Vorlage - VO/06/1986/065  

 
 
Betreff: Lärmschutzanlage an der BAB A3 für das Wohngebiet Burgweinting Nordwest I
3. Bauabschnitt zwischen der Unterführung der Landshuter Straße und der Bahnunterführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
06.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtratsplenums der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Anlagen:          1 Vereinbarungsentwurf

                        1 Lageplan

                        2 Regelquerschnitte

 

Ausgangssituation Entwicklungsmaßnahme Burgweinting:

 

Das neue Siedlungsgebiet Burgweinting Nordwest liegt südlich der Bundesautobahn A3 zwischen der Obertraublinger Straße und dem Unterislinger Weg innerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting. In schalltechnischer Hinsicht liegt es im Einflussbereich der BAB A3 und muss deshalb vor dem Verkehrslärm der Autobahn geschützt werden. Dies soll in erster Linie durch eine aktive Lärmschutzanlage unmittelbar südlich der BAB A3 erreicht werden.

 

Im Rahmen der Bebauungsplanerstellung für den ersten Teil des Siedlungsgebietes – Bebauungsplan Nr. 231 Burgweinting Nordwest I – wurde eine rd. 1700 m lange Lärmschutzanlage an der BAB A3 zwischen der Markomannenstraße und der Bahnlinie nach München konzipiert und lagemäßig im Bebauungsplan festgelegt. Der Bebauungsplan Nr. 231 ist seit dem 07.01.2003 rechtskräftig.

 

Schallschutzkonzeption Burgweinting Nordwest I

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 Burgweinting Nordwest I wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Einhaltung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 zu prüfen. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Lärmschutzwand auf der Südseite der A 3 in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen an den Gebäuden die Lärmschutzanforderungen für das Baugebiet eingehalten werden können.

 

Die aktive Lärmschutzanlage an der BAB A3 wurde wegen der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten in drei Bauabschnitte unterteilt, von denen die ersten beiden bereits ausgeführt wurden bzw. derzeit im Bau sind. Bauabschnitt 1 (Maßnahmenbeschluss 07./09.06.2005) ist rund 880 m lang und verläuft von der Markomannenstraße bis zur Anschlussstelle Burgweinting, während der anschließende 2. Bauabschnitt (Maßnahmenbeschluss 21./23.02.2006) von der Anschlussstelle Burgweinting bis zur Unterführung der Landshuter Straße reicht und ca. 250 m lang ist. Für beide Abschnitte wurden Vereinbarungen mit der Autobahndirektion Südbayern abgeschlossen. Diese datieren vom 12./27.07.2005 bzw. 16.03./13.04.2006.

 

Die zu errichtende Lärmschutzwand des 3. Bauabschnittes schließt im Westen unmittelbar an den 2., derzeit im Bau befindlichen Bauabschnitt an und gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Bauwerk „Unterführung der Landshuter Straße“ und die anschließende Strecke südlich der Autobahn.

 

Wegen der geringen Belastbarkeit der Unterführung der Landshuter Straße wird dort lediglich eine 3 m hohe Lärmschutzwand (über OK Kappe) errichtet. Daran anschließend verläuft die Lärmschutzwand mit einer Höhe von 7 m über dem äußeren Rand der bestehenden Fahrbahn bis auf Höhe des westlichen Widerlagers der Bahnunterführung. Aus wirtschaftlichen Gründen wird darauf verzichtet, die Lage der Lärmschutzwand in diesem Bauabschnitt auf den im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen 6-streifigen Ausbau der BAB A3 auszurichten.

 

Aus statischen Gründen wird die Wandhöhe im Brückenbereich auf 3 m begrenzt. Eine Lärmberechnung ergab aber keine dadurch verursachte signifikante Verschlechterung der Lärmimmissionen. Bei einer durchgehend 7 m hohen Wand würden sich die Immissionen um max. 0,3 dB(A) reduzieren.

