Vorlage - VO/06/1960/065  

 
 
Betreff: Neubau der Ostumgehung (GVS) zwischen der Walhalla-Allee und der Bundesstraße 16;
Beantragung der Planfeststellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
06.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:         1 Erläuterungsbericht (Entwurf)

                        1 Lageplan (Entwurf)

                        3 Straßenquerschnitte (Entwürfe)

 

 

Beschluss und Sachlage

 

Am 16. Mai 2006 hat der Ausschuss der Vorplanung für die Ostumgehung zwischen Walhalla Allee und B 16 zugestimmt. Auf diesen Beschluss und auf die Berichtsvorlage vom 16. Mai 2006 wird verwiesen. Auf den dort berichteten Planungsgrundlagen baut der vorliegende Bericht auf.

 

Außerdem hat der Ausschuss am 16. Mai 2006 beschlossen, die durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Bürger in einer Informationsveranstaltung über die Vorplanung zu unterrichten. Dies erfolgte am 28. Juni  2006. Über das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde dem Ausschuss in seiner Sitzung am 18. Juli 2006 Bericht erstattet. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit dem Eigentümer, dem Pächter und dem Hauptmieter des Kalkwerksgeländes südlich der Grünthaler Straße führt, mit dem Ziel, hier die Anbindung der Grünthaler Straße an die Ostumgehung zu realisieren.

 

Zudem hat der Ausschuss am 16. Mai 2006 bestimmt, dass mit der Deutschen Bahn Verhandlungen zu führen und soweit möglich Vereinbarungen abzuschließen sind, insbesondere für den höhenfreien Ersatz der höhengleichen Bahnübergänge „Bahnhof Wutzlhofen“ und „Baltenstraße“ und für die Schienenlärmsanierung der Konradsiedlung.

 

Schließlich wurde am 16. Mai 2006 entschieden, dass auf der Grundlage der Vorplanung und der Auswertung der Bürgerinformationsveranstaltung die Entwurfs- / Genehmigungsplanung für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten ist und dass diese Planung vor der Antragstellung bei der Regierung der Oberpfalz dem Ausschuss vorzulegen ist.

 

Südanbindung Grünthaler Straße – Ostumgehung

 

Mit der Fa. Büechl als Eigentümer des Kalkwerksgeländes, der Fa. Walhalla Kalk als Pächter dieses Geländes und der Fa. Scheck als Hauptmieter im Bereich unmittelbar südlich der Grünthaler Straße wurden mehrere Gespräche – zum Teil beim Oberbürgermeister - über die Südanbindung der Grünthaler Straße an die Ostumgehung geführt. Dabei stellte sich zwar eine grundsätzliche Bereitschaft dieser Firmen heraus, die Realisierung einer solchen Südanbindung zu ermöglichen, aber die Fa. Walhalla Kalk und ihr Hauptmieter, die Fa. Scheck, meldeten besondere Forderungen an:

 

  • Da die Fa. Scheck durch den Bau der Ostumgehung ihr Bürogebäude sowie zahlreiche Lkw-Stellplätze verliert, sollte dafür Ersatz im Innenraum zwischen Südanbindung und Grünthaler Straße bzw. Ostumgehung geschaffen werden.

 

 

  • Gleichzeitig strebt die Fa. Walhalla Kalk an, ihre künftig im Innenraum befindliche Kfz-Werkstätte weiter hinein ins Werksgelände zu verlegen, da diese Werkstätte ansonsten für die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Werksfahrzeuge nur noch schwer anfahrbar sein würde (Sonderregelung bzw. Sonderausbau zur Überquerung der öffentlichen Straße). Außerdem führten die Firmen Walhalla Kalk und Scheck ins Feld, dass bei einem Verbleiben der Werkstätte der Fa. Walhalla Kalk im Innenraum das Platzangebot für die Verlegung der Fa. Scheck nicht ausreichen würde.

