Vorlage - VO/22/19374/61  

 
 
Betreff: Angebotsoptimierungen im ÖPNV - Winter 2022/2023:
Verbesserungsmaßnahmen Buslinie 8/18 und Erschließung Kunstpark-Areal
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
14.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Maßnahme 1: Optimierung Buslinie 8/18

 

 

Sachverhalt: 

 

Durch die baldige Fertigstellung des westlichen Dörnberg-Viertels mit mehreren Hundert zusätzlichen Wohneinheiten sowie Gewerbeflächen inkl. eines Hotels wird es in diesem Bereich bereits kurzfristig zu einem erhöhten ÖPNV-Bedarf kommen. Da die heutige mit EMIL-Midibussen betriebene Linie 18 den ÖPNV-Bedarf im Dörnberg-Viertel alleine aber nicht mehr decken können wird, sind Ausbaumaßnahmen im ÖPNV sowohl in Bezug auf den Linienweg als auch hinsichtlich der Taktfrequenz notwendig.

 

Ebenfalls hervorzuheben ist der überproportionale ÖPNV-Bedarf aufgrund der Studentenwohnheime in der Fritz-Fend- und Kumpfmühler Straße (ca. 1000 Wohneinheiten) sowie im Bereich der Klenzestraße und der Erzbischof-Buchberger-Allee (ca. 1500 Wohneinheiten). Laut Rückmeldung der SMO kommt es gerade in diesen Bereichen häufig zu überfüllten Bussen.

 

Hierzu wurde bereits im April 2022 die Linie 18 mit der Linie 8 (Hauptbahnhof Grünthal) verknüpft und (vorerst von Montag bis Freitag mit zehn Verbindungen pro Tag) vom Dörnberg-Viertel (Haltestelle Dechbettenerstraße) über die neu errichtete Klenzebrücke bis nach Ziegetsdorf/Königswiesen Süd verlängert. Somit konnte als Zwischenschritt bereits im Vorfeld eine umsteigefreie Verbindung zwischen Ziegetsdorf/Königswiesen Süd, Dörnberg-Viertel, Hauptbahnhof, Dachauplatz, Unterer Wöhrd, Weichs-DEZ, Gewerbepark und Grünthal geschaffen werden.

 

Da sich diese Maßnahme als durchaus erfolgreich erweist und dahingehend weiteres Entwicklungspotential abgeleitet werden kann, ist im o.g. Kontext zum einen eine Stärkung des neu geschaffenen Linienastes in Form einer Taktharmonisierung und zum anderen eine neuerliche Linienerweiterung Richtung Uni-Klinikum geplant und damit Gegenstand dieser Beschlussvorlage.

 

 

Geplante Anpassungen:

 

 

Montags bis freitags soll auf der Linie 8/18 künftig ein tagesdurchgängiger 20-Minuten-Takt angeboten werden. Dies ist neben dem Gesichtspunkt der Attraktivitätssteigerung eine notwendige Maßnahme, um die bisher nicht harmonisierten Linien 8 und 18 auch auf den zusätzlichen Fahrten miteinander verknüpfen zu können. Lediglich zu den schwächer ausgelasteten Tagesrandlagen von 06:00 bis 07:00 Uhr und 19:00 bis 21:00 Uhr (Hauptbahnhof bis Klenze-straße) werden die Busse im 30-Minuten-Takt verkehren.

 

Im Samstagsverkehr soll zwischen 08:00 und 17:00 Uhr ebenfalls ein 20-Minuten-Takt zwischen Hauptbahnhof und Klenzestre bzw. bei Integration der Linie 8 zwischen Grünthal und Klenzestraße angeboten werden. Zwischen 06:00 und 08:00 Uhr ist ein 30-Minuten-Takt geplant.

 

An Sonn- und Feiertagen sind zunächst keine Anpassungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant.

 

Aktuell endet die Linie 8/18 bereits im Dörnberg-Viertel an der Haltestelle Dechbettener Straße bzw. bei den zehn bestehenden Langfahrten in Ziegetsdorf. Zukünftig soll jedoch montags bis freitags eine ganztägige Verlängerung der Linie 8/18 bis hin zum Uniklinikum erfolgen.

