Vorlage - VO/22/19331/55  

 
 
Betreff: ESF-Plus-Förderprogramm
"Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit"
5 1/2-jährige Förderphase im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2027

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt ein weiteres ESF-Plus-Modellprogramm im Rahmen von „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ mit einer 5 1/2-jährigen Förderdauer auf. Die Stadt Regensburg hat sich um die Teilnahme erfolgreich beworben und wurde aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Hintergrund der Förderung

 

Jungen Menschen ein Aufwachsen in Sicherheit zu ermöglichen, sie bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und sie auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten, ist primär die Aufgabe der Eltern. Immer dann, wenn Eltern diese Aufgabe nicht (mehr) wahrnehmen können, wollen oder dürfen, kommt die Kinder- und Jugendhilfe zum Tragen. Trotz unterschiedlicher Hilfemaßnahmen haben die Erfahrungen aus den vorangegangenen Förderperioden des ESF gezeigt, dass in den Kommunen nach wie vor ein Bedarf an Angeboten zur Unterstützung junger Menschen an der Schwelle zur Selbständigkeit besteht.

 

Die Jugendsozialarbeit hat auf Grundlage von § 13 Abs. 1 SGB VIII den Auftrag, durch sozialpädagogische Unterstützungsangebote individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung der sozialen Benachteiligungen sowie individuellen Beeinträchtigungen dieser jungen Menschen zu leisten. Sie sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgemäße soziale Integration gelingt, sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.

Mit dem ESF-Plus-Förderprogramm „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 14 bis einschlilich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt. Diese sind zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen.

 

Hierzu gehören insbesondere junge Menschen, die:

  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver)
  • keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere entkoppelte junge Menschen).
  • neuzugewandert sind und besonderen Integrationsbedarf erfordern.
     

Folgende Ziele werden mit dem Modellprogramm verfolgt:

  • junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbstständigen Lebensführung zu begleiten
  • junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen
  • die soziale Integration junger Menschen zu sichern- auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.

 

rderkonzept

 

1. Zielgruppen Care Leaver und entkoppelte junge Menschen

 

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung benötigen (insbesondere Care Leaver) im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, sollen diese Unterstützung auch erhalten. Die Zielgruppe der Care Leaver ist teilweise bei Beendigung der Jugendhilfemaßnahme von Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen.

Diese Zielgruppe ist nicht in die Hilfestrukturen eingebunden, hat teilweise Vorbehalte und eventuell auch schon negative Erfahrungen mit dem Hilfesystem oder den entsprechenden Akteuren gemacht.

Vor allem Wohnungs-/Obdachlose junge Menschen zwischen 18 und 26 sind hier verstärkt in den Fokus zu nehmen und sollen bei ihrem Weg in eine gesicherte Wohnsituation und somit in ein eigenständiges Leben unterstützt werden.

 

2. Förderinhalt der Stadt Regensburg

 

r Regensburg haben sich verschiedene besonders schwierige Unterstützungsbereiche in den letzten Förderjahren ergeben:

 

Wohnprojekte für junge Erwachsene

Es gibt im Stadtgebiet keine altersgerechte Unterbringung für junge wohnungslose Erwachsene, die niederschwellig zur Verfügung steht. Durch das Wohnprojekt „WellKom“, welches seit 2018 von der Kompetenzagentur umgesetzt wird, ist der Bedarf an einem Folgeprojekt weiterhin deutlich geworden. Junge Menschen, die im Wohnprojekt stabilisiert werden konnten und in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert wurden, finden oft trotzdem keine eigene Wohnung. Das Wohnprojekt „WellKom“ soll weitergeführt werden.

 

Dazu soll 2022 das vorhandene Wohnprojekt (5 Plätze) im Michlstift, das durch Don Bosco betreut und begleitet wird, in ein Wohnprojekt mit offenem Wohncharakter integriert werden. Der Träger wird die Begleitung und Betreuung der fünf Plätze weiterhin übernehmen.

Eine Erhöhung der Platzzahl ist nicht vorgesehen.

Eingeplant in den Finanzplan sind 10 Wochenstunden für die pädagogische Arbeit, wie bisher.