 

Nach bisherigen Ermittlungen der Stadtverwaltung kostet die Verlegung der Werkstätte ca. 1,6 bis 1,75 Mio. €. Die Anfahrbarkeit im Innenraum der Schleife mittels einer Ampelschleuse auf der Südanbindung ist möglich. Vor der Überfahrt muss für die Werksfahrzeuge eine Reifenwaschanlage angeordnet werden. Für die Querung der nicht zugelassenen Werksfahrzeuge über die öffentliche Straße wurde seitens der Regierung der Oberpfalz im Vorfeld Zustimmung signalisiert. Nach Auffassung der Stadt bietet der Innenraum der Südanbindung auch bei einem Verbleiben der Werkstätte der Walhalla Kalk genug Raum, um die wesentlichen Nutzungen der Fa. Scheck hier unterbringen zu können.

 

Eine abschließende Klärung bzw. eine vertragliche Regelung zwischen den Firmen Büechl / Walhalla Kalk und der Stadt konnte nicht erreicht werden. Neben der Walhalla Kalk ist auch noch ihre Muttergesellschaft, die Fa. Heidelberg Zement in die Verhandlungen mit einzubeziehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit der Südanbindung der Grünthaler Straße in das Planfest­stellungsverfahren zu gehen; dabei soll eine teure Verlegung der Werkstätte der Fa. Walhalla Kalk jedoch vermieden werden.

 

Verhandlungen mit der Deutschen Bahn

 

Bezüglich der Beseitigung der beiden höhengleichen Bahnübergänge „Bahnhof Wutzlhofen“ und „Baltenstraße“ konnte auf den Abschluss von Planungsvereinbarungen mit der Bahn verzichtet werden, da sich die Stadt bereit erklärte, alle Planungsarbeiten für den Ersatz dieser Bahnübergänge durch höhenfreie Lösungen zu übernehmen.

 

Hinsichtlich der erforderlichen Kreuzungsvereinbarungen für diese beiden Ersatzmaß­nahmen wurde bei den Abstimmungsgesprächen zwischen der DB Netz , dem Eisenbahnbundesamt, der Regierung der Oberpfalz und der Stadt festgelegt, dass diese Kreuzungsvereinbarungen nicht jetzt, aber nach Möglichkeit vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens „Ostumgehung“ abgeschlossen und bei der Regierung vorgelegt werden sollen. In den bisherigen Gesprächen konnten bereits Regelungen für beide Ersatzmaßnahmen vorgeklärt werden. Die Gespräche werden im Januar 2007 fortgesetzt.

 

Über die Lärmsanierung der DB-Bahnstrecke Regensburg-Hof im Bereich der Konradsiedlung wurde dem Ausschuss in der Berichtsvorlage vom 16. Mai 2006 berichtet. Dabei war eine Beteiligung der Bahn an den Kosten einer rd. 1450 m langen Schallschutzwand mit einer Schutzhöhe von ca. 2,5 m über Schienenoberkante unmittelbar westlich der Bahnstrecke angedacht. Die Bahn sollte die Maßnahme in ihr Lärm­sanierungsprogramm aufnehmen und zwischen der Bahn und der Stadt sollte dann eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Bahn an der Maßnahme ausgearbeitet werden. Schon im Frühjahr 2006 war allerdings auch die Möglichkeit betrachtet worden, dass die Bahn eine Kostenbeteiligung an der Lärmsanierungsmaßnahme für die Konradsiedlung ablehnt. Für diesen Fall war mit der Regierung der Oberpfalz besprochen worden, dass dann die Stadt für diese Sanierungsmaßnahme im vollen Umgang Zuwendungen beantragen kann.

 

Eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung der Bahn an der Lärmsanierung kam nicht zustande. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2006 hat die DB Projektbau GmbH, Bereich Lärmsanierung, jetzt mitgeteilt, dass die Bahnstrecke nach Hof auf eine Länge von 5,3 km beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Gesamtkonzept zur Lärmsanierung nachgemeldet wurde. Bis zum Frühjahr 2007 wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das über die endgültige Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm entscheidet. Inwieweit eine Kostenbeteiligung der DB an der Lärmschutzwand möglich ist, wird sich dann zeigen.

