Vorlage - VO/22/19211/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 01.06.2022 bis zum 05.07.2022 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und dreientscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fallen (Anlagen 1 - 5).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt              587.400,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt              400.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              430.000,00 €

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 01.06.2022 bis zum 05.07.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 6).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              75.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              94.600,00 €

 

 

3.)   Von Direktorium 1 wurde in der Zeit vom 01.06.2022 bis zum 05.07.2022 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO eine Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 7).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              100.000,00 €.

 


  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 5 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              587.400,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              400.000,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              430.000,00€

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben, Mehreinnahmen und die Deckungsreserve als auch durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 6 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 169.600,00 €.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 7 beschriebenen Dringlichen Anordnung i. H. v. insgesamt 100,00,00 €.

 


Anlagen: 7

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_7701_5310_AfVFB am 28-07-2022_Anlage-1 (162 KB)    
Anlage 2 2 xMB_0_7721_5433_AfVFB am 28-07-2022_Anlage-2 (138 KB)    
Anlage 3 3 xMB_1_1313_9501_AfVFB_28-07-2022_Anlage-3 (137 KB)    
Anlage 4 4 xMB_1_4641_9423_AfVFB_28-07-2022_Anlage-4 (77 KB)    
Anlage 5 5 xMB_1_5801_95831_AfVFB_28-07-2022_Anlage-5 (78 KB)    
Anlage 6 6 xBekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_AfVFB-28-07-2022_Anlage-6_1xls (81 KB)    
Anlage 7 7 xBekanntgabe Dringl_Anordnung_Anlage 7 (301 KB)