 

Notschlafstelle für junge Erwachsene

2024 soll eine Notschlafstelle eingerichtet werden, die ohne große Hürden genutzt werden kann. Junge Erwachsene sollen in der Notschlafstelle übergangsweise unterkommen, wenn sie von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Für die pädagogische Betreuung der Notschlafstelle sind insgesamt 30 Wochenstunden erforderlich. Die Notschlafstelle soll vom Don Bosco Zentrum Regensburg betrieben werden. Ein schlüssiges Konzept soll in den Jahren 2022 und 2023 gemeinsam mit dem Kooperationspartner erarbeitet werden. Eingeplant in den Finanzplan 2024 bis 2027 sind hierfür 30 Wochenstunden für die soz.-päd. Begleitung und Betreuung der Stelle, die der freie Träger übernehmen soll. 

 

Die Wohnprojekte sollen zusammen mit einem erfahrenen Träger der freien Jugendhilfe, des Don Bosco Zentrums in Regensburg, durchgeführt werden. Sowohl das Don Bosco Zentrum als auch die Kompetenzagentur sind in das lokale Netzwerk der Sozialleistungsträger des SGB VIII, II, III und XII eingebunden und bringen jahrelange Erfahrung mit. Die Partner der Jugendberufsagentur des SGB VIII, II, und III stimmen sich engmaschig über die Bedarfe dieser Zielgruppen ab, um die jungen Menschen wieder sozial und beruflich zu integrieren.

 

Zudem wird hier zusammengearbeitet mit dem öffentlichen Träger des Rechtskreises des SGB XII, dem Amt für Soziales, um junge Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren und ihnen Hilfen nach § 67 und 68 anzubieten.

 

Umfang und Höhe der Zuwendung

 

Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2027 im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus dem ESF beträgt 40 %. Grundsätzlich ist der Eigenanteil der Kommune durch eigene öffentliche Mittel zu erbringen.

 

Gegenstand der Förderung sind die Methodischen Bausteine, wie das Casemanagement, niederschwellige Beratung/Clearing und die Erprobung neuer Wohnformen.

 

Zur Umsetzung der methodischen Bausteine sowier die inhaltlichen und administrativen Aufgaben der kommunalen Koordinierungsstelle sind Personal- und Sachausgaben zuwendungsfähig. Hierzu wird ein Pauschalsatz in Höhe von 22 % der direkten förderfähigen Personalkosten gewährt, um die förderfähigen Restkosten abzudecken.

 

Die Aufgaben der Bausteine Casemanagement, niedrigschwellige Beratung/Clearing und der Erprobung neuer Wohnformen sollen durch das vorhandene Personal der Kompetenz-

agentur des Amtes für kommunale Jugendarbeit der Stadt Regensburg und mit Personal des Don Bosco Zentrums wahrgenommen werden.

 

Gesamtkostenübersicht für den Förderzeitraum 1. August 2022 bis 31. Dezember 2027

 

Jahr

Personalkosten

 

 

Verwaltungs-

Kosten

pauschale

(22 %)

 

Gesamt-

Kosten

 

2022

 

     92.256,00 €

 

20.296,32 €

 

 

112.552,32 €

 

rderung

durch ESF:

45.020,93 €

 

 

2023

 

220.400,07 €

 

48.488,02 €

 

268.888,09 €

 

rderung

durch ESF:

106.816,15 €

 

 

2024

 

278.373,93 €

 

61.242,27 €

 

339.616,20 €

 

rderung

durch ESF:

135.107,65 €

 

2025

 

278.373,93 €

 

61.242,27 €

 

339.616,20 €

 

rderung

durch ESF:

135.107,65 €

 

2026

 

 

278.373,93 €

 

61.242,27 €

 

339.616,20 €

 

rderung

durch ESF:

135.107,65 €

 

2027

 

278.373,93 €

 

61.242,27 €

 

339.616,20 €

 

rderung

durch ESF:

135.107,65 €

 

 

Gesamtfinanzierung:

 

Stadt Regensburg, 60 %

 

1.047.637,95 €

 

ESF-Förderung, ca. 40 %

 

   692.267,26 €

 

Gesamtkosten 2022 - 2027

01.08.2022 31.12.2027

 

1.739.905,21 €

 

Der Eigenanteil der Stadt Regensburg wird durch die Kosten für die vorhandenen Personalkapazitäten erbracht. Für die Kosten der Projekte, die vom freien Träger betreut werden, werden entsprechende Mittel in den Haushalt eingeplant.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich an dem ESF-Plus-Förderprogramm „Jugend stärken Brücken in die Eigenständigkeit“ zu beteiligen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ entsprechend des Sachverhalts umzusetzen.

 

 


Anlagen: Dokumentation  - ESF Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“

                             der Förderphase  01.01.2019 bis 30.06.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kompetenzagentur (843 KB)