Vorlage - VO/22/19275/DB1  

 
 
Betreff: Bericht und Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
2. Bürgermeister Artinger
3. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Einleitung

 

Die Stadt Regensburg befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit den Themen Energie und Klima. Verwiesen sei hier exemplarisch auf die grundsätzlichen Beschlussvorlagen zum Energienutzungsplan für die Stadt Regensburg (VO/14/09919/66, Juni 2014), zum Leitbild Energie und Klima (VO/17/12956/31, März 2017) sowie zum Green Deal Regensburg (VO/21/18061/D3, Juli 2021).

 

Im Green Deal hat sich die Stadt Regensburg im Sommer 2021 ambitionierten Klimazielen verschrieben. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, definiert und ergreift die Stadt hinsichtlich Energie und Klima entsprechende Ziele, Strukturen und Maßnahmen (im Auszug):

 

1. Im Rahmen des Green Deal Regensburg setzt sich die Stadt das Ziel die Treibhausgasemissionen um 65% gegenüber 1990 bis 2030 zu reduzieren. […]

 

2. Instrument zur Erreichung der gesetzten Klimaziele ist der Aktionsplan Energie und Klima (APEK). […]

 

3. Städtische Gebäude sind bei Neubauten und Generalsanierungen grundsätzlich mit Photovoltaik sowie weiteren regenerativen Energien auszustatten, sofern dies rechtlich zulässig ist. […]

 

4. Der städtische Gebäudebestand unterliegt ebenfalls dem 65% Ziel sowie dem Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030. Dafür entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept, um für den Zeitraum bis 2030 die jährlichen Maßnahmen gebäudespezifisch zu definieren (insbesondere zur Wärmeversorgung, dem Einsatz von Photovoltaikanlagen und dem Umgang mit der Gebäudehülle).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss der laufenden Untersuchung aller städtischen Liegenschaften, hinsichtlich ihrer Eignung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen, eine Umsetzungskonzeption zu erstellen

 

6. Die Stadt Regensburg beauftragt die Erstellung eines Wärme- und Stromkonzeptes auf Basis erneuerbarer Energien für die Gesamtstadt. Dieses Konzept muss konform dem 65% Ziel erstellt werden.

 

7. Die Stadt Regensburg beauftragt die Erstellung eines CO2-Reduzierungskonzepts im Bereich Mobilität zur Erreichung des 65% Klimazieles.

 

 

Mit den vorgenannten Festlegungen kommt die Stadt Regensburg ihrer Vorbildfunktion und Vorreiterrolle im Bereich Energie und Klima nach und ist in der täglichen Ausrichtung des Verwaltungshandelns bereits auf einen energie- und ressourcenschonenden Umgang bedacht. Sie leistet damit ihren Beitrag, um die weltweiten Klimaziele (Pariser Abkommen) zu erreichen und unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden.

 

Die aktuelle geopolitische Lage, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Ukraine- Krise, und die damit einhergehenden (Preis-)Entwicklungen im Energiesektor sowie Verknappung des Angebots an einzelnen Energieträgern, beschleunigt den allseitigen Handlungsdruck nochmals erheblich. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe“ des Notfallplans Gas (Stufe 2 von 3) ausgerufen. Dies hat die Stadt Regensburg dazu veranlasst, weitere kurzfristig umsetzbare Einsparmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

 

Mit dieser Vorlage soll zunächst über die aktuelle Lage berichtet werden, soweit dies aufgrund der sich täglich veränderten Rahmenbedingungen derzeit verlässlich möglich erscheint. Zudem werden Maßnahmen zur Energieeinsparung der Stadt Regensburg aufgezeigt, die bereits laufenden bzw. kurzfristig umgesetzt wurden, ebenso wie solche Maßnahmen, die aktuell noch geprüft werden bzw. vor einer Umsetzung stehen. Zudem werden Schritte aufgezeigt, die für eine mögliche weitere Eskalationsstufe anzudenken und vorzubereiten sind - z.B. bei Ausrufen der „Notfallstufe“ des Notfallplans Gas (Stufe 3 von 3).

