Vorlage - VO/22/19366/55  

 
 
Betreff: Anpassung der Benutzungsentgelte für die Freizeiteinrichtungen der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg betreibt in eigener Regie die Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest. Beide Häuser besitzen eine für die Selbstversorgung komplett eingerichtete Ausstattung und werden nicht bewirtschaftet. Genutzt werden die Freizeiteinrichtungen hauptsächlich während der Ferienzeiten und an Wochenenden von Trägern der Jugendhilfe, der Jugendarbeit und der Jugendbildung, von Familien, Gruppen, Vereinen und Verbänden für Bildungs- und Freizeitveranstaltungen. Darüber hinaus stehen sie den Schulen, Kindergärten und Horte zur Verfügung. Ziel solcher Einrichtungen ist die Bereitstellung von günstigen Freizeit- und Übernachtungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendgruppen, Familien, Vereine und Verbände.

 

Die im Jahr 1974 geschaffene Jugendfreizeitanlage Haslbach am Brunnholzweg 25 verfügt - neben einer Küche - über sechs Schlafräume mit insgesamt 30 Betten, einen Aufenthaltsraum, zwei Wasch- und Duschräume, Umkleideräume, WC, Kalt- und Warm- wasser, dazu noch ein großgig angelegtes Freizeitgelände mit Spielflächen und wiesen, einem Bolzplatz und zwei überdachten Schwimmbecken. Das Haus ist das ganze Jahr über nutzbar.

 

Die Jugendfreizeitstätte Schwalbennest, Schwalbennest 3, mit Zeltlagerplatz ist von Mitte Mai bis Ende September belegbar. Der Zeltlagerplatz bietet für 40 Personen ausreichend Platz und verfügt über einen überdachten Essplatz. Schwalbennest bietet bei schlechtem Wetter für eine Gruppe mit maximal 30 Personen einen Aufenthaltsraum. Dazu neben der Küche zwei Waschräume und Toiletten. Das weit angelegte Außengelände bietet einen Lagerfeuerplatz, Spielwiesen und zwei überdachte Schwimmbecken für die Freizeit- gestaltung an.

 

Die Fachverantwortung dieser Häuser obliegt dem Amt für kommunale Jugendarbeit. Insgesamt werden die Freizeitstten mit einem relativ geringen Personalaufwand betrieben. Für die Beratung, Belegung, Vertrags- und Rechnungsabwicklung beider Häuser steht von Seiten der Verwaltung ein wöchentliches Stundenkontingent von 3,85 Stunden zur Verfügung. Für Tätigkeiten im Aufgabenbereich des Hausmeisters in der Jugendfreizeitstätte Haslbach ist eine Teilzeitstelle mit 19,25 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit eingerichtet. Für die Jugendfreizeitstätte Schwalbennest sind für diesen Aufgabenbereich während des Saisonbetriebes insgesamt 13,5 Stunden vorgesehen. Die Selbstversorgerhäuser Haslbach und Schwalbennest mit ganzjähriger bzw. saisonaler Nutzungsmöglichkeit lagen im Jahr 2019 bei einem durchschnittlichen Auslastungsgrad von 55 %.

 

Die Benutzungsentgelte der Jugendfreizeiteinrichtungen sollen zum 01.01.2023 neu festgesetzt werden. Die Angleichung der Entgelte dient der Anpassung an das Umsatzsteuergesetz und die allgemein gestiegenen Betriebskosten.

 

Die derzeit geltenden Entgeltsätze stammen aus dem Jahr 2015. Die Freizeitstätten werden als kostenrechnende Einrichtungen geführt, die in den Jahren 2017 bis 2019 im Durchschnitt einen maximalen Kostendeckungsgrad von 17,73 % erwirtschafteten. Das Wirtschaftsjahr 2019 schloss mit einem Gesamtkostenaufwand von 171.514,96 €. Insgesamt konnte ein Ertrag von 28.656,30 Euro erzielt werden. Die Jahre 2020 und 2021 sind nicht vergleichbar, da sie coronabedingt zum großen Teil geschlossen waren.

 

Jugendfreizeitstätte Haslbach/Schwalbennest (UA 4603)

 

 

Jahres-Rechnung

2017

 

Jahres-Rechnung

2018

Jahres-Rechnung

2019

Ertrag

26.514,57 €

29.009,33 €

28.656,30 €

Aufwand insgesamt,

davon

172.414,27 €

137.298,63 €

171.514,96 €

 

Personalkosten

 

 

30.505,28 €

 

23.293,62 €

 

29.541,77 €

Betriebskosten

71.318,67 

61.608,55 €

75.272,24 €

kalk. Kosten

70.590,32 €

75.690,08 €

66.700,95 €

 

Kostendeckungsgrad

 

15,37 %

 

21,12 %

 

16,70 %

 

Wie aus der Aufstellung zu ersehen ist, liegt die Erhöhung der Entgelte auch an den hohen Betriebskosten. Begründet ist dies in den notwendigen betriebstechnischen Unterhaltskosten für die Schwimmbecken der beiden Häuser. Der Betriebsmittelaufwand ist durch die täglichen Messungen der Wasserqualität während der Sommermonate sehr kostenintensiv.

