Vorlage - VO/22/19261/DB1  

 
 
Betreff: Festsetzung von Nutzungsentgelten für den Raum für Engagement am St.-Kassians-Platz 5
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg mietet vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 im Rahmen der EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU) Räumlichkeiten am St.-Kassians-Platz 5, 93047 Regensburg an. Diese sollen Vereinen, Initiativen und Selbsthilfegruppe als Gemeinschaftsräume zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Stadt Regensburg mietet die Räumlichkeiten entsprechend der Fördervoraussetzung zu vergünstigten Konditionen an. Für die Nutzung durch die Vereine, Initiativen und Selbsthilfegruppen werden Nutzungsentgelte festgesetzt. Diese richten sich nach Dauer und Regelmäßigkeit der Nutzung.

 

Die Ladeneinheit verfügt über eine Gesamtfläche von 130 Quadratmeter und ist unterteilt in die ehemalige Verkaufsfläche und ein kleines Nebenzimmer mit Teeküche. Die Koordination der Räume übernimmt das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE).

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg setzt die Nutzungsentgelte für den Raum für Engagement am St.-Kassians-Platz 5, gemäß den in der Anlage beigefügten Nutzungsrichtlinien, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses sind, fest.

 


Anlagen:

 

Nutzungsrichtlinien für den Raum für Engagement am St.-Kassians-Platz

Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Nutzungsrichtlinien Raum für Engagement St.-Kassians-Platz (163 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Klimavorbehalt (1994 KB)