur ein neuer Bahnübergang in Frage kam. Allerdings ergab sich im Rahmen
der weiteren Planung auch die Notwendigkeit, eine zusätzliche Anschlusslösung
für das sog. „Heyden-Gleis“ 400 m weiter südlich zu finden. Der Wunsch der
Stadt dieses bahneigene Gleis als Option für die Zukunft aufrechtzuerhalten und
als städtisches Industriestammgleis ggf. weiter zu betreiben, sollte in die
Gleisplanungen mit einfließen. Eine Abklärung mit dem Landesbevollmächtigten für
Bahnaufsicht ergab im Oktober / November 2006 die eindeutige Aussage, dass zwei
höhengleiche Bahnübergänge eines Privatgleises und eines Industriestammgleises
über die Ostumgehung im Abstand von 400 m nicht genehmigungsfähig sind. Der
Landesbevollmächtigte verlangte die Zusammenfassung der beiden Bahnübergänge zu
einem einzigen Übergang. Eine gemeinsame Andienung sowohl des „Heyden-Gleises“
als auch des Kalkwerkgeländes ist jedoch nur über den südlicheren der beiden
Bahnübergänge möglich. Eine Vorabklärung dieser Anbindung des Kalkwerksgeländes
Anfang November 2006 mit der Fa. Walhalla Kalk ergab zunächst keine
gravierenden Einwände, so dass diese Lösung in die Planfeststellungsunterlagen
eingearbeitet werden konnte. Verkehrliche Ausgangsituation Die 2-spurige, teilweise kreuzungsfrei geführte städtische
Ostumgehung östlich der Bahnstrecke Regensburg-Hof und der Konradsiedlung ist
eine sehr wichtige Ergänzung des städtischen Straßennetzes, welche die
Schwabelweiser Brücke / Walhalla Allee und Donaustaufer Straße (St 2125) im
Süden mit der Bundesstraße B 16 und der Kreisstraße R 6 im Norden verbindet und
so die Verkehrskonzentration auf den hoch belasteten nördlichen Einfallstraßen
und die daraus resultierenden Schleichverkehre durch die Konradsiedlung
vermindert. Sie verbindet die wichtigen Gewerbegebiete und
Einkaufsmöglichkeiten im Osten von Regensburg direkt mit der B 16 Richtung
Bayerischer Wald. Die Ostumgehung dient als städtische
Verteilerschiene, auf der auch die Verkehre zwischen der B 16 (aus / in
Richtung Cham) und den vor allem im Südosten der Stadt gelegenen
Gewerbegebieten leistungsfähig abgewickelt werden können. Sie hat
Entlastungswirkung für die Konradsiedlung und die Grünthaler Straße. Die nähere Darstellung der Notwendigkeit der
Straßenbaumaßnahme ist unter Berücksichtigung der Aussagen im
Verkehrsentwicklungsplan und in der Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg
dem beiliegenden Erläuterungsbericht, Kap. 2, zu entnehmen. Straßenplanung Die Ausbaulänge der Ostumgehung zwischen Walhalla
Allee und B 16 beträgt rd. 4,4 km. Hinzu kommen Teilausbauten von Anbindungsstraßen
mit zusammen rd. 3,9 km Länge. Von der B 16 bis zur bestehenden Donaustaufer
Straße (St 2125) im Süden handelt es sich um den Neubau einer
Gemeindeverbindungsstraße (GVS) mit Umlegung der Kreisstraße RS 6. Im weiteren
Ausbauabschnitt werden die Donaustaufer Straße (St2125), die Querverbindungen
zwischen der Donaustaufer Straße und der Walhalla Allee sowie ein Teil der
Walhalla Allee selbst den neuen Verkehrsanforderungen angepasst. Die Ostumgehung überquert in Zukunft die Bahnstrecke
Regensburg-Hof höhenfrei und ersetzt den höhengleichen Bahnübergang der
Kreisstraße 6 – Chamer Straße. Die Grünthaler Straße wird über eine
Anschlussrampe mit der neuen Ostumgehung verbunden. Dabei entsteht ein signalisierter
Anschluss der Verbindungsrampe an die Ostumgehung. Der Knotenpunkt Walhalla
Allee / Querspange zur Donaustaufer Straße / Zufahrt Donau-Arena – Parkplatz
wird als eine Kombination aus einem untenliegenden Kreisverkehr und einer oben
liegenden kreuzungsfreien Direktführung der Walhalla Allee ausgebaut. Der
Verkehrsstrom von der Walhalla Allee / Schwabelweiser Brücke zur Donaustaufer
Straße / Ostumgehung wird über eine Direktverbindungsrampe höhen- und
kreuzungsfrei geführt. Der Ausbauquerschnitt der Ostumgehung sieht eine Fahrbahn
mit durchgehend 7,50 m Breite vor. Die Ostumgehung wird auf weite Strecken von
einem einseitigen 3,50 m breiten kombinierten Rad- und Gehweg begleitet, der
streckenweise auch als Wirtschaftsweg dient.