 

Neben einer verbesserten Erreichbarkeit des Uniklinikums kann auf diese Weise erstmalig auch eine umsteigefreie Verbindung des Klinikums mit dem Stadtnorden angeboten werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil für die vielen im Stadtnorden wohnenden Angestellten des Uniklinikums in Hinblick auf die Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes.

 

Ein positiver Begleitumstand dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass eine notwendige und bereits überfällige ganztätige Anbindung des BLLV-Stundentenwohnheims (ca. 260 Studierende) an der Ecke Klenzestraße/Kirchmeierstraße geschaffen werden kann.

 

 

Maßnahme 2: Anbindung Kunstpark-Areal an den ÖPNV

 

 

Sachverhalt: 

 

Auf Basis des Stadtratsbeschlusses VO/18/13998/61 „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193, Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG)“ vom 21.03.2018 befinden sich momentan 361 Wohneinheiten für ca. 700 Bewohnerinnen und Bewohner in der Entstehung bzw. sind bereits fertiggestellt worden.

 

Die ÖPNV-Anbindung des Kunstpark-Areals erfolgt derzeit ausschließlich über die in der Landshuter Straße liegende Haltestelle „Safferlingstraße“. Diese Anbindung wird als verbesserungswürdig erachtet, da zum Erreichen der Haltestelle mindestens 600 Meter Fußweg notwendig sind. Es besteht daher insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen des geltenden Regensburger Nahverkehrsplans Handlungsbedarf. Denn dieser legt hinsichtlich der Erschließungsqualität im Regelfall einen Haltestellen-Einzugsbereich von maximal 300 Metern für Haltestellen im Kernbereich fest.

 

 

Geplante Anpassungen:

 

Aus den o.g. Gründen wird seitens der Verwaltung angestrebt, eine neue Buslinie zur ÖPNV-Erschließung des Kunstpark-Areals einzuführen. Die konkreten Planungen hierzu sehen folgendermaßen aus:

 

Die neue Linie soll am Hauptbahnhof (Interims-ZOB) starten und auf dem Weg Richtung Kunstpark-Areal über die Galgenbergbrücke Richtung Süden, die Furtmayrstraße sowie die Safferling- und Guerickestraße verlaufen. Auf diesem Linienweg werden alle Bestandshaltestellen mitbedient. Südlich des Kunstpark-Areals ist zur Wende eine Schleifenfahrt über die Guerickestraße in süstliche Richtung, Runtinger-, Walderdorff- und Lerchenfeldstraße zurück in die Guerickestraße (Fahrtrichtung Nordwest) geplant. Die Rückfahrten Richtung Hauptbahnhof/Innenstadt sollen dann im weiteren Verlauf über denselben Linienweg geführt werden.

 

Es ist zunächst ein Regelbetrieb von Montag bis Samstag geplant. Die Linie wird in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr in einem 20-Minuten-Takt und anschließend von 09:00 bis 20:00 Uhr im 30-Minuten-Takt verkehren. Eine Bedienung an Sonn- und Feiertagen ist zunächst nicht vorgesehen.

 

Die Bedienung wird mittels der vorhandenen EMIL-Midibusse mit Elektroantrieb erfolgen.

 

Die neue Buslinie macht langfristig den Bau von zusätzlichen Haltestellen notwendig. An den folgenden Standorten sind Haltestellen geplant:

 

  • dlich der Kreuzung Furtmayr-/Hermann-Geib-Straße (stadtauswärts)
  • Safferlingstraße Höhe Sozialgericht beidseitig

 

  • Guerickestraße zwischen Safferling- und Eherenfelsstraße beidseitig

 

  • Guerickestraße zwischen Gumprecht- und Lerchenfeldstraße beidseitig

 

  • Walderdorffstraße (süstliches Ende) vor Hausnummer 27

 

 

Diese Baumaßnahmen sind in Abhängigkeit zur dauerhaften Implementierung dieses Linienwegs zu sehen und werden daher erst zu einem späteren Zeitpunkt planungs- und kostenrelevant. In der Anfangsphase, in der auch geprüft wird, ob der genannte Linienweg final bestehen bleiben soll oder ggf. noch Anpassungen vorgenommen werden müssen, werden an den neuen Standorten zunächst Interims-Haltestellen eingerichtet.

 

Im Zuge dieser Maßnahme wird es zu einem Entfall von 26 Stellplätzen auf dem o.g. Linienweg nördlich der Landshuter Straße kommen.

