Vorlage - VO/22/19353/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.09.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.08.2022 bis zum 06.09.2022 fünf entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fallen (Anlagen 1 - 5).

 

Es entfallen auf den

 

Verwaltungshaushalt insgesamt              979.300,00 €

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.08.2022 bis zum 06.09.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 6).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              103.500,00 €

 

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              46.300,00 €

 

und den

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen insgesamt              45.000,00 €.

 

 

 


 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 5 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

 

Verwaltungshaushalt                   i. H. v. insgesamt               979.300,00 €

 

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben, Mehreinnahmen und die Deckungsreserve.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 6 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 194.800,00 €.

 

 

 


Anlagen: 6

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_4534_7701_AfVFB am 28-09-2022_Anlage-1 (140 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_4560_7603_AfVFB am 28-09-2022_Anlage-2 (137 KB)    
Anlage 3 3 MB_0_4560_7605_AfVFB am 28-09-2022_Anlage-3 (139 KB)    
Anlage 4 4 MB_0_4560_7702_AfVFB am 28-09-2022_Anlage-4 (137 KB)    
Anlage 5 5 MB_0_4565_7701_AfVFB am 28-09-2022_Anlage-5 (140 KB)    
Anlage 6 6 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_AfVFB-28-09-2022_Anlage-6 (88 KB)