Vorlage - VO/22/19376/57  

 
 
Betreff: Richtlinien der Aktion Neujahrsglückwünsche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
22.09.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.09.2022 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Historie

 

Seit mehr als 100 Jahren gibt es in Regensburg die Tradition der Neujahrsglückwunschenthebung. Gegen einen geringen Obolus veröffentlicht die Mittelbayerische Zeitung am Neujahrstag die Namen der Personen und Organisationen, die Neujahrsgrüße entbieten. Der Erlös kommt traditionell Menschen zugute, die unverschuldet in Not geraten sind.

 

Früher war es in der gehobenen Gesellschaftsschicht Regensburgs üblich, Glückwünsche zum neuen Jahr postalisch zu verschicken. Dies war damals eine teure Angelegenheit. Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts einigte man sich darauf, die Neujahrsglückwünsche öffentlich bekannt zu geben und das gesparte Geld an bedürftige Menschen zu spenden. Seitdem war man nun davon ‚enthoben‘, viele einzelne Glückwunschkarten zu verschicken. Dass Bürgerinnen und Bürger, Geschäftsleute, Vereine und Organisationen mit der Veröffentlichung ihrer Neujahrswünsche bedürftigen Regensburgerinnen und Regensburgern unter die Arme greifen, ist seitdem eine jährliche Tradition.

 

2012 wurde aus der „Neujahrsglückwunschenthebung“ die „Aktion Neujahrsglückwünsche“, um das etwas sperrige und auch sprachlich nicht mehr ganz zeitgemäße Wort etwas moderner und frischer zu gestalten.

 

Der Empfängerkreis der Spenden blieb aber der gleiche: Bedürftige Menschen, die aufgrund von Krankheit, eines schweren Schicksalsschlages, Pflege von Angehörigen oder anderen Gründen stärker wirtschaftlich belastet sind als andere Bürgerinnen und Bürger.

 

2. Abwicklung

 

Die Spenden kommen auch heute noch durch die Veröffentlichung von Neujahrsgrüßen in der Mittelbayerischen Zeitung zustande.

 

Die Spendenempfängerinnen und Spendenempfänger werden aus dem Klientenkreis des Amtes für Soziales, des Jobcenters sowie des Amtes für allgemeine Stiftungsverwaltung gewonnen. Die Höhe der Spende richtet sich nach der Haushaltsgröße.

 

Kurz vor Weihnachten werden die ermittelten Spendenbeträge an die Zuwendungsempfänger überwiesen, um sie zu Weihnachten etwas zu unterstützen.

 

3. Stadtratsspenden

 

Ebenso ist es Tradition, dass jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit hat, 50 € aus den Spendeneinnahmen persönlich an eine bedürftige Person, die in Regensburg wohnt oder an eine Organisation, die sich um bedürftige Regensburgerinnen und Regensburger kümmert, zu überreichen.

 

Bisher wurde das Geld für diese Spenden immer vom Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung an die Fraktionen oder die Stadtratsmitglieder in bar ausgegeben. Diese Vorgehensweise rügte das Rechnungsprüfungsamt; deswegen erfolgt nun die Weiterleitung der Spenden künftig unbar mittels Überweisung. 

 

Die Richtlinien für die Aktion Neujahrsglückwünsche treten erstmals am 1. Oktober 2022 in Kraft.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.   Die Richtlinien der Aktion Neujahrsglückwünsche werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Anlagen:

 

Richtlinien für die Aktion Neujahrsglückwünsche

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Neujahrswünsche 01.10.2022 (127 KB)    
Anlage 3 2 Klimavorbehalt_Neujahrswünsche (1947 KB)