 

Als ein positiver Nebeneffekt ist die mit der Verbesserungsmaßnahme einhergehende Stärkung des ÖPNV im Bereich des Wohnquartiers zwischen Guericke- und Plato-Wild-Straße (inkl. Plato-Wild-Studentenwohnheim) zu erwähnen.

 

 

Weiteres Vorgehen Einführung der Maßnahmen

 

Die Umsetzung von Maßnahme 1 „Verbesserungsmaßnahmen Buslinie 8/18“ wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen. Da hierzu seitens der SMO noch zusätzliches Fahrpersonal akquiriert werden muss, steht der Zeitpunkt der Umsetzung in Abhängigkeit hierzu.

 

Die Umsetzung von Maßnahme 2 „Erschließung Kunstpark-Areal wird voraussichtlich auch ebenfalls in Abhängigkeit zur rechtzeitigen Erfüllbarkeit der betrieblichen Anforderungen im April 2023 erfolgen. Die Umsetzung der ggf. baulich notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Haltestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem der dauerhafte Betrieb des genannten Linienwegs feststeht.

 

 

Finanzierung

 

Der betriebliche Mehraufwand wurde von der SMO bereits auf Basis der aktuellen Kostensätze (Referenzjahr 2021) evaluiert.

 

In Summe ergibt sich daraus ein betrieblicher Mehraufwand auf Seiten der SMO von ca. 506 TEUR pro Jahr. Diese Summe setzt sich aus den Kosten für die jeweiligen Teilmaßnahmen (ca. 300 TEUR für Maßnahme 1 und ca. 206 TEUR für Maßnahme 2) zusammen. Zur Kostenkalkulation wurden die jeweiligen Kostensätze aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt, da die Kostensätze für 2022/23 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aussagekräftig sind und daher nicht als Kalkulationsbasis herangezogen werden können.

 

Weitere Details sind den im Anhang befindlichen Maßnahmenbeschreibungen zu entnehmen. Das unter Gegenrechnung der Fahrgelderlöse verbleibende Defizit wird sich unter Berücksichtigung bzw. in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses des Querverbundes in den Folgejahren (ab 2023 ff.) auf das Gesamtergebnis der SMO und somit auf die Kapitaleinlage der Stadt auswirken. Der Verlustausgleich erfolgt teilweise im Folgejahr.

 

Die Einbringung und Bestellung der Liniennetzoptimierung wird im Rahmen des mit der SMO geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags DA) vom 29.11.2019 abgewickelt. Die Erfordernisse des ÖDA-Änderungsmanagements werden hierbei beachtet.

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt,

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,

der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Den Sachverhalten „Verbesserungsmaßnahmen Buslinie 8/18“ und „Erschließung Kunstpark-Areal“ wird – wie im Bericht der Verwaltung sowie den beiliegenden Anlagen dargestellt – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 

  1. Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) wird mit Planung und Betrieb der zusätzlichen Leistungen beauftragt.

 

  1. Die Einbringung und Bestellung der Qualitätsänderung wird im Rahmen des mit der SMO geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) vom 29.09.2019 abgewickelt. Die Erfordernisse des ÖDA-Änderungsmanagements werden hierbei beachtet. Durch die Änderung steigen die jährlichen Soll-Kosten nach ÖDA um voraussichtlich 506 TEUR. Der dadurch ausgelösten Erhöhung wird unter Berücksichtigung der Erlöse der städtischen Kapitaleinlage an die SMO zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen zugestimmt.

 

  1. Der Regensburger Verkehrsverbund – zuständig für Tarif, Marketing und Vertrieb – wird beauftragt, entsprechende Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sowohl im Vorfeld der Umsetzung als auch im Rahmen des laufenden Linienbetriebes sicherzustellen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Maßnahme 1 – Maßnahmenbeschreibung gemäß ÖDA

Anlage 2: Maßnahme 2 – Maßnahmenbeschreibung gemäß ÖDA

Anlage 3: Klimavorbehalt VO/22/19374/61

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-01-11_Anlage 1_Linie 8 18 (843 KB)    
Anlage 2 2 2023-01-11_Anlage 2_Kunstpark (695 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 _Klimavorbehalt (34 KB)