 

 

Bericht zum aktuellen Sachstand am Energiemarkt

 

Die Gas- und Strompreise sind bereits während der Corona-Krise rasant gestiegen. Dieser Aufwärtstrend wurde durch die Ukraine-Krise nochmals befeuert und trägt wesentlich zur derzeitigen hohen Inflationsrate von etwa 8 % bei. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer hat im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz im Juli 2022 die erwarteten Mehrausgaben für Haushaltsenergie im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 für alle Haushalte aufgezeigt. Bis dato seien bereits ca. 702 € Mehrausgaben im Vergleich zu 2021 einzusetzen. Der GdW rechnet im Schnitt in einem unteren Szenario bis zum Jahresende 2022 nochmals mit einer knappen Verdoppelung der Mehrausgaben auf ca. 1.361 € für das gesamte Jahr 2022, in einem oberen Szenario mit Mehrausgaben pro Haushalt in Höhe von ca. 3.799 €.

 

Ein Ausblick auf die Preisentwicklung für die Jahre 2022 und 2023 im Bereich Gas und Strom bei der REWAG kann derzeit – wenn überhaupt – nur im „unteren Szenario“ überschlägig angestellt werden. Hier rechnet die REWAG für 2022 bezogen auf das Basisjahr 2020 mit Mehrausgaben in Höhe von ca. 300 € pro Haushalt; für das Jahr 2023 dann mit einem deutlicheren Durchschlagen der aktuellen Preise und somit Mehrausgaben von ca. 1.500 € pro Haushalt (unterstellter Haushaltsverbrauch von 2.920 kWh Strom und 22.593 kWh Erdgas p.a.). Dabei geht die REWAG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sich die genannten Kostengrößen, u.a. aufgrund der Belastungen aus Steuern, Abgaben und Umlagen, noch erheblich erhöhen werden.

 

Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für alle Stromlieferstellen der Stadt Regensburg sowie des Theaters beliefen sich auf rund 4 Mio. Euro brutto p.a. Hier ist bei konstantem Abnahmeverhältnis und unveränderten Abgaben und Steuern mit mindestens einer Verdoppelung zu rechnen.

 

Bei der Bewertung dieser Ausführungen ist zu beachten, dass mit Ausrufen der zweiten Stufe „Alarmstufe“ des Notfallplan Gas die BNetzA eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland feststellen kann, wodurch die Kosten der Ersatzbeschaffung auf die Letztverbraucher weitergegeben werden können (direkt oder per Umlage). Diese Feststellung steht noch aus, sodass auch der Mechanismus kurzfristiger Preisanpassungsmöglichkeiten noch nicht scharf geschaltet wurde. In der nächsten „Notfallstufe“ als letzte Eskalation könnte der Bundeslastverteiler unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit und gegen finanzieller Entschädigung Gasverbräuche unterbinden. Auf Bundesebene werden weitere Instrumente erarbeitet, z.B. die Ausschreibung von Gasreduktionen.

 

Nach § 53a EnWG haben Gasversorgungsunternehmen die Belieferung von

 

  • Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird,
  • grundlegenden sozialen Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz,
  • Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne der Nummern 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird,

 

sicherzustellen.

 

Bei Kunden mit standardisierten Lastprofilen handelt es sich um solche, deren Erdgasverbrauch unterhalb von 1.500.000 kWh p.a. liegt. Aktuell wird allerdings darüber diskutiert, ob der Kreis der schützenswerten Kunden so beibehalten werden kann oder ob auch die Interessen von Industrieunternehmen stärkere Berücksichtigung finden müssen, da im Falle ihrer Nichtversorgung mit Gas massive wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind.

 

Die Preisentwicklung bleibt damit nur schwer vorhersehbar. Aufgrund der erheblich gestiegenen Einkaufspreise wird auf Bundesebene mit Liquiditätsengpässen bei den Stadtwerken und Energieversorgung gerechnet. Politische Diskussionen über einen entsprechenden Rettungsschirm sind bereits angelaufen und verdeutlichen die dramatische Lage.

 

 

Überblick über die Energieeinsparmaßnahmen in Regensburg

 

Die nachfolgende Übersicht über Maßnahmen zur Energieeinsparung orientieren sich einerseits an einer vom Deutschen Städtetag veröffentlichten generellen Sammlung möglicher Einsparmaßnahmen vom 7.7.2022 (Anlage „Dt. Städtetag“). Andererseits ist diese u.a. Ausfluss der Ergebnisse des Runden Tisches „Sofortprogramm Energie und Mobilität“, zu dem Frau Oberbürgermeisterin aufgrund der Brisanz der Themen „Gasknappheit“ und „Energieeinsparungen“ bereits am 29. März 2022 innerhalb der Stadtverwaltung und deren Beteiligungen geladen hatte.