 

Für den Bau der Ostumgehung muss Bahngrund in Anspruch genommen werden. Es ist erforderlich, das Gleis 4 der Bahnstrecke Regensburg-Hof auf eine Länge von ca. 500 m zurückzubauen und wieder an das Gleis 3 anzuschließen. Dieser Gleisumbau ist grundsätzlich möglich. Die Bahn verzichtet deshalb im Vorfeld der Planfeststellung auf eine spezielle Machbarkeitsprüfung für die Umbaumaßnahme.

 

Der Erwerb des benötigten Bahngrundes ist in den Grunderwerbsverhandlungen zu regeln. Für den Umbau der Gleise ist vor Baubeginn eine Vereinbarung abzuschließen, die u.a. regelt, ob die Stadt oder die Bahn selbst den Gleisumbau durchführt.

 

Privatgleisanschluss der Fa. Walhalla Kalk

 

Im Ausschussbericht vom 16. Mai 2006 war noch offen, welche Lösung für den Privatgleisanschluss der Fa. Walhalla Kalk an das Bahnnetz in Frage kommt: eine Ausnahmegenehmigung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz für einen höhengleichen Bahnübergang über die neue Ostumgehung unmittelbar südlich der Grünthaler Straße / Brandlberger Brücke oder aber eine Auslagerung der Verladetätigkeit an eine Stelle außerhalb des Kalkwerkesgeländes.

 

Im Zuge der Bearbeitung stellte sich eine Auslagerung in den Hafen wegen der hohen Kosten als finanziell nicht machbar heraus, so dass nur ein neuer Bahnübergang in Frage kam. Allerdings ergab sich im Rahmen der weiteren Planung auch die Notwendigkeit, eine zusätzliche Anschlusslösung für das sog. „Heyden-Gleis“ 400 m weiter südlich zu finden. Der Wunsch der Stadt dieses bahneigene Gleis als Option für die Zukunft aufrechtzuerhalten und als städtisches Industriestammgleis ggf. weiter zu betreiben, sollte in die Gleisplanungen mit einfließen.

 

Eine Abklärung mit dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht ergab im Oktober / November 2006 die eindeutige Aussage, dass zwei höhengleiche Bahnübergänge eines Privatgleises und eines Industriestammgleises über die Ostumgehung im Abstand von 400 m nicht genehmigungsfähig sind. Der Landesbevollmächtigte verlangte die Zusammenfassung der beiden Bahnübergänge zu einem einzigen Übergang. Eine gemeinsame Andienung sowohl des „Heyden-Gleises“ als auch des Kalkwerkgeländes ist jedoch nur über den südlicheren der beiden Bahnübergänge möglich. Eine Vorabklärung dieser Anbindung des Kalkwerksgeländes Anfang November 2006 mit der Fa. Walhalla Kalk ergab zunächst keine gravierenden Einwände, so dass diese Lösung in die Planfest­stellungsunterlagen eingearbeitet werden konnte.

 

 

 

Verkehrliche Ausgangsituation

 

Die 2-spurige, teilweise kreuzungsfrei geführte städtische Ostumgehung östlich der Bahnstrecke Regensburg-Hof und der Konradsiedlung ist eine sehr wichtige Ergänzung des städtischen Straßennetzes, welche die Schwabelweiser Brücke / Walhalla Allee und Donaustaufer Straße (St 2125) im Süden mit der Bundesstraße B 16 und der Kreisstraße R 6 im Norden verbindet und so die Verkehrskonzentration auf den hoch belasteten nördlichen Einfallstraßen und die daraus resultierenden Schleichverkehre durch die Konradsiedlung vermindert. Sie verbindet die wichtigen Gewerbegebiete und Einkaufsmöglichkeiten im Osten von Regensburg direkt mit der B 16 Richtung Bayerischer Wald.

 

Die Ostumgehung dient als städtische Verteilerschiene, auf der auch die Verkehre zwischen der B 16 (aus / in Richtung Cham) und den vor allem im Südosten der Stadt gelegenen Gewerbegebieten leistungsfähig abgewickelt werden können. Sie hat Entlastungswirkung für die Konradsiedlung und die Grünthaler Straße.