 

Von Bau-km 0+057,50 bis 0+512 (Bauende) wird eine 7 m hohe (über dem äußeren Fahrbahnrand) Lärmschutzwand aus Holz (hochabsorbierend) in der bestehenden Böschung errichtet. Der Abstand von Vorderkante Lärmschutzwand zum Fahrbahnrand beträgt mindestens 4,00 m. Rückseitig wird ein 1 m breiter Unterhaltsweg angelegt.

 

Die Lärmschutzanlagen werden auf dem Grundstück der Bundesstraßenverwaltung errichtet und gehen nach der Abnahme in die Bau- und Unterhaltungslast der Autobahndirektion Südbayern über. Die der ABD dadurch entstehenden Kosten (Erhaltungskosten) werden von der Stadt getragen und durch einen einmaligen Ablösungsbetrag erstattet.

 

Die vorhandene Autobahnentwässerung wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt und muss deshalb nicht angepasst werden.

 

Umweltbelange

 

Die bis zu 10 m hohen Böschungen wurden beim Bau der Bundesautobahn mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und durch natürliche Sukzession ergänzt. Diese Flächen wurden als Biotop 0111-04 in die Biotopkartierung aufgenommen.

 

Für den Bau der Lärmschutzwand musste die Böschung in einer Breite von 9 m ab Fahrbahnrand vollständig gerodet werden.

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan sieht vor, die Flächen zwischen Fahrbahnrand und Lärmschutzwand nur anzusäen. Die übrigen Flächen sollen nur zu einem geringen Teil bepflanzt, ansonsten aber der natürlichen Sukzession überlassen werden. Dies gleicht den Eingriff zum Teil aus.

 

Der restliche Eingriff in den Naturhaushalt kann durch vegetationstechnische Maßnahmen in den Bauabschnitten 1 und 2 ausgeglichen werden.

 

Vereinbarung für den 3. Bauabschnitt

 

Über Planung, Baudurchführung, Unterhaltung und die Regelung der Eigentumsverhältnisse ist zwischen der Stadt und dem Bund (Autobahndirektion Südbayern) eine Vereinbarung abzuschließen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Vereinbarung ist, dass die Stadt die jetzige Wand als Provisorium bis zum 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 errichtet. Die Wand wird vom Bund übernommen, die Erneuerungs- und Unterhaltskosten werden von der Stadt abgelöst. Sobald die A 3   6-streifig ausgebaut wird, errichtet die Autobahndirektion eine neue Wand vollständig auf eigene Kosten. Weitere Verpflichtungen der Stadt ergeben sich dann zukünftig nicht mehr. Diese Vereinbarung liegt der Beschlussvorlage im Entwurf bei.

 

Baudurchführung

 

Für den 3. Bauabschnitt sind Planungs- und Baumittel in Höhe von ca. 1.150.000,- € erforderlich.

 

Für die Ablösung der Erhaltungskosten fällt zudem ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 733.000.- € an.

 

Die Planungs- und Baumittel stehen im Haushalt 2007 (Entwurf) bei Haushaltsstelle 1.6157.9463, der Ablösebetrag bei Haushaltsstelle 0.6157.6709 zur Verfügung.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der 3. Bauabschnitt der Lärmschutzanlage südlich der BAB A 3 zwischen der      Unterführung der Landshuter Straße und der Bahnunterführung ist auf Grundlage des           vorliegenden Berichtes und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zu errichten.

 

2.         Für die Planung, Baudurchführung und Unterhaltung der Lärmschutzanlage sowie die      Regelung der Eigentumsverhältnisse ist zwischen der Stadt und dem Bund die im           Entwurf beiliegende Vereinbarung abzuschließen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmenbeschluss Lärmschutz Burgweinting 3.BA Lageplan (444 KB)    
Anlage 2 2 Maßnahmenbeschluss Lärmschutz Burgweinting 3.BA Regelquerschnitt Brücke (79 KB)    
Anlage 3 3 Maßnahmenbeschluss Lärmschutz Burgweinting 3.BA Regelquerschnitt Strecke (91 KB)    
Anlage 4 4 V E R E I N B A R U N G 3.BA Anlage Maßnahmenbeschluss (134 KB)