 

Seither prüfen die städtischen Fachämter und Tochtergesellschaften fortlaufend und intensiv mögliche Einsparmaßnahmen auf deren Umsetzbarkeit und jeweilige Sinnhaftigkeit. Soweit verlässliche Einsparprognosen möglich sind, werden diese angegeben.

 

 

 

Einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung

 

1)  Einrichtung eines Krisenstabs „ARGE Energiekrise“

 

Nachdem die erste Stufe „Frühwarnstufe“ des Notfallplans Gas durch die Bundesregierung am 30. März 2022 ausgerufen worden war, hat sich u.a. der Katastrophenschutz der Stadt Regensburg sofort mit der Versorgungssicherheit der kritischen Infrastruktur befasst.

 

Bedingt durch die Ukraine-Krise kommt es seit einigen Wochen zu reduzierten Gaslieferungen und damit einhergehenden Engpässen bei der Energieversorgung. Nach Auffassung der Energieversorger ist nicht auszuschließen, dass sich dies in den kommenden Wochen weiter verschärfen wird. Davon wären neben der Wirtschaft und privaten Haushalten auch die kritische Infrastruktur (Krankenhäuser, Senioren-/Pflegeeinrichtungen, usw.) betroffen. Nach Aussage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz als auch der Energieversorger ist die Lage als sehr ernst einzustufen.

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, seitens der Stadt Regensburg im jetzigen Stadium eines drohenden Energieengpasses alle Möglichkeiten der Energieeinsparung der öffentlichen Hand zu prüfen, frühzeitig in Kontakt mit in Regensburg angesiedelten Industriestandorten aufzunehmen und Vorbereitungen / Maßnahmen für eine Gasmangellage in Regensburg abzustimmen. Um dies effizient durchführen zu können, wurde die „Arbeitsgemeinschaft Energiekrise“ einberufen. Die REWAG, weitere Betreiber kritischer Infrastruktureinrichtungen sowie eine Vertretung der Regierung der OPf. werden bei Bedarf hinzugezogen.

 

Die REWAG steht unabhängig hiervon mit der Verwaltung sowie mit Verbrauchen aus Industrie und Gewerbe, die ggf. von einem Gas-Stopp durch die Bundesnetzagentur betroffen wären, im ständigen beratenden Austausch.

 

 

2)  Absenkung der Wassertemperaturen und sonstige Maßnahmen in den städtischen Bädern und Arenen

 

Das Stadtwerk Regensburg und die REWAG mit sämtlichen Verbundunternehmen sind nach DIN EN ISO 50001 Energiemanagement und DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement zertifiziert, d.h. allein in Folge der Zertifizierungsprozesse wurden bereits maßgebliche Einsparmaßnahmen umgesetzt. Zudem wurde mit dem Stadtwerk Regensburg bereits zum 1. April 2022 Energiesparmaßnahmen insbesondere in den städtischen Bädern umgesetzt. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt und damit unter den allerersten Städten in Bayern wurden die Wassertemperaturen in den Becken abgesenkt sowie Spül- und Duschintervall reduziert. Die Außenbecken werden derzeit rein durch die Sonne beheizt. Die Eisbereitungswassertemperatur in der Donau-Arena wurde auf 25º C erhöht, die Schneegrube nur noch per Abwärme beheizt. Die Beleuchtung in den Parkhäusern / Tiefgaragen wurde reduziert (50 %-Schaltung). Erweiterte Maßnahmen sind in Untersuchung und werden ggf. fortlaufend umgesetzt. Insbesondere die Absenkung der Wassertemperaturen in den beheizten Becken weist pro eingesparten Temperaturº C eine erhebliche Einsparwirkung auf.

 

Für eine situationsangepasste Eskalation liegen Maßnahmenlisten vor, die ab hier in der Regel nur noch mit spürbaren Einschränkung im Angebot des Stadtwerks einhergehen könnten. Diese reichen von der Reduzierung bis Einstellen des Wellen- oder Saunabetriebs, über die Außerbetriebnahme einzelner Becken bis zur vollständigen Nichtbedienung einzelner Buslinien.