 

Die nähere Darstellung der Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme ist unter Berücksichtigung der Aussagen im Verkehrsentwicklungsplan und in der Verkehrs­untersuchung Großraum Regensburg dem beiliegenden Erläuterungsbericht, Kap. 2, zu entnehmen.

 

 

Straßenplanung

 

Die Ausbaulänge der Ostumgehung zwischen Walhalla Allee und B 16 beträgt rd. 4,4 km. Hinzu kommen Teilausbauten von Anbindungsstraßen mit zusammen rd. 3,9 km Länge. Von der B 16 bis zur bestehenden Donaustaufer Straße (St 2125) im Süden handelt es sich um den Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße (GVS) mit Umlegung der Kreisstraße RS 6. Im weiteren Ausbauabschnitt werden die Donaustaufer Straße (St2125), die Querverbindungen zwischen der Donaustaufer Straße und der Walhalla Allee sowie ein Teil der Walhalla Allee selbst den neuen Verkehrsanforderungen angepasst.

 

Die Ostumgehung überquert in Zukunft die Bahnstrecke Regensburg-Hof höhenfrei und ersetzt den höhengleichen Bahnübergang der Kreisstraße 6 – Chamer Straße. Die Grünthaler Straße wird über eine Anschlussrampe mit der neuen Ostumgehung verbunden. Dabei entsteht ein signalisierter Anschluss der Verbindungsrampe an die Ostumgehung. Der Knotenpunkt Walhalla Allee / Querspange zur Donaustaufer Straße / Zufahrt Donau-Arena – Parkplatz wird als eine Kombination aus einem untenliegenden Kreisverkehr und einer oben liegenden kreuzungsfreien Direktführung der Walhalla Allee ausgebaut. Der Verkehrsstrom von der Walhalla Allee / Schwabelweiser Brücke zur Donaustaufer Straße / Ostumgehung wird über eine Direktverbindungsrampe höhen- und kreuzungsfrei geführt.

 

Der Ausbauquerschnitt der Ostumgehung sieht eine Fahrbahn mit durchgehend 7,50 m Breite vor. Die Ostumgehung wird auf weite Strecken von einem einseitigen 3,50 m breiten kombinierten Rad- und Gehweg begleitet, der streckenweise auch als Wirtschaftsweg dient.  Im Bereich der Donaustaufer Straße wird dieser Weg auch beidseits angelegt. Wo immer es möglich ist, erhält die Ostumgehung beidseitige Baumgräben mit 3,50 m Breite. Ein vierspuriger Ausbau ist auch künftig nicht vorgesehen.

 

Insgesamt sind im Trassenverlauf der Ostumgehung 8 Brücken bzw. Unterführungs­bauwerke erforderlich.

 

Die näheren Angaben und weiteren Details zur Straßenplanung können den beigefügten Straßenplänen und Straßenquerschnitten sowie dem ebenfalls beiliegenden Erläuterungs­bericht entnommen werden.

 

Folgemaßnahmen

 

Grunderwerb

 

Für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme muss in privates Eigentum eingegriffen werden. Das Planfeststellungsverfahren ist die rechtliche Grundlage für den Grunderwerb. Es werden Verhandlungen mit den Grundeigentümern geführt, mit dem Ziel, den erforderlichen Flächenerwerb für den Straßenausbau einvernehmlich zu regeln.

 

Grünausgleich

 

Die Baumaßnahme führt zu Eingriffen in einzelne Biotopflächen entlang der bestehenden Eisenbahn- und Straßenböschungen, in die straßenbegleitenden Grünflächen mit Baumbestand und in landwirtschaftliche Nutzflächen. Neben der Gestaltung der Straßenbereiche – wo immer dies möglich ist – mit beidseitigen Grünstreifen, sieht der landschaftspflegerische Begleitplan auch Ausgleichmaßnahmen nordwestlich des Naturschutzgebietes / Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) „Brandlberg“ vor. Da die Straßentrasse an dem gemeldeten FFH-Gebiet in einer Entfernung von über 300 m vorbeiführt, wurde auch eine FFH-Vorprüfung von Büro „Flora + Fauna“, Regensburg durchgeführt, die keine erheblichen Auswirkungen auf die unter besonderem Schutz stehenden Lebensräume und Arten nachweist.

