Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Die Begrünung mittels mobilen Pflanztrögen in Teilbereichen der Innenstadt soll überarbeitet und eine Neugestaltung der Flächen mit mobiler Begrünung umgesetzt werden. Die Bereiche sind aufgrund ihrer exponierten Lage in der Innenstadt für die Aufenthaltsqualität relevant.
Standort Maximilianstraße Ein Begrünungskonzept lag bisher nicht vor. Die Eingangsbereiche der Maximilianstraße werden temporär in eingeschränktem Umfang mit mobilen Pflanzgefäßen aus Altbeständen begrünt. Angedacht ist die Begrünung der Maximilianstraße und Abgrenzung als Fußgängerzone mittels großen Pflanzkübeln mit Gehölzen. Für die erstmalige Begrünung der Maximilianstraße werden Standorte für die Pflanzgefäße in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt definiert.
Standort Neupfarrplatz Aktuell werden die Flächen mit nicht mehr zeitgemäßen Terrakottakübeln begrünt. Die Pflanzeinsätze der Kübel weisen aufgrund altersbedingter Abnutzung sehr starke Beschädigungen auf. Der Wechsel der Pflanzeinsätze mit saisonaler Bepflanzung ist nicht arbeitsschutzkonform durchführbar und stellt im öffentlichen Raum für Passanten und Mitarbeiter des Gartenamts ein Sicherheitsrisiko dar. Für die neu angeschafften Pflanzgefäße sollen die bisher genutzten Standorte verwendet und in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt teilweise ergänzt werden. Die Bepflanzung der neuen Gefäße erfolgt als Dauerbepflanzung mit Gehölzen sowie als saisonale Wechselbepflanzung.
Standort Marc-Aurel-Ufer Unterhalb der Thundorfer Straße begrünen bepflanzte Holzkästen die Uferpromenade saisonal. Ursprünglich stammt die Konstruktion in Eigenbauweise aus dem Jahr 2008 und war lediglich für ein einmaliges Event als Dekoration angedacht. Aufgrund der Verwitterung sind die Kästen sehr wartungsintensiv und können die Ansprüche an ein Stadtbild mit entsprechender Aufenthaltsqualität nicht erfüllen. Für die neu angeschafften Pflanzgefäße sollen die bisher genutzten Standorte verwendet und teils ergänzt werden.
2. Sachstand
Anhand einer Begehung wurden mögliche Standorte für die mobile Begrünung definiert und in einem Lageplan skizziert. Die Eigenschaften der mobilen Begrünung wurden anhand folgender Anforderungen klar definiert.
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - Einbindung ins Stadtbild entsprechend Materialauswahl - Transportfähigkeit durch Aufnahmemöglichkeit mit Stapler - Dauerhaftigkeit (Witterungs-, UV- und Frostbeständig) - möglichst geringer Unterhalt (austauschbare Gefäßummantelung, Wasserreservoir) - Höchstmaß an Widerstandsfähigkeit gegenüber Vandalismus - Nachhaltigkeit durch 100% recycelbare Materialien - Barrierefreiheit
Eine Leistungsaufstellung mit Kostenschätzung wurde vorgenommen. Die Neubegrünung wird über die EU-Innenstadt-Förderung gefördert.
3. Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Maßnahmenbeschluss ist die Ausschreibung anhand benannter Kriterien vorgesehen. Das Aufstellen der Pflanzgefäße mit anschließender Bepflanzung soll im Frühjahr 2023 erfolgen. Ein Abschluss der Maßnahme ist aufgrund der Vorgaben der EU-Innenstadt-Förderung spätestens zum 30.06.2023 geplant.
4. Kostenermittlung
Höhe Kostenschätzung, mobile Pflanzgefäße: 148.950,00 EURO (brutto) Höhe Kostenschätzung, Dauerbepflanzung Gehölz: 24.750,00 EURO (brutto) Höhe Kostenschätzung, Unterpflanzung Wechselflor: 7.830,00 EURO (brutto) Höhe Kostenschätzung, Substrat mit Dünger: 3.340,00 EURO (brutto) Höhe Kostenschätzung, Arbeiten: 5.000,00 EURO (brutto) Die Kostenschätzung wurde vom Fachamt selbst erstellt.
5. Finanzierung
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung (vgl. auch Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2022 – VO/22/18657/85. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
6. Verzeichnis Anhänge Anhang 1 Lageplan Maximilianstraße Mitte Anhang 2 Lageplan Maximilianstraße Nord Anhang 3 Standortbeschreibung Maximilianstraße Anhang 4 Lageplan Neupfarrplatz Anhang 5 Lageplan Unter den Schwibbögen Anhang 6 Klimavorbehalt Stufe 3
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Realisierung der Neubegrünung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu unternehmen.
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