 

 

3)  Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden

 

Das Amt für Gebäudeservice wird in einem ersten Schritt die Warmwasserbereitung außerhalb von Wasch- und Duschplätzen (dort ist auch warmes Wasser nach ASR A 4.1 „Sanitärräume“ grds. sicherzustellen) abstellen. In der weiteren Eskalationsstufe würde die Warmwasserbereitung auch in weiteren Bereichen (z.B. Duschen) nach Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Aufsichtsstellen abgestellt werden.

 

 

4)  Lüftungsanlagen

 

Die städtischen Lüftungsanlagen wurden standardmäßig bis zum Beginn der Heizperiode außer Betrieb genommen, wo eine ausreichende Fensterlüftung möglich ist und aufgrund der Pandemie keine Kontraindizierung gegeben war. Von einer generellen Versetzung der Raumlüftungsanlagen in den Normalzustand vor der Pandemie hinsichtlich Laufzeit und Luftmenge in Abhängigkeit von Raumkategorien sowie der Abschaltung von mobilen Luftreinigungsgeräten (vgl. Anlage „Dt. Städtetag“) sollte derzeit Abstand genommen werden. Aufgrund der pandemischen Lage wird hier der Sicherheit für Kinder sowie Betreuungspersonal der Vorrang eingeräumt. Unbenommen bleibt es im Einzelfall, die Raumlüftung sowie mobile Luftreinigungsgeräte anhand der konkreten Umstände vor Ort (zeitweise) abzuschalten. Ob in einer Eskalationsstufe eine abweichende Bewertung angezeigt ist, wird von der Verwaltung in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsträgern sowie dem Gesundheitsamt abgestimmt.

 

 

5)  Straßenbeleuchtung

 

Die Straßenbeleuchtung der Stadt Regensburg wird entsprechend des laufenden Austauschprogramms bereits seit vielen Jahren sukzessive auf energiesparende LED-Technik umgestellt (vgl. Maßnahmenbeschlüsse etwa im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen von 27.03.2012). Die Umstellung ist bereits zu etwa 50 % abgeschlossen und wird weiter forciert.

 

Ferner wird die nächtliche Beleuchtung durch Signal der REWAG bereits zwischen 21.00 und 6.00 Uhr gedimmt. Es wird empfohlen, die Schalt- und Dimmzeiten in den hellen Sommermonaten zu erweitern. In den dunkleren Wintermonaten wird hiervon aus Verkehrssicherheitsgründen abgeraten. Die REWAG kann das Steuersignal technisch nicht allein im Stadtgebiet Regensburg abändern. Jede Änderung betrifft auch die Umkreisgemeinden, weshalb eine Abstimmung mit diesen nötig wird.

 

 

6)  Ampelanlagen

 

Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet werden ebenfalls seit Längerem sukzessive auf energieeffiziente LED-Technik umgerüstet (Ausbaustand bereits ca. 50 %). Der Ampelbetrieb wird nachts bereits heute auf das notwendige Minimum beschränkt, soweit dies mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs vereinbar ist. Viele Standorte können so um 21.00 Uhr bzw. 1.00 Uhr abgestellt werden, andere Standorte müssen durchlaufend betrieben werden oder weisen eine Sonderschaltung auf (vgl. Anlage „Ampelanlagen“).

 

 

7)  Innen- und Außenbeleuchtung

 

Auch die Umrüstung der von der Stadtverwaltung betriebenen Innen- und Außenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik wird bereits vollzogen. Eine vollflächige Bestandsaufnahme konnte vor Kurzem abgeschlossen werden. Die Erkenntnisse werden gerade ausgewertet und werden dem Stadtrat zusammen mit einem darauf aufbauenden Umsetzungskonzept für die weitere Umrüstung rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsplanungen vorgestellt.

 

Die Stadt Regensburg wird die nächtliche Beleuchtung mehrerer historische Gebäude, Denkmäler und Wahrzeichen bis auf Weiteres abstellen. Beleuchtungen, die für die Verkehrssicherheit notwendig sind, bleiben hiervon unberührt. Betroffen sind etwa das Alte Rathaus (Ersparnis von ca. 8 kWh / Tag) sowie das Theater, Fassade Bismarckplatz (Ersparnis von ca. 10 kWh / Tag).

 

Zusätzlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa durch Informations-E-Mail fortlaufend sensibilisiert und angehalten, nicht notwendige Beleuchtung bspw. auf den Fluren und Toiletten stets abzuschalten.

