Vorlage - VO/22/19321/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
25.08.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.07.2022 bis zum 10.08.2022 vier entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ferienausschusses fällt (Anlagen 1 bis 4).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              3.527.000,00 €

 

und im

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen insgesamt              478.000,00 €

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.07.2022 bis zum 10.08.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              28.900,00 €

 

 

3.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.07.2022 bis zum 10.08.2022 Mittelbereitstellungen bzgl. der Rückerstattungen von Zuweisungen einschl. Zinsen genehmigt worden, die gemäß Nr. 6 des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021 (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 6).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              69.256,48 €


  1. Der Ferienausschuss beschließt,

 

 

für die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel

 

im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              3.527.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen -             

i. H. v. insgesamt              478.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen, Minderausgaben als auch durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.

 

  1. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Mittelbereit-stellungen i. H. v. insgesamt 28.900,00 €.

 

  1. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 6 beschriebenen Mittelbereitstellungen bzgl. der Rückerstattungen von Zuweisungen einschl. Zinsen i. H. v. insgesamt 69.256,48 €.

 

 


Anlagen: 6

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_1313_9421_Ferienausschuss_25-08-2022_Anlage-1 (140 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_21302_9420_neu_AfVFB_25_08-2022_Anlage-2 (139 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_8809_93298_Ferienausschuss_25-08-2022_Anlage-3 (144 KB)    
Anlage 4 4 MB_1_8809_94180_Ferienausschuss_25-08-2022_Anlage-4 (142 KB)    
Anlage 5 5 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_FA_25_08_2022_Anlage_5 (75 KB)    
Anlage 6 6 Bekanntgabe_Rückerstattungen-Zuweisungen-Zinsen-2022_FA_25_08_2022_Anlage_6 (83 KB)