 

Altlasten

 

Im Ausbaubereich sind 4 Altlastenverdachtsflächen vorhanden (siehe Ausschussbericht vom 16. Mai 2006). Während von drei dieser Flächen keine größeren Probleme für das Bauvorhaben ausgehen, ist eine Verdachtsfläche im Bereich der Donauarena problematischer; die in der Rampe zum Parkplatz der Donauarena eingebaute Schlacke muss entfernt werden.

 

Die abfallrechtlichen Konsequenzen aus diesen Altlasten sind im Erläuterungsbericht dargestellt und sind bei der Umsetzung der Baumaßnahme zu beachten.

 

Lärmschutzmaßnahmen

 

Der Ausbau der Ostumgehung zwischen der Walhalla-Allee und der B 16 ist im Wesentlichen ein Straßenneubau. Aufgrund dieser Sachlage ist Lärmvorsorge gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) auf der Basis der Verkehrsbelastung des Jahres 2020 erforderlich.

 

Außerdem müssen für die Konradsiedlung der Straßen- und Schienenlärm überlagert werden. Ein Schallschutz für die Konradsiedlung gegenüber diesem überlagerten Lärm auf der Basis der Lärmsanierungs­grenzwerte ist zusätzlich erforderlich.

 

Zum Schutz der Konradsiedlung vor dem Schienenlärm wird die oben bereits dargestellte, rd. 1450 m lange Schallschutzwand westlich der Bahnstrecke gebaut (Schutzhöhe 2,5 m). Zum Schutz vor dem Straßenlärm wird für die Konradsiedlung zum anderen eine 7,50 m hohe und ebenfalls rd. 1450 m lange Wall-Wand-Kombination westlich der neuen Straße errichtet.

 

Das aus den schalltechnischen Voruntersuchungen bereits bekannte Ergebnis, dass der Ortsteil Brandlberg sowohl aufgrund des Straßenverkehrslärm als auch wegen des Schienenverkehrslärms keinen Anspruch auf Schallschutz hat, wurde durch das endgültige Schallschutzgutachten bestätigt.

 

Das für die Planfeststellung erstellte Schallschutzgutachten vom Büro Müller BBM, München liefert einen umfassenden Überblick über die Gebäude / Immissionsorte im Bereich der Ostumgehung. Insgesamt wurden rd. 160 Gebäude in die Untersuchung mit einbezogen – unter Berücksichtigung aller Stockwerke. Für einige Gebäude wurde ein grundsätzlicher Anspruch auf zusätzlichen passiven Schallschutz festgestellt - über den aktiven Lärmschutz hinaus.

 

Ob und bei welchen Gebäuden bzw. Stockwerken und Räumen dieser grundsätzliche Anspruch am Ende zu einem tatsächlichen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und damit auf Kostenerstattung für passive Schallschutzmaßnahmen führt, hängt von den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses und von der anschließenden Detailprüfung der Nutzungen der betroffenen Gebäude / Räume bzw. der Qualität der ggf. bereits vorhandenen Schallschutzfenster ab.

 

Meteorologie

 

Das Vorhaben selbst ist aus meteorologisch-klimatischer Sicht unbedenklich. Eine Verschlechterung der lokal klimatischen Verhältnisse ist nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Bereich „Klima“ aufgrund der Maßnahme sind auszuschließen.

 

Aus der klimatischen Untersuchung des TÜV Süd, München, ergibt sich auch keine Notwendigkeit, zusätzliche kleinräumige lokale Strömungseffekte für das lufthygienische Gutachten mit zu berücksichtigen. Es liegen keinerlei besondere meteorologischen Verhältnisse vor, die in der lufthygienischen Untersuchung durch eine gesonderte Modellierung im Planzustand zu berücksichtigen wären. Aus meteorologischer Sicht ergibt sich für angrenzende Siedlungsbereiche keine Verschlechterung der herrschenden Situation.

