Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeversordnung i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Kulturausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) vorzuberaten:
Einzelplan 3: UA 3007/02 bis UA 3311/02 UA 3652/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 im Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) – UA 3007/02 bis UA 3311/02 sowie UA 3652/00 – enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 aufzunehmen.
Anlage: Investitionsprogramm 2022 bis 2026 (–Auszug aus dem Verwaltungsentwurf–)
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