 

 

8)  Wartung und Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen

 

Das Amt für Gebäudeservice führt hydraulische Abgleiche in den Heizungssystemen in Vorbereitung auf die Heizperiode regelmäßig im Standardprogramm des Bauunterhalts durch. Auch die Optimierung von Betriebszeiten für Heizungs- und Lüftungsanlagen erfolgt regelmäßig. Aufgrund der aktuellen Umstände werden dabei noch straffere Optimierungsmaßnahmen in dieser Saison angesetzt.

 

 

9)  Energieeffizienz von städtischen Baumaßnahmen

 

Grundlage für die energetische Konzeption städtischer Neu-, Um-, Erweiterungsbauten und Sanierungen sind neben den gesetzlichen Bestimmungen das Leitbild Klima und Energie (2014) sowie der Green Deal (2021) der Stadt Regensburg. Demnach wird bei allen Projekten soweit zulässig ein Maximum an PV-Anlagen in Verbindung mit Dachbegrünung geplant, der Anteil an erneuerbaren Energien bei der Anlagentechnik erhöht und die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Energieeinsparung (ENEV bzw. GEG) deutlich unterschritten:

 

Projekt

Maßnahme

Baujahr

Energiestandard/

Pimärenergiebedarf

Erzielter Vorteil ggü. gesetzl. Vorgaben

Feuerwehrgerätehaus Keilberg

Neubau

2016

166 kWh/(m²·a)

18 % unter EnEV-Anforderung

Feuerwehrgerätehaus Altstadt

Neubau

2017

114 kWh/(m²·a)

19 % unter EnEV-Anforderung

Hauptfeuerwache 1. BA

Neubau

2021

abschließend noch nicht vorhanden

Grundschule Prüfening

Neubau

2012

79 kWh/(m²·a)

36 % unter EnEV-Anforderung

Grundschule Napoleonstein

Sanierung

2016

139 kWh/(m²·a)

32 % unter EnEV-Anforderung

Grundschule Hohes Kreuz

Erweiterung

2016

56 kWh/(m²·a)

56 % unter EnEV-Anforderung

Grundschule Vielfalt Toleranz

Erweiterung

2017

146 kWh/(m²·a)

31 % unter EnEV-Anforderung

Grundschule Kreuzschule mit Hort

Neubau

2020

 

 

Kinderhort

 

31 kWh/(m²·a)

73 % unter EnEV-Anforderung

Schulgebäude

 

39 kWh/(m²·a)

54 % unter EnEV-Anforderung

Turnhalle

 

57 kWh/(m²·a)

63 % unter EnEV-Anforderung

FOS/BOS

Neubau

2016

 

 

Sporthalle

 

116 kWh/(m²·a)

39 % unter EnEV-Anforderung

Schulgebäude

 

47 kWh/(m²·a)

53 % unter EnEV-Anforderung

Jugendzentrum Hohes Kreuz

Neubau

2012

219 kWh/(m²·a)

16 % unter EnEV-Anforderung

Begegnungszentrum Guerickestraße

Neubau

2021

72 kWh/(m²·a)

42 % unter EnEV-Anforderung

Kindergarten Harting

Neubau

2013

107 kWh/(m²·a)

48 % unter EnEV-Anforderung

Kinderhaus Naabstraße

Neubau

2013

Passivhaus/Plusenergie, 11 kWh/(m²·a)

94 % unter EnEV-Anforderung

Kinderhort Steinweg

Neubau

2014

145 kWh/(m²·a)

16 % unter EnEV-Anforderung

Kinderhort Klenzestraße

Neubau

2017

134 kWh/(m²·a)

26 % unter EnEV-Anforderung

Bürgerheim Kumpfmühl

Neubau

2015

Vorgabe war eine Unterschreitung der EnEV von 40 %

 

Damit ist festzuhalten, dass die erforderlichen und empfohlenen Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Baumaßnahmen, verstärkt durch die aktuellen Probleme bei der Energieversorgung, bei den Hochbauprojekten der Stadt Regensburg bereits seit Jahren angewandt werden. Die obige Auflistung zeigt, dass dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz in aller Regel mehr als deutlich unterschritten werden.

