Sachverhalt:
Die Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit traten zum 01.07.2019 in Kraft (VO/19/15526/54).
Ziel war bzw. ist es, im Sinne der Subsidiarität einen Anreiz zu schaffen, Akteure der Seniorenarbeit für den Ausbau quartiersbezogener Seniorenarbeit zu gewinnen. Damit soll ein flächendeckendes Netz der Versorgung in den Stadteilen für ältere Menschen geschaffen und Rahmenbedingungen für die soziale Teilhabe älterer Menschen aufgebaut werden.
Die Förderung erfolgte, je nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Regensburg und der im städtischen Haushalt bereitgestellten Mittel, als nachträgliche Förderung zum Ende des Kalenderjahrs. Die Fördersumme ist pro Projekt auf insgesamt 18.000 € pro Jahr begrenzt.
Um die Auszahlungsmodalitäten zu erleichtern, soll zusätzlich die Möglichkeit der Anschubfinanzierung vor dem Start eines Projekts ermöglicht werden. Gerade kleinere Organisationen profitieren von der vorliegenden Änderung, da eine Vorfinanzierung des Projekts in vollem Umfang nicht erforderlich wäre.
Für die vorgeschlagenen Änderungen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Die Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit werden bzgl. des Antragsverfahrens zur Zuwendung erweitert.
Anlagen:
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