Sachverhalt:
Anlass:
Mit Beschluss vom 16.12.2021 (vgl. VO/21/18530/65) wurde der Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg zur Grundinstandsetzung der Oberpfalzbrücke durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK zugestimmt. Aufgrund der Änderung des Brückenquerschnitts sind auch die Rampen der Brücke anzupassen. Die Rampen befinden sich im Eigentum und Unterhalt der Stadt Regensburg. In diesem Zuge wurde bereits darauf verwiesen, dass die Anpassung der Brückenrampen mit einem eigenständigen Maßnahmenbeschluss dem Stadtrat vorgelegt werden,
Der Geh- und Radwegbereich muss an den künftigen Brückenquerschnitt angepasst werden. Der östliche Geh- bzw. Radweg wird sowohl auf der Süd- als auf der Nordseite zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auf eine Breite von 2,75 m + 0,50 m Sicherheitsstreifen, um 0,35 m verschmälert.(Bestand 1,80 m Gehweg und 1,60 m Radweg). Auf der Westseite wird der Gehweg von derzeit 1,80 m zur Brücke hin auf 2,30 m verbreitert und der künftige Radweg wird um den Sicherheitsstreifen von 0,50 m Breite auf 2,10 m aufgeweitet. Zudem soll die Fahrbahndecke auf der Südrampe auf einer Fläche von ca. 350 m² und auf der Nordseite von ca. 1.200 m² erneuert werden.
Die Kosten für die Anpassung der Brückenrampen belaufen sich auf rd. 200.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 – 2026 im UA 6488/09 auf der Haushaltsstelle 1.6488.9519 berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2021 – 2025 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.
Die Anpassungsarbeiten der Brückenrampen sollen im Herbst 2022 im Zuge der Generalinstandsetzung der Oberpfalzbrücke erfolgen.
- 1 - Der Ferienausschuss beschließt:
Im Zuge der Generalinstandsetzung der Oberpfalzbrücke durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK werden seitens der Stadt Regensburg die Brückenrampen entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angepasst.
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