 

 

10) Absenkung von Raumtemperatur

 

Die Verwaltung schlägt in Abweichung der bisherigen Dienstanweisung Nr. 60.5 der Stadt Regensburg „Dienstanweisung für die Bedienung und Betriebsführung von technischen Anlagen in allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Regensburg“ vorübergehend zum Beginn der Heizperiode eine weitergehende Absenkung der Raumtemperaturen vor. Diese Maßnahme verspricht pro eingesparten 1º C Raumtemperatur – ebenso wie die Absenkung der Wassertemperaturen in den Bädern - mit das größte Einsparpotenzial aller Maßnahmen. Die EU-Kommission schlägt in der aktuellen Diskussion als konkrete Einsparmaßnahmen Temperaturregulierungen in öffentlichen Gebäuden vor. So sollen öffentliche Gebäude nur noch auf maximal 19 Grad beheizt bzw. auf 25 Grad durch Klimaanlagen gekühlt werden.

 

Diesen Vorschlag der EU greift die Stadt Regensburg auf und schlägt eine Absenkung auf folgende Raumtemperaturen:
 

  • bei Verwaltungsgebäuden: Flure von 12 auf 10º C; Büros von 20 auf 19º C,
  • bei Turnhallen von 17 auf 16º C,
  • bei den Schulen von 20 auf 19º C,
  • für weitere Räume (z.B. Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Kindertagesstätten und -häuser) werden mögliche Temperaturabsenkungen analog geprüft und im Rahmen der laufenden Verwaltung nach Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Aufsichtsstellen umgesetzt.

 

Zudem soll im Rahmen der Optimierung der Heizzeiten die Nacht- und Wochenendabsenkung zeitweise weiter vorverlegt bzw. an den Kernarbeitszeiten orientiert werden (bislang gemäß DA Nr. 60.5 etwa 1 bis 2 Stunden vor Dienstschluss).

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagenen Raumtemperaturwerte im Einzelfall unterhalb von Wertangaben in den vielfältigen bestehenden Regularien liegen können. Der deutsche Arbeitsschutz schreibt in der Arbeitsstättenverordnung für Büroraume bei überwiegend sitzender und leichter Arbeit z.B. 20º C vor, die Sporthallen-DIN-18032-1 empfiehlt mindestens 17º C Raumtemperatur in Sporthallen, etc. Auf die jeweiligen Anforderungen soll im Rahmen der Umsetzung geachtet werden. So hat bspw. die städtische Arbeitssicherheit mitgeteilt, dass die Absenkung in Büroräumen um 1º C gemäß ASR A 3.5 („Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.“) kompensiert werden kann, etwa durch die Empfehlung des Tragens wärmerer Kleidung.

 

Das menschliche Temperaturempfinden ist sehr subjektiv und unterschiedet sich auch bei gleicher Raumtemperatur abhängig von der Umgebung. Ein 19º C warmes Büro fühlt sich daher in einem modernen und gedämmten Neubaukomplex anders an, als in einem historischen Altbau. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme wird auch dieser Faktor beachtet und es muss ggf. im Einzelfall nachgesteuert werden.

 

Die prognostizierten Einsparungen aufgrund der beabsichtigten Temperaturreduzierungen betragen grob überschlägig ca. 2.500.000 kWh Gas (Zeitraum Heizperiode: Oktober 2022 bis April 2023). Dies entspräche einer Ersparnis von umgerechnet ca. 520 Tonnen CO2 und ca. 300.000 € Kosten. Alle Angaben sind sehr grobe Schätzungen, da viele variable Faktoren die tatsächlichen Ergebnisse stark beeinflussen können.

 

 

 

11) Klimatisierung von Räumen

 

Innerhalb der Stadtverwaltung ist eine klassische Klimatisierung (Klimaanlage) nur in wenigen Räumen (z.B. Serverräumen) und am Theater im Bismarckplatz vorhanden. In den Serverräumen ist die Klimatisierung für den Betrieb nötig. Die Klimaanlage im Theater ist derzeit aufgrund der Theaterferien größtenteils ausgeschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gehalten, diese auf maximal 25º C einzustellen. Da die Anlage technisch nicht zentral gesteuert werden kann, erfolgt dies jeweils individuell. Im BVZ ist eine sog. Bauteilaktivierung (keine Klimaanlage) vorhanden. Hier wird ungekühltes Brunnenwasser zur Kühlung verwendet. Weitere Einsparpotentiale sind hier nicht vorhanden.

 

Energieintensive Verhaltensweisen (bswp. der Betrieb persönlicher mobiler Elektroheizgeräte in den Dienststellen) sind zudem bereits gemäß den städtischen Vorgaben, insb. der allgemeinen Geschäftsanweisung AGA, reguliert und nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig.