 

Die meteorologische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bereich östlich der Bahnlinie schon derzeit für die Frischluftzufuhr im Bereich Wutzlhofen / Konradsiedlung keine wesentliche Bedeutung hat. Relevanter für die Frischluftzufuhr in diese Gebiete sind eher schwache Kaltluftzuflüsse vom Mühlberg / Sallerner Berg.

 

Lufthygiene

 

Die lufthygienische Untersuchung des TÜV Süd, München, hinsichtlich der Luftschadstoffe Benzol, Stickstoffoxide und Feinstaub ergab für das Prognosejahr 2020 eine deutliche Unterschreitung der relevanten Jahresmittelwerte gemäß 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft).

 

In Abschnitten ohne Randbebauung (Bereiche nördlich der Konradsiedlung, in Richtung Brandlberg, im Kalkwerksgelände, an der Querspange zur Walhalla Allee und an der Walhalla Allee selbst) liegen die Zunahmen der Immissionen aufgrund der im offenen Gelände günstigeren Luftaustauschbedingungen bereits wenige Meter neben der Straße im Jahresmittel deutlich unter einem Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Damit liegt die Belastung z.B. der Sportplätze an der Grünthaler Straße praktisch auf Höhe der Vorbelastung ohne Ostumgehung.

 

In Bereichen mit Randbebauung (Bereiche an der Coburger Straße, in Richtung Konradsiedlung und an der Donaustaufer Straße) führen die wegen der an die neue Straße heranrückenden Baukörper verschlechterten Luftaustauschbedingungen zu erhöhten Immissionsbelastungen. So erhöht sich z.B. am Ostrand der Konradsiedlung die Stickstoffdioxidbelastung von heute 23 µg/m3 auf 25 µg/m3 im Jahr 2020 und die Feinstaubbelastung von heute 22 µg/m3 auf 23 µg/m3 im Jahr 2020. Die Grenzwerte (Jahresmittelwerte) liegen bei beiden Luftschadstoffen bei 40 µg/m3. Der Benzolwert liegt heute und in Zukunft bei 1 µg/m3. Der Grenzwert beträgt hier 5 µg/m3 im Jahresmittel. Aufgrund dieser Anstiege der Belastungswerte um weniger als 10 % und wegen der deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte, kann man von einer tolerablen Erhöhung der Belastung sprechen.

 

Im Fall der Konradsiedlung ist die Wirkung der 7 m hohen Lärmschutzanlage, die auch eine Abschirmung gegen Luftschadstoffe bewirkt, nicht berücksichtigt, so dass hier der Anstieg der Luftschadstoffe tatsächlich sogar noch geringer ausfallen dürfte.

 

Rechtsverfahren

 

Beim Bau der Ostumgehung handelt es sich zwischen B 16 und Donaustaufer Straße (St 2125) um den Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße. Im Anschluss daran wird die Donaustaufer Straße (St 2125) umgebaut und verbreitert. Dies ist die wesentliche Änderung einer Staatsstraße.

 

Gemäß Art. 36 Bayer. Straßen- und Wegegesetz ergibt sich aus diesen Tatbeständen die Notwendigkeit einer Planfeststellung der neuen Ostumgehung nach Bayer. Straßen- und Wegegesetz.

Der Ausschuss empfiehlt beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Die Entwurfs-/Genehmigungsplanung (Stand 24. November 2006) für die Ostumgehung (GVS) zwischen der Walhalla Allee und der Bundesstraße 16 wird beschlossen.

 

2.         Die Entwurfs-/Genehmigungsplanung ist fertigzustellen und anschließend ist bei der Regierung der Oberpfalz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Art. 36 BayStrWG für den Neubau der Ostumgehung (GVS) zwischen Walhalla-Allee und B 16 zu beantragen .


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OU_LP-5000 (5012 KB)    
Anlage 2 2 OU_Plan-E-E (154 KB)    
Anlage 3 3 OU_Plan-F-F (162 KB)    
Anlage 4 4 OU_Plan-J-J (137 KB)    
Anlage 5 5 OU_Erläuterungsbericht (454 KB)