Im Bereich der Donaustaufer Straße wird dieser Weg auch beidseits
angelegt. Wo immer es möglich ist, erhält die Ostumgehung beidseitige
Baumgräben mit 3,50 m Breite. Ein vierspuriger Ausbau ist auch künftig nicht
vorgesehen. Insgesamt sind im Trassenverlauf der Ostumgehung 8 Brücken
bzw. Unterführungsbauwerke erforderlich. Die näheren Angaben und weiteren Details zur
Straßenplanung können den beigefügten Straßenplänen und Straßenquerschnitten
sowie dem ebenfalls beiliegenden Erläuterungsbericht entnommen werden. Folgemaßnahmen Grunderwerb Für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme muss in
privates Eigentum eingegriffen werden. Das Planfeststellungsverfahren ist die rechtliche
Grundlage für den Grunderwerb. Es werden Verhandlungen mit den Grundeigentümern
geführt, mit dem Ziel, den erforderlichen Flächenerwerb für den Straßenausbau
einvernehmlich zu regeln. Grünausgleich Die Baumaßnahme führt zu Eingriffen in einzelne
Biotopflächen entlang der bestehenden Eisenbahn- und Straßenböschungen, in die
straßenbegleitenden Grünflächen mit Baumbestand und in landwirtschaftliche
Nutzflächen. Neben der Gestaltung der Straßenbereiche – wo immer dies möglich
ist – mit beidseitigen Grünstreifen, sieht der landschaftspflegerische
Begleitplan auch Ausgleichmaßnahmen nordwestlich des Naturschutzgebietes /
Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) „Brandlberg“ vor. Da die Straßentrasse
an dem gemeldeten FFH-Gebiet in einer Entfernung von über 300 m vorbeiführt,
wurde auch eine FFH-Vorprüfung von Büro „Flora + Fauna“, Regensburg durchgeführt,
die keine erheblichen Auswirkungen auf die unter besonderem Schutz stehenden
Lebensräume und Arten nachweist. Altlasten Im Ausbaubereich sind 4 Altlastenverdachtsflächen
vorhanden (siehe Ausschussbericht vom 16. Mai 2006). Während von drei dieser
Flächen keine größeren Probleme für das Bauvorhaben ausgehen, ist eine
Verdachtsfläche im Bereich der Donauarena problematischer; die in der Rampe zum
Parkplatz der Donauarena eingebaute Schlacke muss entfernt werden. Die abfallrechtlichen Konsequenzen aus diesen
Altlasten sind im Erläuterungsbericht dargestellt und sind bei der Umsetzung
der Baumaßnahme zu beachten. Lärmschutzmaßnahmen Der Ausbau der Ostumgehung zwischen der
Walhalla-Allee und der B 16 ist im Wesentlichen ein Straßenneubau. Aufgrund
dieser Sachlage ist Lärmvorsorge gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) auf der Basis der Verkehrsbelastung des Jahres 2020 erforderlich. Außerdem müssen für die Konradsiedlung der Straßen-
und Schienenlärm überlagert werden. Ein Schallschutz für die Konradsiedlung gegenüber
diesem überlagerten Lärm auf der Basis der Lärmsanierungsgrenzwerte ist zusätzlich
erforderlich. Zum Schutz der Konradsiedlung vor dem Schienenlärm
wird die oben bereits dargestellte, rd. 1450 m lange Schallschutzwand westlich
der Bahnstrecke gebaut (Schutzhöhe 2,5 m). Zum Schutz vor dem Straßenlärm wird
für die Konradsiedlung zum anderen eine 7,50 m hohe und ebenfalls rd. 1450 m
lange Wall-Wand-Kombination westlich der neuen Straße errichtet. Das aus den schalltechnischen Voruntersuchungen
bereits bekannte Ergebnis, dass der Ortsteil Brandlberg sowohl aufgrund des
Straßenverkehrslärm als auch wegen des Schienenverkehrslärms keinen Anspruch
auf Schallschutz hat, wurde durch das endgültige Schallschutzgutachten
bestätigt. Das für die Planfeststellung erstellte
Schallschutzgutachten vom Büro Müller BBM, München liefert einen umfassenden
Überblick über die Gebäude / Immissionsorte im Bereich der Ostumgehung.