 

 

12) Home-Office und Öffnungszeiten

 

Die Stadt Regensburg und ihre Töchter ermöglichen bereits seit der Corona-Pandemie sehr großzügig und unbürokratisch erweiterte Home-Office-Möglichkeiten, soweit dies mit einem regulären Dienstbetrieb in den jeweiligen Dienststellen vereinbar ist. Aufgrund der gewonnen positiven Erfahrungen in dieser Zeit wurde bereits eine Neuregelung des Home-Office und Mobilen Arbeitens bei der Stadt Regensburg angestoßen angestoßen und befindet sich derzeit in der Abstimmung. Auch während der laufenden Energiekrise bleibt die flexible Arbeit im Home-Office möglich. Grundsätzlich leistet jedes einzelne Büro, das weniger beheizt wird, einen Beitrag zur Energieeinsparung. Die Spareffekte werden größer, wenn Organisationseinheiten (Sachgebiete, Abteilungen, Ämter) vollständig bzw. koordiniert die Home-Office-Möglichkeiten nutzen. Einzelne Dienststellen prüfen derzeit, ob sie ihre Öffnungszeiten vor oder nach dem Wochenende in Abstimmung mit allen Mitarbeitern derart einschränken, dass die Dienststelle komplett ins Home-Office wechselt. So könnte die Dienststelle über ein langes Wochenende vor Ort geschlossen bleiben und dadurch die Heizung z.B. von Donnerstagnachmittag bis Montagfrüh eingespart werden. Der flexible Umgang mit Home-Office kommt auch bei den städtischen Töchtern entsprechend zur Geltung.

 

Als Eskalationsstufe wird die (zeitweise) Schließung bestimmter und nicht zwingend notwendiger Bereiche geprüft. Etwa eine Schließung fast aller Teile der Verwaltung in den Weihnachtsferien mit reiner Notbesetzung wie im Corona-Lockdown käme in Betracht. Auch eine Beschleunigung der Umsetzung von Rahmenbedingungen, die Home-Office in den Dienststellen im breiterem Umfeld ermöglichen und attraktiv für die Mitarbeiter ausgestalten, wird im Fortgang abgestimmt. Die Funktionsfähigkeit der unabdingbaren Verwaltungsbereiche ist dabei ebenso sicherzustellen, wie alle gesetzlichen Anforderungen im arbeitsrechtlichen Kontext.

 

 

 

 

13) Informations- und Beratungsmaßnahmen der Stadt und der Energieagentur Regensburg

 

Die Stadt Regensburg wird in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachstellen und der Energieagentur Regensburg die Information- und Beratungsangebote für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Regensburger Bevölkerung inklusive Gewerbe und Industrie weiter intensivieren. Über regelmäßige Rundscheiben innerhalb der Stadtverwaltung werden die städtischen Mitarbeiter zum Energiesparen auch im Kleinen angehalten und Ihnen wichtige Tipps für den eigenen Alltag geben.

 

Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen des einschlägigen Personals (insb. Gebäude- und Hausverwaltung, Reinigungsservice) zu Energieeinsparmaßnahmen sowie entsprechende Wartungstätigkeiten findet bereits regelmäßig statt und werden in Anbetracht der derzeitigen Situation nochmals verstärkt. Auch die verstärkte Dokumentation und Kontrolle von Verbrauchswerten wird dabei im Rahmen der Kapazitäten erhöht.

 

Getragen von Stadt und Landkreis Regensburg sowie dem Landkreis Kelheim steht die Energieagentur Regensburg Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen als zentraler und unabhängiger Ansprechpartner bei Fragen rund um Energie und Klimaschutz zur Seite. Mit ihren Angeboten und Dienstleitungen unterstützt die Agentur die regionale Energiewende und den Weg zur Klimaneutralität. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Mobilisierung des regionalen Energieeinsparpotenzials.

