Vorlage - VO/22/19288/67  

 
 
Betreff: Erneuerung des Stadtparkbrunnens
Sitzbänke im Rahmen der Förderung REACT-EU
erweiterter Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
21.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

Sachverhalt: 

 

  1.                Ausgangssituation

 

Der Brunnen westlich des Kunstforums Ostdeutsche Galerie (KOG) im Stadtpark ist von Grund auf zu erneuern, da die vorhandene Brunnenstube baufällig und die Brunnentechnik stark verschlissen ist. Des Weiteren entspricht die gesamte Gestaltung nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an die Parkanlage. Die unmittelbare Peripherie des heutigen Brunnens soll zeitgemäß umgestaltet und in das Gesamtgefüge des neun Hektar großen Parks integriert werden.

Gemäß dem Planungsbeschluss (VO/20/16320/67) wurde für den erforderlichen Neubau des Brunnens ein Vergabeverfahren zur Planung eines Brunnenneubaus mit anschließender Realisierung beschlossen, dessen Entwurf vom Landschaftsarchitekturbüro mahl-gebhard-konzepte GmbH, München mit Beschluss vom 23.02.2021 im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz (VO/21/17638/67), vom 25.02.2021 im Stadtrat und vom 09.03.2021 im Bau- und Vergabeausschuss (VO/21/17587/67) beauftragt und sich nach Beschluss (VO/22/18031/67) vom 06.07.2021 derzeit der Umsetzung befindet.

 

Aufgrund der hohen Baukostensteigerungen mussten die im Entwurf vorgesehenen Bänke 2020 auf 2026 verschoben werden.

 

Mit der Nachmeldung des Projektes für die Förderung des EU-REACT-Programms, der bereits in Aussicht gestellten Zusage sowie der damit verbundenen Förderung von 90% der Gesamtprojektkosten, können nun auch die Bänke unmittelbar realisiert werden

 

  1.                Weiteres Vorgehen

 

Ausschreibung der Bänke inkl. erforderlicher Landschaftsbauarbeiten. Anschließend Ausführung der Bänke parallel zu restlichen Abreiten des Brunnenneubaus.

 

  1. Zeitlicher Ablauf

 

08/2022  Ausschreibung Bänke + Landschaftsbauarbeiten

11/2022  Realisierung der Bänke

04/2023  Abschluss der Brunnenneubauarbeiten

06/2023  Abnahme und Schlussrechnung

 

  1.                Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Erneuerung des Stadtparkbrunnens belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf 850.000 €, die Kosten für die Bänke betragen gemäß Kostenberechnung 200.000 €.

Im gültigen Investitionsprogramm 2021-2025 sind bei HHST 1.5801.95830 für die Erneuerung des Stadtparkbrunnens Mittel in Höhe von 850.000 € eingeplant.

r die Errichtung der Bänke werden bei HHST 1.5801.95831 in 2022 Mittel in Höhe von 200.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Der Beschluss über die Mittelbereitstellung erfolgt im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 28.07.2022.

Für die Gesamtmaßnahme ist eine Förderung in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem REACT-EU Programm in Aussicht gestellt.

 

 

 

  1.                Aufnahme der Maßnahme in die EU-Innenstadt-Förderinitiative des Freistaats   (REACT-EU)

 

Der Wiederaufbaufonds der Europäischen Union „Next Generation EU“ stellt den Regionen Europas über das Programm REACT-EU Mittel zur Verfügung, um damit die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den Übergang zu einer nachhaltigen, digitalen und insgesamt zukunftsfähigen Wirtschaft zu unterstützen. Die Mittel aus REACT-EU sollen auch einen substanziellen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzzielen leisten. Der Freistaat Bayern setzt das Programm REACT-EU im bestehenden EFRE-Programm der Förderperiode 2014-2020 um (Operationelles Programm EFRE-IWB 2014-2020 Bayern, Maßnahmengruppe 7.5). Teil des Programms ist eine EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden.

Die Stadt Regensburg hat sich erfolgreich an dem Auswahlverfahren beteiligt und wurde in die Programmkulisse der EU-Innenstadt-Förderinitiative aufgenommen (VO/21/18657/85). Im Rahmen der Bewerbung wurde mittels Interessensbekundung ein Bündel von ausgewählten Maßnahmen zur Stärkung der Regensburger Innenstadt vorgelegt und auf dieser Basis eine Rahmenbewilligung seitens der Regierung der Oberpfalz erwirkt.

 

Die EU-Innenstadt-Förderinitiative bietet für die in die Programmkulisse aufgenommenen Kommunen die Möglichkeit, weitere, zum damaligen Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht näher spezifizierte Maßnahmen, die dem Förderzweck und den Programmzielen von REACT-EU grundsätzlich entsprechen, in die Förderung mit einzubringen. Nach Abstimmung mit der Fördergeberseite wurde von der Regierung der Oberpfalz für die Umsetzung der Maßnahme eine Förderung in Aussicht gestellt und empfohlen, die Maßnahme mit in den Zuwendungsantrag des Maßnahmenbündels der Stadt Regensburg zur EU-Innenstadt-Förderinitiative aufzunehmen.

 

Der Fördersatz im Rahmen der EU-Innenstadt-Initiative (REACT-EU) beträgt einheitlich 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach Einschätzung der Regierung können die mit der Maßnahme verbundenen Kosten grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden; Voraussetzung ist in jedem Falle eine vollständige Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme innerhalb des vorgegebenen Förderzeitraums bis 30. Juni 2023.

 

Eine finale Entscheidung über die Förderung einzelner Maßnahmen im Rahmen der EU-Innenstadt-Förderinitiative, einschließlich der Höhe der jeweiligen förderfähigen Kosten, trifft der Fördergeber im Zuge der Prüfung des Zuwendungsantrags.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Realisierung des Stadtparkbrunnens 

    im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu unternehmen.