Insgesamt wurden rd. 160 Gebäude in die Untersuchung mit einbezogen – unter
Berücksichtigung aller Stockwerke. Für einige Gebäude wurde ein grundsätzlicher
Anspruch auf zusätzlichen passiven Schallschutz festgestellt - über den aktiven
Lärmschutz hinaus. Ob und bei welchen Gebäuden bzw. Stockwerken und
Räumen dieser grundsätzliche Anspruch am Ende zu einem tatsächlichen
Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und damit auf Kostenerstattung für
passive Schallschutzmaßnahmen führt, hängt von den Festsetzungen des
Planfeststellungsbeschlusses und von der anschließenden Detailprüfung der
Nutzungen der betroffenen Gebäude / Räume bzw. der Qualität der ggf. bereits
vorhandenen Schallschutzfenster ab. Meteorologie Das Vorhaben selbst ist aus meteorologisch-klimatischer
Sicht unbedenklich. Eine Verschlechterung der lokal klimatischen Verhältnisse
ist nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Bereich „Klima“
aufgrund der Maßnahme sind auszuschließen. Aus der klimatischen Untersuchung des TÜV Süd,
München, ergibt sich auch keine Notwendigkeit, zusätzliche kleinräumige lokale
Strömungseffekte für das lufthygienische Gutachten mit zu berücksichtigen. Es
liegen keinerlei besondere meteorologischen Verhältnisse vor, die in der
lufthygienischen Untersuchung durch eine gesonderte Modellierung im Planzustand
zu berücksichtigen wären. Aus meteorologischer Sicht ergibt sich für
angrenzende Siedlungsbereiche keine Verschlechterung der herrschenden
Situation. Die meteorologische Untersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass der Bereich östlich der Bahnlinie schon derzeit für die
Frischluftzufuhr im Bereich Wutzlhofen / Konradsiedlung keine wesentliche
Bedeutung hat. Relevanter für die Frischluftzufuhr in diese Gebiete sind eher
schwache Kaltluftzuflüsse vom Mühlberg / Sallerner Berg. Lufthygiene Die lufthygienische Untersuchung des TÜV Süd,
München, hinsichtlich der Luftschadstoffe Benzol, Stickstoffoxide und Feinstaub
ergab für das Prognosejahr 2020 eine deutliche Unterschreitung der relevanten
Jahresmittelwerte gemäß 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für
Schadstoffe in der Luft). In Abschnitten ohne Randbebauung (Bereiche nördlich
der Konradsiedlung, in Richtung Brandlberg, im Kalkwerksgelände, an der
Querspange zur Walhalla Allee und an der Walhalla Allee selbst) liegen die
Zunahmen der Immissionen aufgrund der im offenen Gelände günstigeren
Luftaustauschbedingungen bereits wenige Meter neben der Straße im Jahresmittel
deutlich unter einem Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Damit liegt die Belastung
z.B. der Sportplätze an der Grünthaler Straße praktisch auf Höhe der
Vorbelastung ohne Ostumgehung. In Bereichen mit Randbebauung (Bereiche an der
Coburger Straße, in Richtung Konradsiedlung und an der Donaustaufer Straße)
führen die wegen der an die neue Straße heranrückenden Baukörper verschlechterten
Luftaustauschbedingungen zu erhöhten Immissionsbelastungen. So erhöht sich z.B.
am Ostrand der Konradsiedlung die Stickstoffdioxidbelastung von heute 23 µg/m3
auf 25 µg/m3 im Jahr 2020 und die Feinstaubbelastung von heute 22
µg/m3 auf 23 µg/m3 im Jahr 2020. Die Grenzwerte
(Jahresmittelwerte) liegen bei beiden Luftschadstoffen bei 40 µg/m3.
Der Benzolwert liegt heute und in Zukunft bei 1 µg/m3. Der Grenzwert
beträgt hier 5 µg/m3 im Jahresmittel. Aufgrund dieser Anstiege der
Belastungswerte um weniger als 10 % und wegen der deutlichen Unterschreitung
der Grenzwerte, kann man von einer tolerablen Erhöhung der Belastung sprechen. Im Fall der Konradsiedlung ist die Wirkung der 7 m
hohen Lärmschutzanlage, die auch eine Abschirmung gegen Luftschadstoffe
bewirkt, nicht berücksichtigt, so dass hier der Anstieg der Luftschadstoffe
tatsächlich sogar noch geringer ausfallen dürfte. Rechtsverfahren Beim Bau der Ostumgehung handelt es sich zwischen B
16 und Donaustaufer Straße (St 2125) um den Neubau einer
Gemeindeverbindungsstraße. Im Anschluss daran wird die Donaustaufer Straße (St
2125) umgebaut und verbreitert. Dies ist die wesentliche Änderung einer
Staatsstraße. Gemäß Art. 36 Bayer. Straßen- und Wegegesetz ergibt
sich aus diesen Tatbeständen die Notwendigkeit einer Planfeststellung der neuen
Ostumgehung nach Bayer. Straßen- und Wegegesetz. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die
Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Stand 24. November 2006) für die Ostumgehung
(GVS) zwischen der Walhalla Allee und der Bundesstraße 16 wird beschlossen. 2. Die
Entwurfs-/Genehmigungsplanung ist fertigzustellen und anschließend ist bei der
Regierung der Oberpfalz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
gemäß Art. 36 BayStrWG für den Neubau der Ostumgehung (GVS) zwischen Walhalla-Allee
und B 16 zu beantragen .
Anlagen:
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