Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 7 der Jugendamtssatzung gehört dem Jugendhilfeausschuss ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin als beratendes Mitglied an. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2021 wurde Herr Erster Polizeihauptkommissar Ludwig Stegerer als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt. Zum 31.12.2021 ist Herr Stegerer aus dem aktiven Dienst bei der Bayerischen Polizei ausgeschieden. Herr Polizeihauptkommissar Armin Glötzl nimmt seit 08.07.2022 die Aufgaben als Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Regensburg Nord wahr und soll nun anstelle von Herrn Ludwig Stegerer dem Jugendhilfeausschuss als stellvertretendes beratendes Mitglied angehören.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Herrn Ludwig Stegerer wird Herr Armin Glötzl als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||