Sachverhalt:
Die beigefügten Anlagen beinhalten die Haushaltsansätze der das Amt für Tagesbetreuung von Kindern (Amt 52) betreffenden Teile des Haushaltes 2023, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023. Auf die Angaben zu den Haushaltsstellen bzw. die Erläuterungen wird verwiesen. Aufgrund der Energiekostenschwankungen ist eine mögliche Anpassung der Hauptgruppen 5 und 6 für den Haushaltsplan 2023 nicht ausgeschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat:
Die im beiliegenden Teilentwurf des Haushaltsplanes 2023 des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern enthaltenden Haushaltsansätze werden in den städtischen Haushaltsplan 2023 aufgenommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||