 

Für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Energieberatung durch die Energieagentur. Vom einfachen und kurzen persönlichen Gespräch bis hin zum zweistündigen Besuch vor Ort kann diese ganz individuell angepasst werden. Auf die steigende Nachfrage nach Beratungen und die damit verbundene längere Wartezeit reagiert die Energieagentur zusätzlich mit einem neuen Angebot: Seit Juni 2022 steht im Energie-Bildungszentrum um:welt jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr ein Energieberater für allgemeine Fragen rund um Energie- und Haustechnik und Förderungen zur Verfügung. Besucherinnen der um:welt können in dieser Zeit unkompliziert ihre Fragen an die Energieagentur richten. Das Format ist im Rahmen eines Besuchs in der interaktiven Ausstellung geplant und somit an einen Eintrittspreis von 5 € bzw. 3 € (ermäßigt) geknüpft. Darüber hinaus findet jeden ersten Mittwoch im Monat ein Vortrag zu wechselnden Themen statt. Beim nächsten Vortrag am 03.08. dreht sich alles um das Thema „Sanierung“. Mehr Informationen sind unter https://www.um-welt.bayern/dein-besuch/info-tech abrufbar.

 

Ein Auszug:

Viele Tipps können aber auch ohne Beratung schnell und unkompliziert von jedem Einzelnen zu Hause umgesetzt werden. Das Herunterdrehen des Heizungsthermostats um nur ein bis zwei Grad kann fünf bis zu 15 % Energie sparen. Auch die Anordnung der Möbel spielt eine Rolle: Heizkörper sollten immer frei zugänglich stehen, um die Wärmeenergie so effizient wie möglich in den Raum abzugeben. Vor Beginn der Heizperiode lohnt außerdem das Entlüften der Heizkörper. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für ein energiesparsames und nachhaltiges Leben: Zug statt Flieger, Fahrrad statt Auto, ÖPNV statt Stau und öfter mal abschalten.

 

 

 

14) Kälteschutz

 

Aufgrund der bereits eingetretenen und noch drohenden Preissteigerungen im Bereich Energie ist davon auszugehen, dass sozial schwache Haushalte stark beansprucht werden und zum Teil notleidend werden. Spätestens mit Eintritt der nächsten Eskalationsstufe ist damit zu rechnen, dass diverse Haushalte die eigene notwendige Energie- und Wärmeversorgung nicht mehr ausreichend aufrechterhalten können. Da extreme individuelle Folgewirkungen drohen, wird die Stadt Regensburg frühzeitig geeignete Kälteschutzmaßnahmen prüfen (zum Beispiel Einrichtung von „Wärmestuben“).

 

 

15) Sonstiges

 

Die öffentlichen Brunnen werden bereits vor der Frostperiode geschlossen.

 

In Zusammenarbeit mit der Faszination Altstadt e.V. hatte die Stadt geplant, eine Eislaufbahn auf dem Neupfarrplatz im Januar und Februar 2023 bereitzustellen. Hiervon wird aufgrund des hohen Energieverbrauchs der Anlage abgesehen. Derzeit wird ein energieschonendes Alternativangebot geprüft.

 

Die städtischen Computer werden in Kürze zentral gesteuert zum Ende der üblichen Dienst- und Geschäftszeiten heruntergefahren, um einem unnötigen Standby-Betrieb über Nacht vorzubeugen. Dies ist nicht in allen Bereichen umsetzbar, da die Nachtzeiten auch für Wartungs- und Updatearbeiten genutzt werden müssen (z.B. im Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit untersagt). Die städtischen Mitarbeiter wurden bereits per Informationsschreiben sensibilisiert, die IT und Drucker über Nacht richtig vom Netz zu nehmen.

 

Die Ämter für Stadtplanung und Stadtentwicklung beschäftigen sich fortlaufend damit, Energie- und Klimaziele etwa im Bereich der Bauleitplanung noch effektiver umzusetzen. Aufgrund der Klimakrise hat die Bundesregierung Anfang Juli hierzu ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbare Energie angestoßen, dass unter anderem den Ausbau von PV- und Windkraft-Anlagen verbessern soll.

 

Sämtliche Beschlussvorlagen der Stadt Regensburg stehen unter dem Klimavorbehalt.

 

Sämtliche formell vorgeschriebenen Beteiligungen der Personalvertretung steht noch aus. Der Gesamtpersonalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit aber vorab über die Maßnahmensammlung zu dieser Vorlage dem Grunde nach informiert und wird bei der weiteren Umsetzung einbezogen.

 

 

 

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Empfehlungen hinsichtlich städtischer Beteiligungen werden ausgesprochen.
     
  3. Das dargestellte Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung in Regensburg wird beschlossen. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Vorbereitung möglicher Eskalationsstufen entsprechend den Darstellungen im Sachverhalt beauftragt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Dt Städtetag (212 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Ampelanlagen (9364 KB)