 

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wird eine Anpassung der Entgelte ab 01.01.2023 vorgeschlagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen von Durchschnittswerten der bayernweit vergleichbaren Jugendfreizeitstätten und Zeltlagerplätze mit Selbstversorgungscharakter. Die Tagespauschale bzw. die Entgeltsätze liegen zwischen 7 € und 11 € pro Tag und Teilnehmer. Zudem wird ein Betriebskostenzuschlag erhoben, der die Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Reinigung, u.a. berücksichtigt. Die Bereitstellung von Bettwäsche beträgt pro Garnitur 8 Euro pro Person. Mit der Anpassung der Entgelte werden jährliche Einnahmen von 34.000 Euro erwartet.

 

 

Gemeinnützige Organisationen haben Vorrang vor privaten Nutzern, eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. Private Nutzer können die Freizeitanlage ab 15.1. eines Jahres für das laufende Kalenderjahr buchen.

 

Derzeitige Entgelttabelle:                                   

 

Kategorie

Jugendfreizeitstätte

Haslbach

(Unterkunft mit 30 Betten)

mit überdachten Schwimmbecken

Jugendfreizeitstätte

Schwalbennest

mit überdachten Schwimmbecken

(Zeltlagerplatz für 40 Personen)

 

 

Tagespauschale

 

90 Euro

 

 

80 Euro

 

Tagespauschale mit Übernachtung

 

 

130 Euro

 

110 Euro

 

Betriebskostenzuschlag

pro Tag/Übernachtung

 

 

35 Euro

 

20 Euro

 

Bereitstellung Bettwäsche, pro Garnitur

 

 

6 Euro

 

 

Die Preise gelten pro Tag/Übernachtung.
Absagen oder Terminverschiebungen nach erfolgter Belegungsbestätigung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit das Haus ggf. anderweitig belegt werden kann. Wer es unterlässt solche Veränderungen mitzuteilen, ist zur vollen Zahlung des Tagesentgelts und des Betriebskostenzuschlags verpflichtet.

Absagen bis 3 Monate vor gebuchtem Termin = keine Entgeltberechnung

Absagen bis zu 2 Monate vor gebuchtem Termin = Zahlung von 50 % Pauschale laut Entgelttabelle. 

Absagen innerhalb 2 Monate vor gebuchtem Termin = Zahlung der vollen Pauschale laut Entgelttabelle

Eine Zahlung entfällt, wenn eine Ersatzgruppe den Termin wahrnimmt.

Die Stadt Regensburg behält sich das Recht vor, auch während eines Wirtschaftsjahres die Benutzungsentgelte anzuheben.

 

 

Benutzungsentgelte für die Freizeiteinrichtungen der Stadt Regensburg ab 01.01.2023

 

Kategorie

Jugendfreizeitstätte

Haslbach

(Unterkunft mit 30 Betten)

mit überdachten Schwimmbecken

Jugendfreizeitstätte

Schwalbennest

mit überdachten Schwimmbecken

(Zeltlagerplatz für 40 Personen)

 

 

Tagespauschale

interne als auch externe Nutzer gem. § 4 Nr. 12 Bst. a UStG steuerfrei

 

 

 

110 Euro

 

100 Euro

 

Tagespauschale mit Übernachtung,

r externe Nutzer zzgl. 7 % Umsatzsteuer

externe Nutzer gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG als steuerpflichtig

 

 

 

156 Euro

 

132 Euro

 

Betriebskostenzuschlag

pro Tag/Übernachtung,

r externe Nutzer mit Übernachtung zzgl. 7 % Umsatzsteuer

 

 

60 Euro

 

40 Euro

 

Bereitstellung Bettwäsche, pro Garnitur, für externe Nutzer zzgl. 7 % Umsatzsteuer

 

8 Euro

 

 

Die Preise gelten pro Tag/Übernachtung.
Absagen oder Terminverschiebungen nach erfolgter Belegungsbestätigung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit das Haus ggf. anderweitig belegt werden kann. Wer es unterlässt solche Veränderungen mitzuteilen, ist zur vollen Zahlung des Tagesentgelts und des Betriebskostenzuschlags verpflichtet.

Absagen bis 3 Monate vor gebuchtem Termin = keine Entgeltberechnung

Absagen bis zu 2 Monate vor gebuchtem Termin = Zahlung von 50 % Pauschale laut Entgelttabelle. 

Absagen innerhalb 2 Monate vor gebuchtem Termin = Zahlung der vollen Pauschale laut Entgelttabelle

Eine Zahlung entfällt, wenn eine Ersatzgruppe den Termin wahrnimmt.

Die Stadt Regensburg behält sich das Recht vor, auch während eines Wirtschaftsjahres die Benutzungsentgelte anzuheben.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg setzt die Entgelte für die Jugendfreizeitstätte Haslbach und Schwalbennest nach dem im Bericht enthaltenen Vorschlag fest.