Vorlage - VO/22/19314/67  

 
 
Betreff: Neubegrünung in Teilbereichen der Innenstadt mit mobiler Begrünung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
25.08.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

 

1. Ausgangssituation

 

Die Begrünung mittels mobilen Pflanztrögen in Teilbereichen der Innenstadt soll überarbeitet

und eine Neugestaltung der Flächen mit mobiler Begrünung umgesetzt werden. Die Bereiche

sind aufgrund ihrer exponierten Lage in der Innenstadt für die Aufenthaltsqualität relevant.

 

Standort Maximilianstraße

Ein Begrünungskonzept lag bisher nicht vor. Die Eingangsbereiche der Maximilianstraße

werden temporär in eingeschränktem Umfang mit mobilen Pflanzgefäßen aus Altbeständen

begrünt. Angedacht ist die Begrünung der Maximilianstraße und Abgrenzung als Fußngerzone mittels großen Pflanzkübeln mit Gehölzen. Für die erstmalige Begrünung

der Maximilianstraße werden Standorte für die Pflanzgefäße in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt definiert.

 

Standort Neupfarrplatz

Aktuell werden die Flächen mit nicht mehr zeitgemäßen Terrakottakübeln begrünt. Die Pflanzeinsätze der Kübel weisen aufgrund altersbedingter Abnutzung sehr starke Beschädigungen auf. Der Wechsel der Pflanzeinsätze mit saisonaler Bepflanzung ist nicht arbeitsschutzkonform durchführbar und stellt im öffentlichen Raum für Passanten und Mitarbeiter des Gartenamts ein Sicherheitsrisiko dar. Für die neu angeschafften Pflanzgefäße sollen die bisher genutzten Standorte verwendet und in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt teilweise ergänzt werden. Die Bepflanzung der neuen Gefäße erfolgt als Dauerbepflanzung mit Gehölzen sowie als saisonale Wechselbepflanzung.

 

Standort Marc-Aurel-Ufer

Unterhalb der Thundorfer Straße begrünen bepflanzte Holzkästen die Uferpromenade saisonal. Ursprünglich stammt die Konstruktion in Eigenbauweise aus dem Jahr 2008 und war lediglich für ein einmaliges Event als Dekoration angedacht. Aufgrund der Verwitterung sind die Kästen sehr wartungsintensiv und können die Ansprüche an ein Stadtbild mit entsprechender Aufenthaltsqualität nicht erfüllen. Für die neu angeschafften Pflanzgefäße sollen die bisher genutzten Standorte verwendet und teils ergänzt werden.

 

 

 

 

2. Sachstand

 

Anhand einer Begehung wurden mögliche Standorte für die mobile Begrünung definiert und

in einem Lageplan skizziert.

Die Eigenschaften der mobilen Begrünung wurden anhand folgender Anforderungen klar

definiert.

 

- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

- Einbindung ins Stadtbild entsprechend Materialauswahl

- Transportfähigkeit durch Aufnahmemöglichkeit mit Stapler

- Dauerhaftigkeit (Witterungs-, UV- und Frostbeständig)

- möglichst geringer Unterhalt (austauschbare Gefäßummantelung, Wasserreservoir)

- Höchstmaß an Widerstandsfähigkeit gegenüber Vandalismus

- Nachhaltigkeit durch 100% recycelbare Materialien

- Barrierefreiheit

 

Eine Leistungsaufstellung mit Kostenschätzung wurde vorgenommen. Die Neubegrünung

wird über die EU-Innenstadt-Förderung gefördert.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Im Anschluss an den Maßnahmenbeschluss ist die Ausschreibung anhand benannter

Kriterien vorgesehen. Das Aufstellen der Pflanzgefäße mit anschließender Bepflanzung soll

im Frühjahr 2023 erfolgen. Ein Abschluss der Maßnahme ist aufgrund der Vorgaben der EU-Innenstadt-Förderung spätestens zum 30.06.2023 geplant.

 

 

4. Kostenermittlung

 

he Kostenschätzung, mobile Pflanzgefäße:    148.950,00 EURO (brutto)

he Kostenschätzung, Dauerbepflanzung Gehölz:    24.750,00 EURO (brutto)

he Kostenschätzung, Unterpflanzung Wechselflor:     7.830,00 EURO (brutto)

he Kostenschätzung, Substrat mit Dünger:      3.340,00 EURO (brutto)

he Kostenschätzung, Arbeiten:        5.000,00 EURO (brutto)

Die Kostenschätzung wurde vom Fachamt selbst erstellt.

 

 

5. Finanzierung

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung (vgl. auch Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2022 VO/22/18657/85. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

6. Verzeichnis Anhänge

Anhang 1  Lageplan Maximilianstraße Mitte

Anhang 2  Lageplan Maximilianstraße Nord

Anhang 3  Standortbeschreibung Maximilianstraße

Anhang 4  Lageplan Neupfarrplatz

Anhang 5  Lageplan Unter den Schwibbögen

Anhang 6  Klimavorbehalt Stufe 3

 


Der Ferienausschuss beschließt:

 

1. Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Realisierung der Neubegrünung

    im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu unternehmen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022Aug_MöKo_Mobile Begrünung_Maximilianstraße Mitte (142 KB)    
Anlage 2 2 2022Aug_MöKo_Mobile Begrünung_Maximilianstraße Nord (190 KB)    
Anlage 6 3 Standortbeschreibung MöKo mobiles Grün Maximilianstraße (116 KB)    
Anlage 3 4 2022Aug_MöKo_Mobile Begrünung_Neupfarrplatz (133 KB)    
Anlage 5 5 2022Aug_MöKo_Mobile Begrünung_Unter den Schwibbögen _St.-Georgen-Platz (148 KB)    
Anlage 4 6 Klimavorbehalt Stufe 3, Neubegrünung in Teilbereichen der Innenstadt mit mobiler Begrünung (1994 KB)